Kugelkopfkupplung an den 170D11

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thl-mot
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Kugelkopfkupplung an den 170D11

#1 Beitrag von thl-mot » 2008-07-23 22:13:17

Hallo Zusammen,
Ja wenn man nach Kugelkopfkupplung sucht kann man einiges finden. Aber irgendwie reicht mir das nicht. Ich beginne langsam die Überlegungen zur AHK-Frage zu beginnen. Interessant für micht ist eine Anhängelast von 750kg ungebremst und vielleicht 1,5t gebremst (der echte Bedarf käme erst nach einem Lottogewinn)
Eine Kombination mit einem Unterfahrschutz (womöglich Klappbar) wäre ideal. Erste Recherchen bei Westfalia mit dem Universal Anhängebock ergaben allerdings eine Höhe der Kupplung von ca 70cm was deutlich zu hoch ist. Ich benötigte eine normale Höhe wie beim PKW (ca. 40cm). Mit der Original 8.25 Bereifung habe ich einen Abstand von Unterkante Rahmen zur Straße von 87cm bei der anvisierten 14.5 Bereifung kämen noch mal 7,5cm dazu.

Leicht muss das ganze natürlich auch sein, da ein 170D11 mir der Doka zu knapp an den 7,49t zGG ist.
Die Lösung von HildeEVO finde im Prinzip klasse, aber wie sieht es hier mit der Kombination AHK aus?
Bilder vom 170er der Lettenbrüder finde ich irgendwie nicht. Gibt es ein andere 170er-Besitzer, dei eine Kugelkopfkupplung (dokumentiert) haben? Wie problematisch ist die Eintragung durch den TÜV?


Gruß Thomas

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Kami
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#2 Beitrag von Kami » 2008-07-23 22:24:11

Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

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Wilmaaa
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Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11

#3 Beitrag von Wilmaaa » 2008-07-24 11:06:07

thl-mot hat geschrieben: Bilder vom 170er der Lettenbrüder finde ich irgendwie nicht.
Auf http://www.lettenbrueder.com gibt's ein paar Bilder, allerdings nur von vorne.
Aber wenn Du dort auf "Team" klickst, findest Du die Emailadresse vom Andi, der den LKW umgebaut hat. Frag ihn doch einfach direkt.

Wilmaaa :cool:
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thl-mot
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#4 Beitrag von thl-mot » 2008-10-24 21:41:44

Tja, inzwischen bin ich etwas weiter gekommen. Nach einem ersten Gespräch mit dem TÜV ist auch klar: ich brauche auch einen Unterfahrschutz. Eine weitere Klärungsrunde über den aktuellen Entwurf steht noch aus. Mal sehen wann sich meine Arbeitszeit mit den Öffnungszeiten des TÜV nicht mehr so überschneiden. Aber im Forum kann ich schon mal meine Idee vorstellen. Siehe hier.

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#5 Beitrag von reo-fahrer » 2008-10-24 22:09:26

Hm, verdammt dass ich erst jetzt in das Thema reinschaue, ich treff den Andi gelegentlich beim radfahren, da hätte ich ihn auch direkt mal nach Bildern fragen können :)

MfG
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Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11

#6 Beitrag von nik100943 » 2008-10-25 1:07:14

thl-mot hat geschrieben: Erste Recherchen bei Westfalia mit dem Universal Anhängebock ergaben allerdings eine Höhe der Kupplung von ca 70cm was deutlich zu hoch ist. Ich benötigte eine normale Höhe wie beim PKW (ca. 40cm). Mit der Original 8.25 Bereifung habe ich einen Abstand von Unterkante Rahmen zur Straße von 87cm bei der anvisierten 14.5 Bereifung kämen noch mal 7,5cm dazu.
Gruß Thomas
Hi, Thomas,

da hat sich aber wer deutlich vermessen...... :cold:

Der Universal-Anhängebock WESTFALIA Typ 342 076 plus 10-Loch-Kugelkopf mit 150 mm Absenkung ergeben bei meinem K-H-D 110 D7 FA mit üppig bemesseneer Reifengrösse 385/65R22.5, das entspricht in etwa 11.00R20, einen Schnittpunkt Mitte Kugelkopf / Boden von 460 mm.

Bei solcher Konfiguration leistet der Anhängebock 26,5 kN und der Kugelkopf 17,5 kN. Das reicht locker für Deine Vorgaben, da ist sogar noch deutlich Luft nach oben.... :ninja:

Das soll Dich aber nicht hindern, Deinen eigenen Laden aufzumachen.... :D

Grüsse aus Mainz
Nik
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Uwe
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#7 Beitrag von Uwe » 2008-10-25 11:12:35

Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, sind 550 mm der offizielle maximale Abstand von Fahrbahn und UK UFS.

Grüße
Uwe
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Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11

#8 Beitrag von thl-mot » 2008-10-26 23:23:53

nik100943 hat geschrieben: da hat sich aber wer deutlich vermessen...... :cold:
Stimmt die 70cm sind falsch.

