Wohnmobil zählt auch als Wohnung/ Hartz IV
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Wohnmobil zählt auch als Wohnung/ Hartz IV
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- süchtig
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Naja, du musst deinen Hauptwohnsitz schon in einem Wohnwagen haben.
Und das regelt dein Landesmeldegesetz.
Hier in Bayern darfst du im Wohnwagen wohnen, wenn er überwiegend fest steht.
Andere Bundesländer
Und du darst auch in einer Halle im Gewerbegebiet wohnen, wenn du der Geschäftsführer eines Gewerbes bist (z.B. Autosanierung Müller).
Grüße
Chris
Und das regelt dein Landesmeldegesetz.
Hier in Bayern darfst du im Wohnwagen wohnen, wenn er überwiegend fest steht.
ZitatArt. 14
Begriff der Wohnung
1 Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2 Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffs der Bundeswehr. 3 Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 4 Art. 20 bleibt unberührt.
Andere Bundesländer
Und du darst auch in einer Halle im Gewerbegebiet wohnen, wenn du der Geschäftsführer eines Gewerbes bist (z.B. Autosanierung Müller).

Grüße
Chris
Zuletzt geändert von B.Eng. Chris am 2010-06-21 18:16:40, insgesamt 1-mal geändert.
"Der Sinn des Reisens besteht darin, die Vorstellungen mit der Wirklichkeit auszugleichen, und anstatt zu denken, wie die Dinge sein könnten, sie so zu sehen, wie sie sind." Samuel Johnson
- tauchteddy
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... aber dann nix Hartz IV, solange das Gewerbe angemeldet ist ...B.Eng. Chris hat geschrieben:wenn du der Geschäftsführer eines Gewerbes bist (z.B. Autosanierung Müller).![]()
Grüße
-Bernhard-
== Dicht ist, wenn Wasser zwar einen Weg hinein, aber nicht wieder heraus findet ==
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-Bernhard-
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- tauchteddy
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... sehen die Ämter ggf. anders.
http://www.youtube.com/watch?v=eF_R8NG0fpg
Ina Carola Müller: selbständig, länger erkrankt, braucht temporäre Unterstützung, um ihren Kundenstamm wieder zu stabilisieren.
Wird gezwungen, die Wohnung = gleichzeitig Arbeitsplatz zu wechseln UND das Gewerbe abzumelden ...

http://www.youtube.com/watch?v=eF_R8NG0fpg
Ina Carola Müller: selbständig, länger erkrankt, braucht temporäre Unterstützung, um ihren Kundenstamm wieder zu stabilisieren.
Wird gezwungen, die Wohnung = gleichzeitig Arbeitsplatz zu wechseln UND das Gewerbe abzumelden ...


Zuletzt geändert von daily4x4 am 2010-06-22 6:52:59, insgesamt 1-mal geändert.
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- Transporter
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Bei allem was ich gegen diese ganze Regelungen und Ämter habe aber:
Es braucht immer eine ders macht...
...und einen der es mit sich machen läßt.
Die meisten Ungerechtigkeiten die ich so lese oder wie Du es beschreibst (ohne jetzt das Video gesehen zu haben) entstehen weil sich die "Kunden" nicht über Ihre Rechte im klaren sind oder denken auf so einem Amt wird ihnen geholfen.
Grüße,
Transporter.
Es braucht immer eine ders macht...
...und einen der es mit sich machen läßt.
Die meisten Ungerechtigkeiten die ich so lese oder wie Du es beschreibst (ohne jetzt das Video gesehen zu haben) entstehen weil sich die "Kunden" nicht über Ihre Rechte im klaren sind oder denken auf so einem Amt wird ihnen geholfen.
Grüße,
Transporter.
Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen
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- tauchteddy
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Ich kann nichts zu Einzelfällen sagen, aber generell ist es so, dass auch Gewerbetreibende ALG2 als Aufstocker bekommen können. Ich habe den Fall gerade im Bekanntenkreis.
Zuletzt geändert von tauchteddy am 2010-06-22 8:47:07, insgesamt 1-mal geändert.
Zuckerbrot ist aus.