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Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 20:47:52
von Fireman_Frank
Moin,

hat das in der letzten Zeit mal jemand eingetragen bekommen? Wenn dann würde mich sehr interessieren wer das eingetragen hat und wie das ggfs argumentiert wird. Gerne auch per PN.

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 20:54:59
von möp
Mein womo (7,5t) hat irgendwas im Bereich 8t Anhängelast eingetragen
Wo siehst du das Problem?

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 20:58:15
von Ulf H
Anhängelast ueber 3,5 t braucht halt eine entsprechende Kupplung, die normale Kugel vom PKW reich da nicht mehr ...

Gruss Ulf

Wenn man wisser duerfte welches Fahrgestell ubd ggf. was bisher verbaut und eingetragen ist ...

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 21:05:33
von sico
Ulf H hat geschrieben:
2026-09-02 20:58:15
Anhängelast ueber 3,5 t braucht halt eine entsprechende Kupplung, die normale Kugel vom PKW reich da nicht mehr ...

Gruss Ulf

Wenn man wisser duerfte welches Fahrgestell ubd ggf. was bisher verbaut und eingetragen ist ...
Und braucht Anschlüsse sowie Anhängersteuerventil für Druckluftbremse im Anhänger.
Dazu eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzgl der Belastbarkeit der Hecktraverse zusammen mit einem versierten Prüfer, der das abnimmt und einträgt.
Nicht ganz einfach, das alles.
LG. Sico

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 21:11:49
von Fireman_Frank
möp hat geschrieben:
2026-09-02 20:54:59
Mein womo (7,5t) hat irgendwas im Bereich 8t Anhängelast eingetragen
Wo siehst du das Problem?
Wie lange hast du die Eintragung schon? Das Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 21:13:50
von Fireman_Frank
sico hat geschrieben:
2026-09-02 21:05:33
Ulf H hat geschrieben:
2026-09-02 20:58:15
Anhängelast ueber 3,5 t braucht halt eine entsprechende Kupplung, die normale Kugel vom PKW reich da nicht mehr ...

Gruss Ulf

Wenn man wisser duerfte welches Fahrgestell ubd ggf. was bisher verbaut und eingetragen ist ...
Und braucht Anschlüsse sowie Anhängersteuerventil für Druckluftbremse im Anhänger.
Dazu eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzgl der Belastbarkeit der Hecktraverse zusammen mit einem versierten Prüfer, der das abnimmt und einträgt.
Nicht ganz einfach, das alles.
LG. Sico
Technisch ist das alles vorhanden, als LKW (vor der Umschlüsselung) war die passende Anhängelast eingetragen. Es geht darum den Amtsschimmel zu zähmen.

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 21:37:53
von 4x4V10
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 21:11:49
möp hat geschrieben:
2026-09-02 20:54:59
Mein womo (7,5t) hat irgendwas im Bereich 8t Anhängelast eingetragen
Wo siehst du das Problem?
Wie lange hast du die Eintragung schon? Das Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.

Gruß Frank
Moin,
damit hat er recht. In der StVZO ist für Fahrzeuge der Klasse M1 nur 3500kg vorgesehen.

Eine Möglichkeit wäre:

Das Fahrzeug wird kein M1-SA Womo, sondern ein 21-0500 „SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T“. Für die nationale Fahrzeugklasse gilt die Einschränkung nämlich nicht.


Viele Grüße
Constantin

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-02 22:01:29
von Fireman_Frank
4x4V10 hat geschrieben:
2026-09-02 21:37:53

Moin,
damit hat er recht. In der StVZO ist für Fahrzeuge der Klasse M1 nur 3500kg vorgesehen.
In der StVZO ist für PKW 3500kg vorgesehen. PKW gehören zur Klasse M1. Und Fahrzeuge mit besonderer Nutzung (zum Beispiel Wohnmobile) gehören ebenfalls zur Klasse M1. Aber das heißt meiner Meinung nach nicht das Wohnmobile = PKW sind.
Allerdings gibt es eine eine EU Durchführungsverordnung, und in der steht drin das für alle M1-Fahrzeuge 3500kg gelten.
4x4V10 hat geschrieben:
2026-09-02 21:37:53

Eine Möglichkeit wäre:

Das Fahrzeug wird kein M1-SA Womo, sondern ein 21-0500 „SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T“. Für die nationale Fahrzeugklasse gilt die Einschränkung nämlich nicht.

Viele Grüße
Constantin
Das dürfen die nicht mehr neu zuteilen.

