Palmer hat geschrieben: ↑2021-01-17 21:39:55
Das ist natürlich alles richtig.
Die ARL kenne ich, die Befestigung des Rahmens am Fahrgestell ist danach in Ordnung, z. B. schubfeste Anbindung im Heckbereich. Abweichungen ergeben sich, weil kein heiliges C-Profil verbaut ist, sondern ein Vierkantrohr, wie beim vorher montierten Rahmen.
Hallo Palmer,
ich habe mir alle Beiträge in Ruhe durchgelesen und kann Deine Reaktionen nicht so ganz nachvollziehen.
Am Meisten verwundert mich, dass Du, obwohl Du die ARL kennst (auch gelesen?), der Ansicht bist, es besser zu wissen.
Wenn jemand etwas falsch baut wird es dadurch nicht richtig, nur weil er es falsch gebaut hat.
Wenn Dein Vorgänger es falsch gebaut hat, wird es doch dadurch nicht plötzlich richtig, nur weil Du es so übernimmst!!!
Mag sein, dass es bei ihm gehalten hat. Vielleicht auch nur deshalb, weil er nie im Gelände war und nur Strasse gefahren ist.
Aber auch da war es halt nicht richtig. Ob es über die gesamte Lebensdauer des LKW halten würde wäre da eine andere Frage.
Was glaubst Du, für was die ARL erschaffen wurden???
Als Belustigung der Fahrzeugaufbauer?
Als Lektüre ohne Sinn und Verstand, aus Langeweile von den Herstellern geschrieben?
Oder vielleicht doch mit einem ernsthaften Hintergrund?
Denke darüber mal nach.
Nur mal so am Rand, wenn Du über den TÜV fährst und einen fachkundigen Prüfer erwischst, fährst Du ohne Plakette vom Hof.
(mein Prüfer hat sehr wohl in die ARL reingeguckt)
Gruß Uwe