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Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 14:10:01
von FrankS
Moin,
meine Kiste hat im April diesen Jahres auch die Plakette zugeteilt bekommen ohne gültige Gasprüfung - bei den Buben von der Dekra in NRW.
Hat auch kein Blick in den Koffer geworfen...

Grüßle Frank

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 14:15:02
von Eisho
Hallo zusammen

Ich habe heute unseren T5 (mit fest eingebauter Gasflasche, -Heizung und -Kocher) mit neuem TÜV von der Werkstatt abgeholt - trotz abgelaufene Gasprüfungs-Plakette...

VG, Peter

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 14:39:19
von LutzB
Im Juni diesen Jahres problemlose HU ohne Nachweis der Gasprüfung absolviert.

Lutz

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 15:29:22
von stonedigger
Bei uns war es so, dass dem TüV die Regelung zwar bekannt ist, der TüV aber von seiner höchsten Stelle angeblich die Weisung bekommen hat, dennoch keine HU bei abgelaufener Gasprüfung zu erteilen.


SD

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 17:23:29
von OliverM
Bis voraussichtlich 2023 wird hier geprüft ohne das eine fehlende Gasprüfung ein erheblicher Mangel ist. Das wird hier bei der GTÜ, der Dekra und auch beim TÜVNord tatsächlich so gehandhabt .

Gruß

Oliver

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-16 19:17:20
von Andy
Moins oliver,

Dann muss ich dich ja spät. Nächst jahr besuchen kommen ;)

Vg
Andy

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-17 14:50:21
von vm+flinux
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-17 15:06:20
von tichyx
Hallo,
habe gerade frische HU gemacht - mit abgelaufener Gasprüfung. War kein Thema, obwohl der Prüfer die letzten Jahre darauf geachtet hat.

Btw: Flasche ist bei mir außen im Staufach und hat ein integriertes Manometer am Druckminderer. Ich mache sozusagen jedes mal beim abdrehen der Flasche meine eigene Gasprüfung. Bewegt sich der Zeiger über Nacht nicht, ist die Anforderung der Gasprüfung um ein Vielfaches übererfüllt.

Grüße

Olli

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-17 20:47:43
von Pirx
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Wie schon der Initiator seinerzeit schrieb: "Wer den ganzen Thread liest, verschafft sich einen unfairen Vorteil!" oder so ähnlich ...

Das Problem ist, daß die Prüfstellen derzeit keine Gasprüfungen durchführen können bzw. dürfen. Und nun stellt sich die Frage, ob das Wohnmobil (wenn die restliche Technik in Ordnung ist) trotzdem eine Plakette erhält oder nicht. Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtslage so, daß trotz nicht durchgeführter Gasprüfung die Plakette erteilt wird. Offensichtlich handhaben das aber einige Prüfstellen anders, was für den Fahrzeugbesitzer doof ist. Daher kommt meiner Meinung nach die legitime Frage nach aktuellen Erfahrungen.

Pirx

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-18 12:43:15
von vm+flinux
Pirx hat geschrieben:
2020-10-17 20:47:43
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Wie schon der Initiator seinerzeit schrieb: "Wer den ganzen Thread liest, verschafft sich einen unfairen Vorteil!" oder so ähnlich ...

Das Problem ist, daß die Prüfstellen derzeit keine Gasprüfungen durchführen können bzw. dürfen. Und nun stellt sich die Frage, ob das Wohnmobil (wenn die restliche Technik in Ordnung ist) trotzdem eine Plakette erhält oder nicht. Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtslage so, daß trotz nicht durchgeführter Gasprüfung die Plakette erteilt wird. Offensichtlich handhaben das aber einige Prüfstellen anders, was für den Fahrzeugbesitzer doof ist. Daher kommt meiner Meinung nach die legitime Frage nach aktuellen Erfahrungen.
Du hast zwar unbestreitbar recht, dass ich den Thread nicht von Anfang an gelesen hatte - immerhin läuft er seit 02/2019 und im Normalfall mäandern die Inhalte eines Threads über die Zeit so weit auseinander, dass dasUrsprungsthema kaum noch eine Rolle spielt.

Ich verstehe die Problematik trotzdem (noch) nicht, denn ich habe eine Gasprüfung von 09/2019 - die wäre ja dann unerlaubterweise durchgeführt worden? Ich meine, mich zu erinnern, dass der HU-Prüfer (in dem Fall war es DEKRA - die auch die Abnahme zum WoMo gemacht hat) auf den gelben Zettel Wert legte.

