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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-24 16:49:54
von 1017a_verliebt
Hallo Leute,
Wir werden ab April 2017 für 14 Monate Auszeit nehmen und gen Osten reisen. Ich werde meinen Job kündigen bzw. bereite meine darauf vor den Job zu kündigen. Im Kündigungsgespräch werde ich auf Sabbatjahr eingehen, aber ich mache es nicht davon abhängig. Wir werden auch die GKV stillgelegt, wie auch alle anderen Vericherungen, die wir nicht brauchen. Wir werden eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen. Wir werden ab Russland sogar das Auto abmelden.
Ich werde mich einen Tag arbeitslos melden und dann mit ruhender Anspruchsgrundlage ALG losfahren.
Wir nehmen das Risiko mit Kündigung der Arbeit billigend in Kauf, das wir auch nicht wissen in wie weit uns die Reise verändert und wohin die Reise des Lebens danach gehen soll/wird. Wir haben bis jetzt nur die Gewissheit, dass unser Sohn am 01.09.2018 in die Schule kommt.
Gruß Alex
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-24 17:12:56
von joern
Hallo Alex,
Ein weiser Entschluss.
Kleine Anmerkung: soll das Fzg irgendwann zurück nach D? Falls ja: mit abgelaufener HU keine erneute Anmeldung. KZK für die Rückreise ist auch nicht einfach. Ein Saisonkennzeichen könnte eine Alternative sein. Da läuft die HU auch ab, das Fzg bleibt aber angemeldet, im Idealfall passend zum Rückreisezeitraum.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-24 19:48:34
von Mark86
3 Monate auf Saison zulassen, haste gescheite Papiere dabei und wenn sie dich bei der Rückreise erwischen, sind das 60€ und n Punkt und fertig...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-25 7:55:20
von grey_nomad
1017a_verliebt hat geschrieben:Hallo Leute,
Wir werden ab April 2017 für 14 Monate Auszeit nehmen und gen Osten reisen. Ich werde meinen Job kündigen bzw. bereite meine darauf vor den Job zu kündigen. Im Kündigungsgespräch werde ich auf Sabbatjahr eingehen, aber ich mache es nicht davon abhängig. Wir werden auch die GKV stillgelegt, wie auch alle anderen Vericherungen, die wir nicht brauchen. Wir werden eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen. Wir werden ab Russland sogar das Auto abmelden.
Ich werde mich einen Tag arbeitslos melden und dann mit ruhender Anspruchsgrundlage ALG losfahren.
Wir nehmen das Risiko mit Kündigung der Arbeit billigend in Kauf, das wir auch nicht wissen in wie weit uns die Reise verändert und wohin die Reise des Lebens danach gehen soll/wird. Wir haben bis jetzt nur die Gewissheit, dass unser Sohn am 01.09.2018 in die Schule kommt.
Gruß Alex
Glückwunsch und Respekt!! Du hast alles richtig geplant... da würde ich gern sehen, wie es euch über die Zeit ergeht. Wenn ich nicht so feige wäre...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 12:33:26
von 1017a_verliebt
Hallo Leute,
wir werden es ganz anders machen. Wir nehmen ein 2. Paar Schilder mit und einen 2. Schein. Die Schilder werden in die Heimat geschickt und abgemeldet. Daheim wird der LKW dann vor Ablauf TÜV wieder zugelassen und die Schilder zu uns geschickt.
So der Plan.
Gruß Mulze
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 12:44:23
von Eisho
Hallo Mulze
Klingt gut! Das zweite Schilderpaar ist dann wohl nicht gestempelt.
Wie bekommt man einen zweiten Schein?
Gruß, Peter
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 12:45:20
von akkuflex
indem man einen "verliert"...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 13:18:38
von Geishardt
1017a_verliebt hat geschrieben:Hallo Leute,
wir werden es ganz anders machen. Wir nehmen ein 2. Paar Schilder mit und einen 2. Schein. Die Schilder werden in die Heimat geschickt und abgemeldet. Daheim wird der LKW dann vor Ablauf TÜV wieder zugelassen und die Schilder zu uns geschickt.
So der Plan.
Gruß Mulze
Hallo,
unterstellen wir ein Wohnmobil (> 3,5T und <als 7,5T älter als sechs Jahren) dann ist die HU Untersuchung alle zwölf Monate fällig.
Ob der Aufwand:
Kennzeichen und Zulassung als verloren erklären und Ersatzausstellung beantragen.
