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Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 12:26:20
von Indiana
Hallo zusammen!

Ich muss morgen mal kurz in die Schweiz um eine T4-Heckklappe zu holen.
Das Via-Portal sieht eine Rubrik vor für "Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche gekennzeichnet sind" und "+3,5t" haben.
Diese sind dann von der Abgabe befreit.
Das passt nicht zu dem Tröt aus 2025 hier im Forum.

Ich musste hier nur das Kennzeichen eingeben, natürlich ein H-Kennzeichen.

Im Via Portal steht nichts von Zöllner, Formular, 2000km etc..
Ich habe mir eine Quittung ausgedruckt.

War es das wirklich schon?

Österreich: Ist die Bregenz-Umfahrung Lindau-Hohenems auch für LKW mautbefreit? PKWs dürfen ja ohne Vignette bis zur Ausfahrt Hohenems fahren. Im Netz finde ich hier sich widersprechende Infos.

Grüße aus dem Allgäu
Uwe

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 12:37:09
von ingolf
Am 23.2. wurde mir am Grenzübergang Schaffhausen beschieden, dass es das Formular und die Regelung nicht mehr gibt seit 1.1. und ich nur noch online kaufen kann für 5 Tage. Bezahlung nur per Kreditkarte, kein Paypal.
Grüße Ingolf

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 12:46:20
von Indiana
Ich habe vom Via-Portal eine Quittung über CHF 0.00 erhalten, eine Befristung auf 5 Tage war für mich nicht erkennbar, ich habe 3 Tage mittels eines Kalenders im Online-Formular gebucht.
Das Ganze war sehr einfach, zu einfach?

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 16:47:38
von Jac0b
Oha, das ist interessant.
Diese Option auf dem Via-Portal muss relativ neu sein.

Ich schreibe eine Mail dort hin und frage nach.
Grundsätzlich klingt es so, als ob Fahrzeuge mit H befreit sein sollten.
Allerdings könnten sie Wortklauberei betreiben, denn in keinem deutschen fahrzeugausweis steht „veteranenfahrzeug“.

Wie auch immer, ich schreibe eine Mail, die Antwort kommuniziere ich hier.

Liebe Grüße
Jacob

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 17:52:51
von Indiana
Das Via-Portal ist international nutzbar, in keinem Land, außer vielleicht der Schweiz, schon gar nicht in einem nichtdeutschsprachigen, steht das Wort "Veteranenfahrzeug" in den Fahrzeugpapieren, sondern die nationale Bezeichnung, bei uns "Historisches Fahrzeug", amtlich dokumentiert durch das H-Kennzeichen.
Das sollte eigentlich schon passen.

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 18:20:21
von Borsty
Ist schon länger so aufem Portal. Ist ja auch egal was drin steht ob historisch, Veteran, Oldtimer(Andere Länder andere Einträge)Bei uns steht das auch nicht immer. Manchmal nur der Code und Kilometerstand da begrenzt, jeder Kanton trägts anders ein. Aber H Kennzeichen kennen sie auch hier und das ist in den Papieren eingetragen und kosten nix wie vorher auch. Quittung reicht. Kumpel von mir war auch gerade hier und hats für den DüDo so gemacht. Er hatte ein bisschen Bammel gehabt weil sein DüDo nicht gerade den schweizer Veteranenfahrzeugvorschriften entspricht. Sprich Lack. Aber ohne das Papier von früher und anhalten und eventuell kontrolliert werden fiel das ja weg. Aber Online interessiert das ja Niemand mehr ausser man kommt irgendwo in ne Kontrolle. Man kann oben auf der Seite bei Tickets gucken wenn man das Kennzeichen eingibt sofern man sich angemeldet und es gespeichert hat. Da stehen eventuell dann auch die Tage oder weil es H ist eben dann nicht weil es keine Rolle spielt da es nix kostet. H Kennzeichen ist H Kennzeichen. ;)

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 18:22:52
von p+c-8150
Österreich Umfahrung für > 3,5 t
LKW oder Camper über die Autobahn ist NICHT befreit.
Früher war Durchfahrt durch Bregenz für > 3.5 t gesperrt; bin mir nicht sicher, ob es für CAMPER mittlerweile erlaubt wurde.
Wir sind gerade unterwegs, kann es nicht nachschauen. Meine aber, dass Grenze bis Dornbirn West knapp 6 € kostet für uns < 7.5 t
Gruss, Pitta

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 19:41:35
von Jackjohn
Wir haben die Anmeldung gerade über das Via-Portal versucht. Bekommen ständig die Meldung " Serverfehler"
Werden das später nochmal versuchen.

