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Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 14:15:06
von thl-mot
Hallo zusammen,
Ich habe mir gerade von chatgpt mal die Regelungen für Wohnmobile zwischen 3.5 und 7.5t auflisten lassen (und teilweise schon bereinigt):
1. Geschwindigkeit
- DE: Außerorts 80 km/h (§3 Abs. 3 StVO) , Autobahn 100 km/h (nur mit Ausnahmegenehmigung)
- NL: 80 km/h generell, keine Stickerpflicht
- FR: Außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 110 km/h, keine Stickerpflicht
- BE: Außerorts 70 km/h (Flandern) / 90 km/h (Wallonien), Autobahn 90 km/h, keine Stickerpflicht
2. Überholspur / Überholen
- DE: kein generelles Verbot, oft Überholverbote für > 3,5 t
- NL: kein generelles Verbot
- FR: nur rechte zwei Fahrstreifen bei mehr als 2 Spuren
- BE: linksüberholen auf ≥3-Spuren-Straßen nicht erlaubt
3. Abstand
- DE: „ausreichend“, keine feste Regel
- NL: keine Sonderregel
- FR: mind. 50 m bei gleicher Geschwindigkeit
- BE: keine Sonderregel
4. Maut
- DE: keine Pkw-Maut, Lkw-Maut gilt nicht für Wohnmobile
- NL: nur Tunnel/Brücken
- FR: Autobahnmaut nach Klasse 3/4 für > 3,5 t
- BE: nur Sonderbauwerke (z. B. Tunnel)
5. Umweltzonen
- DE: Umweltplakette (grün) nötig
- NL: Umweltzonen abhängig von Euro-Norm
- FR: Crit’Air-Vignette nötig (ZFE-Zonen)
- BE: LEZ in Brüssel, Gent, Antwerpen; strenge Euro-Normen
6. Sonntagsfahrverbot
- DE: nur Lkw > 7,5 t gewerblich
- NL: kein Sonntagsfahrverbot
- FR: kein generelles Verbot
- BE: kein Sonntagsfahrverbot
7. Toter-Winkel-Aufkleber
- DE: keine Pflicht
- NL: keine Pflicht
- FR: Pflicht seit 2021 für alle > 3,5 t („Angles Morts“)
- BE: keine Pflicht
8. Übernachten im Fahrzeug
- DE: eine Nacht zur Erholung erlaubt (§12 StVO), Camping verboten
- NL: wildes Übernachten verboten, nur offizielle Plätze
- FR: eine Nacht auf Parkplätzen erlaubt, Camping verboten, Küsten/Naturschutz ausgenommen
- BE: Parken/Übernachten bis 24 h erlaubt, Wildcampen verboten, Stellplätze mit E9h-Schild
9. Lkw-Verbot / Verkehrszeichen
- DE (Zeichen 253): Verbot > 3,5 t (außer Pkw/Busse), Zusatzzeichen kann ausnehmen
- NL (C7): Verbot für alle > 3,5 t, Wohnmobile betroffen
- FR (B7b): Verbot nur für Güter-Lkw > 3,5 t, Wohnmobile nicht betroffen
- BE (C21): Verbot Lkw > 3,5 t, Wohnmobile meist nicht betroffen, Zusatzschilder können erweitern
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 14:19:28
von thl-mot
Ok, da sind wohl doch noch mehr HAluzinationen von chatgpt drin (gewesen)
Z.B. runde Sticker "80" benötigen (StVZO §58), das gilt nur für fahrzeuge von nicht mehr als 60km/h
habe den Block aus meinem Beitrage deshalb wieder gestrichen
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 16:47:03
von urologe
Beim Lkw-Verbot geht es aber nicht um das zitierte Verkehrszeichen B7B .
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bildtaf ... Frankreich#
Lkw-Durchfahrtverbot ist das Zeichen B8 , welches Wohnmobile n i c h t betrifft ,
während das Verbotszeichen B13 reine Tonnage betrifft , also auch Wohnmobile .
