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Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 13:59:51
von Harry22
Hallo,
ich möchte gerne eine ausklappbare Trittstufe an einem seitlichen Unterfahrschutz anbringen, zum Noteinstieg. Kann mir jemand sagen, ob das TüV-technisch erlaubt ist?
Vielen Dank,
Jürgen

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 14:58:44
von Alf1992
Hallo Jürgen,
aus verletzungstechnischer Sicht ist das Ding suboptimal.
Wenn Du vergisst es einzuklappen, rasierst Du damit ggf. Radfahrer oder Fußgänger.
Es gibt kurze Einschubleitern mit 2-4 Stufen, die man unter den Koffer montieren kann.
Diese sind als Expressleiter für Einkauf, Notfall, etc. auch sehr gut zu gebrauchen,
und hat sich bei mir auch bei beengten Platzverhältnissen gut bewährt.
https://www.ebay.de/itm/273124397786?_s ... BM3MWQ5Ipm
Gruß,
Hauke

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 16:13:42
von querys
Meines Wissens ist es nicht zulässig den UFS zu verändern/anzubohren.
Was spricht denn da gegen direkt auf den UFS zu steigen?

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 16:25:58
von Michael
Ich sehe da noch Platz für eine Staukiste mit integrierter Stufe.....
Stören würde sie nicht zwischen Tank und Rad.

Gruß Michael

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 20:33:59
von querys
Michael hat geschrieben:
2025-07-29 16:25:58
Ich sehe da noch Platz für eine Staukiste mit integrierter Stufe.....
Stören würde sie nicht zwischen Tank und Rad
Guter Punkt, je nach verwendeter Staukiste ist die dann sogar als Unterfahrschutz zugelassen. Steht dann auf der Kiste und wird üblicherweise auch so beworben.

Der Alubügel kann dann entfallen/demontiert werden.

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 20:40:31
von olli-64
Moin moin,
Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Kann ich kaum glauben. Wo ist sowas geregelt?
Wie verhält es sich denn dann mit den ganzen Selbstbaukisten hier im Forum.
Gruß
Olli

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 22:18:39
von querys
olli-64 hat geschrieben:
2025-07-29 20:40:31

Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Nein anders herum, es gibt auch Kisten mit Zulassung als UFS, dann steht es drauf. Die müssen aber nicht, dann braucht man halt anderweitigen UFS, wenn erforderlich.

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 22:31:21
von Strom
Moin.

Der UFS sieht ja eh nach Eigenbau aus ... also mir kam grad beim Anschauen die Idee das ganze Querrohr mit Schanieren klappbar zu machen. :D
Die Hinterseite dann mit sowas https://www.jh-profishop.de/p/mehlhose- ... 1633737403 bekleben, vor ungeabsichtigtem Abklappen noch ne Verieglung, sieht auch besser aus als ne angespaxte Stufe :cool:

Gruß
Michael

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 22:45:31
von w3llschmidt
olli-64 hat geschrieben:
2025-07-29 20:40:31
Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Kann ich kaum glauben. Wo ist sowas geregelt?
ECE-R 73

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 018:DE:PDF

Ich meine mich zu erinnern: die Boxen müssen in Art und Ausführung, gleichwertig, blah, blah.
Haste ne Zulassung biste fein raus, haste keine musste Beweisen.

Einige Boxenschmiede, liefern einen Wisch nach ECE-R 73 zu ihrem Boxen mit.

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-29 23:05:28
von felix
Moin,

die Trittstufe ist so nicht zulässig, sie unterschreitet den für einen Seitenanfahrschutz geforderten Mindestradius. Außerdem, alles, was seitlich ausklappt, wird mindestens ein Mal vergessen und erzeugt dann einen Blechschaden. Daher würde ich dort auch keine Ausklappleiter montieren. Ich würde einfach etwas rutschsicheres Trännenblech auf die Profile Nieten und dann direkt über die Profile des Seitenanfahrschutz einsteigen.