Zulassung und Kennzeichen nach Hause senden und Fahrzeug abmelden
Spätestens 11 Monaten nach der letzten HU-Untersuchung Fahrzeug wieder zulassen, Zulassung und Kennzeichen nach X versenden.
die Einsparung für ca. 11 Monate Steuer und Versicherung rechtfertigt, sollte jeder für sich entscheiden.
Sollte das Fahrzeug vor der Wiederzulassung im Geltungsbereich der grünen Versicherungskarte gefahren werden gibt es Ärger, innerhalb der EU wird der Ärger dann noch größer.
Gruß
Bernd
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 13:44:24
von Ulf H
... dem Namen nach unterstelle ich mal einen Mercedes 1017 als Reisefahrzeug ... 1017 kenne ich nur als NG, also ist das Fahrzeug damit mind. 28 Jahre alt ... ist H-Kennzeichen keine alternative ... knapp 200 EUR statt 500 (LKW) oder 750 (Womo) lassen einen die Fuhre leichter für die Reisedauer angemeldet lassen ...
Gruss Ulf
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 14:07:34
von Mark86
akkuflex hat geschrieben:indem man einen "verliert"...
Ja, aber dann musst du auch die Papiere dazu abgeben und kriegst neue Kennzeichen mit neuen Nummern ^^
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 14:28:52
von joern
Der Vorteil im Vergleich zu einem Saisonkennzeichen erschliesst sich mir auch nicht. Vielleicht ein Paarmarkfuffzig gespart, dafür vielleicht einen Tag verplempern, um die Schilder aus dem Zoll zu befreien. Wenn sie nicht unterwegs verloren gegangen sind.
Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-09-26 14:30:51
von Pingu
Mark86 hat geschrieben:akkuflex hat geschrieben:indem man einen "verliert"...
Ja, aber dann musst du auch die Papiere dazu abgeben und kriegst neue Kennzeichen mit neuen Nummern ^^
Mark, stimmt nicht.
Mir wurden damals in Ecuador auch meine Papiere geklaut, wie mir meine Brieftasche gestohlen wurde. Ich habe dann auf der Zulassungsstelle einfache neue Papiere bekommen.
Thilo
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2016-10-07 11:53:44
von Fritz1
Mark86 hat geschrieben:akkuflex hat geschrieben:indem man einen "verliert"...
Ja, aber dann musst du auch die Papiere dazu abgeben und kriegst neue Kennzeichen mit neuen Nummern ^^
Das stimmt nicht, habe im April neue Papiere bekommen weil alte verloren. (Fahrzeugschein, nicht -Brief)
Habe mal ein Nummernschild verloren, da gab es neue Papiere, neue Nummer und neue Schilder.
Gruß
Fritz
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2017-01-11 10:34:12
von 1017a_verliebt
Hallo Leute,
der Grund warum wir abmelden ist tatsächlich die Steuer. Derzeit ungrad 900€.
Neu Fahrzeugschein ist kein Problem. Bin zur Zulassungsstelle gegangen. Hab gesagt, dass ich den alten verloren habe. Neuer wurde ausgestellt kostet ca. 50€.
Schilder sind auch kein Problem. Es gibt WfB die Schilder macht. Hier einfach sagen welche Schilder man braucht... fertig.
An- und Abmelden kostet in Summe ca. 35€. Meine Mutter bekommt Vollmacht und lässt den LKW (zlGG 9,9t) im Monat vor Ablauf TÜV zu.
H-Zulassung noch nicht möglich, da Bj. 1998.
Hab mir die ganzen Beiträge zum Thema KV nicht im Detail durchgelesen. Kann daher nur von meinen Erfahrungen mit der Barmer sprechen.
Es sieht so aus, dass jeder, der in Deutschland lebt, pflichtversichert ist. Wenn wir jetzt die Reise machen, werden wir Europa verlassen und damit ausserhalb des Versicherungsbereichs der GKV sein. WEir können die Versicherung problemlos stilllegen. Voraussetzung ist ein Versicherungsnachweis, da wir ja unseren Wohnsitz in D behalten. Also Kopie von der Hansa Merkur. Wünschenswert wäre auch noch ein Flugticket etc. Können wir als Selbstfahrer natürlich nicht. Daher ist Ausweis mit Visa ausreichen. Wenn wir wieder in D sind. Einfach zur Barmer hin und uns zurück melden, dann geht es weiter mit der GKV.