(Anmerkung am Rand für Saverne-Fahrer :
ich bin zwar auch über die D421 mit 12 to gefahren ,
aber laut neuer ? ! Beschilderung mit Verbotszeichen B13 wäre nur noch
die Anfahrt via A4 statthaft - kann Jemand bestätigen , daß die Schilder geändert wurden ? )
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 17:22:46
von Pirx
thl-mot hat geschrieben: ↑2025-08-16 14:15:06
1. Geschwindigkeit
- DE: Außerorts 80 km/h (§3 Abs. 3 StVO) , Autobahn 100 km/h (nur mit Ausnahmegenehmigung)
3. Abstand
- DE: „ausreichend“, keine feste Regel
Künstlicher Blödsinn.
Aber Du kannst den Polizisten, die Dich wegen Fehlverhalten anhalten, ja dann sagen, daß chatgpt das so behauptet hat.
Pirx
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 17:29:35
von Der Initiator
Pirx hat geschrieben: ↑2025-08-16 17:22:46
Künstlicher Blödsinn.
Aber Du kannst den Polizisten, die Dich wegen Fehlverhalten anhalten, ja dann sagen, daß chatgpt das so behauptet hat.
Pirx
Bitte, das ist Defätismus! Hast du nicht gelesen? KI, das ist nicht weniger als
der heilige Gral! Nicht zu verwechseln mit Wolfgang Graf Berghe von Trips, das war der eilige Graf.
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-16 19:11:24
von Wilmaaa
urologe hat geschrieben: ↑2025-08-16 16:47:03
(Anmerkung am Rand für Saverne-Fahrer :
ich bin zwar auch über die D421 mit 12 to gefahren ,
aber laut neuer ? ! Beschilderung mit Verbotszeichen B13 wäre nur noch
die Anfahrt via A4 statthaft - kann Jemand bestätigen , daß die Schilder geändert wurden ? )
Wir fahren immer eine andere Route, aber... Gab es da kein Zusatzschild "sauf desserte locale" oder so?
Und hierzu
thl-mot hat geschrieben: ↑2025-08-16 14:19:28
chatgpt
sag ich mal lieber nicht viel.
Außer, dass mein Ziel des Forenbetriebs ganz sicher nicht ist, dass Maschinen beim "Lernen" geholfen wird.
(Ja, natürlich weiß ich, dass die Crawler auch das Forum durchforsten. Trotzdem ist das hier eine Plattform für Menschen.)
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-19 22:15:19
von thl-mot
Pirx hat geschrieben: ↑2025-08-16 17:22:46
Künstlicher Blödsinn.
Aber Du kannst den Polizisten, die Dich wegen Fehlverhalten anhalten, ja dann sagen, daß chatgpt das so behauptet hat.
Pirx
Hi Pirx,
Irgendwie kann ich die nicht folgen. Wenn ich mich an die Regelnhalte, habe ich nichts zu befürchten und muss keiner Pol oder Ordnungsamt etwas erklären.
Lange Zeit war ich der Meinung, dass in DE für WoMos bis 7.49t grundsätzlich 100km/h zulässig wären. Laut dem zitierten § aus der StVO ist das aber anders geregelt. Ich meine es gibt auch noch im Forum so den ein oder anderen Kommentar, der die 100km/h behauptet.
Gruß Thomas
Bezgl. chatgpt und co. bin ich neugierig manche Themen mal zu erfragen, was dabei rauskommt, manchmal ist es Müll, manchmal bekommt man Denkanstöße um etwas tiefer in den Fakten zu graben. Blind trauen tue ich der KI nicht, da sie meist auf dem Müll im Internet basiert und alleine nicht über den Wahrheitsgehalt entscheiden kann. Aber KI hat jetzt nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Mir geht es um die Frage welche Regelungen in F,BE und NL von dennunseren abweichen.
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-19 23:45:56
von Apfeltom
Bester - mot…
Ich kann dir auch nicht ganz folgen.
