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Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 14:11:12
von franz_appa
Hallo Hallo

Wir haben unseren T2 jetzt als 7,49 Tonner Fahrzeug zum Warentransport LKW geschlossener Kasten zugelassen.

Soweit so gut - das mit der Warenbeforderung ist natürlich Quatsch, aber da gab es wohl Änderungen in den Bezeichnungen, und so musste das da wohl rein - nun ja...

Er soll im Laufe der nächsten Zeit zum Womo umgebaut werden - ob dann als Womo zugelassen oder sie wie jetzt, dafür mit H-kennzeichen ist noch nicht klar und das ganze wird auch noch Monate dauern (andere Baustellen, Urlaub usw...).

Sei's drum - jetzt wäre der Wagen ja Mautpflichtig - wie bekomme ich jetzt ne Ausnahmegenehmigung hin?
In der Praxis wird der Wagen keine "Waren" befördern und schon gar nicht gewerblich.

Wäre aber nett auch mal die Autobahn nutzen zu können.

Habe mich damit noch gar nicht beschäftigt, war bisher nicht nötig (Maggi hat H, sonst keine LKWs im Haus...)

Kann da jemand was zu sagen?

Ich habe jetzt eigentlich keine Lust nur wegen der Zulassungsart da provisorisch Bett Kochgelegenheit usw reinzuspaxen.

Muss doch irgendwie gehen oder?
Oder bin ich da "schief" gewickelt ???

Greets
natte

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 14:24:17
von steyermeier
Inhaltlich ist Lkw mautpflichtig..
Nur mal so... Autobahn ist schön.. mautpflicht beginnt auf der Bundesstraße...
Gruß Markus

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 14:34:44
von benztreiber
spax was einfaches als womoausbau rein.
wird im gesamten auch günstiger an versicherung.
und markus hat recht mit der maut auf bundesstrassen.da stehen die netten blauen säulen schon seit geraumer zeit.



arne

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 14:37:46
von Pitmaster
Hallo Natte,

die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen entfällt für Dich nur dann, wenn Toll Collect einer Befreiung zustimmt.Deine Argumente müssen da schon top sein um diese zu bekommen. Im Gesetzestext zur Mautpflicht steht

1.die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2.deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
franz_appa hat geschrieben:
2025-08-31 14:11:12

Wir haben unseren T2 jetzt als 7,49 Tonner Fahrzeug zum Warentransport LKW geschlossener Kasten zugelassen.

das mit der Warenbeforderung ist natürlich Quatsch, aber da gab es wohl Änderungen in den Bezeichnungen, und so musste das da wohl rein
Damit erfüllst Du beide Kriterien.

Ausnahme, Du bist Handwerker, dann gilt

https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... nahme.html


Gruß Guido

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 15:00:34
von Johannes D
Servus,
Pitmaster hat geschrieben:
2025-08-31 14:37:46
wenn Toll Collect einer Befreiung zustimmt.
Toll Collect ist ja "nur" der Dienstleister der für die praktische Durchführung der Mauterhebung / Ermittlung zuständig ist. Eine Mautbefreiung als solches erteilen die so oder so nicht.
Es gibt lediglich die Möglichkeit sich bei Toll Collect zu registrieren, damit dort quasi explizit bekannt ist, dass Dein Fahrzeug nicht mautpflichtig ist.

Auch habe ich noch nie von einer Ausnahmegenehmigung für einen Einzelfall gehört.

Für Dich dürfte das einfachste die Zulassung als Oldie (H Kennzeichen) und/oder eine Eintragung als Wohnmobil sein.

lg

Johannes D.

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 15:19:50
von Pitmaster
Johannes D hat geschrieben:
2025-08-31 15:00:34
Es gibt lediglich die Möglichkeit sich bei Toll Collect zu registrieren, damit dort quasi explizit bekannt ist, dass Dein Fahrzeug nicht mautpflichtig ist.
Das ist richtig, Du registrierst dich zu Befreiung und Toll Collect stimmt deiner Befreiung entweder zu oder auch nicht. Zweiteres ist da eher die Regel.

Deshalb auch…
Johannes D hat geschrieben:
2025-08-31 15:00:34

Auch habe ich noch nie von einer Ausnahmegenehmigung für einen Einzelfall gehört.