Kurz: Offenbar ist es möglich, eine Gas-Abnahme zu bekommen und den Prüfer wird's freuen.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-18 13:26:00
von Donnerlaster
Ich habe die Gasprüfung in 05/2020 von meinem (zertifizierten) Ausbauer auch durchführen lassen - schon aus Eigeninteresse. Der TÜVer hat mir bei der anschließenden HU die Plakette wegen einer 'ungültigen' Gasplakette nicht verweigert.

Hinzu kommt, dass Campingplatzbetreiber durchaus die Möglichkeit haben, dir ohne Gasprüfung den Zugang zu verweigern.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-18 15:48:08
von Puffi
Donnerlaster hat geschrieben:
2020-10-18 13:26:00

Hinzu kommt, dass Campingplatzbetreiber durchaus die Möglichkeit haben, dir ohne Gasprüfung den Zugang zu verweigern.
Okay..., also so ähnlich wie bei Corona, es braucht einen PCR Test respektive eine Gasprüfung. Nur das Gerät kann eben auch falsch bedient werden oder 1 Tag nach der Prüfung gibt es eine Undichtheit. Das prüft der TÜV nicht sondern man verläßt sich auf ein Gerät bzw. auf die Momentaufnahme. Diese sogenannte Prüfpflicht besagt nicht, daß es im laufe des Jahres nicht doch zu Problemen kommt. Deshalb halte ich diese Prüfung eigentlich für ungeeignet. Ich hatte beruflich mit Gas zu tun und sehe dies aus einem etwas anderen Blickwinkel.

Gruß Puffi

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-18 17:10:33
von Donnerlaster
[/quote]

..... Diese sogenannte Prüfpflicht besagt nicht, daß es im laufe des Jahres nicht doch zu Problemen kommt. Deshalb halte ich diese Prüfung eigentlich für ungeeignet.

Gruß Puffi
[/quote]

Sagt eine HU-Prüfung denn, dass es im Laufe des Jahres nicht zu Problemen beim Auto kommen kann? Sorry, aber das Argument zieht doch überhaupt nicht.

Ich hab mich mit meinem Ausbauer darüber unterhalten. Er baut auch Gasanlagen in Womos ein und ist als Prüfer zertifiziert. Mir ist lieber, er drückt
die Gasleitung über 30 Min. mit einem nicht geeichten Druckmesser bei x bar ab und ich kann sehen, das der Druck hält und somit die Leitung dicht ist. Das ist
mir lieber als die Ungewissheit: ist die Leitung dicht oder eben nicht?

In wieweit hast du mit Gas zu tun gehabt ? Das geht aus deiner Info leider nicht hervor und kann vieles bedeuten - ohne dir nahetreten zu wollen.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-10-18 19:29:04
von Puffi
Donnerlaster hat geschrieben:
2020-10-18 17:10:33
..... Diese sogenannte Prüfpflicht besagt nicht, daß es im laufe des Jahres nicht doch zu Problemen kommt. Deshalb halte ich diese Prüfung eigentlich für ungeeignet.

Gruß Puffi
[/quote]

Sagt eine HU-Prüfung denn, dass es im Laufe des Jahres nicht zu Problemen beim Auto kommen kann? Sorry, aber das Argument zieht doch überhaupt nicht.

Ich hab mich mit meinem Ausbauer darüber unterhalten. Er baut auch Gasanlagen in Womos ein und ist als Prüfer zertifiziert. Mir ist lieber, er drückt
die Gasleitung über 30 Min. mit einem nicht geeichten Druckmesser bei x bar ab und ich kann sehen, das der Druck hält und somit die Leitung dicht ist. Das ist
mir lieber als die Ungewissheit: ist die Leitung dicht oder eben nicht?

In wieweit hast du mit Gas zu tun gehabt ? Das geht aus deiner Info leider nicht hervor und kann vieles bedeuten - ohne dir nahetreten zu wollen.
[/quote]

Hi Donnerlaster,

ich möchte hier keine "wenn und aber" Diskussion lostreten. Du hast recht wenn Du dich in Deiner Form sicher fühlst. Persönlich war ich in einem Teil meines Berufslebens Heizungsmonteur und in der Folge Öl- und Gasfeuerungstechnicker. Und zwar von Hausanlagen bis hin zu Industrie, Krankenhaus usw.