Die Sichtweise von Foristen, die ein 3,5-7,49 t Wohnmobil fahren, das in D zugelassen ist und als solches in FZ Schein vermerkt ist,
Dürfen OHNE JEDE AUSNAHMEGENEHMIGUNG jederzeit auf Deutschlands Autobahnen 100 km/ h fahren…
Zusammenfassung: Höchstgeschwindigkeit fürs Wohnmobil bis und über 3,5 Tonnen zGG
Zusammengefasst gilt gemäß § 3 Abs. 3 StVO für ein Wohnmobil folgende Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts, außerorts und auf Autobahnen:
innerorts außerorts Autobahn
Wohnmobil bis 3,5 t zGG 50 km/h 100 km/h keine generelle Begrenzung*
... mit Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h
Wohnmobil über 3,5 t zGG 50 km/h 80 km/h 100 km/h**
... mit Anhänger 50 km/h 60 km/h 80 km/h
* Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
** sofern im Fahrzeugschein als Wohnmobil ausgezeichnet und nicht schwerer als 7,5 t zGG (sonst 80 km/h); vgl. § 1 der 12. StVOAusnV
Quelle: MuratKillic, Fachanwalt Verkehrsrecht
Es wäre schön, wenn jetzt nicht auch eine wie auch immer bewertete KÜNSTLICHE Intelligenz Verwirrung schafft…
Besten Gruß und Dank für das sicher gute Zusammenfassen
Thom
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 6:39:53
von Der Initiator
Ich glaube, die Verwirrung kommt daher, dass über 3,5 t bis 7,5 t auf Autobahnen Tempo 80 gilt, es aber eine generelle
Ausnahmegenehmigung für Wohnmobile bis 7,5 t gibt. Und diese Verwirrung wird vom vom heiligen Gral, genauer gesagt, von seinen Jüngern, verstärkt.
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 8:05:13
von Vossba
Moin,
zu den 100kmh für Wohnmobile:
Meiner Auffassung nach muss um das nutzen zu können, beim Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von mind. 100kmh eingetragen sein und die Reifen einen entsprechenden Index besitzen.
Also beim Ifa nix 100, da 85kmh eingetragen und die Reifen sind gut bis 90kmh.
Das dürfte für die meisten älteren Wohnmobile ganz ähnlich sein.
Gruß Reinhard
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 10:13:54
von El Gordo
Hallo Zusammen,
Hab mich schon immer gefragt, warum die Angabe „T“ im Schein überhaupt gemacht wird.
Als „Höchstgeschwindigkeit“, also ohne den Zusatz „zulässige“ hat das doch nur informellen Charakter.
Wenn es um „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens …“ geht, dann macht die Angabe wohl schon Sinn.
Grüße
Thorsten
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 10:23:44
von Alf1992
Manche Diskussionen verstehe ich nicht.
Wohnmobile bis 7,5t dürfen bis zu 100km/h fahren.
Wohnmobile, die diese Geschwindigkeit gar nicht erst erreichen, müssen -wie alle anderen auch- nicht so schnell fahren.
Das man mit einem Fahrzeug nicht schneller fährt, als es die technischen Gegebenheiten hergeben, sollte der gesunde
Menschenverstand regeln (siehe Winterreifen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit)
Aber wie das mit dem "gesunden" Menschenverstand ist ......
Gruß,
Hauke
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 10:35:07
von Solarer
Alf1992 hat geschrieben: ↑2025-08-20 10:23:44
Manche Diskussionen verstehe ich nicht.
Das man mit einem Fahrzeug nicht schneller fährt, als es die technischen Gegebenheiten hergeben, sollte der gesunde
Menschenverstand regeln (siehe Winterreifen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit)
Aber wie das mit dem "gesunden" Menschenverstand ist ......
Gruß,
Hauke
KI trifft auf gesunden Menschenverstand, Kollision vorprogrammiert
Udo
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 11:31:15
von Landei
Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeugs habe ich mir bislang immer gemerkt, dass ich mich da in einer Grauzone befinde.
Beim damaligen Wechsel auf eine andere Radgröße wurde zwar die neue Rad/Reifengröße eingetragen, aber die schon rein rechnerisch dadurch mögliche höhere Endgeschwindigkeit wurde nicht verändert bzw. eingetragen.
Zum damaligen Zeitpunkt waren noch nicht einmal die 100km/h für Wohnmobile bis 7,49t im Testbetrieb und alles, was über 80km/h lag, wäre ohnehin mein Vergehen gewesen.