Zum Thema ALG:
Das Thema werde ich in den kommenden Tagen angehen und dann berichten. Mein Arbeitgeber hat mir frei gestellt, ob ich selbst kündigen möchte, oder ob er mich kündigen soll. Dies kann Auswirkungen auf das ALG haben. Bei Selbstkündigung hat man Sperrfrist von 3 Monaten und dem zur Folge auch nur Anspruch auf 9 Monate. Die Sperrfrist wird zwar während der Reise angerechnet. Nach dem Zurückkommen und dem wieder Anmelden beim Arbeitsamt hat man dann nur Anspruch auf 9Monate. Dies werde ich aber noch genauer in Erfahrung bringen und dann berichten.
Gruß Mulze
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2017-01-11 11:18:11
von Bernhard_h
Beim selber Kündigen, oder auch bei einem Aufhebungsvertrag hast du immer 3 Monate Sperrfrist beim ALG1 Leistungsbezug. Falls du eine Abfindung bekommst wird die auch angerechnet und wird die Sperrfrist erhöhen. Dabei ist es geal ob du bei der Agentur gemeldet bist oder auf Reisen bist. Bei mir war der Gesamtleistungsanpruch aber 15 Monate (hängt evtl. von der Beitragszeit ab).
Bernhard
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2017-01-11 11:40:11
von Wilmaaa
Bernhard_h hat geschrieben:bei einem Aufhebungsvertrag hast du immer 3 Monate Sperrfrist beim ALG1 Leistungsbezug.
Nicht zwingend, die Sachbearbeiter haben da gewissen Handlungsspielraum.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2017-01-11 13:06:15
von Landei
Neu Fahrzeugschein ist kein Problem. Bin zur Zulassungsstelle gegangen. Hab gesagt, dass ich den alten verloren habe. Neuer wurde ausgestellt kostet ca. 50€.
Lieber Gezitierter,
eine gehörige Portion Naivität ist für Lebensprojekte aller Art (Kinder bekommen, Weltreisen machen etc.) absolut unerlässlich.
Das Posten von einem Verhalten mindestens in einer Grauzone in einem öffentlichen Forum ist eine Art von Naivität, die zwar weit verbreitet ist, die aber zunehmend mehr zum Boomerang wird. Bildlich gesprochen: Früher wurden Leichen noch im Keller vergraben, heute stellt man sie vor der Haustür aus.
Nicht nur Arbeitgeber sondern auch Büros von Ämtern schmökern zunehmend im dienstlichen Interesse in sozialen Netzwerken herum und ersetzen damit die Denunziation von Nachbarn und Ex Irgenwas.
Sollte es irgendwann einmal darauf ankommen, kannst jetzt allenfalls noch den Barschel machen

.
Jochen
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-27 17:45:57
von Samu3l
Hi,
der Eintrag ist schon etwas älter… ist die Vorgehensweise noch aktuell?
Dürfte unabhängig davon sein, ob ich kündige oder gekündigt werde.
Willy05 hat geschrieben: ↑2016-09-17 15:28:28
Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Mindestens 1 Tag Arbeitslos sein und danach richtig abmelden.
Das Arbeitslosengeld kann man dann innerhalb 4 Jahre in Anspruch nehmen.
Welchen Vorteil/Nachteil hat die Arbeitslosenmeldung, wenn ich kein Geld beziehen will?
Quasi erster Tag der Arbeitslosigkeit weg und das länger als 4 Jahre.
Spielt das eine Rolle für die Rente?
Gruß
Kim
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-30 13:44:35
von Fernwehbus
§ 161 SGB III Abs. (2):
"
Erlöschen des Anspruchs
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind."
Wichtig ist, dass man keinen theoretischen Anspruch hat (den man durch eine gewisse zeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung o.dgl. erwirbt), sondern einen durch Bescheid des Arbeitsamtes sozusagen amtlich beglaubigten Anspruch erwirbt! Also hübsch rechtzeitig anmelden und den
Bescheid abwarten, bevor man sich auf die 4 Jahre nur
theoretisch freuen darf!
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-30 19:03:19
von Samu3l
Danke für die Klarstellung, Matthias.
Vielleicht weiß noch jemand, wie das genau mit der Abmeldung beim Jobcenter funktioniert.
Ich melde mich bei denen und sage, dass ich wegen Reichtum kein Arbeitslosengeld benötige und auch nicht auf Jobsuche bin?
Gruß
Kim
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 3:01:55
von joern
Wenn du keine Leistungen beziehst oder beziehen willst, kündigst du deinen Job und fährst weg. Fertig. Interessiert doch das Jobcenter nicht.