Irgendwie denke ich, bzw. habe ich, entsprechende Erfahrungen. Schwierig sind in der Regel die selbstgebastelten Anlagen. Die Aufbauer dürften in der Regel hier normalerweise gut geschult sein und die geforderten Regeln einhalten.

Gruß Puffi

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-04 16:01:04
von Puffi
Heute Hauptuntersuchung beim Freundlichen ohne neue Gasprüfung. Es gab keinerlei Probleme und auch keinen Hinweis wegen Mängel.

Gruß Puffi

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-04 19:49:35
von Mark86
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Das Problem ist, dass viele Gasanlagen die Erstabnahme schon nicht schaffen, weil viele Hobbybastler die Vorschriften und Richtlinien nicht einhalten.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-04 20:32:50
von Ulf H
... derzeit ist die Gasprüfung ausgesetzt ...

Gruss Ulf

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-04 20:38:52
von OliverM
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-04 19:49:35
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Das Problem ist, dass viele Gasanlagen die Erstabnahme schon nicht schaffen, weil viele Hobbybastler die Vorschriften und Richtlinien nicht einhalten.
Wo genau liegt denn da das Problem?

Gruß

Oliver

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-04 20:47:11
von Mark86
OliverM hat geschrieben:
2020-11-04 20:38:52
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-04 19:49:35
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Das Problem ist, dass viele Gasanlagen die Erstabnahme schon nicht schaffen, weil viele Hobbybastler die Vorschriften und Richtlinien nicht einhalten.
Wo genau liegt denn da das Problem?

Gruß

Oliver
Die Probleme liegen in der Regel da, dass Leute ihre Gasflasche schonmal ohne Gasdichten Flaschenkasten in den Wohnraum stellen, dass die Schläuche zu lang sind, dass die Absperrventile die nach G607 gefordert sind, fehlen, und dass regelmäßig Gasgeräte verbaut werden -insbesondere Kochfelder, aber auch gelegentlich Warmwasserdurchlauferhitzer- welche zum einen im Innenraum über Schläuche angeschlossen werden, zum anderen über keine Zulassung für den Betrieb in Kraftfahrzeugen verfügen. Da werden EBay Außenkocher mit Adaptern, Schläuchen, teilweise falschen Gasdüsen umgefrickelt um die dann auf ne Arbeitsplatte zu spaxen, dann werden 3 Gasgeräte über Verteilerstücke mit ner unter der Küchenplatte stehenden Flasche gebastelt, was auch grundsätzlich funktionieren mag, aber leider nicht abnahmefähig ist.

Das ist genau so wie wenn Leute ihren Aufbau ohne Hilfsrahmen auf Fahrgestelle spaxxen, bei denen ein Montagerahmen vorgeschrieben ist, Fenster ausm Baumarkt einbauen wo das Glas keine Zulassung für Kraftfahrzeuge hat, Traversen durch die Obergurte des Fahrzeugrahmens schrauben, Anhängerkupplungen selber bauen, keinen Unterfahrschutz / Seitenanfahrschutz anbauen, die Beleuchtungsvorschriften nicht raffen oder Monsterräder auf den LKW schrauben ohne Tachoangleichung, ohne Bremslastberechnung, ohne ausreichend breite Kotflügel, etc. und dann nach einem "verständnisvollem Prüfer" suchen...

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 2:04:35
von Der Initiator
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-04 20:47:11
zum anderen über keine Zulassung für den Betrieb in Kraftfahrzeugen verfügen.
Und das liegt auf gar keinen Fall daran, dass die Zulassung für Fahrzeuge aufwändig und teuer ist! Nein nein, selbstverständlich können Hausgeräte in Fahrzeugen ü-ber-haupt nicht sicher betrieben werden. Weil nämlich... Also, weil... Naja, die haben nämlich keine Fahrzeugzulassung!
Das kann man gut erkennen, wenn man Boote mit einbezieht. Dann gilt nicht G607, sondern G608. Und da muss wieder alles extra (und teuer) zugelassen werden. Das führt dazu, dass es zwar für Womo und Wowa, nicht aber für Boote zugelassene Gasfernschalter gibt. Alles streng logisch und sachlich begründet, seffaständlich.
Truma-Gasgeräte sind inzwischen nicht mehr nach G608 zugelassen.

