... wenn im Ausweis das Fahrzeug als Veteranenfahrzeug deklariert ist, brauche ich doch keinen Antrag

, Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil I (heisst in der Schweiz Fahrzeugausweis) sollte man doch sowieso dabeihaben
Für Veteranenfahrzeuge
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... arife.html
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Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
Fahrzeuge der Polizei, des Zolls, des Zivilschutzes, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen
Fahrzeuge, mit denen im Rahmen einer Konzession des BAV Personentransporte durchgeführt werden
land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Motorfahrzeuge mit elektrischem Antrieb
Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
Raupenfahrzeuge
Transportachsen
Motorfahrzeuge für invalide Personen
Auf vorgängiges Gesuch an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten
Deklaration für die pauschale Schwerverkehrsabgabe, Formular auf dieser Seite
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... /psva.html
Grüsse aus der Schweiz, Pitta
PS: vielleicht sollte man die offizielle www-Seite für unwissende Kontrolleure parat haben