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Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 11:07:16
von Ulf H
... mein ehemals als 7,5 t zugelassener Karren hat aktuell (langsam sollte aber auch alles drin sein was mal rein soll) 8,viel t ... ansehen tut mans ihm nicht und ich bin mir sicher, dass viele auf 7,5 t abgelastete Fahrzeuge der 12-t-Klasse mit ähnlichen Gewichten unterwegs sind / waren ...

... Gewicht kommt sauschnell zusammen ... alleine die zärtliche Staukiste von 60 * 60 * 40 cm bringt wohl 300 kg mit ... o.k. es wohnt ein Satz Schneeketten und das Wagenheberzeugs drinne ...

Gruss Ulf

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 13:18:41
von WeltWeit
so nun bin ich schlauer hatte soeben ein nettes Gespräch mit einem Polizisten.
Es ist KEIN fahren ohne Führerschein, sondern nur eine Überladung bleibt also nur die Strafe siehe Busgeldkatalog und das lästige Ausladen.
Nun mach ich mir keinen Kopf mehr bei unseren 2-5% währen das so 30,- bis 35,- Euro .
Die Strafe bekommt man wenn Fahrer und Halter gleich sind nur 1mal .

Gruß Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:00:00
von Sven_Adv
Hallo Karin,

deutscher Polizist?
schweizer Polizist?
österreichischer Polizist?
oder aus welchem Land?

Klar, die nennen sich nicht überall Polizist, sondern Gendarm oder so.
Mach dir doch nochmal nen Kopf, ob es noch mehr Unterschiede als die Bezeichnung gibt,
zB einen anderes Strafmaß?!

Nichts für ungut und LG

Sven

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:19:22
von WeltWeit
Hallo Sven da wir jetzt noch in Deutschland sind war es selbstverständlich ein deutscher Polizist.
Gruß Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:24:09
von roter brummer
Hi,
man zahlt als Fahrer=Halter nur einmal, aber was wenn sich die Tarife für Fahrer und Halter unterscheiden?
(Bin da bisher immer etwas zögerlich mit dem sonntags fahren . Wenn es 'nur' der Fahrertarif wäre... :angel: )
Gruß
Daniel

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:29:05
von Wilmaaa
http://www.iww.de/va/archiv/sonntagsfah ... eld-f45687
Die nach der BKatV für das Anordnen oder Zulassen vorgesehene erhöhte Geldbuße gilt daher nicht für den fahrenden Halter.
Etwas detaillierter beschrieben auch hier:
http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... Ss%2061/04

Aber wir kommen von der Überladung weg. Dass das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, wurde hier schon des Öfteren thematisiert. Wird aber weiterhin gerne verwechselt. ;)

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:34:41
von Wilmaaa
roter brummer hat geschrieben:(Bin da bisher immer etwas zögerlich mit dem sonntags fahren . Wenn es 'nur' der Fahrertarif wäre... :angel: )
Verboten bleibt es für die unter das Sonntagsfahrverbot fallenden trotzdem, auch dann, wenn sich jemand entschließen sollte, die etwaige Bußgeldzahlung für sich persönlich in Kauf zu nehmen. ;)

Das nur am Rande fürs Protokoll.

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-03 14:37:50
von roter brummer
Danke sehr!!
Leider hat sich das Bußgeld seit dem Urteil vervierfacht, aber auch das ist nach wie vor ein Bruchteil der Halterstrafe..
Daniel