Ich warte übrigens immer noch auf das Gesetz und die zu erwartenden Strafen. Ich mag Quellenangaben :spassbremse:

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 8:08:25
von Weickenm
Moin,

also mein Bruder ist letzte Woche mit seiner Frida durch den TÜV geflogen.
Von ein paar anderen Sachen, die beim Vorbesitzer und seinem TÜVer anscheinend gar kein Problem, waren abgesehen, wegen der fehlenden Gasprüfung (gab ein EM).

Er kauft sich jetzt 'n 230V Kochfeld und spaxt das rein. Wenn ich nächstes Jahr daheim bin werden wir uns wahrscheinlich um einen Ausbau 2.0 kümmern an dem Bock.

Beste Grüße
Florian

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 8:43:45
von Konstrukteur
Guten Morgen,

was ich absolut nicht kapiere ist, warum man jetzt so erpicht ist den TÜV ohne Gasprüfung zu bekommen?
Das sind 40,-€ für zwei Jahre.
Ist einem die Sicherheit der Familie und die eigene Sicherheit so wenig wert??? :eek:
Steuern, Versicherung..... kosten ein mehrfaches, also was soll der plötzliche Geiz???
Allgemein bekannt ist, dass man von manchen Campingplätzen (sofern man mal da steht) runter muss, wenn keine gültige Gasprüfung vorhanden ist.
Vielleicht kann mir jemand einen plausiblen Grund nennen, warum man jetzt plötzlich auf die Gasprüfung unbedingt verzichten will/muss???
Ja, ich habe dieses Jahr TÜV und Gasprüfung zusammen machen lassen.
Laut TÜV-Prüfer fällt jedes 20.Fahrzeug durch die Gasprüfung.
Also wer es braucht????

Gruß Uwe

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 9:27:29
von Mark86
Ich warte übrigens immer noch auf das Gesetz und die zu erwartenden Strafen. Ich mag Quellenangaben :spassbremse:
§30 STVZO.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 11:29:23
von Puffi
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-05 9:27:29
Ich warte übrigens immer noch auf das Gesetz und die zu erwartenden Strafen. Ich mag Quellenangaben :spassbremse:
§30 STVZO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html :hacker: :idee:

Mark86 hat geschrieben:
2020-11-04 20:47:11
OliverM hat geschrieben:
2020-11-04 20:38:52
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-04 19:49:35
vm+flinux hat geschrieben:
2020-10-17 14:50:21
Ich verstehe nicht, wo das Problem mit der Gasprüfung besteht.
Wenn die Anlage so sicher ist, wie man denkt, dann gibt 's den Stempel - und alles ist gut.
Fragezeichen in den Augen habende Grüße, Volker
Das Problem ist, dass viele Gasanlagen die Erstabnahme schon nicht schaffen, weil viele Hobbybastler die Vorschriften und Richtlinien nicht einhalten.
Wo genau liegt denn da das Problem?

Gruß

Oliver
Die Probleme liegen in der Regel da, dass Leute ihre Gasflasche schonmal ohne Gasdichten Flaschenkasten in den Wohnraum stellen, dass die Schläuche zu lang sind, dass die Absperrventile die nach G607 gefordert sind, fehlen, und dass regelmäßig Gasgeräte verbaut werden -insbesondere Kochfelder, aber auch gelegentlich Warmwasserdurchlauferhitzer- welche zum einen im Innenraum über Schläuche angeschlossen werden, zum anderen über keine Zulassung für den Betrieb in Kraftfahrzeugen verfügen. Da werden EBay Außenkocher mit Adaptern, Schläuchen, teilweise falschen Gasdüsen umgefrickelt um die dann auf ne Arbeitsplatte zu spaxen, dann werden 3 Gasgeräte über Verteilerstücke mit ner unter der Küchenplatte stehenden Flasche gebastelt, was auch grundsätzlich funktionieren mag, aber leider nicht abnahmefähig ist.