Ich komme zwar nur knapp an die 100 Km/h heran und nutze diese Geschwindigkeit nur sehr selten, um mal zügig statt Elefantenrennen mäßig zu überholen. Sollte ich in einem recht unwahrscheinlichen Fall dabei einmal überprüft werden und an eine sehr kritische Person geraten, die mir 15 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung zur eingetragenen HG vorwirft, ahne ich eine längere Diskussion, denn ich kenne Argumentationen zu beiden Ansichten: Geht - Geht Nicht
Dadurch, dass eine solche Fallkonstruktion bzw. Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung recht selten sein dürfte, gibt es wahrscheinlich auch keine Gerichtsurteile. Also, Ball flach halten und heitere Unkenntnis bewahren…
Jochen
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 11:43:12
von Alf1992
Mich hat bei einer "Geschwindigkeitsübertretung" noch nie jemand gefragt, was das Fahrzeug den fahren kann,
sondern es wurde nur festgestellt, was es gefahren ist.
Die eingetragene HG ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Sonnst hätte viele VW Käfer in den Kasseler Bergen
beim Bergabfahren mit Rückenwind und Heimweh rechtliche Schwierigkeiten bekommen

Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 11:59:58
von pete
Abstand:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html
Wohnmobile werden nicht extra genannt.
Ob Lkw, Bus, Womo ,…. das Gewicht zählt.
Jeder Meter mehr zum vorderen Fahrzeug ist ein Sicherheitsplus.
Sollte jedem bewusst sein ohne „Sonderregel“ .
Gruß Peter
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 12:37:13
von Tomduly
Moin!
Solarer hat geschrieben: ↑2025-08-20 10:35:07
KI trifft auf gesunden Menschenverstand, Kollision vorprogrammiert
Das, was momentan als KI angeboten wird, ist erst mal nichts weiter, als ein Mustervergleicher.
Man hat vor gut 40 Jahren damit angefangen, künstliche neuronale Netzwerke zu diskutieren, die dem biologischen Gehirn ein Stück weit nachempfunden wurden. Dort gibt es Neuronen, die Eingänge haben und die anhand der Signale an den Eingängen bestimmte Ausgänge aktivieren. Welche Eingangsreize sich durchsetzen, hängt von der Gewichtung der einzelnen Eingänge im Neuron ab. Diese Gewichtung ist änderbar. Man kann jetzt viele Neuronen mit jeweils vielen Eingängen (und variablen Gewichtungen) nebeneinander in einer Ebene aufbauen. Deren Ausgänge kann man dann in einer weiteren Ebene wieder an die Eingänge von Neuronen anschließen, deren Gewichtung ebenfalls variabel ist, hinter dieser zweiten Ebene kann man weitere Ebenen mit Neuronen installieren. Usw.
Entscheidend für eine Erkennung eines bestimmten Musters an den Eingängen ist die hinterlegte Gewichtung der Signale. In der KI-Szene spricht man vom Training, in dem man das neuronale Netzwerk mit Daten füttert, die ein bestimmtes Muster enthalten. Z.B. Zeichnungen, auf denen ein Kreis zu sehen ist. Technisch liegt das Bild als Pixelarray vor. Jedes Pixel wird an eine Eingangsleitung gemeldet. Immer wenn ein Kreis auf dem Array ist, wird das Ergebnis am Ausgang des Netzwerks als "Kreis erkannt" klassifiziert. Durch geschickte Anpassung der Gewichtung der einzelnen Eingangssignale kann man das neuronale Netz so "trainieren", dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit "Kreis erkannt" meldet, sobald sich ein Kreis auf dem Pixelfeld befindet, unabhängig davon, wie groß und wo der Kreis auf dem Bild ist. Diese Mustererkennung hat man schon vor vier Jahrzehnten beherrscht. Mit immer komplexeren neuronalen Netzen kann man entsprechend komplexere Muster automatisch erkennen: Gesichter auf Bildern, Stimmen von Personen, Handschriften usw.
An diesem Grundprinzip der Mustererkennung über künstliche neuronale Netze hat sich bis heute nur wenig geändert. Es gibt inzwischen viele Verfahren, neuronale Netze zu trainieren, auch selbstlernende, damit man nicht mühsam alle Musterklassifikationen händisch trainieren muss. Und es gibt auf verschiedene Eingangssignalarten hin optimierte neuronale Netze: für Texterkennung, Spracherkennung, Bilderkennung, Videoerkennung usw.