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 6:19:38
von Weickenm
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 22:01:29

Das dürfen die nicht mehr neu zuteilen.

Gruß Frank
National geschlüsselt werden darf weiterhiny sofern keine passende EG Schlüsselnummer vorhanden....

Beste Grüße
Florian

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 9:23:21
von Johannes D
Hi,

an anderer Stelle wird ein Womo auch mit Eintragung als M1 aber doch wieder nicht als PKW betrachtet, zB bei Durchfahrtverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes D.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 9:49:04
von Solarer
Ich hatte seinerzeit mal ein Mercedes G mit 5 t Zuglast eingetragen. Es war eine Rockinger Kupplung und Druckluft verbaut. Der Vorbesitzer hat damit sein Boot ans Mittelmeer gebracht.
Als ich den dann fast 360.000 km später in die Niederlande verkauft habe gab's mehr Geld als beim Kauf.... War anscheinend gesucht und nicht ganz alltäglich
Udo

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 9:56:05
von querys
Johannes D hat geschrieben:
2026-09-03 9:23:21
an anderer Stelle wird ein Womo auch mit Eintragung als M1 aber doch wieder nicht als PKW betrachtet, zB bei Durchfahrtverbot.
Das würde ich tatsächlich gerne einmal ausdiskutieren (nicht hier).
Ich meine damit wirklich hart am Gesetzestext und Verordnungen, nicht irgendwas KI-generiertes oder halbgares Wissen von irgendwelchen Verbänden, Pressemittelungen etc.

Auf deutschen Straßen galten die LKW-Beschränkungen bisher für "sonstige Fahrzeuge" bzw. "so-KFZ". Denen wurden früher, bis zur EU-Verschlüsselung auch die Wohnmobile zugeordnet. Mit der EU Verschlüsselung M1-SA bzw. M1G-SA gelten diese nicht mehr. Denn in den deutschen Gesetzen habe ich bisher keine Definition für PKW gefunden. Damit greift die EU (VO) 2018/858, die ein Wohnmobil ganz klar den PKW zuordnet. "Wohnmobil" beschreibt lediglich den Aufbau, wie Carbio oder Kombi.

Will man Wohnmobile demnach bei LKW Durchfahrverboten, LKW Überholverboten oder aber auch auf 80km/h auf der Autobahn beschränken, müsste dies irgendwo niedergeschrieben werden.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 11:40:31
von LutzB
querys hat geschrieben:
2026-09-03 9:56:05
Das würde ich tatsächlich gerne einmal ausdiskutieren (nicht hier).
Ich meine damit wirklich hart am Gesetzestext und Verordnungen, nicht irgendwas KI-generiertes oder halbgares Wissen von irgendwelchen Verbänden, Pressemittelungen etc.
Seitdem mein Vario M1-Wohnmobil ist, gibt es für mich das Verkehrszeichen 277 (LKW-Überholverbot) nicht mehr.
Die das auch schon beobachtende Rennleitung hat's nicht interessiert.
Busse dürfen ja auch im LKW-Überholverbot überholen.

Lutz

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 17:26:34
von felix
Moin Lutz,

ist das in DE wirklich so?

Zum Thema: bei mir wurde bei der Umschreibung von Zugamaschine auf M1G-SA die Anhängelast von 22t auf 18t reduziert. Das ist aber wahrnehmbar mehr als 3,5t.

Gruß
Felix

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 20:01:10
von MichaelW
Hallo,

bei mir noch vor wenigen Jahren umgeschlüsselt vom LKW zum 16 0500 SO KFZ WOHNMOBIL, zGG 6,5t (ursprünglich mal 7,5t, Ablastung ohne techn. Änderung, aber schon vorher). Anhängelast mit durchgehender Bremsanlage 9500kg. (Wobei ich der Meinung bin, dass bei WoMo nicht wie bei LKW max. das 1fache des zGG als Anhängelast eingetragen sein dürfte, hab aber den aaS beim umschlüsseln nicht drauf hingewiesen.
felix hat geschrieben:
2026-09-03 17:26:34
bei mir wurde bei der Umschreibung von Zugamaschine auf M1G-SA die Anhängelast von 22t auf 18t reduziert. Das ist aber wahrnehmbar mehr als 3,5t.
Wie ist das zGG des Fahrzeuges? Zugmaschine hat ja oft deutlich mehr als das 1,5fache des zGG als Anhängelast eingetragen.