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 12:43:13
von Seapilot
Als ich mich mit dem Gedanken beschäftigte einen LKW zum Wohnmobil umbauen zu lassen hatte ich auch immer die 7,5 to im Kopf. Also klassisch 10 oder 11 Tonnen Fahrgestell ablasten etc. Der Grund war der fehlende Führerschein und die Überlegung bei einem Verkauf einen größeren Interessentenkreis zu finden.
Letzteres zumindest ist ein Auslaufmodel. Wer den alten Klasse 3 noch hat gehört eher schon wie auch ich zur Fraktion der "alten Säcke". Selbst 30 Jährige haben die 7,5 to Fahrerlaubnis nicht mehr und müssen bei mehr als 3,5 to nochmal zur Fahrschule. Mit jedem Jahr das weiter ins Land zieht wird also die 7,5 to Grenze immer exotischer. Also habe ich auf anraten diverser Ausbaubetriebe nochmal die Fahrschulbank gedrückt. Besonders die Aussage das in Österreich und der Schweiz sehr schnell die Reise beendet ist wenn das Fahrzeug überladen ist hat mich dann, ebenso wie die Bemerkung das kein LKW so bleibt wie er bei Auslieferung war, und leichter werden die nie, letztlich überzeugt. Die Kosten für den Führerschein waren im Gesamtbudget wirklich Peanuts und Spaß gemacht hat es dann auch noch. Evtl ist das ja für alle die Gewichtsprobleme haben, zumindest was den LKW angeht :D , eine Überlegung wert. Man erspart sich Stress und Ärger.

Knut

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 16:09:22
von marylin
Wilmaaa hat geschrieben:
roter brummer hat geschrieben:(Bin da bisher immer etwas zögerlich mit dem sonntags fahren . Wenn es 'nur' der Fahrertarif wäre... :angel: )
Verboten bleibt es für die unter das Sonntagsfahrverbot fallenden trotzdem, auch dann, wenn sich jemand entschließen sollte, die etwaige Bußgeldzahlung für sich persönlich in Kauf zu nehmen. ;)

Das nur am Rande fürs Protokoll.
Also auch die WoMos die mit Hänger Güter transportieren...
Hatte ich erst letztes WE

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 19:09:06
von ClausLa
Moin,
aber nicht wegen dem Anhänger am Womo, sondern wohl wegen des fehlenden Fahrtenschreibers bei gewerblichem Gütertransport und mehr als 3,5t zGM.....

Gruß Claus

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 19:54:49
von marylin
ClausLa hat geschrieben:Moin,
aber nicht wegen dem Anhänger am Womo, sondern wohl wegen des fehlenden Fahrtenschreibers bei gewerblichem Gütertransport und mehr als 3,5t zGM.....

Gruß Claus
Nein FS ist drinne natürlich -
Aber Sonntagsfahrverbot gilt für Fahrzeuge mit Anhänger- aber eben NICHT für LKW solo unter 7,5t.
Ist halt so obwohl sehr befremdlich
z.B hier:
http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 20:11:44
von OliverM
marylin hat geschrieben:
ClausLa hat geschrieben:Moin,
aber nicht wegen dem Anhänger am Womo, sondern wohl wegen des fehlenden Fahrtenschreibers bei gewerblichem Gütertransport und mehr als 3,5t zGM.....

Gruß Claus
Nein FS ist drinne natürlich -
Aber Sonntagsfahrverbot gilt für Fahrzeuge mit Anhänger- aber eben NICHT für LKW solo unter 7,5t.
Ist halt so obwohl sehr befremdlich
z.B hier:
http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Fritzzz, du bist wieder mal im falschen Film unterwegs. Das "Sonntagsfahrverbot" gilt für LKW,(egal welche ZgM) mit Anhänger und Solo-LKW mit einer ZgM größer als 7,5 to.
Zitat aus deinem link:
"Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?

Das Sonntagsfahrverbot umfasst insgesamt:

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)




Wenn der Fahrtenschreiber dir nicht den Hals gebrochen hat, dann bestimmt das:

Zitat. www.bgl-ev.de

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an (ständige Rechtsprechung, vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03)."
Zitat ende.

So etwas passiert dann, wenn man äusserst kreativ versucht, div. Gesetze und Verordnungen auszuhebeln.

Gruß

Oliver

edit: Alles andere würde mich schwer überraschen und falls das dementiert werden würde bitte nur mit Angabe des Aktenzeichens .

