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AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-20 8:28:36
von AndyAntony
Gilt dann auch für schwere Wohnmobile (gleich wie Asfinag-Maut)
Gesetzesentwurf zum Nachlesen dazu unter
https://apps.bgld.gv.at/web/landesrecht ... ktuell.xsp - dann "Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird"
Mal schauen was daraus wird - wenn das so umgesetzt wird, ziehen viele österreichische Bundesländer nach.
LG
Andy
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-24 21:05:36
von Toasti
also in einem der ersten sätze des gesetzes texts steht schwere nutzfahrzeuge - das sind wir dann ja wohl eher nicht?
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-24 21:29:40
von Pirx
Toasti hat geschrieben: ↑2026-08-24 21:05:36
also in einem der ersten sätze des gesetzes texts steht schwere nutzfahrzeuge - das sind wir dann ja wohl eher nicht?
Wohl leider doch:
Das Burgenländische Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2025, wird wie folgt geändert:
...
(5) Die Benutzung der Landesstraßen gemäß Abs. 7 mit schweren Nutzfahrzeugen (d.s. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von mehr als 3,5t) unterliegt einer
zeitabhängigen Benutzungsgebühr (§ 39b).
...
(11) Die in Betracht kommenden Begriffsbestimmungen des Art. 2 der Richtlinie 1999/62/EG gelten als Begriffsbestimmungen nach diesem Gesetz
RICHTLINIE 1999/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge
...
17. „Fahrzeug“ Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güter- oder Personenkraftverkehr auf Straßen bestimmt sind oder verwendet werden;
18. „schweres Nutzfahrzeug“ Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von mehr als 3,5 t;
19. „Lastkraftwagen “ schwere Nutzfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind;
20. „Kraftomnibus“ schwere Nutzfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als acht Fahrgästen (zusätzlich zum Fahrer) bestimmt sind;
21. „leichtes Nutzfahrzeug“ Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von nicht mehr als 3,5 t;
22. „Personenkraftwagen “ leichte Nutzfahrzeuge, die für die Beförderung von bis zu acht Fahrgästen (zusätzlich zum Fahrer) bestimmt sind;
23. „Fahrzeug von historischem Interesse“ Fahrzeuge von historischem Interesse im Sinne von Artikel 3 Absatz 7 der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1);
24. „Kleinbus“ leichte Nutzfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als acht Fahrgästen (zusätzlich zum Fahrer) bestimmt sind;
25. „Wohnmobil“ Fahrzeuge mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegen heiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gegenständen umfasst;
26. „leichtes gewerbliches Nutzfahrzeug“ leichte Nutzfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind;
27. „Kleintransporter “ leichte Nutzfahrzeuge im Sinne von Anhang I Teil C Nummer 4.2 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates (2)
Das "schwere Nutzfahrzeug muß also nicht für den Güterverkehr bestimmt sein, kann demnach auch ein Wohnmobil sein.
Pirx
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-24 21:35:33
von sico
Servus Klaus,
Unter Punkt 25 ist das Wohnmobil separat gelistet und gilt nicht als " schweres Nutzfahrzeug".
LG. Sigi
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-25 6:22:09
von AndyAntony
Guten Morgen,
nachdem im §39b - Höhe und Entrichtung der Gebühr für die Benutzung von Landesstraßen - des verlinkten Entwurfes die Bestimmungen für Achsen von Anhängern, die von Omnibussen und Wohnmobilen gezogen werden 1:1 von der Autobahnmaut übernommen wurden, gehe ich im Umkehrschluss davon aus, dass der Burgenländische Gesetzgeber alle Fahrzeuge (auch Wohnmobile) über 3,5t (eben gleich wie Autobahn) eine Maut unterwirft.
Die Begriffsbestimmungen sind da zugegebenermaßen nicht eindeutig - was wir aber gesichert wissen, ist, dass ein Wohnmobil im allgemeinen als Personenkraftfahrzeug gilt, aber eine eigene Unterart darstellt. PKW sind lt. EU-RL leichte Nutzfahrzeuge - also NUTZFAHRZEUGE - somit sind auch Wohnmobile Nutzfahrzeuge - und wenn eben über 3,5t schwere Nutzfahrzeuge. Manchmal gibt der Englische Text von RL mehr her und hilft bei der Auslegung - leider ist das in diesem Fall auch nicht nützlich, da der Englische Text gleich unscharf ist. Meines Erachtens nach müsste bei der Wohnmobil-Begriffsbestimmung "Nutzfahrzeuge" stehen und nicht nur "Fahrzeuge".
Weiteren Aufschluss gibt auch Art2 Abs 3 der RL 1999/62 EG: (3) Unbeschadet des Artikels 7da Absatz 3 können die Mitgliedstaaten Wohnmobile als Kraftomnibusse oder als Personenkraftwagen behandeln. (Anmerkung: ist eine Entweder-Oder Bestimmung!).
Für mich stellt sich daher die Frage nicht - Wohnmobile über 3,5t sind eindeutig erfasst von der geplanten Maut.
LG
Andy
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-25 12:32:07
von Gregorix
Aus dem zitierten Ausschnitt lässt sich das nicht einwandfrei ableiten
in 18 gibt es keine Hinweise auf die Verwendung
und in 25 keine aufs Gewicht
18 kann daher jedes Fahrzeug über ein best. Gewichtsein
25 kann daher ein Wohnmobil jeden Gewichts sein
Ein Wohnmobil über 3.5t fällt daher in beide Kategorien. Wenn das Gesetz ordentlich geschrieben wurde, steht irgendwo, wie in Fällen wo ein Fahrzeuig in mehrere Kategorien fällt vorzugehen ist.
Wenn es so schlampig geschriebn ist, wie heutzutage üblich, dann wird das ein Fall für die Justiz.
Die Klarstellung des Gesetzes wird also auf die Bürger zu deren Kosten und Risiko übertragen...
Re: AT: Burgenland plant Landesstraßenmaut
Verfasst: 2026-08-25 13:27:09
von ingolf
Es dürfte egal sein, ob "wir" bei dem ersten Gesetz "dabei" sind. Sowas wird ja gerne ausgeweitet, wenn es läuft.
Das nun auch auf kleinen Straßen kassiert werden soll ist der Punkt . Für mich ein Rückfall in die Zeiten von Götz von Berlichingen, unvereinbar mit dem europäischen Gedanken. Bei der "Preisgestaltung" ist auch klar zu sehen, dass der Unterschied der Schadstoffklassen sehr gering ist. Es geht um die Einnahme, nicht um die Umwelt.
Da es erst keine wirkungsvolle Antwort auf die Maut, keine auf die Blockabfertigung und keine auf die Abfahrtsverbote von Autobahnen gab, gehe ich davon aus, dass ein weiterer Griff in die Tasche derer, die nicht nur zu Hause sitzen wollen erfolgreich sein wird. Nebenbei und über den Tellerrand geguckt auf den Teller wird auch das, was da drauf liegt dann teurer wenn es nicht hinter dem eigenen Haus gewachsen ist und Produkte auf "fernen Ländern" sind selten weil teuer. Das war bei Götz auch so , soll es wieder so werden?
Grüße Ingolf