Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

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911er
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#31 Beitrag von 911er » 2010-10-08 12:21:04

Salute,

siehe oben, habe doch eine §§en Aufklärung in 2 Wo angekündigt :cool:
LG
Hilmar

mabdt

#32 Beitrag von mabdt » 2010-10-08 12:21:46

Hi Uli,
ich habe gestern eine Anfrage zu dem DVFG geschrieben,mit der Bitte um eine aussagekraeftige Antwort.Mal sehen was passiert.Wenn ich was weiss werde ich das mal berichten.
Wie meistens,bekommt man hier nur Meinungen von Leuten die genau soviel wissen wie ich ueber dieses Thema,naehmlich nichts genaues.Aber es zaehlen nun mal halt nur Fakten,die ich schwarz auf weiss nachlesen kann,naemlich in Verordnungen,Gestzestexten usw.Alles ander kann ich auf die Toilettte haengen.... :mad:
Wenn ich vor Gericht stehe nutzt mir auch die Meinung der Unwissenden nichts.
Gruss
Manfred

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Schteffl
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#33 Beitrag von Schteffl » 2010-10-09 1:06:41

Für Reisemobile mit einer Heizung /Heizungsanlage gelten u.a. die Regelungen des §22a der STVZO sowie die technischen Anforderungen Nr:27 Diese Installationsregeln decken sich auch mit der aktuellen G-607

Seid 2007 gilt im Rahmen der Europäischen Richtlinie dazu auch die 2001/56/EG mit Ergänzung der 2004/78/EG Heizungen/Heizungssysteme für Seriengefertigte Strassenfahrzeuge.

Sowie §5 GPSG (Geräte und Produktsicherheitsgesetz)



zudem sind für den TÜV folgende Gesetze bei der Prüfung dabei ausschlaggebend:

Flüssiggasprüfungen bei Untersuchungen gemäß §29 und 21 STVZO
für Campingfahrzeuge.

Fehlende Gasprüfung bedeutet:

Wohnmobile
Einzelabnahme nach §21 STVZO - kein positiver Abschluß nach Begutachtung
Hauptuntersuchung nach §29 - Erheblicher Mangel

Wohnwagen:
Einzelabnahme nach §21 - Beim positiven Abschluß der Begutachtung
schriftlicher Hinweis auch nicht nachgewiesene Gasprüfung

Hauptuntersuchung nach §29 - Beim positiven Ergebnis
schriftlicher Hinweis auch nicht nachgewiesene Gasprüfung


Gruß
Schteffl
nix ist so gut, daß man es nicht noch irgendwie verbessern könn't

AL28
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#34 Beitrag von AL28 » 2010-10-09 9:35:15

Hallo
Ich habe mal nach gelesen , hier stvzo_22a ,
hier Richtlinie 2001/56/EG den Link mag das Forum nicht
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/s ... &nu_doc=56 ,
hier Richtlinie 2004/78/EG und
hier Richtlinie 2006/11/EG .
Ich konnte nichts über eine wiederkehrende Gas Prüfung finden .
Aber ich bin auch ein Jurist , vielleicht könnte mir mal ein die Stelle zugänglich machen , möchte nicht ausschließen , das ich sie in den Beamten-deutsch übersehen habe . :angel:
Gruß
Oli

mabdt

#35 Beitrag von mabdt » 2010-10-13 15:59:14

Hallo,
hier meine Antwort die ich vom DVFG bekommen habe.
Fast unmissverstaendlich...

Sehr geehrter Herr Brand,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine wiederkehrende Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist über die Anforderungen zur Hauptuntersuchung der einzelnen Prüforganisationen geregelt. Es gibt hierzu keine explizite gesetzliche Bestimmung außer der in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geforderten Beurteilung der zusätzlichen Ausstattung des Fahrzeugs auf Beeinflussung des Straßenverkehrs.
Allgemein haben sich die Prüforganisationen darauf verständigt, eine fehlende Prüfung bei Wohnanhänger zu vermerken und bei Wohnmobilen als Mangel zu werten und die Untersuchung negativ zu bescheiden. Abweichungen gibt es bei der Beurteilung von Wohnmobilen bei denen der Zugang zwischen Wohnabteil und Fahrerplatz nicht möglich ist.
Unbeschadet dessen hat der Betreiber einer Flüssiggasanlage die Pflicht, diese Anlage in einem sicheren Zustand zu erhalten. Bei versäumten wiederkehrende Prüfungen kann im Schadensfall die Versicherung die Schadensersatzleistung verweigern.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung und verbleiben
Mit freundlichem Gruß aus Berlin

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Alexander Stöhr
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Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin



Schoen,nun das mal schwarz auf weiss zu haben.Also hatte die Dekra Recht,ich benoetige keine,da ich keinen Durchgang zum Wohnbereich habe.

