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Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-10 13:41:22
von meggmann
Wie ist das eigentlich mit chronischen Krankheiten, ab einem gewissen Alter ist das ja eher die Regel als die Ausnahme.
AuslandsREISEkrankenversicherungen zahlen ja nur akut bzw. schmerzstillend. Bei 5 Jahren wäre das ja nicht so unwahrscheinlich.

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-10 18:49:31
von wrathchild053
HI Enzo,

Das ist noch immer so, denn genau deswegen haben wir die HM genommen. Einige Langzeitreisende haben nicht aufm Schirm, das die AKV beim ersten Schritt zurück nach Deutschland gar nicht mehr greift, und man eine Inlands- KV braucht.

Gruss nach Ecuador
Adi

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-10 20:11:42
von Fernwehbus
Die letzte GKV muss dich wieder versichern, sobald man sich in D wieder anmeldet. Wird gerne und heftig bestritten, vor allem von Krankenkassen die einem eine Anwartschaft aufschwatzen wollen, ist aber Gesetz und daran muss sich die GKV halten - ob sie will oder nicht.
Aber zu beachten: die deutsche AKV greift (oft) nur, solange man in D gemeldet bleibt, ansonsten braucht man eine internationale KV (die teilweise noch günstiger sein kann, außer man bucht USA, Canada und sowas dazu)

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-10 20:47:03
von Mark86
Also ich habe für 4 Monate Südamerika 56€ für die "Anwartschaft" (Hanse Merkur) bezahlt und 156€ für die Auslandsreisekrankenversicherung (ADAC) und danach lief alles weiter wie immer...
Dagegen hatte ich 920€ normale KV Beiträge bei der Hanse Merkur gespart...

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-10 22:45:08
von Enzo
wrathchild053 hat geschrieben:
2023-05-10 18:49:31
HI Enzo,

Das ist noch immer so, denn genau deswegen haben wir die HM genommen. Einige Langzeitreisende haben nicht aufm Schirm, das die AKV beim ersten Schritt zurück nach Deutschland gar nicht mehr greift, und man eine Inlands- KV braucht.

Gruss nach Ecuador
Adi
Moin Adi,

ja, ich weiß. Aber für uns macht es keinen Sinn mehr. Wir sind nicht mehr in Deutschland gemeldet und Hospitäler sind in Ecuador kostenlos.
Deshalb letztes Jahr diese Incoming Versicherung für Deutschland Aufenthalt.
Fernwehbus hat geschrieben:
2023-05-10 20:11:42
Aber zu beachten: die deutsche AKV greift (oft) nur, solange man in D gemeldet bleibt, ansonsten braucht man eine internationale KV (die teilweise noch günstiger sein kann, außer man bucht USA, Canada und sowas dazu)
Hast du ein Tipp für solch eine internationale Versicherung, die dann in Deutschland greift?
Evtl preisgünstiger als das, was ich bisher gesehen habe.
Aber mit über 60zig gibt's wohl keine Schnäppchen mehr :D

Gruss Jens

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 8:49:35
von Fernwehbus
Enzo hat geschrieben:
2023-05-10 22:45:08
Hast du ein Tipp für solch eine internationale Versicherung, die dann in Deutschland greift?
Evtl preisgünstiger als das, was ich bisher gesehen habe.
Aber mit über 60zig gibt's wohl keine Schnäppchen mehr :D
Ein Freund von mir ist bei der Cigna und sehr zufrieden. Allerdings Anfang 50.

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 9:55:43
von wrathchild053
Fernwehbus hat geschrieben:
2023-05-10 20:11:42
Die letzte GKV muss dich wieder versichern, sobald man sich in D wieder anmeldet. Wird gerne und heftig bestritten, vor allem von Krankenkassen die einem eine Anwartschaft aufschwatzen wollen, ist aber Gesetz und daran muss sich die GKV halten - ob sie will oder nicht.
Aber zu beachten: die deutsche AKV greift (oft) nur, solange man in D gemeldet bleibt, ansonsten braucht man eine internationale KV (die teilweise noch günstiger sein kann, außer man bucht USA, Canada und sowas dazu)
Grüss Dich,

Ich kenn die Gesetzeslage auch, aber wie Du bereits erwähnt hast, zicken die GKVs heftig rum, bevor die einen wieder aufnehmen.... ich hab schon in einem Rechtsanwalt- forum gelesen, dass die Dir über 50 nur noch ne freiwillige Versicherung anbieten und somit horrende Beiträge aufrufen... davon steht nämlich nix im Gesetzestext, ihrer Pflicht zur Wiederaufnahme haben sie sodann Genüge getan.