Heute kann man einem Sprachmodell wier ChatGPT eine Frage in menschlicher Sprache stellen und dem Modell die Aufgabe beschreiben: "Erstelle mir eine Liste mit gesetzlichen Regelungen für Fahrzeuge 3,5...7,5t in einfacher Sprache auf zwei A4-Seiten gekürzt" Dann macht sich der Algorithmus ans Werk, interpretiert zunächst die Aufgabenstellung mit seiner Texterkennung und greift dann auf seinen Datenbestand zurück, um (aus Sicht des Algorithmus) die bestmöglich passenden Antworten zu liefern. Gute Modelle geben hierbei auch die Quellen für die Informationen an. ChatGPT macht (kann) es nicht immer. Die KI-Zusammenfassung von Googles Suchmaschine dagegen schon. Das ist mMn derzeit auch die nützlichste Anwendung von Sprachmodellen: Informationsrecherche kombiniert mit einer zusammenfassenden Funktion auch über mehrere Quellen hinweg.
Intelligent ist an den gegenwärtigen KI-Systemen wioe ChatGPT nichts. Sie sind "Mustervergleicher auf Speed" wie es Sascha Lobo mal treffend beschrieben hat.
Sprachmodelle können einem zeitraubende Textarbeiten ersparen (z.B. die Zusammenfassung eines langen selbst geschriebenen Textes oder eine Schnellübersicht über eine 100 Seiten lange Facharbeit). Aber sie ersetzen eben nicht das Wissen, ob die im generierten Text transportierte Information überhaupt korrekt ist. Sie sieht erst mal nur hübsch und scheinbar plausibel aus. Das ist momentan auch die größte Gefahr: da der Mensch an sich ein fauler Hund ist, lässt er ChatGPT halt machen. Ohne es zu hinterfragen. Und dabei werden Massen an hübschen aber objektiv sinnlosen Texten produziert, die dann wiederum im Netz verfügbar sind, was wiederum dazu führt, dass die nächsten KI-Modelle, die ihre Informationen überwiegend aus Webseiten beziehen, sich mit diesem Bullshit trainieren. Letzten Endes kann das zu einer Form von "KI-Demenz" führen, einer Verschlackung der künstlichen Neuronen mit weitgehend idiotischem Inhalt.
Grüsse
Tom
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 12:49:55
von Alf1992
Tomduly hat geschrieben: ↑2025-08-20 12:37:13
Moin!
Solarer hat geschrieben: ↑2025-08-20 10:35:07
KI trifft auf gesunden Menschenverstand, Kollision vorprogrammiert
Letzten Endes kann das zu einer Form von "KI-Demenz" führen, einer Verschlackung der künstlichen Neuronen mit weitgehend idiotischem Inhalt.
Diese Verschlackung der der natürlichen Neuronen mit weitgehend idiotischem Inhalt beobachte ich auch stark in der biologischen
Umwelt.
Hauke
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 14:39:18
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
Tomduly hat geschrieben: ↑2025-08-20 12:37:13
Intelligent ist an den gegenwärtigen KI-Systemen wie ChatGPT nichts. Sie sind "Mustervergleicher auf Speed" wie es Sascha Lobo mal treffend beschrieben hat.
das gehe ich so vollständig mit. Es ist mal wieder der kleine aber feine Unterschied zwischen dem Begriff Intelligenz im Deutschen, der in erster Linie mit menschlicher oder damit vergleichbarer Intelligenz in Verbindung steht und dem Begriff Intelligence im englischen Sprachraum. Da beschreibt Intelligence einen deutlich weiter gefassten Inhalt, der auch die schlichte Beschaffung / Gewinnung von Informationen beschreibt.
Ich übersetze AI gerne als maschinelle oder technisch unterstützte Gewinnung und Erstellung von Informationen. Da ist natürlich Intelligenz durch technische Systeme im deutschen Sprachsinne mit drin, es umfasst aber viele Aspekte auf deutlich trivialerem Niveau. AI ist z.B. prima, wenn ich aus einer großen Menge Daten / Informationen eine Struktur oder eine Übersicht gewinnen möchte. Echte Intelligenz wäre aber an dieser Stelle deutlich mehr.