Das ist genau so wie wenn Leute ihren Aufbau ohne Hilfsrahmen auf Fahrgestelle spaxxen, bei denen ein Montagerahmen vorgeschrieben ist, Fenster ausm Baumarkt einbauen wo das Glas keine Zulassung für Kraftfahrzeuge hat, Traversen durch die Obergurte des Fahrzeugrahmens schrauben, Anhängerkupplungen selber bauen, keinen Unterfahrschutz / Seitenanfahrschutz anbauen, die Beleuchtungsvorschriften nicht raffen oder Monsterräder auf den LKW schrauben ohne Tachoangleichung, ohne Bremslastberechnung, ohne ausreichend breite Kotflügel, etc. und dann nach einem "verständnisvollem Prüfer" suchen...
Das sind die absoluten "Chaoten" und genau für diese braucht es diese Prüfung! So jemand kann z.B. nach der Prüfung einfach weiterbasteln, 2 Jahre lang, und mit viel Glück rummst es ganz ordentlich :angel:

Gruß Puffi

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 11:57:37
von Pirx
Puffi,

es gibt einen Unterschied zwischen der StVO und der StVZO.
Mal abgesehen davon, daß im §30 StVZO kein Wort zur Gasanlage steht.

Pirx

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 15:28:33
von Mark86
Pirx hat geschrieben:
2020-11-05 11:57:37
Puffi,

es gibt einen Unterschied zwischen der StVO und der StVZO.
Mal abgesehen davon, daß im §30 StVZO kein Wort zur Gasanlage steht.

Pirx
Da steht ne Menge nicht drinnen. Das steht dann in den weiterführenden Richtlinien und Verordnungen und da findest du dann irgendwann die G607 Richtlinie zu den Flüssiggasanlagen in Anhängern und Kraftfahrzeugen und noch irgendwo n Teil in dem steht dass die Richtlinie nebst Prüfung verbindlich ist um solche Anlagen in Betriebnehmen zu dürfen. Das werde ich jetzt aber sicherlich nicht bis ins Detail in stundenlanger Kleinarbeit ausarbeiten.

Wer eine ungeprüfte Gasanlage in Betrieb nimmt, handelt damit grob Fahrlässig. Ob dass direkt unter Strafe steht, weis ich nicht, aber wenn es knallt und er nicht selbst dran stirbt, dann ist er im Bereich "Fahrlässiger Körperverletzung / Fahrlässiger Tötung", etc. unterwegs. Ich denke, dass sollte reichen um die 40€ alle 2 Jahre aus zu geben.

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 16:51:51
von Der Initiator
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-03 20:21:34
Ansonsten ist eine Inbetriebnahme der ungeprüften Gasanlage strafbar.
Mark86 hat geschrieben:
2020-11-05 15:28:33
Wer eine ungeprüfte Gasanlage in Betrieb nimmt, handelt damit grob Fahrlässig. Ob dass direkt unter Strafe steht, weis ich nicht
Nennt mich ruhig kleinlich...

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 16:54:53
von Puffi
An anderer Stelle hatte ich geschrieben, daß ich beruflich auch mit Gasanlagen zu tun hatte. In der StVZO 30 steht es so wörtlich nicht! G 607 widerum ist im eigentlichen Sinn ein Arbeitsblatt des DVGW. Ob in der StVZO Bezug darauf genommen wird?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html

Ich bin vollkommen bei Dir, daß eine "Neuanlage", egal von wem eingebaut oder evtl. selbstgebastelt von einem Fachmann begutachtet, überprüft und abgedrückt werden muß. Wobei ich der Meinung bin, solche Anlagen dürften generell nur von einem geschulten und geprüften Fachpersonal analog Meister eingebaut werden.

Wofür hat man im Handwerk den Meisterbrief, den es im Wohnmobilbereich beim Fachpersonal nicht immer gibt. Schulungen ersetzen denn Gas - Wasser Meisterbrief nicht.

Nach Prüfung wird die Prüfplakette bzw. positive Abnahme erteilt und die Anlage gehört "verblomb". Bei einer einer Gas - Hausanlage ist das so, danach findet keine Kontrolle oder Prüfung mehr statt. Soll heißen niemand überprüft danach ob weiterhin alles dicht ist oder jemand rumgebastelt hat.

Ein Problem bei der Wohnmobilgasanlage ist der Flaschentausch, respektive die Dichtung an der Flasche. Die wird bei der Gasprüfung nicht mit dem Abdrückgerät überprüft weil das Prüfgerät erst danach eingesetzt wird. Nach erfolgter Prüfung wird alles wieder verschraubt und dann mit Lecksuchspray abgesprüht. Beim z.B. nächsten Flaschenwechsel, wer prüft da die Dichtheit an der Verschraubungsstelle ?

