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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-15 23:37:18
von Bluekat
wayko hat geschrieben:@Rainer

Danke, eigentlich ja ganz logisch...

Viele Grüße
Clemens

...wobei ich der Meinung bin, das ein selbstgenutztes Wohnmobil nicht unter den zollrechtlichen Begriff "Ware" fallen kann, da es sich nicht um eine bewegliche Sache (Ware) die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte.

Zollrechtlich sehe ich keinerlei Ansatzpunkte, dass bei Wiedereinreise mit dem eigenen Fahrzeug - auch nach Ablauf von 3 Jahren - Zoll und Mwst, etc. fällig werden könnten.

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-16 8:44:32
von wayko
Bluekat hat geschrieben:
wayko hat geschrieben:@Rainer

Danke, eigentlich ja ganz logisch...

Viele Grüße
Clemens

...wobei ich der Meinung bin, das ein selbstgenutztes Wohnmobil nicht unter den zollrechtlichen Begriff "Ware" fallen kann, da es sich nicht um eine bewegliche Sache (Ware) die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte.

Zollrechtlich sehe ich keinerlei Ansatzpunkte, dass bei Wiedereinreise mit dem eigenen Fahrzeug - auch nach Ablauf von 3 Jahren - Zoll und Mwst, etc. fällig werden könnten.
Ich meinte auch die Sache an sich mit dieser Steuer. Bei einem Fahrzeug, das schon nachweislich in D versteuert und zugelassen war, ergibt die Sache letztendlich doch keinen Sinn. Aber das sind halt die Steuergesetze...

Viele Grüße
Clemens

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-16 9:53:53
von Pingu
Bluekat hat geschrieben:...wobei ich der Meinung bin, das ein selbstgenutztes Wohnmobil nicht unter den zollrechtlichen Begriff "Ware" fallen kann, da es sich nicht um eine bewegliche Sache (Ware) die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte.

Zollrechtlich sehe ich keinerlei Ansatzpunkte, dass bei Wiedereinreise mit dem eigenen Fahrzeug - auch nach Ablauf von 3 Jahren - Zoll und Mwst, etc. fällig werden könnten.
Wobei auch das nicht so einfach ist. Weil was ist, wenn im Ausland eine sogenannte Veredelung (Aufwertung/Aufbereitung) statt fand?
Wie willst Du das "nicht" nachweisen?

Thilo

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-16 14:22:43
von Bluekat
Pingu hat geschrieben:
Bluekat hat geschrieben:...wobei ich der Meinung bin, das ein selbstgenutztes Wohnmobil nicht unter den zollrechtlichen Begriff "Ware" fallen kann, da es sich nicht um eine bewegliche Sache (Ware) die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte.

Zollrechtlich sehe ich keinerlei Ansatzpunkte, dass bei Wiedereinreise mit dem eigenen Fahrzeug - auch nach Ablauf von 3 Jahren - Zoll und Mwst, etc. fällig werden könnten.
Wobei auch das nicht so einfach ist. Weil was ist, wenn im Ausland eine sogenannte Veredelung (Aufwertung/Aufbereitung) statt fand?
Wie willst Du das "nicht" nachweisen?

Thilo
Eine Veredelung ist zoll- und steuerrechtlich entsprechend zu behandeln.

Dies war aber nicht die Eingangsfrage!

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-16 20:52:09
von 1017A
Nach 4 Jahren in Nord- und Südamerika sind wir in Bremerhaven aus dem Hafen gefahren am Zoll vorbei und keine alte S... hat sich für uns interessiet. Wir haben unser Carnet abstempeln lassen, da war noch nicht mal einer am Fahrzeug.

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten...

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-18 8:27:26
von laforcetranquille
Nu frag ich mich ob eine Lackierung in Marokko als "Veredlung" gilt......................... :eek:

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-18 8:59:23
von buckdanny
laforcetranquille hat geschrieben:Nu frag ich mich ob eine Lackierung in Marokko als "Veredlung" gilt......................... :eek:

ganz eindeutig ja!