Grüße
Marcus
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 16:51:21
von MarkusG
thl-mot hat geschrieben: ↑2025-08-16 14:15:06
Hallo zusammen,
Ich habe mir gerade von chatgpt mal die Regelungen für Wohnmobile zwischen 3.5 und 7.5t auflisten lassen (und teilweise schon bereinigt):
[/list]
Warum nicht einfach im Forum Lesen?
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 16:57:51
von MarenB
Landei hat geschrieben: ↑2025-08-20 11:31:15
Dadurch, dass eine solche Fallkonstruktion bzw. Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung recht selten sein dürfte, gibt es wahrscheinlich auch keine Gerichtsurteile. Also, Ball flach halten und heitere Unkenntnis bewahren…
Jochen
Vor sehr vielen Jahren las ich mal einen Artikel über den Fall eines Trabi-Fahrers, der mit ~160km/h geblitzt wurde. Der kam aus der Nummer nur mit Hilfe eine Gutachters raus, der bestätigt hat, dass dieses Fahrzeug dazu niemals in der Lage gewesen sein kann

Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 18:01:26
von Der Initiator
MarkusG hat geschrieben: ↑2025-08-20 16:51:21
thl-mot hat geschrieben: ↑2025-08-16 14:15:06
Hallo zusammen,
Ich habe mir gerade von chatgpt mal die Regelungen für Wohnmobile zwischen 3.5 und 7.5t auflisten lassen (und teilweise schon bereinigt):
[/list]
Warum nicht einfach im Forum Lesen?
Du meinst - selber? Das ist ja anstrengend!
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 19:07:36
von MarkusG
Der Initiator hat geschrieben: ↑2025-08-20 18:01:26
Du meinst - selber? Das ist ja anstrengend!
Ja das meinte ich und du hast es erfasst.
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 19:14:11
von mangusta
Tomduly hat geschrieben: ↑2025-08-20 12:37:13
Moin!
Solarer hat geschrieben: ↑2025-08-20 10:35:07
KI trifft auf gesunden Menschenverstand, Kollision vorprogrammiert
Das, was momentan als KI angeboten wird, ist erst mal nichts weiter, als ein Mustervergleicher.
Man hat vor gut 40 Jahren damit angefangen, künstliche neuronale Netzwerke zu diskutieren, die dem biologischen Gehirn ein Stück weit nachempfunden wurden. Dort gibt es Neuronen, die Eingänge haben und die anhand der Signale an den Eingängen bestimmte Ausgänge aktivieren. Welche Eingangsreize sich durchsetzen, hängt von der Gewichtung der einzelnen Eingänge im Neuron ab. Diese Gewichtung ist änderbar. Man kann jetzt viele Neuronen mit jeweils vielen Eingängen (und variablen Gewichtungen) nebeneinander in einer Ebene aufbauen. Deren Ausgänge kann man dann in einer weiteren Ebene wieder an die Eingänge von Neuronen anschließen, deren Gewichtung ebenfalls variabel ist, hinter dieser zweiten Ebene kann man weitere Ebenen mit Neuronen installieren. Usw.
Entscheidend für eine Erkennung eines bestimmten Musters an den Eingängen ist die hinterlegte Gewichtung der Signale. In der KI-Szene spricht man vom Training, in dem man das neuronale Netzwerk mit Daten füttert, die ein bestimmtes Muster enthalten. Z.B. Zeichnungen, auf denen ein Kreis zu sehen ist. Technisch liegt das Bild als Pixelarray vor. Jedes Pixel wird an eine Eingangsleitung gemeldet. Immer wenn ein Kreis auf dem Array ist, wird das Ergebnis am Ausgang des Netzwerks als "Kreis erkannt" klassifiziert. Durch geschickte Anpassung der Gewichtung der einzelnen Eingangssignale kann man das neuronale Netz so "trainieren", dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit "Kreis erkannt" meldet, sobald sich ein Kreis auf dem Pixelfeld befindet, unabhängig davon, wie groß und wo der Kreis auf dem Bild ist. Diese Mustererkennung hat man schon vor vier Jahrzehnten beherrscht. Mit immer komplexeren neuronalen Netzen kann man entsprechend komplexere Muster automatisch erkennen: Gesichter auf Bildern, Stimmen von Personen, Handschriften usw.