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 20:10:58
von rennmaus
Ich habe es eben probiert, Super einfach und ne Quittung über 0,00 erhalten.
Das ist bei denen jetzt mit dem Nummernschild registriert und gilt bis 31.3.2027 23:59.
Also Schweiz mit H ist eine Empfehlung, so einfach wie das geht. :positiv:

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 22:05:45
von Indiana
Danke an die Schweiz! :rock:

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-01 22:18:08
von Jackjohn
Nun hat es bei uns auch geklappt. Nach fünf gescheiterten Versuchen haben wir unser Ticket bekommen. Ging dann echt einfach.
Nummernschild ist für den Zeitraum registriert.
Danke an Euch für den Hinweis.
Hatte vorher per Mail die Zollbehörde angeschrieben und keinerlei Hinweise auf das Via-Portal bekommen, nur den Hinweis, dass wir das an der Grenze beim Zöllner regeln sollen.

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 7:36:01
von Borsty
Das mit Antworten ist je nachdem ein Problem. Es hat sich jetzt viel in kurzer Zeit geändert und das kriegen nicht Alle mit. Nach wie vor kriege ich jedes Jahr von nirgends eine richtige Antwort auf PSVA und Wechsel Schilder mit PKW ob jetzt wirklich eine Vignette für den PKW notwendig sei oder nicht da ich ja weil stetig immatrikuliert die PSVA bezahle. Da ich kein Bussgeld riskieren will löse ich jedes Jahr das blöde Ding.
Manches wird einfacher, Manches nicht und Manches wird nie gelöst. :D

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 7:45:06
von Ulf H
... gilt das H wieder uneingeschränkt? ... in letzter Zeit gab es ja Berichte, dass Fahrzeuge aufgrund des Aussehens trotz H die Befreiung verwehrt wurde ...

Gruss Ulf

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 8:51:43
von Indiana
Hi, das Auto sieht ja keiner mehr, wenn du die Befreiung erwirkst. Es muss nur der Oldtimer-Status in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein und man muss nur das H-Kennzeichen eingeben, eine optische Kontrolle des Fahrzeugs findet nicht statt, da es ja ein Online-Vorgang ist.

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 8:54:01
von Jac0b
Ja, es ist alles ein wenig undurchsichtig und es gibt widersprüchliche Aussagen.

Ich habe gestern Abend noch ne Mail an die zuständige Stelle geschrieben und nachgefragt ob man die Option als mautbefreit wählen darf wenn man ein Fahrzeug mit oldtimergutachten / H hat.

Die Antwort kam gerade rein:

Guten Tag

Nicht ganz. Bitte beachten Sie, dass die schweizerische Definition eines Veteranenfahrzeugs massgebend ist. Folgende Kriterien werden für die Beurteilung hinzugezogen:

• die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;
• sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
• die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über-durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
• sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.

Sind die Voraussetzungen kumulativ erfüllt, können Sie die Fahrt als befreit anmelden.

Freundliche Grüsse
Xxx

Daraus dürfen wir nun alle selbst unsere Schlüsse ziehen.
Ne 100%ige Sache ist es scheinbar nicht, man wird bei einer Kontrolle ein wenig der Definition und Laune der menschen in Uniform ausgesetzt bleiben.

Liebe Grüße
Jacob

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 8:59:51
von Ulf H
... damit verschiebt sich der Zeitpunkt an dem Probleme auftreten können halt von der Grenze zu einer Kontrolle im Lande ... wie oft oder ob ueberhaupt man aufso eine trifft bleibt unklar ... die Zöllner an der Grenze waren meist mit dem Thema vertraut, ob das der Kontrollant weit im Inland auch ist? ...

