Anhängekupplung Vorschriften

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dream
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Anhängekupplung Vorschriften

#1 Beitrag von dream » 2015-03-06 22:19:14

Hallo in die Runde!

Ich mache mir Gedanken was für Vorschriften es für die Anhängekupplung gibt (es geht um die Maulkupplung). Nämlich bei unserem 914er ist jetzt schon eine dran, aber ob ich sie nach dem Umbau auch noch behalten darf weiss ich nicht.
Ich wollte das Chassis auf ca. 550cm (von ca. aktuellen 600cm) kürzen, den Aufbau aber trotzdem auf ca. 620cm bringen. Der Aufbau soll für die Differenz der 70cm ein schräges Heck bekommen. Kann ich dann da unten die Anhängekupplung verbauen und ne Abnahme machen lassen?

Mal auf die schnelle ne Skizze:
Anhängekupplung.jpg
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LG
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Ulf H
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#2 Beitrag von Ulf H » 2015-03-06 22:42:30

... Klar kann man das ... Man muss "nur" den Schlussquerträger versetzen ... Und ihn am neuen Ort wieder ordentlich fest bekommen ...

Gruss Ulf
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dream
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#3 Beitrag von dream » 2015-03-06 23:03:43

Also spielt dann konkret in dem Fall der Überhang und diesbezüglich die Entfernung zu Hänger keine Rolle?
LG
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franz_appa
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#4 Beitrag von franz_appa » 2015-03-07 1:56:26

Doch.
Meines Wissens darf das "Auge" der Hängerkupplung nur 40 cm vor (bzw dann ja unter...) dem Aufbauende sein.
Inwiefern dann noch angeschraubte, oder gar angeschweißte Heckträger sich da auswirken... keine Ahnung, ich frage auf dem Tüv nicht nach :angel: (habe ca 48 cm...)
Schau sicherheitshalber mal in Aufbaurichtlinien - gab's hier auch schon mal nen fred drüber.

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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#5 Beitrag von Pirx » 2015-03-07 10:24:15

Die böse S...funktion hilft:
wo darf / muss die Anhängerkupplung sitzen?

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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#6 Beitrag von lura » 2015-03-07 16:50:36

Dann kann die ja immer noch als Rangierkupplung durchgehen
Gruß
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Fire Fox
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#7 Beitrag von Fire Fox » 2015-03-08 7:43:20

Mercedes Aufbaurichtlinie.. da ist alles mit Maßen und Winkeln drin. Hab sie leider beim 814er.
Kann sie aber Montag mitbringen und per Mail die entsprechenden Seiten zumailen.
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.. und dann mit nem Ruck.

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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#8 Beitrag von dream » 2015-03-08 11:07:56

Ja, das wäre super Fire Fox!
Das macht doch meiner Meinung nach eh keinen Unterschied ob 814 oder 914, oder?
LG
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#9 Beitrag von Fire Fox » 2015-03-08 17:53:06

Nee.. die Vorschriften sind Typenübergreifend und geben nur die Interpretation der Rechtlichen Vorschriften durch MB wieder, oder deren technische Grenzen unter deren Einhaltung sie grünes Licht für Umbauten geben können.

Kurze PN mit Mail Addresse oder Handy... dann schick ich am Montag.
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#10 Beitrag von Euro_0_Fahrer » 2022-04-01 10:54:55

Moin,
mir wurde ein 7,5 Tonner LKW für die Firma angeboten. Leider keine AHK Maulkupplung dran.
Eine passende Maulkupplung mit Traverse gibt es im Netz zu kaufen.
Luftdruckleitungen für die Anhängerdruckluftanschlüsse nach hinten zu legen ist einfach.
Wie sieht es aus mit der Elektrik, ist der Aufwand sehr groß die Kabel für den Anhänger zu verlegen?
Würde ich auch nicht selber machen wollen, sondern von einer LKW Werkstatt.
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Ulf H
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#11 Beitrag von Ulf H » 2022-04-01 11:08:02

... ich halte den mechanischen und pneumatischen (zusätzliches Ventil nötig) fuer wesentlich grösser als einen Elektroabzweig von der Verteilerdose oder notfalls vom Ruecklicht ... Blinkrelais könnte dann auch zicken, weil es mehr Birnen gluehen muss ...

Gruss Ulf
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#12 Beitrag von meggmann » 2022-04-01 11:45:44

Muss wahrscheinlich eh ein anderes Relais rein damit auch die Funktion der Blinker des Anhängers angezeigt werden kann (soweit nicht vorgerüstet).

Gruß Marcel
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Fahrzeugart geändert 19.01.2015
Eisenschwein ist zugelassen 17.03.2015
Umbauten beendet 12.04.2015
H Gutachten erteilt (15.12.2015)
Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) 26.02.2021
Die ersten 100.000 km mit den Büchsen sind voll
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#13 Beitrag von MAN Fahrer » 2022-04-01 11:48:40

Ich hatte mit dem Maß für die Kupplung keine Probleme.
Bei mir war es nur das Maß vom hinteren Punkt (des Aufbaus) gemessen bis zum Unterfahrschutz.
Der Rest dürfte nur an der Länge der Deichsel hapern, wenn man sie dann braucht.
Denn denkt mal an die Tiefkupplung, die ist ja auch sehr weit vorn.
Gruß Detlef

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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#14 Beitrag von Euro_0_Fahrer » 2022-04-01 12:59:34

Ulf, Marcel,
vielen Dank für die Antwort. Ist also machbar!
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Re: Anhängekupplung Vorschriften

#15 Beitrag von steyermeier » 2022-04-01 14:05:08

Euro_0_Fahrer hat geschrieben:
2022-04-01 12:59:34
Ulf, Marcel,
vielen Dank für die Antwort. Ist also machbar!
Naja.. technisch machbar...ob du dann welchen Anhänger damit fahren kannst...ich hab ca.200mm Unterstand beim 12m..und aber ein Ersatzrad,was da 300 rausguckt...das ist dann bei kurzer Deichsel schon das ein oder andere Mal in der Anhänger Ecke gelandet....halte ich für Praxis fern... spätestens beim rückwärts rechtwinklig reinschieben.
Gruß Markus

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