Wenn es dir wichtig ist, kannst du Rentenbeiträge freiwillig weiterzahlen. Wenn du über keine Wohnung mehr in D verfügst, meldest du dich beim Einwohnermeldeamt ab und gibst noch deiner bisherigen Krankenkasse bescheid.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 7:39:49
von Fernwehbus
Samu3l hat geschrieben: ↑2023-05-30 19:03:19
Vielleicht weiß noch jemand, wie das genau mit der Abmeldung beim Jobcenter funktioniert.
Ich melde mich bei denen und sage, dass ich wegen Reichtum kein Arbeitslosengeld benötige und auch nicht auf Jobsuche bin?
Ich denke, so ganz einfach wird das nicht. Du solltest dich noch eingehender informieren, wäre ja ärgerlich, wenn man hart erarbeitete Ansprüche durch Formfehler verliert und dann vielleicht im Schlamassel sitzt.
Eigene Erfahrungen kann ich nicht aufweisen, nur auf die von einem Kumpel, der hat gekündigt (oder sich kündigen lassen, weiß ich nicht) und ist zum AAmt und hat denen gesagt, er will nach Amerika zu seinem Sohn und dem beim Hausbau helfen, was auch stimmte. Nachdem er (bzw. die beiden) beim Hausbau geholfen hatten, sind sie mit dem VAN noch durch Canada und USA getingelt und nach etwa 2 Jahren Abwesenheit wiedergekommen. Dann war er eine Zeit arbeitssuchend und dann recht schnell wieder in Brot und Lohn. Da ging das wohl problemlos.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 8:42:51
von Mark86
Samu3l hat geschrieben: ↑2023-05-30 19:03:19
Danke für die Klarstellung, Matthias.
Vielleicht weiß noch jemand, wie das genau mit der Abmeldung beim Jobcenter funktioniert.
Ich melde mich bei denen und sage, dass ich wegen Reichtum kein Arbeitslosengeld benötige und auch nicht auf Jobsuche bin?
Gruß
Kim
Aehm, man meldet sich einfach gar nicht an?
Wenn du keinen Job da haben willst (Außer Sachbearbeiterstellen haben die nicht viele) und deren Geld nicht haben willst, z.B. weil du gar nicht in deren Versicherung eingezahlt hast, dann brauchst du da eigentlich einfach gar nicht hin gehen...
Wenn du hingegangen bist, kannst du dich auch wieder abmelden oder einfach nichts machen. Wenn man die Post ignoriert, stellen sie die Leistung ein und irgendwann sortieren sie dich von alleine aus. Habe ich so gehört. Ich war gar nicht da...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 9:08:24
von Fernwehbus
Mark86 hat geschrieben: ↑2023-05-31 8:42:51
Aehm, man meldet sich einfach gar nicht an?
Wenn du keinen Job da haben willst (Außer Sachbearbeiterstellen haben die nicht viele) und deren Geld nicht haben willst, z.B. weil du gar nicht in deren Versicherung eingezahlt hast, dann brauchst du da eigentlich einfach gar nicht hin gehen...
Ähm, genau das ist imho leider falsch. Laut
Internetseite vom Arbeitsamt und SGB erwirbt man den Anspruch (innerhalb der 4 Jahre Arbeitslosengeld abrufen zu können) durch:
1. Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
2.
Sie haben sich online über unseren Digitalen Service
oder in Ihrer Agentur für Arbeit
persönlich arbeitslos gemeldet.
3. Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
4. Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Geht er nicht hin, bekommt er keinen Anspruch (=Bescheid) und kann somit seinen Anspruch innerhalb der 4 Jahre verlieren. Und darum ging es ja initial!
Die Punkte 1 und 3 wären theoretisch nicht erfüllt, wenn er erstmal verreisen möchte, aber es steht nirgends im Gesetz, dass man
jetzt sofort eine Stelle sucht und einer Beschäftigung nachgehen möchte/kann. Es gibt ja auch Jobs mit Beschäftigungsverbot oder Konkurrenzklauseln am Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu räumt der Gesetzgeber die 4 Jahre ja explizit ein.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 9:18:13
von joern
Kim hat geschrieben, dass er kein Arbeitslosengeld möchte und länger als 4 Jahre weg sein wird. Dann macht man einfach nichts.
Ob das sinnvoll ist (weil sich manchmal Lebenspläne ändern können) ist eine andere Sache.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 9:26:35
von buckdanny
Arbeitslos melden kann man sich ja online über arbeitsagentur.de oder persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit, noch ein Hinweis das entspricht nicht immer dem Jobcenter. Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist ja kein Automatismus den Antrag muss man separat stellen.
