Unterfahrschutz Am Daily 4x4

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#1 Beitrag von daily4x4 » 2007-03-13 22:27:47

@ Wilmaaa
Ist ja schön, wenn's für den 170er so'n Klappteil gibt, für meinen gibt's das nicht.
Hab mir bisher damit beholfen, "Bestandteile der Karosserie bzw. des Aufbaus" in der geforderten "Tiefe" unter Rahmen anzubringen, konkret: Ersatzradhalter mit Lampenträger-Auslegern.
So mußte ich wenigstens nicht auch noch Ballast mitführen.

Folge: bei jeder größeren Regen-Querrille auf irgendeinem Feldweg bin ich mit den blöden Lampenträgern hängengeblieben und hab sie mir verbogen bzw. beschädigt.

Wenn ich so'n Lkw-Klappteil dranbauen soll, brauch ich mir jedenfalls ums zGG keine Sorgen mehr zu machen :ninja: , bei 4to ist da nicht viel Luft für Ballast.

Selber bauen is auch nicht, die EU-Richtlinie fordert eine Typzulassung.
Alternativ gibt's 'ne Einzelprüfung, bei der dann Prüfkräfte im Tonnen-Bereich eingeleitet werden müssen - ich hab's nicht gern, wenn jemand meint, mein Auto verbiegen zu wollen :wack: :wack:

Also kann das Ziel nur heißen: austragen.
Zuletzt geändert von daily4x4 am 2007-03-13 22:52:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
-Bernhard-

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#2 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 22:30:04

Tschuldigung, ich bin halt von "großen" LKW ausgegangen. Wir haben ein Standardteil, was auch an jeden x-beliebigen Baustellen-LKW passt.

Wilmaaa :cool:
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#3 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 22:33:26

Aber jetzt muss ich nochmal dumm fragen:
Brauchst Du tatsächlich einen hinteren UFS?
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
StVZO §32b (1)
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#4 Beitrag von daily4x4 » 2007-03-13 22:46:30

schon,

Hinterachse bis Hinterkante Rahmen: 1115 mm
Fahrbahn - Unterkante Rahmen: je nach Beladung 600-720 mm
Fahrbahn - "Hauptteile der Karosserie" (Kofferunterkante) 740 - 860 mm
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#5 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 22:56:17

Mensch, bei den Maßen könnteste glatt einen "großen" LKW fahren. ;)

Ich hab doch schon Dailys mit hinterem UFS gesehen, gibt's da wirklich nix für Dein Auto?
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#6 Beitrag von daily4x4 » 2007-03-13 23:02:32

Wilmaaa hat geschrieben:Mensch, bei den Maßen könnteste glatt einen "großen" LKW fahren. ;)
Die Typen in den 7,5to gucken auch immer ganz komisch, wenn ich mit meinem "Transporter" auf der Nachbarfahrbahn angerollt komme - und dann auf Augenhöhe mit ihnen sitze ... :eek:
Wilmaaa hat geschrieben:Ich hab doch schon Dailys mit hinterem UFS gesehen, gibt's da wirklich nix für Dein Auto?
schon, aber eben nix klappbares. Und von festen Konstruktionen hab ich die Schnauze voll, siehe oben. :(
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#7 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 23:09:30

Hab das Thema mal auseinandergedröselt, zwecks besserer Übersichtlichkeit.

Ob Dir die von Moskito angebotene Briefkopie hilft? Sind halt zwei völlig unterschiedliche Fahrzeuge...
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#8 Beitrag von daily4x4 » 2007-03-13 23:30:19

Hab ihm deswegen schon eine PM geschickt.

Bin gerade am Zusammenstellen der Unterlagen und stelle mir vor, daß ich mit:
- Wohnmobil ist Fahrzeug der Kategorie M1
- "Geländefahrzeug" mit Bedingungen der Klasse M1 ist erfüllt
- UFS steht Verwendungszweck entgegen
(alles begründet auf Basis der EU-Richtlinien, die ich mal zusammengestellt hatte)

und in Ergänzung der einen oder anderen Briefkopie als Hinweis, daß solche Einträge tatsächlich existieren

nicht so schlechte Karten haben sollte.

Werde berichten, wie's ausgegangen ist (und hoffe in der Zwischenzeit auf Eure Hilfe hinsichtlich Briefkopien ...).
Grüße
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#9 Beitrag von Ulf H » 2007-03-15 20:32:27

Recht verbreitet bei den Kastenwägen sind große hintere Trittbretter, die auch als UFS dienen. Könnte mannicht sowas verwenden und dann klappbar gestalten ??

