LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulassung?
Moderator: Moderatoren
LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulassung?
Hallo,
ich bekomme meine Feuerwehr nicht zugelassen, weil ich keine schriftliche Ausnahmegenehmigung für den fehlenden hinteren Unterfahrschutz habe. Im alten Brief steht drin Ausnahmegenehmigung nach §32 b Fahrzeug ist nicht mit Unterfahrschutz ausgestattet.
Der TÜV sagt das ist alles so OK das ist so eingetragen und bleibt so. H-Gutachten habe ich bekommen....
Nun die Frage hat irgendjemand eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von einem Regierungspräsidium wovon ich eine Kopie bekommen könnte?
Für §41 habe ich die Ausnahmegenehmigung das passt dann.....
Was steht bei euch so im Schein/Brief alles drin? Habe mal den alten Schein als Bild angehängt....
Danke
Markus
ich bekomme meine Feuerwehr nicht zugelassen, weil ich keine schriftliche Ausnahmegenehmigung für den fehlenden hinteren Unterfahrschutz habe. Im alten Brief steht drin Ausnahmegenehmigung nach §32 b Fahrzeug ist nicht mit Unterfahrschutz ausgestattet.
Der TÜV sagt das ist alles so OK das ist so eingetragen und bleibt so. H-Gutachten habe ich bekommen....
Nun die Frage hat irgendjemand eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von einem Regierungspräsidium wovon ich eine Kopie bekommen könnte?
Für §41 habe ich die Ausnahmegenehmigung das passt dann.....
Was steht bei euch so im Schein/Brief alles drin? Habe mal den alten Schein als Bild angehängt....
Danke
Markus
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Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
Frage besser nach einer Ausnahmegen. von Deinem RP,denn wenn die Zulassungsstelle zickt wird sie auch eine Briefkopie von sonstwo nicht anerkennen wollen.
Nun die Frage hat irgendjemand eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von einem Regierungspräsidium wovon ich eine Kopie bekommen könnte?
Oder einfach beantragen mit Fg.Nr.etc.
Klaus
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.
aber ich konnte ihn schon riechen.
- Wilmaaa
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Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
Wir haben an unserem 170D11 (Ex-THW) einen klappbaren Unterfahrschutz. Mit einer passenden Briefkopie für Dein Anliegen können wir leider nicht dienen.
Ansonsten stimme ich Klaus zu, eine Kopie aus einem anderen Bundesland / RP wird Dir möglicherweise wenig nützen.
Ansonsten stimme ich Klaus zu, eine Kopie aus einem anderen Bundesland / RP wird Dir möglicherweise wenig nützen.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
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Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
OK...also mein RP ist Stuttgart, aber ich denke mit einer Kopie aus Ba-Wü wäre mir auch schon geholfen....
Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
zu §§ 32 b (1 bis 3)
Vorgeschrieben, wenn bbH > 25 km/h und Abstand der hinteren Begrenzung
bis zur letzten Hinterachse > 1000 mm und hinteres Fahrgestell in ganzer
Breite oder Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe > 700 mm (unbe-
laden) über Fahrbahn.
hinterer
Beschaffenheit: Fz in Verk. bis 1.1.1987 gemäß § 32 b in Fassung vor
1.12.1984. Entfernung Boden-Unterkante Unterfahrschutz ≤ 700 mm.
Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1987 gem. Rili 70/221/EWG
Entfernung Boden – Unterkante Unterfahrschutz ≤ 550 mm. – Spätestens ab
1.10.2000 müssen erstm. i. d. Verk. kommende Fz der Rili 70/221/EWG
in der jeweils geltenden Fassung entsprechen (s. Blatt N2.3).
Hinterer Unterfahrschutz entfällt, wenn mit dem Verwendungszweck des
Fz unvereinbar oder wenn vor 1.1.1975 erstm. i. Verk.
Blöderweisse ist das nichtwollen des UFS kein "Mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar".
Ein Grund ist das die Feuerwehrler evtl damit schlechter an ihr Zeugs rankommen (Zeitfrage), keine Zeit um das Ding notfalls wegzuschwenken, usw...
also Notfalls muss das Ding halt ran - oder du bekommst eine Ausnahme da dies das "Historische Kulturgut" schädigen würde, ich wüsste jedoch nicht wer dir dies bescheinigen könnte, da die Einstufung zum Oldie ja solche "Sicherheitsfeatures" zulässt.