Gruss Manfred

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colli1979
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#36 Beitrag von colli1979 » 2010-10-14 9:57:52

der Schrieb ist gut - und tatsächlich mal was in Händen.
ABER: interessant, das sich die Prüforganisationen auf etwas einigen, was von niemandem geregelt/gefordert wird...und somit zur Verweigerung einer sonst bestandenen HU führen.
Fallbeispiel: Komplette Gasanlage verbaut aber der Anschluss für die Gasflasche ist nicht vorhanden, Gasanlage KANN nicht funktionieren = keine HU?
Es steht außer Frage, das einige Sachen funktionieren müssen/sollten, aber wenn wir schon in einem regelwütigen Staat leben, dann sollen doch bitte grad solche staatlich auferlegten Dinge ordentlich formuliert sein - obwohl ich natürlich weiß, das das in keinem Bereich bis zum Ende durchüberlegt ist
Grüße Jan

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Uwe
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#37 Beitrag von Uwe » 2010-10-14 10:38:51

Hallo,

den Prüfkriterien-Katalog erstellen die Prüforganisationen in Eigenregie auf Basis der StVZO. Und hier sind sie halt der Meinung, dass die Pflicht zur Gasprüfung eben aus der StVZO ergibt. Wer weiss, vielleicht fliegt der Prüfpunkt irgendwann wieder raus oder wird abgewandelt oder oder oder.

Die Prüfkiterien dem Staat zu überlassen, würde die Sache im Ganzen vermutlich nicht verbessern.

Grüße
Uwe
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crutchy the clown

#38 Beitrag von crutchy the clown » 2010-10-14 13:22:51

Wir leben in einem Willkür-Staat, und das heißt, daß auch die Gasprüfung einer Willkür unterliegt. In meinem Fall heißt das:

1) Die Gasanlage ist noch gar nicht betriebsbereit, da noch nicht vollständig aufgebaut.
2) Das Fahrzeug ist kein Wohnmobil, sondern ein Sonder-Kfz.
3) Vor 30 Jahren, als das Fahrzeug zum Sonder-Kfz. erklärt wurde, war für diese Art Fahrzeug keine Gasprüfung vorgeschrieben, es gibt Bestandsschutz.

Bevor sich ein Prüfer mit den zig-tausend Vorschriften der letzten Jahrzehnte auseinandersetzt, sieht er lieber geflissentlich darüber hinweg.

Ein übereifriger Prüfer wollte einmal den fehlenden Seitenaufprallschutz monieren. Nach einer halben Stunde intensiver Recherche kam er kleinlaut wieder zurück. Die Sache war damit erledigt.

Letztendlich entscheiden Juristen über strittige Details. Das ist auch der Sinn der vielen Vorschriften. Dieser Berufsstand will auch alimentiert werden und ist überproportional im Bundestag vertreten.

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911er
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#39 Beitrag von 911er » 2010-10-14 13:40:40

Hi Manfred,

Du hast mir die §§en Erläuterungen vorweggenommen, vielen Dank.
Der TÜV Freising handelt genau so wie beschrieben.
Dann dürfte ja die Regelung für alle klar sein, odrrrr :ninja:
LG
Hilmar

AL28
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#40 Beitrag von AL28 » 2010-10-14 14:06:50

Hallo
Ich habe mich im Allgemeinen mit mit darauf verständigt , das ich sie nicht brauche .
Die Fehlte Gasprüfung bringt mir keinen Mangel ein .
Es gibt halt Noch Prüfer mit Hirn , auch wen ihnen von ihrer eigener Organisation versucht wird das auch noch zu nehmen .
Es müssen im Schnitt 2 Fehler pro Fahrzeug gefunden werden , wer sie nicht bring bekommt einen Auditor zur Seite gestellt .
Man greift da auf bewerte Methoden von Scientology .
Ich habe inzwischen mehr Verständnis für die Prüfer , auch sie sind nur kl.Räder in einen großen Getriebe .

Gruß
Oli

P.S. Geht so seid 5 Jahren .

P.P.S. Bin ja gespannt wen sich alle Arbeitgeber darauf verständigen nur noch 70% des bisherigen Lohn zu zahlen . :lol:

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Lasterlos
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Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#41 Beitrag von Lasterlos » 2012-03-26 21:33:20

Hallo Woodbridge,
wo liegt das Problem bei der Gasprüfung ? Die paar Euros ?
Ich denke so etwas lasse ich für meine Sicherheit prüfen und nicht für den Tüv.