Gruss Ulf

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 9:05:31
von Indiana
Ich werde das heute mal testen. :smoking:

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 10:05:07
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
Ulf H hat geschrieben:
2026-04-02 8:59:51
... damit verschiebt sich der Zeitpunkt an dem Probleme auftreten können halt von der Grenze zu einer Kontrolle im Lande ... wie oft oder ob ueberhaupt man aufso eine trifft bleibt unklar ... die Zöllner an der Grenze waren meist mit dem Thema vertraut, ob das der Kontrollant weit im Inland auch ist? ...
Hat denn schon mal jemand eine solche Kontrolle gehabt? Ich meine mich vage zu erinnern, dass Diskussionen an der Grenze hier schon mal Thema waren, bin mir aber nicht sicher, ob das zur Verweigerung der Vergünstigung geführt hat. Vermutlich ist dies Option doch eher eine theoretische.

Grüße
Marcus

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 10:46:09
von Ulf H
... Kontrollen waren sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz sehr selten, als noch an den Grenzen kontrolliert wurde ... mit Abbau der Grenzkontrollen, nahmen zumindestens in Deutschland die Kontrollen im Hinterland sehr zu ...

Gruss Ulf

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 12:09:38
von Jac0b
Bahnhofs-Emma hat geschrieben:
2026-04-02 10:05:07
Hallo,
Ulf H hat geschrieben:
2026-04-02 8:59:51
... damit verschiebt sich der Zeitpunkt an dem Probleme auftreten können halt von der Grenze zu einer Kontrolle im Lande ... wie oft oder ob ueberhaupt man aufso eine trifft bleibt unklar ... die Zöllner an der Grenze waren meist mit dem Thema vertraut, ob das der Kontrollant weit im Inland auch ist? ...
Hat denn schon mal jemand eine solche Kontrolle gehabt? Ich meine mich vage zu erinnern, dass Diskussionen an der Grenze hier schon mal Thema waren, bin mir aber nicht sicher, ob das zur Verweigerung der Vergünstigung geführt hat. Vermutlich ist dies Option doch eher eine theoretische.

Grüße
Marcus
Hi Marcus

Ja, z.B. hier haben wir das ganze schon einmal besprochen.
https://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/ ... 3#p1140783
Wenn ich mich nicht täusche, gab es die hier nun besprochene Auswahlfunktion auf dem Via-Portal aber noch nicht.
Ulf H hat geschrieben:
2026-04-02 8:59:51
... damit verschiebt sich der Zeitpunkt an dem Probleme auftreten können halt von der Grenze zu einer Kontrolle im Lande ... wie oft oder ob ueberhaupt man aufso eine trifft bleibt unklar ... die Zöllner an der Grenze waren meist mit dem Thema vertraut, ob das der Kontrollant weit im Inland auch ist? ...

Gruss Ulf
Ja, das denke ich auch. Ich fahre mehrmals pro Jahr in die Schweiz rüber und bin noch nie kontrolliert worden.
Beim überqueren der Grenze hat mich schon mal ein Zöllner gefragt wie ich die Maut bezahlt habe. Mit der Antwort "Via-Portal" hat er sich zufrieden gegeben und mich ohne weiteres ziehen lassen.

Ist nun natürlich sehr spannend. Prinzipiell ist es für die Kontrollbehörden nun einfacher auszulesen wer Maut gelöst hat und welche Option gewählt wurde. Zu Zeiten der "Zollbefreiungszetteln" mussten sie einen ja aktiv anhalten. Das brauchts nun nicht mehr.

Mich verwundert auch die Angabe aus der oben zitierten Mail der Zollbehörde.
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;

das ist ja jetzt doch auch ungewohnt vage. was jetzt, 2000 oder 3000km Jahresfahrleistung?
Das dürfte den Beamtinnen und Beamten den meisten Spielraum lassen. Denn die meisten von uns die durch die Schweiz als Transit fahren, werden die 2000-3000km ja schon auf dieser einen Tour reißen.

Nun müssen wir hier Erfahrungswerte zusammentragen, wie es mit der gebuchten Mautbefreiung läuft. :positiv: Ich denke, die allermeisten werden unbehelligt durchkommen.

Liebe Grüsse
Jacob

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 16:05:58
von Borsty
Jac0b hat geschrieben:
2026-04-02 8:54:01
Ja, es ist alles ein wenig undurchsichtig und es gibt widersprüchliche Aussagen.

Ich habe gestern Abend noch ne Mail an die zuständige Stelle geschrieben und nachgefragt ob man die Option als mautbefreit wählen darf wenn man ein Fahrzeug mit oldtimergutachten / H hat.