Aber ich wollte das o.g. Scenario nicht am eigenen Leib ausprobieren! Wir haben beide ne Anwartschaftsversicherung bei unseren GKVs, dazu zusätzlich noch ne AKV bei der HM.

Glg Adi

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 12:01:08
von Adriaan
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse gesetzlich versichert und habe für meine Reise bei deren Partner Envivas eine langzeitreisekrankenversicherung abgeschlossen. Kosten für ein ganzes Jahr 324,85 Euro. War zum Vertragsabschluss 62 lenzen. Gebraucht habe ich die Versicherung nicht.
Diese Versicherung kannst du allerdings für maximal ein Jahr abschliessen, dann musst du wieder für eine gewissen Zeit "normal" bei der TK versichert sein. Oder auf ein andere Langzeitversicherung umsteigen :angel: wenn die reise länger dauert.
Ich hab lange mit der TK gesprochen bezgl. der Anwartschaftversicherung. Hatte dabei schon der Eindruck fair und ehrlich beraten zu worden. Es stimmt das der GKV dich wieder aufnehmen muss, allerdings zu welche Bedingungen ist nicht vorgeschrieben. Kosten können dann (deutlich) höher werden, vor allem für die ältere Semestern oder Personen mit (teure) Vorerkrankungen.
Dies ist selbstverständlich sehr von die persönliche Umstände abhängig, jeder sollte das für sich klären.
Der Anwartschaft hat der Vorteil, das dein Mitgliedschaft zu den bestehende Konditionen fortgeführt wird und du ohne Einschränkungen usw wieder aufgenommen wirst. So jedenfalls der TK Mitarbeiterin.
Das werde in jetzt also feststellen können, bin seit paar Tage wieder da.
Bezahlt habe ich 62,01 Euro im Monat für den Anwartschaftsversicherung, besteht aus 48,03 Euro Krankenversicherung, 3,95 Zusatzbeitrag und 10,03 Euro Pflegeversicherung.
Mir war es das wert, wie Adi hatte und hab ich kein lust auf evt Probleme.

Adriaan

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 12:08:31
von meggmann
Gesetzliche- oder Ersatzkassen berechnen die Beiträge ausschließlich nach Einkommen - eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Die Konditionen sind auch für alle Versicherten einer Gesellschaft, in Abhängigkeit vom Einkommen, gleich. Die Aussage verstehe ich nicht.

Der einzige Grund für eine Anwartschaft ist, dass ich der Krankenversicherung die ich vorher hatte auch wieder beitreten kann - auch wenn es verpflichtende andere gäbe.

Bei privaten ist das natürlich anders. Da vermeidet Anwartschaft eine erneute Gesundheitsprüfung.

https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ng-2024494

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 18:05:07
von Fernwehbus
Für ein halbes oder ein Jahr würde ich die ganzen Faxen auch nicht machen, aber manche hier hocken ja auf unbestimmte Zeit auf anderen Kontinenten rum und da sind 60€ im Monat dafür, dass die GKV dich (wahrscheinlich) zum selben Tarif nimmt, falls man eventuell wiederkommt, doch recht viel. Die Zeit geht schnell und bei 10 Jahren leppert sich das ganz nett...

Meine Quelle berichtet, dass man bei der Krankenkasse diese Diskussionen in den letzten zwei Jahren drastisch häufiger führt als früher.

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 21:56:42
von meggmann
Bei den GKV gibt’s für Pflichtversicherte exakt EINEN Tarif - die Anwartschaft bewirkt nur, dass man auch wieder zur zb TK kommt obwohl die AOK „zuständig“ wäre - Leistungen sind eh zu 99% gleich. Also vollkommen nutzlos. Nach einem Jahr kann man eh wechseln und die GKV sind zur Annahme verpflichtet.

