Kugelkopfkupplung an den 170D11
Moderator: Moderatoren
Kugelkopfkupplung an den 170D11
Hallo Zusammen,
Ja wenn man nach Kugelkopfkupplung sucht kann man einiges finden. Aber irgendwie reicht mir das nicht. Ich beginne langsam die Überlegungen zur AHK-Frage zu beginnen. Interessant für micht ist eine Anhängelast von 750kg ungebremst und vielleicht 1,5t gebremst (der echte Bedarf käme erst nach einem Lottogewinn)
Eine Kombination mit einem Unterfahrschutz (womöglich Klappbar) wäre ideal. Erste Recherchen bei Westfalia mit dem Universal Anhängebock ergaben allerdings eine Höhe der Kupplung von ca 70cm was deutlich zu hoch ist. Ich benötigte eine normale Höhe wie beim PKW (ca. 40cm). Mit der Original 8.25 Bereifung habe ich einen Abstand von Unterkante Rahmen zur Straße von 87cm bei der anvisierten 14.5 Bereifung kämen noch mal 7,5cm dazu.
Leicht muss das ganze natürlich auch sein, da ein 170D11 mir der Doka zu knapp an den 7,49t zGG ist.
Die Lösung von HildeEVO finde im Prinzip klasse, aber wie sieht es hier mit der Kombination AHK aus?
Bilder vom 170er der Lettenbrüder finde ich irgendwie nicht. Gibt es ein andere 170er-Besitzer, dei eine Kugelkopfkupplung (dokumentiert) haben? Wie problematisch ist die Eintragung durch den TÜV?
Gruß Thomas
Ja wenn man nach Kugelkopfkupplung sucht kann man einiges finden. Aber irgendwie reicht mir das nicht. Ich beginne langsam die Überlegungen zur AHK-Frage zu beginnen. Interessant für micht ist eine Anhängelast von 750kg ungebremst und vielleicht 1,5t gebremst (der echte Bedarf käme erst nach einem Lottogewinn)
Eine Kombination mit einem Unterfahrschutz (womöglich Klappbar) wäre ideal. Erste Recherchen bei Westfalia mit dem Universal Anhängebock ergaben allerdings eine Höhe der Kupplung von ca 70cm was deutlich zu hoch ist. Ich benötigte eine normale Höhe wie beim PKW (ca. 40cm). Mit der Original 8.25 Bereifung habe ich einen Abstand von Unterkante Rahmen zur Straße von 87cm bei der anvisierten 14.5 Bereifung kämen noch mal 7,5cm dazu.
Leicht muss das ganze natürlich auch sein, da ein 170D11 mir der Doka zu knapp an den 7,49t zGG ist.
Die Lösung von HildeEVO finde im Prinzip klasse, aber wie sieht es hier mit der Kombination AHK aus?
Bilder vom 170er der Lettenbrüder finde ich irgendwie nicht. Gibt es ein andere 170er-Besitzer, dei eine Kugelkopfkupplung (dokumentiert) haben? Wie problematisch ist die Eintragung durch den TÜV?
Gruß Thomas
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Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11
Auf http://www.lettenbrueder.com gibt's ein paar Bilder, allerdings nur von vorne.thl-mot hat geschrieben: Bilder vom 170er der Lettenbrüder finde ich irgendwie nicht.
Aber wenn Du dort auf "Team" klickst, findest Du die Emailadresse vom Andi, der den LKW umgebaut hat. Frag ihn doch einfach direkt.
Wilmaaa

Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
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Tja, inzwischen bin ich etwas weiter gekommen. Nach einem ersten Gespräch mit dem TÜV ist auch klar: ich brauche auch einen Unterfahrschutz. Eine weitere Klärungsrunde über den aktuellen Entwurf steht noch aus. Mal sehen wann sich meine Arbeitszeit mit den Öffnungszeiten des TÜV nicht mehr so überschneiden. Aber im Forum kann ich schon mal meine Idee vorstellen. Siehe hier.
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Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11
Hi, Thomas,thl-mot hat geschrieben: Erste Recherchen bei Westfalia mit dem Universal Anhängebock ergaben allerdings eine Höhe der Kupplung von ca 70cm was deutlich zu hoch ist. Ich benötigte eine normale Höhe wie beim PKW (ca. 40cm). Mit der Original 8.25 Bereifung habe ich einen Abstand von Unterkante Rahmen zur Straße von 87cm bei der anvisierten 14.5 Bereifung kämen noch mal 7,5cm dazu.
Gruß Thomas
da hat sich aber wer deutlich vermessen......

Der Universal-Anhängebock WESTFALIA Typ 342 076 plus 10-Loch-Kugelkopf mit 150 mm Absenkung ergeben bei meinem K-H-D 110 D7 FA mit üppig bemesseneer Reifengrösse 385/65R22.5, das entspricht in etwa 11.00R20, einen Schnittpunkt Mitte Kugelkopf / Boden von 460 mm.
Bei solcher Konfiguration leistet der Anhängebock 26,5 kN und der Kugelkopf 17,5 kN. Das reicht locker für Deine Vorgaben, da ist sogar noch deutlich Luft nach oben....

Das soll Dich aber nicht hindern, Deinen eigenen Laden aufzumachen....

Grüsse aus Mainz
Nik
"An einem guten Biere ist mehr gelegen als an medizinischen Goldessenzen, Herzpulvern und derlei Siebensachen. Brauhäuser und Bierkeller sind die vornehmsten Apotheken."
Re: Kugelkopfkupplung an den 170D11
Stimmt die 70cm sind falsch.nik100943 hat geschrieben: da hat sich aber wer deutlich vermessen......![]()
Abstand von Fahrbahn zur Unterkante Rahmen ist allerdings 87 cm mit der aktuellen Bereifung.
Nach meinen Berechnungen komme ich mit den Standardkomponenten allerdings trotzdem nur auf 54cm (+ 7,5cm wenn ich die Wunschbereifung habe). Oder habe ich einen grüßeren denkfehler drin (siehe hier auf Seite 5).
Maximaler Abstand 550mm zwischen Fahrbahn und UFS müsste sich einrichten lassen.
Gruß Thomas
Bei meiner Anbauaktion hat die Dekra keine Angaben gehabt und konnte auch keine Zahlenwerte nennen. Sie meinten nur, ich solle so montieren, daß danach der Anhänger "einigermaßen waagerecht" zur Fahrbahn steht.Uwe hat geschrieben:Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, sind 550 mm der offizielle maximale Abstand von Fahrbahn und UK UFS.
Grüße
Uwe
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
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"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
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Moins,
nach meiner Erinnerung sollte der Kugelkopf 30 - 45cm über Boden liegen.
Liegt er ausserhalb dieses Bereiches, kann der TÜV die Eintragung mit dem Zusatz "nur für Anhänger mit höhenverstellbarer Zugvorrichtung" versehen.
Gruß Ulli
nach meiner Erinnerung sollte der Kugelkopf 30 - 45cm über Boden liegen.
Liegt er ausserhalb dieses Bereiches, kann der TÜV die Eintragung mit dem Zusatz "nur für Anhänger mit höhenverstellbarer Zugvorrichtung" versehen.
Gruß Ulli
In Memoriam
http://peer-oliver.de
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es war die Höhe vom Unterfahrschutz gemeint nicht vom Kugelkopf.....
ich habe inzwischen die halbwegs amtliche Zahl von 35-42cm Höhe über Boden für die Kugelköpfe bekommen...
interessanterweiße ist an meinen PKW das Teil auf 46cm und kommt mir noch etwas niedrig vor....
siehe auch:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... highlight=
der Höhenunterschied zwischen den 8.25er und 14.5er Reifen beträgt gemessene 3cm.....nur so zur Info....
(und die Rechnung gibt ähnliches her)
WEYN
PS: Mods: evtl die Themen zusammenfassen da stark ähnlich/gleich?
[/url]
ich habe inzwischen die halbwegs amtliche Zahl von 35-42cm Höhe über Boden für die Kugelköpfe bekommen...
interessanterweiße ist an meinen PKW das Teil auf 46cm und kommt mir noch etwas niedrig vor....
siehe auch:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... highlight=
der Höhenunterschied zwischen den 8.25er und 14.5er Reifen beträgt gemessene 3cm.....nur so zur Info....
(und die Rechnung gibt ähnliches her)
WEYN
PS: Mods: evtl die Themen zusammenfassen da stark ähnlich/gleich?
[/url]
Zuletzt geändert von WEYN am 2008-10-27 13:05:15, insgesamt 1-mal geändert.
Hubraum statt Spoiler!
- Wilmaaa
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Sorry, das kann die Forensoftware leider nicht.WEYN hat geschrieben: PS: Mods: evtl die Themen zusammenfassen da stark ähnlich/gleich?

