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Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 0:34:22
von lura
KptnKaoz hat geschrieben:
2024-05-11 19:24:52

Könnte ich dafür eine Quelle haben ? Das wäre super
Dann mal herzlich willkommen. Schreib gerne Deinen Namen dazu, das wäre super.
Ich weiß, der erste Beitrag ist oft schwierig

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 9:37:54
von KptnKaoz
Moin !
Ja war etwas forsch ich weiß.
Habe schon länger einen größeren Beitrag mit Vorstellung geplant aber bin so mega im Stress gerade weil morgen Umschlüsselung und Zulassung (hoffentlich) ist und mein zusammengeschusterter Unterfahrschutz nur 63 cm über der Fahrbahn hängt. Mein Fahrzeug ist aber auch vor dem 31.12.1986 das erste mal zugelassen. Wüsste jetzt nur gerne was ich dem Prüfer da vorlegen kann.

Gruß Tim

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 10:23:59
von lura
Hi Tim,
für den Bauzeitraum galten die 70 cm und ein Widerstandsmoment der Querprofiles von Wx=35 cm4. Das musste ich auch belegen. Hab ne Berechnung der Widerstandsmomentes dabei gehabt. Die Abstützungen mussten nur massiv aussehen.
Das waren noch Zeiten.

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 13:43:34
von KptnKaoz
Für den Bau Zeitraum heißt als du deinen lkw gebaut hast ?
Hat sich die Regelung also mittlerweile so geändert,dass ich um eine Unterfahrschutz Höhe von 55 cm nicht mehr herum komme trotz meiner Erstzulassung von 1986 ?

Gruß Tim

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 13:52:57
von hugobaer
Du mußt deinem Prüfer nichts vorlegen. Der muß das wissen, oder zumindest wissen wo er nachlesen kann. Bei meinem, Bj 84, hab ich nicht über den Unterfahrschutz geredet und der Prüfer hat auch nicht gemessen (bei §21). Hab 70cm + Toleranz, so ca 74cm. Wenn da was dran ist frägt kaum mal einer.
Basti

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 14:43:51
von lura
Der "Bestandsschutz" bleibt dem Baujahr erhalten, also 70 cm bis Bj. 86.

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 14:53:15
von KptnKaoz
Hier aber noch einmal die Frage:
Hat jemand dafür irgend eine Quelle die ich im Falle des Falles dem Prüfer vorlegen könnte falls er davon keine Ahnung hat und auf den 55 cm besteht ?

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 15:02:18
von Wilmaaa

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 15:08:40
von fridolin_22
Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 31970L0221
II.3 . Vorschriften für die Anbringung des Unterfahrschutzes .
II.3.1 . Die Unterkante des Unterfahrschutzes muß beim unbeladenen Fahrzeug weniger als 70 cm vom Boden entfernt sein .
II.3.2 . Der Unterfahrschutz darf an der Befestigungstelle die Fahrzeugbreite nicht überschreiten und an keiner Seite um mehr als 10 cm unterschreiten .
II.3.3 . Der Unterfahrschutz ist so weit hinten wie möglich am Fahrzeug anzubringen ; keinesfalls darf er mehr als 60 cm von der hinteren Begrenzung des Fahrzeugs entfernt sein .
II.3.4 . Die Enden des Unterfahrschutzes dürfen nicht nach hinten umgebogen sein .
II.3.5 . Der Unterfahrschutz ist fest mit den Fahrzeuglängsträgern bzw . mit anderen , an deren Stelle vorhandenen Bauteilen zu verbinden .
II.3.6 . Der Unterfahrschutz muß die Biegefestigkeit eines Stahlträgers besitzen , dessen Querschnitt ein Widerstandsmoment gegen Biegung von 20 cm3 aufweist .
Gruß
Marc

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 15:26:04
von KptnKaoz
Ihr seid die Allerbesten !
Es beruhigt mich ungemein, dass ich dem Herren morgen wenigstens etwas vorlegen kann.
Ich berichte dann mal wie es gelaufen ist und mache in den nächsten Wochen auch mal eine ausführliche Vorstellung von mir und meinem Eigenheim.

Grüße vom Tim

Re: Unterfahrschutz auch für Allrad LKW?

Verfasst: 2024-05-12 17:45:23
von Pirx
KptnKaoz hat geschrieben:
2024-05-12 13:43:34
Für den Bau Zeitraum heißt als du deinen lkw gebaut hast ?
Es geht dabei weder um den Zeitraum des LKW-Umbaus noch um ein Baujahr. Entscheidend ist die Erstzulassung des Fahrzeugs.

Pirx