Gruß Ulf

P.S.: Vario hier aus´m Forum fährt ein Fahrzeug der selben Klasse, frag ihn doch mal, wie er das Problem gelöst hat.
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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#10 Beitrag von Mario » 2007-03-15 20:52:13

Hallo Daily 4x4,
ich bin nach wie vor der Meinung, dass Allradfahrzeuge keinen Unterfahrschutz brauchen. Habe meinen Scania im Dezember neu übern TÜV gebracht. Das Fahrzeug hatte vorher schwedische Papiere, daher hat der TÜV Ingineur sich das Fahrzeug ganz genau angesehen. Vom UFS wollte er nichts wissen. Im Fahrzeug und auch im Brief steht nichts von UFS weder eingetragen noch ausgetragen. Mein Auto ist nun wirklich hoch, da kannste mit einem Kleinwagen durchfahren. Siehe mein Avatar. Wenn ich eine Fax Nr hätte, könnte ich Dir mal was faxen.
Gruss
Mario
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#11 Beitrag von hano-mac » 2007-03-15 21:31:06

hi mario,

so kompakt, wie dein auto auf dem avatar aussieht, könnte es nicht sein, daß es schlicht daran liegt, daß der abstand zw. achse und hinterkannte unter dem einen meter liegt?

es sieht auf dem bild jedenfalls so aus, kenne den fahrzeugtyp leider nicht in natura...

grüße
sven
...öttel...öttel...öttel...

Filly

#12 Beitrag von Filly » 2007-03-15 21:34:04

Das mit dem Unterfahrschutz ist nicht so einfach wie man denken könnte.

Es geht nicht darum ob das Fahrzeug Allradantrieb hat, sondern um den Verwendungszweck. Unsere Fahrzeuge sind die meiste Zeit aber auf normalen Straßen unterwegs wo ein Unterfahrschutz keine Probleme macht. Und ein Treffen wie z.B. Saverne ändert daran nichts, weil man eben mehrere 100 km auf der Straße fährt nur um mal dorthin zu kommen, wo der UFS wirklich im Weg sein könnte.

Und deshalb bin ich verdammt froh, daß ich mit meinen KAT so durch die Vollabnahme gekommen bin. Die seitliche Schutzvorrichtung war in der Bundeswehrbescheinigung schon ausgetragen und der Prüfer ließ sich dazu bewegen das zu übernehmen. Über den hinteren UFS wurde kein Wort verloren. Sozusagen bin ich in einer Grauzone unterwegs. Er wurde nicht offiziell ausgetragen aber es hat auch niemand gesagt daß ich einen brauche.

Christoph
Zuletzt geändert von Filly am 2007-03-15 21:35:18, insgesamt 1-mal geändert.

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#13 Beitrag von vario » 2007-03-15 23:14:57

Moin zusammen!

Wenn ich schon erwähnt werde...
Der hintere UFS beim Vario ist mit 4 Schrauben M8 befestigt.
Bei offiziellen Auftritten ist er dann halt drangeschraubt ... (pfeif)

Uli
Hotelbett? Nein danke!

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#14 Beitrag von SvenS » 2007-03-16 14:34:16

Ich mach es ähnlich, im Alltag in Deutschland fahr ich mit dem Unterfahrschutz rum, alleine schon weil mein Anhängerkupplungsbock daran befestigt ist, und in Island und im Gelände halt ohne.
Wenn´s um Island geht, einfach bei mir fragen.

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Christian H
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#15 Beitrag von Christian H » 2007-03-16 15:03:48

...und immer wieder tauchen Meinungen auf wie:

Ich brauche keinen UFS, den TÜVer hats nicht gestört.

Leute ihr seid in der Pflicht .
Wenn was passiert ist die Schuldfrage sehr einfach :(

Das Teil wird grundsätzlich nicht eingetragen, weil es eben Pflicht ist.
Wenn jemand davon befreit wird, dann ist diese Sonderregelung auch in den Fzg-Papieren vermerkt. - Basta !

Christian
Wenn ich wollte .....

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#16 Beitrag von AL28 » 2007-03-16 17:22:44

Hallo
Es ist keiner vorgeschrieben , und damit brauche ich auch keinen !
Wen alles Recht wäre was sich so ein TÜV Prüfer ausdenkt , dann wären wir schon längs zu unsern eigenen Sicherheit an einer Wand fixiert ! :wack: :wack:
Wenn sich jemand aus Bequemlichkeit ( das na ja nicht der TÜV Onkel böse auf mich ist !! :wack: ) oder aus sonst welchen gründen einen Unterfahrschutz an seinen Gelände LKW zulegt , dann ist das auch in Ordnung .
Wobei meine Betonung auf Gelände LKW liegt , und ein Daily 4x4 , LT 4x4 , MB Vario 4x4 o. auch ein LKW mit Straßenbereifung , 4 m Überhang oder sonstigen Sachen was einen LKW Gelände untauglich machen , sind keine Gelände LKW´S !!!
Die Dürfen auch mit einen Unterfahrschutz rumfahren .
Gruß
Oli
Auch wenn sich die Überlebensstrategie der Schafherde bewährt hat, will ich nicht leben wie ein Schaf von vielen.
Jeder führt das Leben das er sich verdient hat.