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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
...dann liefere ich die Zahlen auch noch nachWEYN hat geschrieben:es war die Höhe vom Unterfahrschutz gemeint nicht vom Kugelkopf.....

70/221/EWG II.1 ff
- Unterkante UFS max. 70cm über Boden
- Breite beidseitig max. 10cm weniger als Fz-Aussenkante
- Überhang Rahmen/Aufbau max. 60cm
Gruß Ulli
In Memoriam
http://peer-oliver.de
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Moin Uwe,
in der Ursprungsversion von 1970 sind 70cm festgelegt, ich habe in den Änderungen bis 2006 keinen Hinweis auf Reduzierung dieses Maßes gefunden (vielleicht überlesen
).
Allerdings gibt der §32b STVZO 55cm als max. Bodenabstand vor.
Wiederum eine Einbaurichtlinie der VAG zur Crafter-Baureihe besagt, ein sep. UFS sei in keinem Fall erforderlich, da die Unterkante des Fz-Aufbaus in keiner Variante über 70cm über Boden läge.
Noch eine Anmerkung am Rande: ein UFS ist nur erforderlich, wenn der Abstand der letzten Achse zur Aufbauhinterkante mehr als 1m beträgt (deshalb sind die meisten Unimogs von der Ausrüstungspflicht befreit).
Gruß Ulli
in der Ursprungsversion von 1970 sind 70cm festgelegt, ich habe in den Änderungen bis 2006 keinen Hinweis auf Reduzierung dieses Maßes gefunden (vielleicht überlesen

Allerdings gibt der §32b STVZO 55cm als max. Bodenabstand vor.
Wiederum eine Einbaurichtlinie der VAG zur Crafter-Baureihe besagt, ein sep. UFS sei in keinem Fall erforderlich, da die Unterkante des Fz-Aufbaus in keiner Variante über 70cm über Boden läge.
Noch eine Anmerkung am Rande: ein UFS ist nur erforderlich, wenn der Abstand der letzten Achse zur Aufbauhinterkante mehr als 1m beträgt (deshalb sind die meisten Unimogs von der Ausrüstungspflicht befreit).
Gruß Ulli
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Hmm, Meine Rechnung sagt etwas anderes:WEYN hat geschrieben: der Höhenunterschied zwischen den 8.25er und 14.5er Reifen beträgt gemessene 3cm.....nur so zur Info....
(und die Rechnung gibt ähnliches her)
8.25R20 Durchmesser = 976mm
14.4R20 Durchmesser = 1124mm
Macht eine Differenz von 148mm
Da der Mittelpunkt der Achse ja nur den halben Durchmesser vom Asphalt entfernt ist ergibt sich ein Höhenunterschied der Achse (somit auch Fahrzeug) um 148mm/2=74mm => 7,4cm
Gruß Thomas