Ich will nicht sagen, daß die 2 jährige Prüfpflicht Geldmacherei ist sondern nur, daß in den 2 Jahren unter Umständen rumgeschraubt wird und ziemlich sicher die Flaschen getauscht werden. Wenn es dann knallt nützt die ganze Prüfung nichts. Gut schuldig ist man dann auf jeden Fall wenn ein Gutachten das an dern Tag bringt.

Auf jeden Fall zeigt die vorübergehende Aussetzung, daß es wohl nicht so rund bzw. genau gelaufen ist wie man sich das vorgestellt hatte. Übrigens, mal ehrlich, wer prüft am Campimgplatz wirklich die ganzen Prüfplaketten :hug: .

Gruß Puffi

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 17:07:16
von Der Initiator
Tut mir leid, Puffi, aber weder im §30 StVZO noch im von dir verlinkten Anhang steht irgendetwas, was mit Gasanlage auch nur im Entferntesten zu tun hat. Jedenfalls was Gas, das nicht zum Antrieb des Fahrzeugs genutzt wird, angeht :-)

Re: Gaspruefung

Verfasst: 2020-11-05 17:51:29
von Mark86
Herr Initiator, es steht im ersten Satz:
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Das heist auch Gasanlagen haben so aus zu sehen.
Wie sie genau aus zu sehen haben, dass findet sich in den "Anerkannten Regeln der Technik", in der Regel in den VDI Normen, bzw. bei den Gasvorschriften im DVGW Arbeitsblatt G607.
Wo ist da dass Problem?
Grundsätzlich sind bei solchen Sicherheitssachen eben die "anerkannten Regeln der Technik" ein zu halten. Wenn was passiert, erklärt der Staatsanwalt dir dass auch nochmal genauer.

@Puffi:
Wobei ich der Meinung bin, solche Anlagen dürften generell nur von einem geschulten und geprüften Fachpersonal analog Meister eingebaut werden.
Das ist auch ganz genau genommen so.
Das steht irgendwo tief in der Richtlinie, dass nur nach G607 geschulte Personen solche Anlagen einbauen dürfen.
Das wird allerdings in der Praxis nicht immer so genau genommen.
Ich will nicht sagen, daß die 2 jährige Prüfpflicht Geldmacherei ist sondern nur, daß in den 2 Jahren unter Umständen rumgeschraubt wird und ziemlich sicher die Flaschen getauscht werden. Wenn es dann knallt nützt die ganze Prüfung nichts. Gut schuldig ist man dann auf jeden Fall wenn ein Gutachten das an dern Tag bringt.

Auf jeden Fall zeigt die vorübergehende Aussetzung, daß es wohl nicht so rund bzw. genau gelaufen ist wie man sich das vorgestellt hatte. Übrigens, mal ehrlich, wer prüft am Campimgplatz wirklich die ganzen
Die Anlage wird mit 150mbar geprüft, aber in der Regel nur mit 30/50 mbar betrieben. Daraus ergibt sich die Sicherheit der Dichtigkeit. Dazu werden die Gasabschalteinrichtungen geprüft, so dass bei erlöschen von Flammen die Gasversorgung unterbrochen wird.
Darüber hinaus soll natürlich auch ein Blick auf die Leitungsverlegung gelegt werden und geprüft werden, dass Schlauch und Regler max. 10 Jahre alt sind.

Beim Flaschentausch ist der Nutzer für den korekten Anschluss verantwortlich. Falls ihm das nicht gelingt, steht die Flasche in einem Gasdichten Kasten mit Bodenauslass.

Bezüglich der Aussetzung der Prüfpflicht für die HU ist nicht die Prüfung an sich dass Problem, sondern die Zertifizierung der Prüfmittel. Es gab da Probleme bei der Dokumentation, Eichung und Zertifizierung der Prüfmittel selbst, so dass diese nicht den Zertifizierungsstandard der HU erreicht haben und damit halt nicht mehr angewendet werden durften, im Rahmen der Zertifizierungen der HU Standards. Da es entsprechend zertifizierte Prüfmittel aber nicht gab, wurde die Pflicht der Prüfung zur Erlangung der HU halt erst einmal ausgesetzt.

Das entbindet aber nicht, die Anlage für den ordnungsgemäßen Betrieb nach G607 Richtlinie prüfen zu lassen.