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-18 9:27:46
von Kostas
laforcetranquille hat geschrieben:....Lackierung in Marokko als "Veredlung"....
Nun ja, wenn ein Gegenstand/Ware bei der Wiedereinreise in die EU einen höheren Wert als bei der Ausreise hat, kann das steuerlich relevant sein. Die Frage ist, ob jemand an der Grenze darüber "stolpert". Erinnert sich zufällig ein Beamter speziell bei "markanten, seltenen" Fahrzeugen an den Zustand bei Ausreise, könnte er in's Grübeln geraten und ein bißchen "nachbohren".
War im Ausland auf Grund eines Schadens eine "Reparatur" notwendig, die z.B. eine Neulackierung erforderte, kann es gut gehen. Hat sich allerdings eine "Rostlaube" in einen chromblitzenden Oldtimer verwandelt, könnte es eng werden.

Auch im Inland droht eine zwar seltene, aber vorhandene "Falle":

Die Ausbildung z.B. zum Steuerinspektor beinhaltet neben der eher trockenen "Studien-Theorie" praktische Ausbildungsabschnitte "vor Ort", also in den Finanzämtern. Dort bekommen die Auszubildenen "echte" Fälle zur Prüfung, haben dabei keinerlei Ermessensspielraum. Schließlich sollen sie den Ausbildern beweisen, daß sie fit im Job sind..,

Zu meiner Zeit dort vor Jahrzehnten, lange vor dem Internet, gab es den "berüchtigten" Zeitunglesedienst. Man mußte z.B. öde Anzeigenblättchen auf eventuell steuerlich relevante Angebote hin durchsuchen. Das konnten wiederkehrende Verkaufsanzeigen, Dienstleistungen usw. sein...
Da meine Schwester heute noch auf einem Finanzamt tätig ist, weiß ich, daß sich dieser "Lesedienst" auf das Internet ausgedehnt hat. In den meisten Fällen klopft allerdings der Abteilungsleiter seinem Auszubildenden anerkennend auf die Schulter und das war es dann. So ein Finanzamt arbeitet nämlich auch im gewissen Sinne "wirtschaftlich": steht der "Ermittlungsaufwand" in keinem Verhältnis zu einer zu erwartenden Steuerlast, ist schon mal "Schwamm drüber"!

Sicher ist das aber nicht, man kann da schon mal "Pech" haben... Besonders wenn der "Azubi" seinem Vorgesetzten mit stolzgeschwellter Brust einen ausführlich bebilderten Bericht, zur Krönung mit deutlich erkennbarem deutschen Kennzeichen, vorlegt :joke:

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-18 9:37:29
von laforcetranquille
Stimmt, sowas ist in Frankreich z.B. gängige Praxis, warum also auch nicht in D-Land.
Vor Jahren hatten englische Nachbarn in der Auvergne eine heftige Steuernachzahlung plus Strafe am Hals weil sie ein Gite im eigengenutzten Haus nicht angemeldet hatten.
Zwar hatten Sie kaum Gäste aber das FA hat den möglichen Umsatz auf Grund der Zimmer hochgerechnet.
Die Beiden hatten blöderweise auf ihrer eigenen Homepage damit geworben, das war irgendeinem (wenigen) englischsprachigen Steuierfahnder aufgefallen. Shit happens.
Der Betrag war so heftig dass sie dann verkaufen mussten.

Gruss Wim

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-22 17:22:45
von Willi Jung
Ja genau, und wenn man das Ferienhaus in Spanien abschreiben möchte, da man ja vermietet und eine "Gewinnerzielungsabsicht" hat, wird einem vom Finanzamt Liebhaberei unterstellt.
Immer so, wie man es gerade nicht braucht.

Gruß
Willi

Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

Verfasst: 2016-03-27 20:28:04
von sigo
Hallo !
Wäre ja gut mal von jemanden aus erster Hand zu hören, der die ganze Sch...... schon mal hat erleben "dürfen" !
Wie ist das ggfs. abgelaufen, wie wurde der Wert ermittelt, was mußte gezahlt werden usw. usw.

Gruss Sigo