Gruß Markus

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Lasterlos
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Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#42 Beitrag von Lasterlos » 2012-03-26 22:11:29

Hallo,
jetzt hab ich es verstanden. Darum meinte wohl der Prüfer ich sollte die mal festmachen (und gab mir den Stempel).
Ich will immer nur wissen ob die Verschraubungen alle dicht sind.

Gruß Markus

biglärry

Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#43 Beitrag von biglärry » 2012-03-26 22:54:03

Das mit den Gasprüfungen und Plaketten ist schon ne witzige Geschichte. Im Steyr hatte ich meine Gasanlage selbstgebaut nach den Standarts wie es in Deutschland sein sollte, einzige Ausnahme, die diversen Schlauchlängen waren bei meiner Anlage unerheblich länger als in Deustchland vorgeschrieben und erlaubt. Mit meiner Zweiflaschengasanlage im Steyr mit den Duodingsbumsarmaturen von Truma die automatisch von der Hauptflasche auf die Ersatzflasche umgeschaltet hat, hatte ich nie Probleme und alles war dicht. Gaswarner sind absoluter Schwachsinn weil austretendes Gas riecht man sofort.

Nun mit einem (vor knapp zwei Jahren gekauft) fabrikneuen Womo und neuer Gasprüfplakette, ausgestellt vom Herrn Inschenör der gleichzeitig Womohändler ist höchstpersönlich, war das erste was mir auffiel als ich das Womo beim Händler und eben diesem Inschenör in Deutschland abholte, Gasgeruch, schon von aussen zu riechen und bei gerade geöffneter Klappe zum Flaschenkasten noch intensiver. Am Gasdruckregler waren zwei Verschraubungen locker und der Herr Inschenör meinte damals "Jaaaaa aber die Gasprüfung geht nur von den Geräten im Inneraum bis zu Gasdruckregler und vom Regler zu den Flaschen gehört nicht zum Umfang der Prüfung". Nun hatte ich nach fast zwei Jahren keine Lust mehr Gasflaschen zu schleppen obwohl die meinen schon Aluflaschen waren und ziemlich leicht, aber auch das ständige Gefummle um leere Flasche abzuklemmen und Schlauch auf die Volle zu drehn nervte mich, weil am Womo keine Duomatic verbaut war.

So fand ich in verschiedenen Foren den Namen der Firma Riepert die unter anderem Gasanlagen zum tanken an der Tankstelle einbaut. Zuerst dachte ich "machst du selber, wie damals am Steyr" aber dann denk ich an die verschiedenen CP's die manchmal nach einer Gasprüfung fragen und ner gültigen Plakette und nehm Kontakt zu Riepert auf um es von denen machen zu lassen. Ich bezahl fast 2000 euro und bekomm ne schöne 2x11kg Tankflaschenanlage eingebaut inklusive noch neuerer Gasprüfplakette. Cool. Aber zu Hause angekommen riechts nach Gas, ich schau mir die Anlage an soweit möglich weil der Gaskasten ist extrem eng. Aus dem Absperventil einer der Flaschen kommt Gas hinten aus einem Plastikstopfen.

Ich fahr zurück zu Riepert und der Gasmann schaut sich das ganze an fummelt an den Schläuchen rum und lacht "Hahaha, da ist nur der Schlauch lose" und zieht den an. Auf meinen Einwand dass manchmal Gas aus dem kleinen roten Plastikstopfen strömt, meint er: "Unmöglich, das kam aus der Verschraubung vom Schlauch". Ich verlass mich auf den Fachmann und fahr nach Hause. Riecht tatsächlich nicht mehr nach Gas und der Riepertmann hatte ja auch wieder sämtliche Leitungen und Anschlüsse mit Spüli abgespritzt um nach einem Leck zu fahnden.

Kurz darauf fahr ich auf Tour und bei jeder Ankunft auf einem Stellplatz oder CP, riechts im Gaskasten extrem nach Gas. Alle paar km sind die Anschlussschläuche zu den beiden Flaschen lose und müssen angezogen werden. Ich suche nach der Ursache. Fazit, der Gasfachmann von Riepert hat zu kurze Schläuche von den Flaschen zur Duomatic eingebaut und die sind ständig leicht verdreht und so unter Spannung dass zusammen mit den Vibrationen beim Fahren, die sich ständig lockern. Dann tank ich in Frankreich zum ersten Mal und der Gasgeruch wird noch massiver und wieder strömt Gas aus dem kleinen roten Stopfen. Ich rufe dann die "Gasfachfrau" in Deutschland an, es ist an einem Spätnachmittag SAMSTAG kurz vor 18:00 Uhr und die geht gleich ans Telefon. Ich erklär der mein Problem und weil eben "Gasfachfrau" sagt Sie mir was ich machen soll um der Ursache des Problems auf die Spur zu kommen.