Bezüglich der Zulässigkeit:
erst einmal handelt es sich um einen Seitananfahrschutz, und nicht um einen Unterfahrschutz. Ein Seitenanfahrschutz unterliegt keiner Bauartprüfung, die Teile benötigen keine Zulassung. Sie missen der für das Baujahr gültigen Richtlinie entsprechen, ich erinnere mich an 1kN Druck von außen und mind. 100mm Profilhöhe und irgendwelche Maximalabstände. Entweder selbst recherchieren oder beim Prüfer nachfragen.

Zudem gibt es so etwas wie eine “in etwa Wirkung”: Ich fahre z.B. ein Sandblech als Seitenanfahrschutz. Das entspricht wegen der Lochung nicht der mindestprofilhöhe von 100mm. Da es dafür aber ein 400mm hohes Blech ist, leitet es Radfahrer genauso, wenn nicht sogar besser, zur Seite und ist daher zulässig. Dasselbe gilt für Staukästen ect. wenn der Deckel den 1kN aushält.

Hat der Staukasten eine Zulassung, muss man den Nachweis für die Eignung nicht selbst bringen und spart sich den entsprechenden Aufwand.

MLG
Felix

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-30 15:48:54
von Pirx
Die Anforderungen an die Belastbarkeit von seitlichen Schutzvorrichtungen nach der aktuellsten ECE R73 sind:
12.10. Seitliche Schutzeinrichtungen müssen im Wesentlichen starr sein, sicher angebaut sein (sie dürfen sich nicht infolge der bei normaler Benutzung des Fahrzeugs auftretenden Schwingungen ablösen können) und mit Ausnahme der in Absatz 12.11 aufgeführten Teile aus Metall oder einem anderen geeigneten Werkstoff bestehen. Die seitlichen Schutzeinrichtungen gelten als geeignet, wenn sie einer horizontalen statischen Kraft von 1 kN widerstehen können, die rechtwinklig auf einen beliebigen Teil ihrer Außenfläche durch die Mitte eines Druckkolbens aufgebracht wird, dessen Stirnfläche kreisförmig und eben ist und einen Durchmesser von 220 ± 10 mm aufweist; dabei darf die unter der Wirkung dieser Kraft auftretende und in der Mitte des Druckkolbens gemessene Verformung der Schutzeinrichtung nicht mehr betragen als
a) 30 mm auf den hintersten 250 mm der Schutzeinrichtung und
b) 150 mm für den Rest der Schutzeinrichtung.

Auf Antrag des Herstellers kann die Einhaltung dieser Vorschrift auch rechnerisch nachgewiesen werden. Die Gültigkeit der Berechnungsmethode muss für den technischen Dienst zufriedenstellend nachgewiesen werden.
Aber: Staukästen sind davon ausgenommen!
12.11. Ständig am Fahrzeug angebaute Teile, wie Ersatzräder, Batteriekästen, Druckluftbehälter, Kraftstoffbehälter, Leuchten, Rückstrahler und Werkzeugkästen dürfen in die seitliche Schutzeinrichtung einbezogen werden, wenn sie hinsichtlich der Abmessungen die Vorschriften dieses Teils erfüllen.
Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.

Pirx

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-30 18:27:06
von olli-64
Moin und danke an Alle für die ausführlichen Erläuterungen
Gruß
Olli

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-31 9:26:20
von Michael
Pirx hat geschrieben:
2025-07-30 15:48:54

Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.

Pirx
Also wären fest montierte Luftballons möglich..... Cool.

Gruß Michael

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-31 15:26:19
von Der Initiator
Falls es wen interessiert, weshalb Deutschland sich überreguliert:
Michael hat geschrieben:
2025-07-31 9:26:20
Pirx hat geschrieben:
2025-07-30 15:48:54
Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.
Also wären fest montierte Luftballons möglich..... Cool.
@Michael
Ich gehe stark davon aus, dass das ein Scherz ist. Aber es gibt in "diesem unserem Lande" eben viele, die so etwas nicht scherzhaft meinen,. sondern dann als "ist aber nicht festgeschrieben" durchsetzen wollen. Dann muss eben wieder etwas mehr und präziser reguliert werden. Entschuldige bitte, dass ich ausgerechnet dein Posting als Beispiel nehme.