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 21:20:33
von marylin
Weiß zwar nicht wer "fritz"sein soll- aber ein woMo über 3,5 wird halt zum LKW über 3,5 wenn man damit Sonntags Güter mit Anhänger befördert.
Und genau das hab ich, und auch Du geschrieben.
Also warum rumblaffen?
Jetzt geh wieder Sand spielen
PS mir hat niemand was gebrochen und ich hab auch nix versucht. Wurde nur gebeten, nen Umzug zu fahren und hab ich an meinen 95 er Kurs erinnert

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 21:24:06
von OliverM
marylin hat geschrieben: Und genau das hab ich, und auch Du geschrieben.

Wiederum falsch, es gibt kein generelles Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge mit Anhänger so wie du es geschrieben hast ...... und das mit dem Sand verstehe ich jetzt nicht .

Gruß

Oliver

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 21:30:38
von Mark86
marylin hat geschrieben:Weiß zwar nicht wer "fritz"sein soll- aber ein woMo über 3,5 wird halt zum LKW über 3,5 wenn man damit Sonntags Güter mit Anhänger befördert.
Meinste? Ich denke, das bleibt ein Womo...
Selbst 30 Jährige haben die 7,5 to Fahrerlaubnis nicht mehr und müssen bei mehr als 3,5 to nochmal zur Fahrschule.
Jo, ich meine sogar alle unter 35...

Fahrschule war lustig, mit den 16 - 17 Jährigen Mädels :d

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 21:37:57
von Wilmaaa
Ich glaube, marylin, Du weißt ganz genau, von wem Oliver da spricht.

Und wer andere zu oft Sand spielen schickt, sollte aufpassen, dass er sich nicht selbst irgendwann in der Förmchenkiste wiederfindet. ;)

Die StVO ist zum Sonn- und Feiertagsverbot eindeutig und spricht von Lastkraftwagen (nachzulesen in §30). Ein So.KfZ. Wohnmobil fällt nicht unter dieses Verbot.

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-04 22:25:00
von verzahnerchris
Hier wird über den theoretisch auftretenden Fall debattiert.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit überhaupt angehalten und gewogen zu werden?
Für so kleine Fische haben viele gar keine Lust papierkram zu erledigen.

Überladen ist im gewerblichen Güterverkehr kein Kavaliersdelikt da es um Geld verdienen geht.

Und wenn schon - ich lass es drauf ankommen

Chris :rock:

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-05 0:23:38
von Weickenm
Guten Abend,

(ist eventuell ein bisschen Off-Topic?)

an sich geht es beim Fahren doch um das Genießen-zumindest im Hobby-Bereich (oder liege ich komplett falsch?). Warum solle man sich denn den Dauerstress geben ständig vor Kontrollen Angst zu haben und ggf. den Stress sowie die Kosten einer praktischen Überladung?
So ein Führerschein kostet doch nicht die Welt? Die Meisten hier haben doch mehr wie nen Fuffie in ihren Karch gesteckt, da macht es doch mehr Sinn das Geld in den Führerschein zu investieren als z.B. sündhaft teure Elektrik (womit wir wieder bei der Gewichtseinsparung wären ;) ). Abgesehen davon kann man den C(E) Führerschein dann dazu verwenden noch größere Hobbysachen zu fahren :joke:

Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe, aber ist das Problemchen mit dem Gewicht und häuslichem Wohnkomfort nicht irgendwie reziprok?

Man muss ja kein Wissenschaftler sein um Leichtbau zu betreiben, aber ein bisschen Verzicht und entsprechende Werkstoffwahl sollte doch kein Hexenwerk darstellen? Ansonsten lastet man den Karren halt auf-so what?

Mir sind die Vorteile einer <7,5to Zulassung bekannt-und wahrscheinlich sehe ich das Aufgrund meiner jugendlichen Naivität mit verschobenen Prioritäten-dennoch wäre ich dankbar, wenn jemand das Ganze mal für mich mit logischen Argumenten belegen könnte? Ansonsten ist das doch nur unnötiger Stress für alle Beteiligten...

Wunderliche Grüße
Florian