Abstand von Fahrbahn zur Unterkante Rahmen ist allerdings 87 cm mit der aktuellen Bereifung.
Nach meinen Berechnungen komme ich mit den Standardkomponenten allerdings trotzdem nur auf 54cm (+ 7,5cm wenn ich die Wunschbereifung habe). Oder habe ich einen grüßeren denkfehler drin (siehe hier auf Seite 5).

Maximaler Abstand 550mm zwischen Fahrbahn und UFS müsste sich einrichten lassen.
Gruß Thomas

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#9 Beitrag von wayko » 2008-10-27 8:21:17

Uwe hat geschrieben:Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, sind 550 mm der offizielle maximale Abstand von Fahrbahn und UK UFS.

Grüße
Uwe
Bei meiner Anbauaktion hat die Dekra keine Angaben gehabt und konnte auch keine Zahlenwerte nennen. Sie meinten nur, ich solle so montieren, daß danach der Anhänger "einigermaßen waagerecht" zur Fahrbahn steht.
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#10 Beitrag von Ulli » 2008-10-27 11:57:37

Moins,

nach meiner Erinnerung sollte der Kugelkopf 30 - 45cm über Boden liegen.
Liegt er ausserhalb dieses Bereiches, kann der TÜV die Eintragung mit dem Zusatz "nur für Anhänger mit höhenverstellbarer Zugvorrichtung" versehen.

Gruß Ulli

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#11 Beitrag von WEYN » 2008-10-27 13:04:39

es war die Höhe vom Unterfahrschutz gemeint nicht vom Kugelkopf.....


ich habe inzwischen die halbwegs amtliche Zahl von 35-42cm Höhe über Boden für die Kugelköpfe bekommen...

interessanterweiße ist an meinen PKW das Teil auf 46cm und kommt mir noch etwas niedrig vor....

siehe auch:


http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... highlight=

der Höhenunterschied zwischen den 8.25er und 14.5er Reifen beträgt gemessene 3cm.....nur so zur Info....
(und die Rechnung gibt ähnliches her)



WEYN

PS: Mods: evtl die Themen zusammenfassen da stark ähnlich/gleich?
[/url]
Zuletzt geändert von WEYN am 2008-10-27 13:05:15, insgesamt 1-mal geändert.
Hubraum statt Spoiler!

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#12 Beitrag von Wilmaaa » 2008-10-27 13:11:30

WEYN hat geschrieben: PS: Mods: evtl die Themen zusammenfassen da stark ähnlich/gleich?
Sorry, das kann die Forensoftware leider nicht. :mellow:
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#13 Beitrag von Ulli » 2008-10-27 14:27:39

WEYN hat geschrieben:es war die Höhe vom Unterfahrschutz gemeint nicht vom Kugelkopf.....
...dann liefere ich die Zahlen auch noch nach :D

70/221/EWG II.1 ff

- Unterkante UFS max. 70cm über Boden
- Breite beidseitig max. 10cm weniger als Fz-Aussenkante
- Überhang Rahmen/Aufbau max. 60cm

Gruß Ulli

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#14 Beitrag von Uwe » 2008-10-27 15:17:04

Hallo Ulli,

sagt Abs. II.5.4.1 nicht was von 55 cm und nicht 70 cm? Oder hat mir Tante Google eine alte Version ausgespuckt?

Grüße
Uwe
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#15 Beitrag von Ulli » 2008-10-27 15:58:32

Moin Uwe,

in der Ursprungsversion von 1970 sind 70cm festgelegt, ich habe in den Änderungen bis 2006 keinen Hinweis auf Reduzierung dieses Maßes gefunden (vielleicht überlesen :ohmy: ).
Allerdings gibt der §32b STVZO 55cm als max. Bodenabstand vor.

Wiederum eine Einbaurichtlinie der VAG zur Crafter-Baureihe besagt, ein sep. UFS sei in keinem Fall erforderlich, da die Unterkante des Fz-Aufbaus in keiner Variante über 70cm über Boden läge.

Noch eine Anmerkung am Rande: ein UFS ist nur erforderlich, wenn der Abstand der letzten Achse zur Aufbauhinterkante mehr als 1m beträgt (deshalb sind die meisten Unimogs von der Ausrüstungspflicht befreit).

Gruß Ulli

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#16 Beitrag von thl-mot » 2008-10-27 23:55:35

WEYN hat geschrieben: der Höhenunterschied zwischen den 8.25er und 14.5er Reifen beträgt gemessene 3cm.....nur so zur Info....
(und die Rechnung gibt ähnliches her)
Hmm, Meine Rechnung sagt etwas anderes:
8.25R20 Durchmesser = 976mm
14.4R20 Durchmesser = 1124mm

Macht eine Differenz von 148mm

Da der Mittelpunkt der Achse ja nur den halben Durchmesser vom Asphalt entfernt ist ergibt sich ein Höhenunterschied der Achse (somit auch Fahrzeug) um 148mm/2=74mm => 7,4cm


Gruß Thomas

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