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-31 15:42:54
von Pirx
Tja,

da hat der Gesetzgeber es mal gut gemeint und ist von dem vielzitierten "gesunden Menschenverstand" ausgegangen:
Die aufgeführten Teile ("... Ersatzräder, Batteriekästen, Druckluftbehälter, Kraftstoffbehälter, Leuchten, Rückstrahler und Werkzeugkästen ...") sind normalerweise schon im eigenen Interesse fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Jetzt ist das auch wieder nicht recht, weil zu viel (sinnloser) Interpretationsspielraum ("Luftballons") gelassen wird. Wird dann aufgrund solcher Schlaumeier das Gesetz verschärft, ist es aber auch wieder nix.

Man kann es den Leuten nicht recht machen! :joke:

Pirx

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-31 17:49:04
von Michael
Cool bleiben, war nur ein Scherz..... 😁😁😁😁

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-07-31 22:51:08
von Weickenm
Moin,

Seitliche Schutzvorrichtungen sollen 40kg halten können. Die sind nicht für Pkw gedacht, sondern dienen in erster Linie dafür, dass Kinder und Fahrradfahrer zu Seite geschoben werden statt vom Hinterrad erfasst zu werden....

Mit Unterfahrschutz gemäß ECE R58 hat das nix zu tun.

Beste Grüße
Florian

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-01 18:53:29
von brummiwomo
Das erklärt einiges. Danke

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-01 18:56:19
von brummiwomo
Was als Trittstufe wirklich was taugt ist sowas hier:
IMG_2259.jpeg
IMG_2260.jpeg
Hab ich glaub von ebay

LG
Carsten

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-01 20:17:13
von querys
brummiwomo hat geschrieben:
2025-08-01 18:56:19
Was als Trittstufe wirklich was taugt ist sowas hier:

Hab ich glaub von ebay
Ah genau das richtige, um bei einem Dieseltank ne Stufe nachzurüsten :joke:
Sorry :D :spassbremse:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-01 20:45:17
von brummiwomo
Jo bisschen sikaflex zum dichten, passt.
Oder die schräublein einfach mal etwas fester anziehen :)

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-02 11:20:55
von felix
Moin,

nur blöd, im Tank a die M8-Muttern von den Schlossschrauben gegen zu halten. Ich würde Nietmutten nehmen!


Ohne Albernheiten: die Stufe sieht für mich nicht sehr hoch und nicht sehr tief aus, kann ich mit Gr.49 S3-Schuhen mit Schutzkappe dort noch zuverlässig treten?

Ich würde definitiv über das Profil des Seitenanfahrschutzes aufsteigen und gut. Die Kante entweder mit Tränenblech oder nur mit einer Beschichtung rutschfest machen und gut.

MLG
Felix

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-06 8:48:14
von Harry22
Meine Lösung sieht jetzt so aus. Die Treppe kommt von einem italienischen Hersteller und war mit 70 EUR sehr billig. Entsprechend auch das was man bekommt.
D.h. ich musste erstmal alles entgraten und dann mit Schutzlack lackieren. Danke für Eure Beiträge zu diesem Thema !

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Verfasst: 2025-08-06 9:02:53
von Alf1992
Hallo Harry,
eine schöne Lösung als Expresseinstieg, mit der ich bei mir auch sehr zufrieden bin.
Habe allerdings die verzinkte Version verbaut.
Bei mir hat der Prüfer noch eine zweite (zusätzliche Sicherung) gegen
unbeabsichtigtes herausziehen gefordert. Ist mit einem Riegel einfach zu bewerkstelligen.

Gruß,
Hauke