Gruss
Kami
Vorgeschrieben, wenn bbH > 25 km/h und Abstand der hinteren Begrenzung
bis zur letzten Hinterachse > 1000 mm und hinteres Fahrgestell in ganzer
Breite oder Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe > 700 mm (unbe-
laden) über Fahrbahn.
hinterer
Beschaffenheit: Fz in Verk. bis 1.1.1987 gemäß § 32 b in Fassung vor
1.12.1984. Entfernung Boden-Unterkante Unterfahrschutz ≤ 700 mm.
Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1987 gem. Rili 70/221/EWG
Entfernung Boden – Unterkante Unterfahrschutz ≤ 550 mm. – Spätestens ab
1.10.2000 müssen erstm. i. d. Verk. kommende Fz der Rili 70/221/EWG
in der jeweils geltenden Fassung entsprechen (s. Blatt N2.3).
Hinterer Unterfahrschutz entfällt, wenn mit dem Verwendungszweck des
Fz unvereinbar oder wenn vor 1.1.1975 erstm. i. Verk.
Blöderweisse ist das nichtwollen des UFS kein "Mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar".
Ein Grund ist das die Feuerwehrler evtl damit schlechter an ihr Zeugs rankommen (Zeitfrage), keine Zeit um das Ding notfalls wegzuschwenken, usw...
also Notfalls muss das Ding halt ran - oder du bekommst eine Ausnahme da dies das "Historische Kulturgut" schädigen würde, ich wüsste jedoch nicht wer dir dies bescheinigen könnte, da die Einstufung zum Oldie ja solche "Sicherheitsfeatures" zulässt.
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
Markus, willst du partout keinen Unterfahrschutz haben? Ich hatte auch diesen Passus in den Papieren, hab einfach einen nachgerüstet und damit hatte sich das hema...fahre aber auch nicht extremes Gelände, wo es unbedingt ein klappbarer sein müsste....
LF 16/TS auf Magirus-Deutz 170D11
Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
erledigt........
Ich habe mir eine Ausnahmegenehmigung beim RP erteilen lassen. War immer noch billiger als hinten so einen Eisenbrocken dranzuschmieden.
Ich habe mir eine Ausnahmegenehmigung beim RP erteilen lassen. War immer noch billiger als hinten so einen Eisenbrocken dranzuschmieden.
Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
ich häng mich mal hier ran, da ich das selbe fahrzeug habe....
ich habe frischen tüv und ein oldie gutachten für das lf16 bekommen.
zugelassen ist er noch nicht. mal sehen was da für probleme kommen.
zurück zu thema. ich habe ja eine schlauchhaspel hinten dran, welche ich aber nicht immer mitführen will. kann ich dann einfach so fahren?
ich habe ja dann auch keinen unterfahrschutz. ?
eigentlich würde ich da ein vierkantrohr , rot-weis lackiert, in die haspelaufnahme machen, dass dann so aussieht wie ne stoßstange.
ich glaube sogar, das mal gesehen zu haben.
weis da jemand was dazu, ob das so funktioniert ?
grüße
axor
ich habe frischen tüv und ein oldie gutachten für das lf16 bekommen.
zugelassen ist er noch nicht. mal sehen was da für probleme kommen.
zurück zu thema. ich habe ja eine schlauchhaspel hinten dran, welche ich aber nicht immer mitführen will. kann ich dann einfach so fahren?
ich habe ja dann auch keinen unterfahrschutz. ?
eigentlich würde ich da ein vierkantrohr , rot-weis lackiert, in die haspelaufnahme machen, dass dann so aussieht wie ne stoßstange.
ich glaube sogar, das mal gesehen zu haben.
weis da jemand was dazu, ob das so funktioniert ?
grüße
axor
Seit 08/2013 Besitzer eines 170 D11 als LF 16 TS BJ 1981
Re: LF 16 TS KatSch. 170D11 Hinterer Unterfahrschutz? Zulass
Hallo Axor,
ich würde da nicht das Internet befegen, sondern den TÜV. Mach eine leserliche Skizze von dem wass und wie du es bauen willst. Gib Material und Abmessungen so konkret wie möglich an. Ruf beim TÜV an wann die Zeit haben und besprech das mit dem Prüfer. Dann wird alles gut.
So unkonkret wie du das beschreibst kann dir das niemand beantworten. Skizze und Auto müssen zumindest da sein um etwas sagen zu können.
MlG,
Felix
ich würde da nicht das Internet befegen, sondern den TÜV. Mach eine leserliche Skizze von dem wass und wie du es bauen willst. Gib Material und Abmessungen so konkret wie möglich an. Ruf beim TÜV an wann die Zeit haben und besprech das mit dem Prüfer. Dann wird alles gut.
So unkonkret wie du das beschreibst kann dir das niemand beantworten. Skizze und Auto müssen zumindest da sein um etwas sagen zu können.
MlG,
Felix