Moin!
Mark86 hat geschrieben: ↑2018-06-20 20:03:09
Die 3004 darf in Anhänger, sonstige Anhänger und Motorcaravans eingebaut werden.
Die 5004 nur in Wohnwagen Fahrzeugklasse O ! Nicht in Wohnmobile.
Könnte mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass in Wohnwagen (-anhängern) während der Fahrt grundsätzlich keine Personen anwesend sein dürfen, während in Wohnmobilen diese Möglichkeit besteht (eingetragene Sitzplätze im Aufbau, Durchstieg ins Fahrerhaus o.ä.)
Betreibt man eine Heizung während der Fahrt, können durch die dabei enstehenden stark unterschiedlichen Luftdruckverhältnisse zwischen Außen und dem Fahrzeuginneren z.B. die Abgase nach innen gedrückt/gesaugt werden (Rauchgas-/Kohlenmonoxidproblematik). Evtl. kann eine für Wohnmobile nicht zugelassene Heizung solche Zustände nicht erkennen und würde sich dann nicht abschalten.
Was die H-Problematik betrifft: nach meinem Wissen, muss die verbaute Technik "zeitgenössisch" sein, also schon damals so verfügbar gewesen sein. Allerdings dürfen Umbauten, die der Sicherheit dienen, modern sein. Könnte mir vorstellen, dass eine aus Sicherheitsgründen "aktuelle" Standheizung auch darunter fällt, zumindest würde ich so argumentieren. Man sollte vor dem TÜV-Prüfer halt nicht unbedingt die Vorzüge der Bluetooth-Fernsteuerung per Smartphone-App in den höchsten Tönen loben. Und dran denken, das H kann bei
jeder HU-Prüfung auch wieder aberkannt werden, also die Auslegeung, was H-konform ist, nicht überstrapazieren.
Grüsse
Tom