* Gesamtes Bundesgebiet:
- An Samstagen von 15h bis 24h und an Sonn- und Feiertagen von 0-22h Fahrverbot für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 7,5t HzGG, weiters für LKW mit Anhänger wenn das HzGG des motorwagens ODER des Anhängers 3,5t überschreitet.
Ausgenommen sind Fahrzeuge nach Schaustellerart ("ein Fahrzeug für die Verwendung im Schaustellergewerbe, das mit fest am Fahrzeug montierten Geräten oder Aufbauten ausgestattet ist"). Da Sattelzugfahrzeuge ohne Auflieger kein "Sattelkraftfahrzeug" darstellen sind sie nicht betroffen. Wohnmobile (Fahrzeug der Klasse M1 mit mindestens Tisch, Sitzgelegenheit, Bett, Kochgelegenheit, Stauraum, ausgenommen Tisch fest eingebaut)
- Täglich von 22h - 5h Fahrverbot für LKW über 7,5t HzGG. Ausgenommen lärmarme Fahrzeuge mit Bestätigung
- Zusätzliche Fahrverbote an Samstagen während der Sommerferien auf Transitstrecken
- Durchfahrtsverbote auf Bundes- und Landesstraßen entlang der mautpflichtigen Autobahnen (Mit Verkehrszeichen im Einzelnen kundgemacht), zielen soweit mir bekannt ist auf LKW und nicht auf Fahrzeuge mit HzGG > irgendwas ab.
- Gemäß Immissionsschutzgesetz Luft können Fahrverbote für beinahe alles und jeden erlassen werden, dies ist aber Sache der Bundesländer und aktuell wie folgt geregelt:
* Wien:
Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge (Achtung, hier ist Zugmaschine alleine und auch ganzer Sattelzug erfasst) mit Baujahr vor 1992 im gesamten Stadtgebiet von Wien. Keine der Ausnahmen ist für uns von Nutzen.
* Niederösterreich:
In den Sanierungsgebieten (sind viele, Details auf Anfrage) Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge mit Baujahr vor 1992, ausgenommen historische Fahrzeuge (älter als 25 Jahre) oder Abgasklasse EURO1 und besser.
*Burgenland:
Im gesamten Gebiet Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge mit Baujahr vor 1992, ausgenommen historische Fahrzeuge (älter als 25 Jahre) oder Abgasklasse EURO1 und besser.
* Kärnten:
Fahrverbot mit allen KFZ auf bestimmten Straßenzügen in Klagenfurt.
* Tirol:
- Auf der A12 ab km 6,35 (müsste die erste Ausfahrt nach der Grenze sein) Fahrverbot für LKW und Sattelzugmaschinen über 7,5t HzGG schlechter als EURO2, Hängerzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5t HzGG (für den gesamten Zug) schlechter als EURO3.
Auf der A12 ab km 6,35 Nachtfahrverbot für LKW, Hängerzüge und Sattelkraftfahrzeuge (jeweils gesamtes HzGG > 7,5t). Ausgenommen EURO 5 bis 31.10.2011 und EURO 6 bis 31.12.2015.
Ich hoffe diese Übersicht hilft dem Einen oder Anderen etwas weiter!
Natürlich kann ich keine Garantie für die Vollständigkeit übernehmen, und gerade bei dem sinnlosen Feinstaubthema kann sich täglich etwas ändern.

Grüße Dietmar