Die Antwort kam gerade rein:

Guten Tag

Nicht ganz. Bitte beachten Sie, dass die schweizerische Definition eines Veteranenfahrzeugs massgebend ist. Folgende Kriterien werden für die Beurteilung hinzugezogen:

• die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;
• sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
• die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über-durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
• sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.

Sind die Voraussetzungen kumulativ erfüllt, können Sie die Fahrt als befreit anmelden.

Freundliche Grüsse
Xxx

Daraus dürfen wir nun alle selbst unsere Schlüsse ziehen.
Ne 100%ige Sache ist es scheinbar nicht, man wird bei einer Kontrolle ein wenig der Definition und Laune der menschen in Uniform ausgesetzt bleiben.

Liebe Grüße
Jacob
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Wie auch hier oft Diskussionen darüber entstehen wie der wohl das H gekriegt hat. Hat man angemeldet ist das leider nicht eine 100% Sache.
Auf den Schlips treten will ich da Niemanden, hab's aber in diesem Sinne auch meinem Kumpel mit dem DüDo schon gesagt das er hier in der Schweiz sowas nie und nimmer als Veteran zulassen könnte.
Also Diskussionen bei Kontrollen sind nicht ausgeschlossen, das ist leider so.
Kilometerleistung wird dadurch errechnet das wir hier einen Veteran innerhalb 6 Jahren höchstens 18'000km bewegen dürfen, als die 3000 jährlich nicht überschreiten.6 Jahre entspricht dem MFK(Tüv)Intervall. Fährt man in einem Jahr mehr, so muss es sich in den anderen Jahren reduzieren. Das ist die Auskunft die ich von Bern mal gekriegt hatte. Kontrolliert wird sowas allerhöchsten bei ner polizeilichen technischen Kontrolle oder eben bei der Prüfung. Hinsichtlich Veteran hat man es einfacher wenn man dazu ein Wagenpass hat. FIVA Identity Card. Fédération Internationale des Véhicules Anciens ist das. Keine Ahnung ob das bekannt ist. Hier ziemlich gängig um das Fahrzeug als Veteran zugelassen gekriegt bekommen, respektive es vereinfacht es.
Noch zu der Kilometerleistung allgemein. Da ihr aus D keine Kilometerangabe machen müsst wird das hinfällig sein.
In der Tat wird das mit Kontrollen einfacher weil es Digital abgelegt ist und sicher mehr und mehr Kamera Anlagen mit Schildererkennung kommen werden. Gibt's hier schon Einige, aber ist umstritten.
Einfacher zu lösen geht's kaum mehr mit der PSVA. Denke muss Jeder für sich ausmachen was er jetzt angeben will. Wünsche jedenfalls jedem gute Fahrt durch die Schweiz.
Apropos wie überall wird auch hier wieder weiter diskutiert ob man den Gotthard zusätzlich berechnen möchte oder würde wie eigentlich schon beschlossen wurde.

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 17:21:48
von felix
Moin,

(Noch einmal neu, hatte die neusten Texte nicht gelesen.)

Die Liste von Jacob ist doch konkret, damit kann man das abschätzen:
- Km können sie in CH nicht prüfen, das wird kein Thema sein.
- Baujahr passt, Lack steht gut da.
- Aber die Aufbauen sind nicht aus derselben Zeit, wie das Fahrzeug. Auch habe ich eine Rückfahrkamera sowie ein modernes Radio. Also werde ich auf dem Rückweg aus dem Osterurlaub die ja sehr faire Spende von 25CHF für den Schweizer Straßenbau tätigen, zumal ich nicht plane, im Land zu tanken.

Nacht- und Feiertags-Fahrverbote sind mit M1-SA Wohnmobil in den Papieren kein Problem, an LKW-Verkehrsverbote muss ich mich aber halten, oder?

MLG
Felix

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 19:01:22
von Landei
felix hat geschrieben:
2026-04-02 17:21:48


Nacht- und Feiertags-Fahrverbote sind mit M1-SA Wohnmobil in den Papieren kein Problem, an LKW-Verkehrsverbote muss ich mich aber halten, oder?

MLG
Felix

OT
War gerade eine Woche mit u.a. Schweizerinnen unterwegs.
Kannst dir schon einmal angewöhnen, das

ODER?

mit mindestens 2, besser noch 3 R phonetisch zu beschreiben, oderrr?