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 23:36:23
von joern
Ich dachte früher auch, dass eine Anwartschaft sinnlos ist.

"Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren."

Ansonsten muss man sich als Rentner privat versichern.
Die Anwartschaft zählt zur Vorversicherungszeit.

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-11 23:57:06
von Lassie
Servus,

Thema Anwartschaft hatten wir auch durch: meine Frau hatte für 21 Jahre eine Anwartschaft bezahlt, war als Expat in Asien in der Textilwirtschaft unterwegs. Als wir anno 2014 nach D zurückkamen, wurde meiner Frau die Wiederaufnahme in die GKV verwehrt, da sie die Rückmelde-Frist um 2 Wochen überschritten hatte. Stand irgendwo auf Seite 14 des Kleingedruckten..... :sick:
Naja, again what learned: Versicherungen sind vor allem gut für Versicherungen ... :totlach:

Seit dem ist mein Vertrauen in Absicherungen / Schutzbriefe / Sicherheitszusagen aller Couleur drastisch gesunken - sorg für dich selber vor, hak es im im Zweifelsfall als Lebensrisiko ab, spar lieber irgendwo krisensicher (Betongold, Edelsteine, ... ) und reguliere irgendwelche Schäden für dich selber. Die deutsche Vollkasko-Mentalität wird von der Allgemeinheit bezahlt und finanziert idR noch schicke Hochglanz-Protzbauten und Shareholder Dividenden.... ;)

Viele Grüße
Jürgen

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-12 9:05:22
von meggmann
joern hat geschrieben:
2023-05-11 23:36:23
Ich dachte früher auch, dass eine Anwartschaft sinnlos ist.

"Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren."

Ansonsten muss man sich als Rentner privat versichern.
Die Anwartschaft zählt zur Vorversicherungszeit.
Wenn man die 90% der zweiten Hälfte nicht erreicht, muss man sich freiwillig in der Krankenversicherung der Rentner versichern (nicht in einer privaten sondern einer gesetzlichen) - der Beitragssatz ist der gleiche, wie bei der „normalen“ Krankenversicherung der Rentner. Gibt auch den gleichen Zuschuss - muss man allerdings beantragen. Es gibt nur einen einzigen Unterschied - Hinzuverdienst oder Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietungen sind auch Krankenversicherungspflichtig. Wenn man das nicht hat, ist freiwillig oder pflichtversichert von den Kosten her gleich.

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-12 13:58:35
von Willi Jung
Danke Marcel für die Aufklärung!
Und man sollte dem Geschwätz der Versicherung in so einem Fall nicht immer glauben.
Liebe Grüße
Willi

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-12 14:47:42
von wrathchild053
joern hat geschrieben:
2023-05-11 23:36:23
Ich dachte früher auch, dass eine Anwartschaft sinnlos ist.

"Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren."

Ansonsten muss man sich als Rentner privat versichern.
Die Anwartschaft zählt zur Vorversicherungszeit.
Ein weiterer Grund für mich und meine Partnerin, denn ich war 26Jahre lang privat versichert und war froh, dass ich vor 50 noch in die GKV wechseln konnte.

Ich habe von ähnlichen Fällen wie Lassie gehört, z.b. dass man bei neuen Beitritt freiwillig versichert wird und zunächst mal ein gesundheitliches Gutachten machen muss. Je nach Vorerkrankung berechnen sich dann die Zuschläge. Hatte einfach keinen Bock darauf, diese Aussage am eigenen Leib zu überprüfen.

Und sich mit ner GKV vor Gericht um bestehendes Recht zu streiten, dürfte spätestens nach den Erkenntnissen der letzten 3 Jahre ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Adi

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-12 23:25:59
von Enzo
wrathchild053 hat geschrieben:
2023-05-12 14:47:42
Ein weiterer Grund für mich und meine Partnerin, denn ich war 26Jahre lang privat versichert und war froh, dass ich vor 50 noch in die GKV wechseln konnte
Das ging mir genauso. Ich habe auch noch schnell vor der Verschiffung nach Südamerika den Wechsel in die GKV vollzogen. Ich war 51 zig. Dann hatten wir eine Anwartschaft, die nach einem Jahr gekündigt wurde. Es war absehbar, dass unser Aufenthalt länger dauern könnte und eine Rückkehr nach Deutschland evtl gar nicht mehr ansteht.
Außerdem gibt's in den Bereichen Krankenkasse/Rente ständig gesetzliche Änderungen, da ist ja eine langfristige Planung eh kaum möglich.
meggmann hat geschrieben:
2023-05-12 9:05:22
joern hat geschrieben:
2023-05-11 23:36:23
Ich dachte früher auch, dass eine Anwartschaft sinnlos ist.

"Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren."

Ansonsten muss man sich als Rentner privat versichern.
Die Anwartschaft zählt zur Vorversicherungszeit.
Wenn man die 90% der zweiten Hälfte nicht erreicht, muss man sich freiwillig in der Krankenversicherung der Rentner versichern (nicht in einer privaten sondern einer gesetzlichen) - der Beitragssatz ist der gleiche, wie bei der „normalen“ Krankenversicherung der Rentner. Gibt auch den gleichen Zuschuss - muss man allerdings beantragen. Es gibt nur einen einzigen Unterschied - Hinzuverdienst oder Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietungen sind auch Krankenversicherungspflichtig. Wenn man das nicht hat, ist freiwillig oder pflichtversichert von den Kosten her gleich.

Gruß Marcel
Danke Marcel

So ganz weit am erweiterten Horizont taucht mein Renteneintrittsalter auf und ich war gerade damit beschäftigt, Infos zu diesem Thema zu finden.
Nun frage ich mich, ob ich mich/uns überhaupt versichern muss. Ob nun freiwillig oder gesetzlich. Dauerhaft in einem Drittland lebend ohne Wohnsitz in Deutschland.
Das die Rente den hiesigen, geringeren Lebensunterhaltungskosten angepasst, sprich gekürzt werden kann, ist mir bewusst.

Gruss Jens

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-13 3:11:18
von joern
meggmann hat geschrieben:
2023-05-12 9:05:22
joern hat geschrieben:
2023-05-11 23:36:23
Ich dachte früher auch, dass eine Anwartschaft sinnlos ist.

"Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren."

Ansonsten muss man sich als Rentner privat versichern.
Die Anwartschaft zählt zur Vorversicherungszeit.
Wenn man die 90% der zweiten Hälfte nicht erreicht, muss man sich freiwillig in der Krankenversicherung der Rentner versichern (nicht in einer privaten sondern einer gesetzlichen) - der Beitragssatz ist der gleiche, wie bei der „normalen“ Krankenversicherung der Rentner. Gibt auch den gleichen Zuschuss - muss man allerdings beantragen. Es gibt nur einen einzigen Unterschied - Hinzuverdienst oder Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietungen sind auch Krankenversicherungspflichtig. Wenn man das nicht hat, ist freiwillig oder pflichtversichert von den Kosten her gleich.

Gruß Marcel
Hallo Marcel,
könntest Recht haben, es scheint sich etwas geändert zu haben:
"Wer gesetzlich versichert ist, jedoch die Mindestversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllt, kann sich grundsätzlich als freiwilliges Mitglied versichern. In der Vergangenheit wurden hierfür gewisse Vorversicherungszeiten verlangt. Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 wird dahin ausgelegt, dass für Personen, deren Versicherungspflicht (oder Familienversicherung) endet, für eine freiwillige Weiterversicherung normalerweise keine Vorversicherungszeit mehr vorliegen muss."

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 8:28:10
von meggmann
… und für jedes Kind „gibt’s“ 3 Jahre Vorversicherungszeit obendrauf.

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 9:39:27
von Konstrukteur
Enzo hat geschrieben:
2023-05-12 23:25:59

Das die Rente den hiesigen, geringeren Lebensunterhaltungskosten angepasst, sprich gekürzt werden kann, ist mir bewusst.