Wegen der Rente bzw Rentenhöhe zählt wenn überhaupt das bezogene Arbeitslosengeld, da ja auch beim Arbeitslosengeld Sozialabgaben anfallen/abgezogen werden.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 9:27:18
von Fernwehbus
Ich bin eher auf die Anforderungen von @1017_verliebt eingegangen, der der/die will ja innerhalb der 4 Jahre wiederkommen.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 9:31:58
von Mark86
joern hat geschrieben: ↑2023-05-31 9:18:13
Kim hat geschrieben, dass er kein Arbeitslosengeld möchte und länger als 4 Jahre weg sein wird. Dann macht man einfach nichts.
Ob das sinnvoll ist (weil sich manchmal Lebenspläne ändern können) ist eine andere Sache.
Ich habe viele Leute unterwegs getroffen, die auf Arbeitslosengeld auf Weltreise waren.
Das klappt aber nur, wenn man vorgibt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Es gibt etliche Dinge die man vor allem nach Corona Online erledigen kann, wenn man ne komische Berufsbezeichnung hat mit der die nix anfangen können und EDV mäßig fit ist, kann man sich da bis zum Ende ALG1 durchaus auch von unterwegs durchbasteln und das kassieren.
Das hängt aber auch vom Sachbearbeiter ab, und vom Amt. Aufm Dorf wo man wenig Arbeitslose und viel Zeit im Amt hat, stressen die ihre Clienten mehr als in ner Großstadt wo man 1 Jahr seine Kohle kriegt und außer mal einmal im Monat online zu gehen sich sonst niemand um einen kümmert... Kann gut gehen, kann schlecht gehen.
Ich habe auch schon erlebt wie manche hals über Kopf zum Flughafen sind und direkt zum Arbeitsamtstermin geflogen sind weil die die Knete vom Amt fest ins Reisebudget einkalkuliert haben...
Das kann dann auf Fernreisen, wenn man ggfls. noch n Fahrzeug im Pass hat ohne das man nicht ausreisen darf, ne ziemlich stressige Nummer werden...
Wenn man in Ruhe Reisen will, sollte man sich das überlegen. Und wenn man nach seiner Reise eh sofort wieder n Job findet, oder eh keinen braucht, dann braucht man eigentlich garnicht zum Amt hin zu gehen. Zahlt man seine Krankenversicherung selbst (kann sich ggfls. auch ne Private Krankenversicherung suchen) und fertig.
Ich selbst war auch nicht beim Amt, meine private Krankenversicherung bucht einfach weiter ihren Beitrag ab und ansonsten habe ich mit dem Staat nix zu tun. Ich habe allerdings auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, von daher hätte ich eh nix bekommen.
Wenn man als Arbeitsnehmer gekündigt hat / gekündigt wurde und sich dann nicht beim Amt Arbeitssuchend meldet und keine Leistungen von denen haben will, muss man sich nur mit seiner Rentenversicherung und seiner Krankenversicherung auseinander setzen. Wenn man länger auf Fernreise gehen will, aus dem Leistungsbereich der Krankenkasse heraus (Europa) dann kann man diese für eine ganz kleine Gebühr auf eine Anwartschaft umstellen lassen und eine Auslandslangzeitreiseversicherung abschließen (z.B. HanseMerkur) und dann ist man auch die sauteuren Krankenversicherungskosten in Deutschland los. Langzeitreisekrankenversicherungen bieten teilweise auch "Deutchlandurlaubsschutz" für bis zu 6 Wochen an, wenn man mal nach Hause fliegen möchte um Urlaub zu machen. Da lassen sich schnell tausende von Euros im Jahr sparen...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 10:59:40
von Puffi
Hatte es so gehandhabt:
Vor der Reise abmelden, meist nach einem Jahr Rückkehr für 3 Monate. Hierbei wieder angemeldet und vor Abreise wieder abgemeldet. Jedoch verlor ich irgendwann meine Restanwartschaft. Da wurde damals das Gesetz irgendwie geändert ( verschärft ). Insgesamt hatte ich aufgrund meiner Lebensarbeitszeit 4 Jahre lang Anwartschaft. In der Zeit wo man gemeldet ist muß man sich aktiv bewerben und vor Ort erscheinen. Das ist insgesamt zu bewerkstelligen. So konnte ich jeweils immer
für 3 Monaten das Ag. beziehen. Ich hatte ja auch jahrelang eingezahlt
Gruß Puffi
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verfasst: 2023-05-31 11:00:20
von joern
Fernwehbus hat geschrieben: ↑2023-05-31 9:27:18
Ich bin eher auf die Anforderungen von @1017_verliebt eingegangen, der der/die will ja innerhalb der 4 Jahre wiederkommen.
Der Beitrag ist von 2017