Gruß,
Michael

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-03 21:25:50
von querys
felix hat geschrieben:
2026-09-03 17:26:34
Zum Thema: bei mir wurde bei der Umschreibung von Zugamaschine auf M1G-SA die Anhängelast von 22t auf 18t reduziert. Das ist aber wahrnehmbar mehr als 3,5t.
das ist grundsätzlich so nicht richtig, aber wo kein Kläger da kein Richter. Bei Umschlüsselung fällt sowas mitunter auch nicht auf.
§42 StVZO
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-04 21:13:03
von willem
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 21:11:49
...
Das Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.
...
War bei mir genauso, viel diskutiert, technische Unterlagen usw alle da, aber weil M1 gab es kein Gramm mehr als 3.5t Anhängelast. Komische Unsinn.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-04 22:22:30
von querys
willem hat geschrieben:
2026-09-04 21:13:03
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 21:11:49
...
Das Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.
...
Komische Unsinn.
Nein so ein Unsinn ist das nicht. Ihr dürft nicht vergessen, mit einem LKW-Wohnmobil besitzt man ein Fahrzeug, das wahrscheinlich nur 0,001% Anteil am Wohnmobilmarkt hat. Selbst Wohnmobile sind schon Exoten unter den M1 Fahrzeugen.

Ich bin regelmäßig dabei, wenn EU Verodnungen diskutiert werden müssen. Da prallen 26 Länder mit eigenen Ideen auf eine Kommission die alles ordnen und verschriftlichen muss. Die Diskussionen dauern so schon ewig, ohne das jemand an das letzte Prozent (gern Goldrandlösung genannt) heran will. Da ist man froh einen Konsens zu finden, der zu 99% passt.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 7:23:29
von 150erGKW
willem hat geschrieben:
2026-09-04 21:13:03
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 21:11:49
...
Das Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.
...
War bei mir genauso, viel diskutiert, technische Unterlagen usw alle da, aber weil M1 gab es kein Gramm mehr als 3.5t Anhängelast. Komische Unsinn.
Moin !
Nein kein Unsinn.
Eigentlich ist das klar geregelt wikipedia EU-Fahrzeugklasse
Klasse M1G , Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Diese Fahrzeuge dienen also der Personenbeförderung, was für ein Wohnmobil wohl auch zutrifft.
Wenn man mehr als 3,5t Anhängelast benötigt, dient das nicht der Personenbeförderung , sondern fällt in Klasse N (Güterbeförderung).
Was wohl auch irgendwie zutrifft, denn reicht ein 3,5t Anhänger nicht mehr ist es meistens auch der Transport von Gütern (egal ob privat) und nicht das Zubehör für ein Wohnmobil.

.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 9:15:16
von Fireman_Frank
150erGKW hat geschrieben:
2026-09-05 7:23:29
... klar geregelt
So klar ist das aus meiner Sicht nicht. Das KBA sagt PKW gehören zur Klasse M1, und Fahrzeuge mit besonderer Nutzung (u.a. eben auch wohnmobile) gehören ebenfalls zur Klasse M1. In der StVZO steht drin das PKW max. 3500kg ziehen dürfen. Dies alleine läßt (meiner unmaßgeblichen Meinung nach) nicht den Schluß zu das Wohnmobile max. 3500kg ziehen dürfen. Aber es gibt eine EU-Durchführungsverordnung VO(EU)2021/535 in der steht das alle Fahrzeuge der Klasse M1 max. 3500kg ziehen dürfen. Dies widerspricht (meiner unmaßgeblichen...) der Definition des KBA und der StVZO. Aber welche 'Macht' hat so eine Durchführungsverordnung? Das ist ja kein Gesetz? Ist eine VO höher zu bewerten als ein Gesetz?

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 9:54:42
von buckdanny
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-05 9:15:16
Aber welche 'Macht' hat so eine Durchführungsverordnung? Das ist ja kein Gesetz? Ist eine VO höher zu bewerten als ein Gesetz?
Im Deutschen Recht steht die Verordnung unter dem Gesetz. Über ein Gesetzt wird der zuständige Minister ermächtigt eine Verordnung zu erlassen um Details zu regeln die man dann ohne den Aufwand des Parlamentarischen Verfahren wieder ändern kann.

Im EU-Recht gibt es Richtlinien und Verordnungen. EU-Richtlinien müssen in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Verordnungen sind direkt geltenes Recht, Die Eu-Verordnungen sind höher zu bewerten als Deutsche Gesetze.

Das Problem Pkw zu M1 ist meiner Meinung nach das man die Begriffe der EU Richtlinien als die aufkamen nicht ins Deutsche Recht übernommen hat.