Gruß Guido

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 15:23:33
von Ferby
Hallo,

wir hatten damals bei der BAG mit den gleichen Rahmenbedingungen wie Du nachgefragt. LKW geschlossener Kasten mit 7,49t.
Wir hätten für vier Wochen eine Ausnahmegenehmigung bekommen, wenn wir nur noch auf den Termin zur Wohnmobilabnahme hätten warten müssen…

Seitdem wählen wir uns vor jeder Fahrt in die App von Toll Collect ein. Geben die Zieladresse ein, bezahlen die errechneten Kosten und fahren dann los. Das dauert vielleicht fünf Minuten.

Vorher musst Du in der App noch Dein Fahrzeug registrieren (Kennzeichnen, Gewicht, Schadstoffklasse, Länge, Breite usw.). Aus all diesen Werten wird dann die Höhe der Maut berechnet und dann einfach mit der Kreditkarte bezahlt.

Gruß Benjamin

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 15:31:40
von Johannes D
Hi,

Noch mal NEIN!
Pitmaster hat geschrieben:
2025-08-31 15:19:50
Das ist richtig, Du registrierst dich zu Befreiung und Toll Collect stimmt deiner Befreiung entweder zu oder auch nicht. Zweiteres ist da eher die Regel.
Ja, Toll Collect kann möglicherweise Deine Registrierung als mautbefreites Fahrzeug ablehnen weil Sie der Meinung sind, die entsprechenden Anforderungen werden nicht erfüllt.
Aber im Umkehrschluss erhält man durch die Registrierung keine Mautbefreiung. Die Registrierung ist freiwillig. Dh wenn Dein Fahrzeug bei Deinem Verwendungszweck nicht unter die Maut fällt, dann musst Du auch ohne die Registrierung keine Maut bezahlen.

lg

Johannes D.

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 21:08:56
von franz_appa
Hi

Ok, wenn das mit ner app ganz einfach gelöst werden kann - dann machen wir das erst mal so.

Mir gehts ja nicht darum keine Maut zu zahlen - ich will nur nicht diesen Quatsch mit dem OBU OBI Gerät anzetteln.

Greets
natte

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 22:05:02
von w3llschmidt
Was passiert eigentlich wenn ich einfach so auf Maut Strecken fahre, ohne Registrierung?
10% Aufschlag?

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-08-31 22:13:09
von benztreiber
maut nachzahlen und 250 euro strafe.und das weiss ich weil ich auf der A24 kontrolliert wurde.
damals gab es bei mir im lkw kein gerät und ich musste an einem terminal buchen.
und den hab ich nicht gefunden.wollte dann auf der autobahn nachbuchen.klappte nur nicht.
und das die strafen niedriger sind als damals glaube ich nicht.


arne

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-09-01 7:40:01
von werner
Moin zsamn,

ich hab das mit TC durch, als die Pickupkabine übergangsweise bis zur Fertigstellung der richtigen WoKa auf der Unimogpritsche war gab es trotz Wohnausbau keine Befreiung da diese erkennbar zum Absetzen geeignet/gedacht ist - nun mit einer fest! verschraubten Kabine mit vollständiger Wohneinrichtung wurde die Befreiung für 2 Jahre gewährt. Es werden beim Antrag Bilder gefordert, falls nicht ausreichend dokumentiert auch noch nachgefordert, plus eine Erklärung über die Verwendung des Fahrzeugs. Ach ja - Zulassung LKW offen Pritsche.

bye Werner

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-09-01 7:51:58
von Johannes D
Servus,
werner hat geschrieben:
2025-09-01 7:40:01
nun mit einer fest! verschraubten Kabine mit vollständiger Wohneinrichtung wurde die Befreiung für 2 Jahre gewährt
Und nochmal: man kann bei Toll Collect keine "Befreiung" beantragen die dann gewährt wird! Es ist lediglich möglich sein Fahrzeug dort als "nicht mautpflichtig" zu registrieren.

@Werner
So ganz streng genommen, müsstest Du mit der fest verschraubten Kabine vielleicht sogar die Fahrzeugart ändern da durch diese bauliche Änderung ja eine eine signifikante technische Änderung vorgenommen wurde.

lg

Johannes D.

Re: Maut Ausnahmegenehmigung ?

Verfasst: 2025-09-01 9:20:15
von werner
Moin zsamn,

die Umschreibung zum SoKfz Womo ist auch geplant, bis dahin läuft das unter Ladung mit Bordmitteln zu lösen - das ist aber nicht Thema dieses Fadens.

bye Werner