Gruss Jens
Hallo Jens,
davon habe ich noch nichts gehört.
Du bekommst die Rente, für die Du Rentenpunkte angesammelt hast, egal wo Du im Alter Deine Rente verbringst.
Die überweisen die Dir wohin Du willst.
Für Umrechnungskorrekturen der Bank kommst natürlich Du auf.
Nicht umsonst ziehen viele Rentner ins Ausland, da sie in Deutschland wie ein Bettler und in vielen Ländern wie ein König leben können. (von derselben Rente)

Gruß Uwe

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 9:42:16
von meggmann
Und wenn man länger als 183 Tage im Jahr woanders ist, und ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht kann man die auch dort versteuern (Griechenland zb 7% flat, Portugal 5% (da weiß ich es nicht genau))

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 10:05:30
von buckdanny
Konstrukteur hat geschrieben:
2023-05-15 9:39:27
Enzo hat geschrieben:
2023-05-12 23:25:59

Das die Rente den hiesigen, geringeren Lebensunterhaltungskosten angepasst, sprich gekürzt werden kann, ist mir bewusst.

Gruss Jens
Hallo Jens,
davon habe ich noch nichts gehört.
Du bekommst die Rente, für die Du Rentenpunkte angesammelt hast, egal wo Du im Alter Deine Rente verbringst.
Die überweisen die Dir wohin Du willst.
Für Umrechnungskorrekturen der Bank kommst natürlich Du auf.
Nicht umsonst ziehen viele Rentner ins Ausland, da sie in Deutschland wie ein Bettler und in vielen Ländern wie ein König leben können. (von derselben Rente)

Gruß Uwe

Die "Kürzungen" hängen wohl damit zusammen das von der Rente noch Beiträge für KV/PV abgezogen werden. Das wir beim Auszahlungsbetrag ins Ausland, je nach Land, berücksichtigt. Das geht aus dem von mit zitierten nicht eindeutig hervor, aber mit dem darüber stehenden Hinweis auf die Sozialversicherungsabkommen scheint das plausibel.
Dauerhafter Umzug in ein Land ohne Auslandsabkomen
Haben Sie sich für den Umzug in ein Land entschieden, das außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz liegt und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug von uns beraten
Quelle Rentenversicherung

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 13:58:24
von Enzo
buckdanny hat geschrieben:
2023-05-15 10:05:30
Konstrukteur hat geschrieben:
2023-05-15 9:39:27
Enzo hat geschrieben:
2023-05-12 23:25:59

Das die Rente den hiesigen, geringeren Lebensunterhaltungskosten angepasst, sprich gekürzt werden kann, ist mir bewusst.

Gruss Jens
Hallo Jens,
davon habe ich noch nichts gehört.
Du bekommst die Rente, für die Du Rentenpunkte angesammelt hast, egal wo Du im Alter Deine Rente verbringst.
Die überweisen die Dir wohin Du willst.
Für Umrechnungskorrekturen der Bank kommst natürlich Du auf.
Nicht umsonst ziehen viele Rentner ins Ausland, da sie in Deutschland wie ein Bettler und in vielen Ländern wie ein König leben können. (von derselben Rente)

Gruß Uwe

Die "Kürzungen" hängen wohl damit zusammen das von der Rente noch Beiträge für KV/PV abgezogen werden. Das wir beim Auszahlungsbetrag ins Ausland, je nach Land, berücksichtigt. Das geht aus dem von mit zitierten nicht eindeutig hervor, aber mit dem darüber stehenden Hinweis auf die Sozialversicherungsabkommen scheint das plausibel.
Dauerhafter Umzug in ein Land ohne Auslandsabkomen
Haben Sie sich für den Umzug in ein Land entschieden, das außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz liegt und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug von uns beraten
Quelle Rentenversicherung
Genau über diesen zitierten Absatz bin ich auch gestolpert.
Ansonsten ist Ausland nicht pauschal Ausland. EU Ausland, Drittländer mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen. Thema Beiträge zur Kranken/ Pflegekasse bei Wohnsitz in Ecuador bin ich noch nicht weiter gekommen. Da muss wohl mal ein Beratungstermin her.
Beim Thema Steuern sieht's dann ähnlich aus.
Beim Finanzamt Neubrandenburg, zuständig für im Ausland lebende Rentner, gab's eine wichtige Info zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen mit Ecuador.
Diese Abkommen besagt, nur der Wohnsitzstaat darf Steuern erheben. Also Ecuador. Damit wäre meine deutsche Rente in der praktischen Umsetzung steuerfrei.
Warum alle deutschen Rentner, die ich kenne, noch in Deutschland gemeldet sind obwohl dauerhaft im Ausland ( EU / Drittländer) lebend, weiss ich auch nicht. Da ist dann auch noch Klärungsbedarf.
So richtig einfach geht irgendwie nichts :D