An diesem Grundprinzip der Mustererkennung über künstliche neuronale Netze hat sich bis heute nur wenig geändert. Es gibt inzwischen viele Verfahren, neuronale Netze zu trainieren, auch selbstlernende, damit man nicht mühsam alle Musterklassifikationen händisch trainieren muss. Und es gibt auf verschiedene Eingangssignalarten hin optimierte neuronale Netze: für Texterkennung, Spracherkennung, Bilderkennung, Videoerkennung usw.
Heute kann man einem Sprachmodell wier ChatGPT eine Frage in menschlicher Sprache stellen und dem Modell die Aufgabe beschreiben: "Erstelle mir eine Liste mit gesetzlichen Regelungen für Fahrzeuge 3,5...7,5t in einfacher Sprache auf zwei A4-Seiten gekürzt" Dann macht sich der Algorithmus ans Werk, interpretiert zunächst die Aufgabenstellung mit seiner Texterkennung und greift dann auf seinen Datenbestand zurück, um (aus Sicht des Algorithmus) die bestmöglich passenden Antworten zu liefern. Gute Modelle geben hierbei auch die Quellen für die Informationen an. ChatGPT macht (kann) es nicht immer. Die KI-Zusammenfassung von Googles Suchmaschine dagegen schon. Das ist mMn derzeit auch die nützlichste Anwendung von Sprachmodellen: Informationsrecherche kombiniert mit einer zusammenfassenden Funktion auch über mehrere Quellen hinweg.
Intelligent ist an den gegenwärtigen KI-Systemen wioe ChatGPT nichts. Sie sind "Mustervergleicher auf Speed" wie es Sascha Lobo mal treffend beschrieben hat.
Sprachmodelle können einem zeitraubende Textarbeiten ersparen (z.B. die Zusammenfassung eines langen selbst geschriebenen Textes oder eine Schnellübersicht über eine 100 Seiten lange Facharbeit). Aber sie ersetzen eben nicht das Wissen, ob die im generierten Text transportierte Information überhaupt korrekt ist. Sie sieht erst mal nur hübsch und scheinbar plausibel aus. Das ist momentan auch die größte Gefahr: da der Mensch an sich ein fauler Hund ist, lässt er ChatGPT halt machen. Ohne es zu hinterfragen. Und dabei werden Massen an hübschen aber objektiv sinnlosen Texten produziert, die dann wiederum im Netz verfügbar sind, was wiederum dazu führt, dass die nächsten KI-Modelle, die ihre Informationen überwiegend aus Webseiten beziehen, sich mit diesem Bullshit trainieren. Letzten Endes kann das zu einer Form von "KI-Demenz" führen, einer Verschlackung der künstlichen Neuronen mit weitgehend idiotischem Inhalt.
Grüsse
Tom
Interessant für uns alle dürfte werden, wenn im Gesundheitswesen die "Triage" - die es ja dort angeblich garnicht gibt - von der KI übernommen wird ...
Gruß
Rolf
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 20:52:28
von LutzB
Der Initiator hat geschrieben: ↑2025-08-20 18:01:26
Du meinst - selber? Das ist ja anstrengend!
Anstrengend am Lesen ist nur, das zu lesen, was einige wenige Menschen schreiben.
Lutz
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-20 22:44:51
von Tomduly
Moin!
mangusta hat geschrieben: ↑2025-08-20 19:14:11
Interessant für uns alle dürfte werden, wenn im Gesundheitswesen die "Triage" - die es ja dort angeblich garnicht gibt - von der KI übernommen wird ...
Warum sollte man einem Mustervergleicher-Algorithmus ethische Entscheidungen überlassen? Abgesehen davon, dass im Gesundheitssektor schon immer triagiert wird. Das ist per se auch nichts schlimmes, es bedeutet, dass man - was der Regelfall sein dürfte - die geringere Anzahl Ressourcen der größeren Anzahl Patienten anpasst und in der Reihenfolge der Bedürftigkeit behandelt. Notaufnahmen sind am Wochenende voll von extrem unterschiedlichen "Fällen". Viele davon halten sich subjektiv für sehr behandlungsbedürftig, sind es objektiv aber nicht. Die dürfen dann warten. Was auch richtig so ist.