Ich wage mal zu behaupten das die 3500 Kg in der VO 2021/535 auf betreiben von Deutschland drin stehen, da die ja in der StVZO schon länger drin stehen

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 9:55:59
von MartinS
Moin,

ist es nicht so, das eine Verordnung angelehnt an ein Gesetz ist und daher im Zweifelsfall "Gesetzeskraft" hat bzw. im Streitfall durch Gerichte so behandelt werden?

LG Martin

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 10:03:17
von ClausLa
Moin,
Fireman_Frank hat geschrieben:
2026-09-02 21:11:49
Problem ist die neue Fahrzeugklasse M1. Mein Amtlicher behauptet das Wohnmobile nun PKW sind und grundsätzlich nicht mehr als 3,5t ziehen dürfen.
Grundsätzlich heisst meiner bescheidenen Meinung nach nicht, dass man davon keine Ausnahme machen kann.

Für solche Fälle kann ein aaSoP auch ggf. eine Einzelabnahme durchführen, ob Du rechtlich nun eine Ausnahmegenehmigung brauchst oder "nur" den Eintrag in der Papieren, weiss ich nicht.

Gruß Claus

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 10:45:09
von Fireman_Frank
150erGKW hat geschrieben:
2026-09-05 7:23:29
...denn reicht ein 3,5t Anhänger nicht mehr ist es meistens auch der Transport von Gütern (egal ob privat) und nicht das Zubehör für ein Wohnmobil.
Dann müßte also jeder der sein Boot (<3,5t) oder den Brötchen-Smart an sein Wohnmobil hängt dieses auch als Klasse N anmelden? Mit allen Konsequenzen die eigentlich auf den gewerblichen Güterverkehr abgestimmt sind, also Lenkzeiten, Maut, hohe Versicherungsprämien...? Und wenn nicht, was macht es dann für einen Unterschied ob das Boot oder das Auto dann etwas größer bzw. schwerer ist?

Gruß Frank

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-05 19:52:56
von willem
150erGKW hat geschrieben:
2026-09-05 7:23:29
willem hat geschrieben:
2026-09-04 21:13:03
...Komische Unsinn...
Nein kein Unsinn

....
Klar, ich verstehe wo solche Gesetze herkommen, und das wir mit unsere LKW eine 0.1% Randgruppe sind wobei gelegentlich irgendwelche Regel nicht zu uns passen. Ist auch OK so.

Unsinn ist, das ich mit mein Oldtimer LKW zig Tonnen Anhängelast habe, wann ich aber ein Bett auf mein Pritsche Schraube es ein PKW ist und ich mein Tieflader (auch Oldtimer) mit Beiwagen (noch viel älter) nicht mehr zum Oldtimertreffen ziehen darf. Weil... Gesetz.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-06 9:16:14
von mangusta
Ich habe bei unserem 7,5 t Unimog Wohnmobil M1 die 1,5 fache Anhängelast des ZGG also 11,25 t nach Einholung einer sehr kostenpflichtigen Unbedenklichkeitserklärung bei Daimler Benz über die Belastbarkeit des Schlußquerträgers - die war in unserem Fall 40 t - und einer Bescheinigung über die Belastbarkeit des zivilen Rockinger Zugmauls (gratis im Netz) eingetragen bekommen.

Der Unimog war schon ab Werk mit einer Militärhakenkupplung und einer Zweikreisbremsanlage ausgerüstet.

Mittlerweile gibt es (hier) Diskussionen darüber, ob ich jetzt bei Nutzung eines Müller Mitteltal Hängers der entsprechenden Gewichtsklasse auch einen aktuellen Fahrtenschreiber nachrüsten sollte.


Gruß

Rolf

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-09 12:14:51
von bambam 90-16
Wir sind mit unserem MAN TGM18.250 als M1GSA seit dem 30.06.2026 und haben 2 Anhängerkupplungen eingetragen. Die originale mit ich meine 16.000 und die Zusâtzliche am Unterfahrschutz mit Kugel und ich meine 3.500.
Beide sind eingetragen und können technisch genutzt werden, mit vermutlich Fahrerkarte.

Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

Verfasst: 2026-09-09 20:49:41
von Borsty
Bei uns an als WoMo zugelassene Fahrzeuge ist bei 3,5t Schluss. KeineAusnahmen nix auch wenn man 20t ziehen könnte und Druckluft usw hat. Es gibt, aber sehr, sehr selten Sonderausnahmen. Dazu kommt. Wenn Zugfahrzeug schwerer als 3,5t ist darf ohne CE oder C1E nix schwereres an den Haken als 750kg.