Ich soll den Schlauch an der Tankflasche, an der aus dem roten Plastikstopfen Gas strömt (hinter dem roten Stopfen, erklärt Sie mir, gäbe es als Sicherung der Flasche vor Explosion, ein Überdruckventil) abschrauben und das Absperrventil aufdrehn. Wenn das Gas was dann ausströmt weiss ist, heisst das dass es in der Gasflasche einen extremen Überdruck gibt und der "Fillstop" nicht funktionieren würde. Ich dreh also auf, meine Nachbarn am CP packen schon gleich ihr ganzes Gerümpel ein und verschwinden ein paar Parzellen weiter :lol: und es stömt tatsächlich ganz weisses Gas aus. Nun sagt mir Gasfachfrau, müsste ich leider in den sauren Apfel beissen und soviel Gas ablassen bis es nur noch farblos austritt um den Überdruck abzubauen. Was ich dann auch tue und gut iss, der Überdruck ist weg und es strömt auch nix mehr aus. Die Flasche wird in den nächsten Tagen durch eine neue ersetzt, ebenso die zu kurzen Schläuche, aber nicht mehr vom Fachmann sondern von mir selbst, so wie damals am Steyr. Die Plastikstopfen hat man bei Riepert nicht ernstgenommen weil der Fachmann dort nichtmal wusste dass ein Überdruckventil im Absperrhahn vorhanden ist.

Fazit, ich hab in nichtmal zwei Jahren zwei Gasprüfungen von geprüften und zugelassenen "Gasprüfern und angeblichen Fachleuten" hinter mir und es war auch nach zwei Gasprüfungen und zwei gültigen Plaketten nichts in Ordnung und die Fachleute hats nichtmal soweit interessiert um überhaupt richtig nachsehn zu wollen. Was sagt also eine solche Prüfplakette, meine aktuelle ist gültig bis 2014 aus ?

Lieber Schteffl, Du scheinst die Sache etwas ernster zu nehmen als die Fachleute denen ich mich bisher anvertraut habe, kann man Dir eventuel entgegenreisen, wenn wiedermal ne Reparatur fällig ist um an jemanden zu gelangen der vielleicht wirklich etwas von Wohmobilen aller Art versteht?

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tauchteddy
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Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#44 Beitrag von tauchteddy » 2012-03-27 19:37:06

Ich habe kein Gas im Bus, der Prüfer fragt aber jedesmal nach der Gasprüfung, weil Womo ... "Kein Gas", antworte ich, "ich koche elektrisch".
Thema erledigt.
Mach' es doch auch so ...
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tauchteddy
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Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#45 Beitrag von tauchteddy » 2012-03-27 22:10:50

Ich sagte nicht: bau deinen Bus um ... Der Prüfer hat in meinem Bus nichts zu suchen, es sei denn, ich lade ihn auf eine Tasse Kaffee ein.
Zuckerbrot ist aus.

biglärry

Re: Gasprüfung - Pflicht oder nicht?

#46 Beitrag von biglärry » 2012-03-28 9:35:10

Woodbridge hat geschrieben:Es muss doch einen Weg geben, diesen Firlefanz zu stoppen.

Ja, meld dein Fahrzeug in Luxemburg an, dort gibts keine Regelung für Gas in Wohnmobilen und auch keine Kontrolle. Als ich bei unserem Tüv der SNCT diesbezüglich nachgefragt habe eh ich die Gasanlage damals im Steyr gebaut habe, bekam ich am Telefon folgende Antwort:" Es ist in ihrem Interesse ob das alles ordentlich gebaut ist im Aufbau, uns interessiert das nicht, wenn sie damit in die Luft fliegen ist das ihr Problem, nicht unseres, wir kontrollieren nur Gasanlagen an Autos". :lol: :lol: :lol: Manchmal steigen die Prüfer nur in selbstausgebaute Womos um sich zeigen zu lassen dass alles festinstalliert ist und funktioniert, eh sie dem Mobil das "Véhicule spéciale" Etiquette verpassen das dann auch auf den Zulassungspapieren eingetragen wird. Sobald das draufsteht hat man quasi Narrenfreiheit und kann an und umbauen was man will.

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