Jochen

P.S. „Jochen, du musst uns nicht immer dauernd aufziehen, wir sagen nämlich gar nicht so oft „oderrr“, oderrr?“

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 19:10:40
von Borsty
Hallo Felix
Nein zu Lkw Verkehrsverbote. Wenn als WoMo zugelassen gelten nur Verkehrszeichen die explizit mit Gewicht, Höhe, Länge oder Breite zu tun haben. Was auch gilt ist Verkehrszeichen mit Bus drauf. Also Durchfahrt verboten oder so und Achslasten sofern höher. Als WoMo 100km/h auf Autobahn, Landstrasse 80km/h. Lkw Signale ohne Zusatz interessieren nicht.
Viel Spass
PS 100km/h Tafel hinten ist nicht obligat!!!

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 21:02:23
von Pirx
felix hat geschrieben:
2026-04-02 17:21:48
Nacht- und Feiertags-Fahrverbote sind mit M1-SA Wohnmobil in den Papieren kein Problem, an LKW-Verkehrsverbote muss ich mich aber halten, oder?
Großer Vorteil der Wohnmobil-Zulassung:
die temporären Sperrungen des St. Gotthard-Tunnels für den LKW-Verkehr bei hohem Verkehrsaufkommen ("Phase Rot") gelten für Dich nicht!

Es kann Dir allerdings (wie unserer Gruppe aus 3 Allrad-LKW vor vielen Jahren) passieren, daß Du zu einer Kontrollstelle ausgeleitet wirst, um zu prüfen, ob es sich um einen LKW oder ein Wohnmobil handelt.
Das war dann aber in wenigen Minuten geklärt und wir durften - im Gegensatz zu den LKW - weiterfahren.

Pirx

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-02 22:34:40
von felix
Borsty hat geschrieben:
2026-04-02 19:10:40
PS 100km/h Tafel hinten ist nicht obligat!!!
Moin,

Ich darf mit dem 12t Tatra M1 SA bei euch auf der Autobahn 100 fahren? Gilt nicht >7,5t nur 80 wie in D auch?

MLG
Felix

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-03 7:42:31
von matthiasbut
Grüezi Felix
Das ist so, alles was Wohnmobilzulassung hat darf in der Schweiz auf Autobahnen 100 fahren. Auch das Überhohlverbot für LKW gilt seit ein paar Jahren für schwere Wohnmobile nicht mehr. Mein Fahrlehrer sagte immer, dem Reisecar gleichgestellt. Auch LKW Fahrverbot gilt nicht, aber Reisecarfahrverbot schon.
Gruss
Matthias

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-03 7:43:31
von Borsty
felix hat geschrieben:
2026-04-02 22:34:40
Borsty hat geschrieben:
2026-04-02 19:10:40
PS 100km/h Tafel hinten ist nicht obligat!!!
Moin,

Ich darf mit dem 12t Tatra M1 SA bei euch auf der Autobahn 100 fahren? Gilt nicht >7,5t nur 80 wie in D auch?

MLG
Felix
Ja. WoMo Zulassung ist 100km/h.
Aber nur wenn nicht mit Tafel begrenzt. ;) :D

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-03 9:24:25
von felix
Moin,

sehr schön! Mal schauen, ob wir wirklich einen 100er Schnitt fahren werden, befürchte, dass das den Tatra durstig macht. Aber zum zügigen überholen oder auch in Gefällestrecken ist das sehr angenehm!

Finde die Zuordnung von Wohnmobilen zu Reisebussen nur sinnvoll, weil beide überwiegend dem Personentransport dienen. Vielleicht sieht das eines Tages auch Deutschland ein…

Luftgekühlte Grüße
Felix

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz

Verfasst: 2026-04-03 10:16:11
von Borsty
Hallo Felix
Schnitt von 100 kriegste in der Schweiz nie hin. Nicht mal Nachts. Aber Tatsache ist, überholen ist so sehr angenehmer vorallem eben in Steigungen und Gefälle. Ausserorts mit 80 ist es auch angenehmer. Man fühlt sich nicht im Weg.
Nochmals zur PSVA.
Das mit H klappt bei unter 3,5t nicht. Da braucht es eine Vignette oder eben E-Vignette.
Denkt daran das nebst PSVA ein Feuerlöscher bei schweren WoMos obligatorisch ist. Gilt ab 3,5t. Minimum 6kg.