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#17 Beitrag von makabrios » 2007-03-16 19:24:18

Hallo,
die Unterfahr- und Seitenschutz sind vom Baujahr abhängig. "Mein" TUVtler ließ sich auf nichts ein und wollte auch noch unter dem Tank was sehen , der ca. 60 cm vom Boden weg ist. Leider schaffe ich es immer noch nicht das Bild rüberzubringen. Lade brav das ausgewählte Bild in den Schacht hoch, aber die Maschine schickt´s nicht weiter. Also bleibt mein Auto mein Geheimnis...
Einen Raum als Beziehung zu verstehen ist wie Chili essen. Durch Chili wird die innere Form des Mundes spürbar. (Ernesto Neto)

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#18 Beitrag von Mario » 2007-03-16 20:46:23

hano-mac hat geschrieben:hi marion,

so kompakt, wie dein auto auf dem avatar aussieht, könnte es nicht sein, daß es schlicht daran liegt, daß der abstand zw. achse und hinterkannte unter dem einen meter liegt?

es sieht auf dem bild jedenfalls so aus, kenne den fahrzeugtyp leider nicht in natura...

grüße
sven
Hallo Hano-mac, habe gerade nachgemessen. Achsmitte bis zur Hinterkante sind genau 1,40 m.
Gibt es hier eine Sonderregelung die ich nicht kenne?
Gruss
Mario
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#19 Beitrag von Pirx » 2007-03-16 22:08:41

SvenS hat geschrieben:Ich mach es ähnlich, im Alltag in Deutschland fahr ich mit dem Unterfahrschutz rum, alleine schon weil mein Anhängerkupplungsbock daran befestigt ist, und in Island und im Gelände halt ohne.
Hallo Sven,

das interessiert mich jetzt aber genauer, wie Du das auf auf großer Reise handhabst:

Fährst Du illegalerweise ohne Unterfahrschutz durch Deutschland zur Fähre? Oder schraubst Du den U-Schutz erst in Island ab? Wohin dann mit dem Zeug? Die ganze Zeit auf dem Dach mitkarren oder am Zoll liegen lassen?

Oder gibt es gar eine dritte Möglichkeit, die ich noch gar nicht kenne?

Und da fällt mir noch was ein: muß ein vorgeschriebener Unterfahrschutz nicht sogar in der gesamten EU am Auto montiert sein (obwohl das in der Praxis den Polizisten in z.B. Dänemark wohl kaum interessieren wird)?

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#20 Beitrag von Ulf H » 2007-03-17 13:36:11

UFS ist ab, ich meine Bj. 1975 Pflicht, alles was älter ist hat Glück gehabt, alles was jünger ist fährt illegal ohne, es seie denn, der wäre ausdrücklich ausgetragen.

Für Behördenfahrzeuge gab oder gibt es augenscheinlich eine pauschale Ausnahmeregelung, diese verfällt aber offiziell, wenn das Fahrzeug (z.B. THW 170-er oder MAN Kat. 1) privat angemeldet wird.

Gruß Ulf
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#21 Beitrag von Moskito » 2007-03-17 21:14:54

Hi, Gemeinde, die keine UFS haben.
Nicht haben wollen und nicht haben dürfen sind zwei paar Schuhe!
Wenn Ihr unter die Höhen- und Längenregel fallt, müssen UFS und SAS ran. ob Ihr wollt oder nicht und auch ob der TÜVler was sagt oder nicht!!!!
Wenn Ihr keine UFS wollt, dann hilft nur eins: AUSTRAGEN lassen!
So hab ichs gemacht. Der TÜVler wollte wissen, warum ich keinen UFS haben will und ich habe ihm das mit dem "vorwiegenden Verwendungszweck" erklärt. Er hat es akzeptiert und den UFS und SAS ausdrücklich als nicht erforderlich im Brief vermerkt!
Gruß, aus Niederbayern,

Christian
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Wohin? Egal, Hauptsache WEG!!

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#22 Beitrag von Geishardt » 2007-03-18 15:02:36

Hallo,

Rechtsgrundlage:
§32b Unterfahrschutz

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

(2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23), in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung, entsprechen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

1....
2......
3.....................
4...................
5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

Lösung:

Bestätigung des Herstellers, dass es für dieses Fahrzeug keinen Unterfahrschutz in einer klappbaren Version gibt.
Damit dürftest Du kein Problem haben bei einem Allrad-Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach §32b Abs. 3 Nr. 5 STVO zu bekommen.

Gruß
Bernd
Zuletzt geändert von Geishardt am 2007-03-18 15:03:13, insgesamt 1-mal geändert.
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia

carpe Diem

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