Wohnmobil zählt auch als Wohnung/ Hartz IV

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Marti
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Wohnmobil zählt auch als Wohnung/ Hartz IV

#1 Beitrag von Marti » 2010-06-21 18:01:10

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B.Eng. Chris
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#2 Beitrag von B.Eng. Chris » 2010-06-21 18:14:20

Naja, du musst deinen Hauptwohnsitz schon in einem Wohnwagen haben.
Und das regelt dein Landesmeldegesetz.

Hier in Bayern darfst du im Wohnwagen wohnen, wenn er überwiegend fest steht.
Art. 14
Begriff der Wohnung
1 Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2 Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffs der Bundeswehr. 3 Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 4 Art. 20 bleibt unberührt.
Zitat

Andere Bundesländer

Und du darst auch in einer Halle im Gewerbegebiet wohnen, wenn du der Geschäftsführer eines Gewerbes bist (z.B. Autosanierung Müller). :eek:

Grüße
Chris
Zuletzt geändert von B.Eng. Chris am 2010-06-21 18:16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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#3 Beitrag von tauchteddy » 2010-06-21 18:59:55

Das stimmt nicht, du musst nicht "deinen Hauptwohnsitz im Wohnmobil" haben, zumal das in Berlin nicht so ohne weiteres geht. Trotzdem habe ich schon 2007 vom Jobcenter den Bus als Wohnung anerkannt und bezahlt bekommen. Manchmal geht so etwas schnell und pragmatisch ...
Zuckerbrot ist aus.

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#4 Beitrag von daily4x4 » 2010-06-21 22:29:54

B.Eng. Chris hat geschrieben:wenn du der Geschäftsführer eines Gewerbes bist (z.B. Autosanierung Müller). :eek:
... aber dann nix Hartz IV, solange das Gewerbe angemeldet ist ...
Grüße
-Bernhard-

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#5 Beitrag von tauchteddy » 2010-06-21 23:23:09

Doch, durchaus trotzdem HartzIV, wenn das Einkommen aus dem Gewerbe unter dem H4-Satz liegt. Einer der vielen Vorteile des ALG2.
Zuckerbrot ist aus.

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#6 Beitrag von daily4x4 » 2010-06-22 6:52:20

... sehen die Ämter ggf. anders.
http://www.youtube.com/watch?v=eF_R8NG0fpg
Ina Carola Müller: selbständig, länger erkrankt, braucht temporäre Unterstützung, um ihren Kundenstamm wieder zu stabilisieren.
Wird gezwungen, die Wohnung = gleichzeitig Arbeitsplatz zu wechseln UND das Gewerbe abzumelden ... :wack: :wack:
Zuletzt geändert von daily4x4 am 2010-06-22 6:52:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
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#7 Beitrag von Transporter » 2010-06-22 8:30:30

Bei allem was ich gegen diese ganze Regelungen und Ämter habe aber:

Es braucht immer eine ders macht...

...und einen der es mit sich machen läßt.

Die meisten Ungerechtigkeiten die ich so lese oder wie Du es beschreibst (ohne jetzt das Video gesehen zu haben) entstehen weil sich die "Kunden" nicht über Ihre Rechte im klaren sind oder denken auf so einem Amt wird ihnen geholfen.

Grüße,

Transporter.
Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen

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#8 Beitrag von tauchteddy » 2010-06-22 8:31:26

Ich kann nichts zu Einzelfällen sagen, aber generell ist es so, dass auch Gewerbetreibende ALG2 als Aufstocker bekommen können. Ich habe den Fall gerade im Bekanntenkreis.
Zuletzt geändert von tauchteddy am 2010-06-22 8:47:07, insgesamt 1-mal geändert.
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