Gruss Jens

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 14:02:10
von Bahnhofs-Emma
Hallo Jens,

das klingt so, als solltest Du in das Geschäft mit der Vermietung von Briefkästen einsteigen. ;-)

In Zug soll es Firmen geben, die da leitungsfähige Briefkastenanlagen liefern können.

Grüße
Marcus

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 14:03:58
von meggmann
Wobei die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wenn man nach frühestens 184 Tagen wieder in D aufschlägt….

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 14:05:36
von meggmann
Bahnhofs-Emma hat geschrieben:
2023-05-15 14:02:10
Hallo Jens,

das klingt so, als solltest Du in das Geschäft mit der Vermietung von Briefkästen einsteigen. ;-)

In Zug soll es Firmen geben, die da leitungsfähige Briefkastenanlagen liefern können.

Grüße
Marcus
Kann ich nur von abraten - wurde bei mir schon ordentlich geprüft ob, ich wirklich so lange im Ausland war (noch nicht als Rentner).

Gruß Marcel

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 14:11:46
von Bahnhofs-Emma
Hallo,

das ist zugegebenermaßen in einem Land innerhalb des Schengen-Raumes einfacher, dafür aber sicher nicht so lukrativ. Dafür kommt man im Zweifelsfall beim Aufenthalt innerhalb Schengens leichter wieder zu einem Arzt, bei dem falls vorhanden die heimische Krankenkasse zahlt.

Grüße
Marcus

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 15:14:02
von joern
Enzo hat geschrieben:
2023-05-15 13:58:24
buckdanny hat geschrieben:
2023-05-15 10:05:30
Konstrukteur hat geschrieben:
2023-05-15 9:39:27
Enzo hat geschrieben:
2023-05-12 23:25:59

Das die Rente den hiesigen, geringeren Lebensunterhaltungskosten angepasst, sprich gekürzt werden kann, ist mir bewusst.

Gruss Jens

Warum alle deutschen Rentner, die ich kenne, noch in Deutschland gemeldet sind obwohl dauerhaft im Ausland ( EU / Drittländer) lebend, weiss ich auch nicht. Da ist dann auch noch Klärungsbedarf.
So richtig einfach geht irgendwie nichts :D

Gruss Jens



Das könnte daran liegen:
"Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig."

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-15 17:13:39
von Enzo
Bahnhofs-Emma hat geschrieben:
2023-05-15 14:02:10
Hallo Jens,

das klingt so, als solltest Du in das Geschäft mit der Vermietung von Briefkästen einsteigen. ;-)

In Zug soll es Firmen geben, die da leitungsfähige Briefkastenanlagen liefern können.

Grüße
Marcus
Lieber nicht, mein Verhältnis zum Finanzamt ist eh etwas angespannt.
Deshalb war ich so ehrlich und blöd, dem Finanzamt mitzuteilen, dass sich mein ständiger Wohnsitz in Ecuador befindet, trotz damaliger bestehender Anmeldung in Deutschland.
Die Konsequenz: Auf meine recht geringen Einnahmen durch Vermietung fielen plötzlich Steuern an.
Kein Steuerfreibetrag mehr, keine pauschalen Werbungskosten, nix....der erste Euro wird voll versteuert. Danach habe ich mich von meinen Immobilien Anteil getrennt.
Von daher schaue ich jetzt sehr genau im Vorfeld, wie die Situation im Renteneintritt aussieht und welche Fallstricke in der jetzigen Wohnsituation so lauern. Eine, zumindest offizielle, Rückkehr nach Deutschland wäre ja auch möglich

Jens

Re: Auslandskrankenversicherung - nicht vergessen,wenn man reist

Verfasst: 2023-05-16 11:52:31
von meggmann
Denke das ist so ein komplexes und vor allem existenziell wichtiges Thema, da muss man schon sehr tief einsteigen.

Gruß Marcel