KI im medizinischen Bereich ist immer dann hilfreich, wenn es um die Analyse und Vorverarbeitung sehr großer Datenmengen geht. Also Mustererkennung. Und da kann man tatsächlich Algorithmen z.B. auf die Erkennung von Auffälligkeiten in Röntgenbildern/CT-/MRT-Scans trainieren und entlastet den Arzt von fehlerträchtiger mühsamer Sucharbeit.
Bringt uns aber bezüglich der Fahrzeugregelungen 3,5 bis 7,5t nicht weiter. Da der KI-Algorithmus nicht "versteht", was er zusammensortiert und präsentiert. Es sieht nur plausibel aus, muss es aber nicht sein. Dagegen könnte eine KI-gestützte Recherche über den europäischen Bestand an geltenden Rechtsvorschriften für diese und jene Kfz durchaus nützlich sein. Man muss die Ergebnisse dann aber eigenhändig verifizieren und darf sie nicht einfach so als gegeben annehmen.
Grüsse
Tom
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-21 7:56:06
von Vossba
Alf1992 hat geschrieben: ↑2025-08-20 10:23:44
Manche Diskussionen verstehe ich nicht.
Wohnmobile bis 7,5t dürfen bis zu 100km/h fahren.
Wohnmobile, die diese Geschwindigkeit gar nicht erst erreichen, müssen -wie alle anderen auch- nicht so schnell fahren.
Das man mit einem Fahrzeug nicht schneller fährt, als es die technischen Gegebenheiten hergeben, sollte der gesunde
Menschenverstand regeln (siehe Winterreifen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit)
Aber wie das mit dem "gesunden" Menschenverstand ist ......
Gruß,
Hauke
Moin,
diese Antwort passt in meinem Fall allerdings nicht.
Der Fuffy ist auf 122kmh übersetzt und käme zumindest, ohne Gefälle mit ein wenig Anlauf auf 115Kmh.
Einem Reisebus beim Überholen der LKW Schlange zu folgen wäre kein thema. Mein Reisetempo liegt allerdings mit 85kmh ( Aus ökonomischen Gründen) etwas niedriger als das der Gewerblichen.
Was den Gesunden Menschenverstand angeht, verstehe ich schon nicht wie man mit einem "G" oder Defender schneller als 100 fahren muss.
Von der technischen Seite : Bremsenergie oder Reifen (Die Xzl haben 90kmh bei 5600kg, bei meinen 1800kg/Rad können die auch 110kmh) sollte das schon passen.
Es macht einfach nur keinen Sinn: Verbrauch Verschleiß Verkehr.. Aber 85kmh mit 1620rpm ist schon nett.
Gruß Reinhard
Re: Regelungen für Fahrzeuge 3.5 ... 7.5t in DE, F, BE, NL
Verfasst: 2025-08-21 10:00:34
von Alf1992
Hallo Reinhard,
meine Antwort passt doch.
Bei der Umschlüsselung des Fahrzeug zum Wohnmobil und bei der Eintragung anderer Reifen sollte der Prüfer die technischen
Bedingungen im Auge haben (z.B.100km/h). Sind die nicht gegeben (siehe obiges Beispiel Winterreifen) gibt es Beschränkungen.
Fährst Du auf der BAB zu schnell, und Du wirst erwischt => Selbst schuld.
Fährst Du Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex und es passiert etwas => Selbst schuld
Was den Gesunden Menschenverstand angeht, verstehe ich schon nicht wie man mit einem "G" oder Defender schneller als 100 fahren muss
Man muss nicht schneller als 100km/h fahren, kann und darf es aber, wenn es die Verkehrssituation zulässt.
Andere regen sich auch auf, wenn wir mit unseren Fahrzeugen 100km/h fahren. Trotzdem nutze ich es um im Strom mit zu schwimmen.
LKW mit Wohnkabine als Ladung dürfen nicht 100km/h fahren, das bleibt denen vorbehalten die umgeschlüsselt wurden.
Jetzt sind wir aber weit ab vom ursprünglichen Thema.
Gruß,
Hauke