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Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-22 14:35:26
von Bomberpilot
Hi Leute,

Ich habe einen Anhänger Odenwaldwerke Typ BWN2300127 mit 3,5 t Zulassung und würde diesen gerne Auflasten auf 4t.
Habe eine 5,9t Achse verbaut.

Hat das schon mal einer gemacht, eine Scheinkopie würde meinem Tüver reichen....

Gruß Jochen

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-22 21:41:29
von AlfredG
Du brauchst eine Deichsel die das Gewicht verträgt, die verstellbaren sind für das Gewicht nicht geeignet.
Der Rest passt wenn der Lufdruck gebremst ist.

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-22 22:18:15
von Ingenieur
Hallo,

das habe ich bei meinem baugleichen Energie- und Wasseranhänger machen wollen.

Schließlich war der Aufwand zu groß.
Es war billiger, entsprechendes Bußgeld bei Überlast zu zahlen, als den ganzen Eiertanz.

Zur Technik kann ich da einiges zu sagen.
Ein Kapitel sind die Achsen.
Da hatten die Odenwaldwerke keine Unterlagen mehr zu.
Man hätte durch Einzelgutachten die Tragfähigkeit nachweisen müssen.
Das Typenschild allein ist nicht ausreichend.
Das die Achsen mit den 4to kein Problem haben ist klar, man muß es eben halt nur auch nachweisen können.

Mein Anhänger:
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Anhänger_E_Wasser.jpg
Anhänger_E_Wasser.jpg (111.25 KiB) 712 mal betrachtet
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Vorne 6,5 kVA Diesel-Stromerzeuger,
Hinten 1'500 Liter Wasser.
Ganz hinten ist der Geroh-Mast verzurrt, den man an die Deichsel anschrauben kann.
Da dann ein Lichtkopf oben am Mast.
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Lichtkopf_unten_Zapfen_Geroh.JPG
Lichtkopf_unten_Zapfen_Geroh.JPG (110.89 KiB) 706 mal betrachtet
.


...

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-23 10:10:57
von Bomberpilot
Hi,

die Deichsel und die Achse ist nicht das Problem .
Der Prüfer hätte das gerne vom Rahmen....

Gruß Jochen

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-23 10:54:52
von unihell
Hallo
Bomberpilot hat geschrieben: ↑
2026-10-22 14:35:26
mit 3,5 t Zulassung und würde diesen gerne Auflasten auf 4t.
der Anhänger ist auflaufgebremst. Und da ist bei 3,5t (außer lof) schluss.
  • §41 Abs.10 StVZO
    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
    2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
    3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
D.h. du brauchst einen Prüfer für §70-Eintragung :huh:

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-23 11:48:26
von Bomberpilot
Hi,

Nein er ist Druckluft gebremst....

Gruß Jochen

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-23 13:30:36
von Lampenhalter
unihell hat geschrieben: ↑
2026-10-23 10:54:52
Hallo
Bomberpilot hat geschrieben: ↑
2026-10-22 14:35:26
mit 3,5 t Zulassung und würde diesen gerne Auflasten auf 4t.
der Anhänger ist auflaufgebremst. Und da ist bei 3,5t (außer lof) schluss.
  • §41 Abs.10 StVZO
    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
    2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
    3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
D.h. du brauchst einen Prüfer für §70-Eintragung :huh:
Auch wenn es für das Thema keine Rolle spielt: Zu §41 StVZO gibt es Übergangsvorschriften/Stichtage. Auflaufbremse auf alle Räder war bei EZ des Anhängers bis 30.06.1994 (?) mit 8 Tonnen bis 80 km/h zulässig, das hat auch Bestandsschutz. Ich müsste die StVZO von 1988 ausbuddeln, aber die gibt es auch im Netz...

Re: Anhänger Odw 3,5t auf 4 t Aufladten

Verfasst: 2026-10-23 14:52:48
von lura
Ingenieur hat geschrieben: ↑
2026-10-22 22:18:15


Schließlich war der Aufwand zu groß.
Es war billiger, entsprechendes Bußgeld bei Überlast zu zahlen, als den ganzen Eiertanz.
Solange man in D bleibt, kann das eine gelebte Alternative sein, spätestens in Ö kippt die Kalkulation.