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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 2:48:34
von Geishardt
Woodbridge hat geschrieben:
Das ist kein Gesetz,
logisch richtig, praktisch unerheblich.
Woodbridge hat geschrieben:das ist ein Anforderungskatalog des TÜV.
leider falsch. Das ist eine Richtlinie die mit Zustimmung der obersten Landesbehörde im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde - salopp: für den Bürger kein Unterschied zu einem Gesetz.
Woodbridge hat geschrieben:Inwieweit der Bestand bei einer gerichtlichen Prüfung hätte vermag ich nicht zu sagen, mal einen Anwalt dazu befragen (gab doch hier mal den ein oder anderen?)
Eine Anfechtung hat nur Sinn, wenn bei der Erstellung formale Fehler gemacht wurden, oder die Richtlinie gegen das Grundgesetz verstößt.
Bernd
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 9:30:39
von tauchteddy
Geishardt hat geschrieben:Das ist eine Richtlinie die mit Zustimmung der obersten Landesbehörde im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde
Das dachte ich auch mal. Wie kommt es dann aber, dass verschiedene Prüforganisationen das unterschiedlich sehen/benutzen? So sagte beispielsweise der Tüv-Nord-Prüfer "ach ja, der Tüv Süd ... die handhaben das eben anders" ...
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 12:47:09
von Geishardt
Hallo Taucheddy,
genaues lesen hilft.
Die "oberste Landesbehörde" Es gibt in der BRD 16 oberste Landesbehörden - jedes Bundesland hat Eine, diese wird auch Landesregierung genannt-. Also sind regionale Unterschiede möglich.
Bernd
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 14:05:24
von tauchteddy
Habe ich übersehen, 'tschuldigung. Vermutlich weil ich bisher der Meinung war, das müsse doch bundeseiinheitlich geregelt sein/werden.
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 16:07:21
von Geishardt
Hallo,
Möglich heist - denkbar- es ist nicht sicher.
Wie es nach der Richtlinie weitergeht, hat der "KATzenbaendiger" bereits beschrieben.
Am Schluß ist da noch der Gutachter, der evtl. einzelne Textpassagen der Arbeitsanleitung anderes interpretiert als es sich der Verfasser vorgestellt hatte.
Es ist die Eigenart des Föderalismus, dass die Uhren in Greifswald etwas anderes ticken als in Lörrach.
Bernd
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 19:18:13
von scynet
Hier in Greifswald ticken die Uhren richtig!!!
Scherz.
Schön, mal von nem Rechtsfachmann die Wahrheit zu hören ich war mir in dem Punkt Richtlinie auch unsicher.
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 22:09:25
von rhenser
Ok, bei mir ist die Verwirrung komplett.
Leider ist dieses Verkehrsblatt nicht im Internet hinterlegt, sondern muss sich für jeweils 2,50 scheibchenweise runtergeladen werden.
Wer einen freien Link hat, den hätte ich gerne auch.
Wenn ich also annehme, dass der (neue) Arbeitskatalog exakt dem Verkehrsblatt entspricht, dann steht dort von einem Verbot nichts (mehr) drin.
Bernd, Du hast jetzt leider zum fraglichen Punkt nichts eindeutiges gesagt.
Gibt es dieses LKW>WoMo-Verbot (noch)?
Grüße
rhenser
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-12 23:57:35
von Geishardt
Hallo Rhenser,
Ich wollte Niemand verwirren.
Du besitzt einen historischen LKW, dieses Fahrzeug hat, da als schützenswertes Kulturgut eingestuft ist, das Privileg der reduzierten Steuer.
Jetzt möchtest Du dieses Fahrzeug als Wohnmobil zulassen.
Geh mal davon aus, in den Richtlinien usw stände kein Verbot.
Welche Situation ergibt sich dann.
Zeitgemäßer Umbau (ca. 1980): Damals wurden Wohnmobile gebaut. Soweit ich mich erinnern kann, hatten diese Wohnmobile optisch keine Ähnlichkeit mit einem MB LA 911 mit Funkkoffer.
Ich glaube auch nicht das ein Hersteller ein MB LA 911 als Fahrgestell genommen hat.
Einzigste Möglichkeit,ermitteln ob Hersteller für Sonderkraftfahrzeuge Fahrzeuge auf der Basis eines LA 710 - 1113 gebaut haben -Stichwort Expeditionsfahrzeug-.
Sollte Dir dieser Nachweiß gelingen hast Du eine Chance. Sollte Dir dies nicht gelingen ist dein Fahrzeug keinen zeitgemäßen Umbau und somit hast Du keine Chance.
Ich hoffe dies trägt zur Entwirrung bei.
Die Tatsache, das X Jemand kennt der Jemand kennt dem die Umschlüsselung gelungen ist, bringt Dir keinen Vorteil.
Gruß
Bernd
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-15 23:40:26
von 4x4-Novize
Woodbridge hat geschrieben:Beim Gutachten schreiben hat er dann von sich aus gefragt - soll ich das H -Gutachten grade mitschreiben, kostet dann 112,- Euro mehr. Klar, warum nicht.
Geht nicht, gibsch nich,
oder wie in der Toyota-Werbung: Nichts ist unmöglich.
Wenn ich mir das so durchlese, bin ich zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.
naja, da war keine Azubiene dabei, dafür ein Sachse, der einen Münsterländer-Anfänger erklärt wie man begutachtet.

soll nich jetzt heißen wie wären rassistisch oder frauenfeindlich

Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-16 20:49:33
von magmog
guude,
bei mit vor ein paar wochen H-gutachten mit HU 93,-€ incl werkstattnutzungsbeitrag.
zitat aus
http://www.caar-ev.de/RG6.htm:
"Häufig wird beim DEUVET beklagt, dass Prüfstellen im Rahmen der Begutachtung sowohl die Gebühren für die Untersuchung nach § 21c als auch für die Hauptuntersuchung fordern. Dies ist nicht zulässig. In Erläuterung 5 zum § 21c sagt der Gesetzgeber eindeutig, dass es sich um eine Untersuchung im Rahmen der Begutachtung handelt und der Aufwand für die Hauptuntersuchung in diesem Rahmen mit abgedeckt ist. Eine zusätzliche Gebühr darf daher nicht gefordert werden."
tschö! justus.
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-20 20:52:55
von KATzenbaendiger
Hallo Leute,
es ist doch alles klar, 1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
Das heisst zb. MAN KAT mit Shelter ist kein Problem oder Kurzhauber mit Polizei oder Rotes Kreuz Aufbau ist kein Problem.
Selbst Kurzhauber mit 12 Gang Getriebe und nachgerüsteter Turbomotor und selbst gebautem Aufbau hat am Donnerstag den 13.12
bei uns ein So-KFZ WOMO über3,5t bekommen.
Die STVO ist ein Gesetz und gem § "§ STVO ist somit Gesetz !
mfg KATzenbaendiger
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-20 22:49:32
von rainerausbochum
@Woodbridge
Danke für den schönen Bericht+Glückwunsch!
Ja,es geht auch gut,wenn der oder die richtigen zur Stelle sind!
Mir ging es genauso,in Hamburg,dort wollten 4 Prüfer,das mein Tangara
auf die Strasse kam,also,geht doch!!
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-21 20:41:36
von tauchteddy
Mein Tüv-Prüfer, der sonst immer sehr umgänglich war, wollte mir auch keine Plakette mehr erteilen. Er musste zwar zähneknirschend zugeben, dass mein Setra der Forderung "besser als dem Alter entsprechend" aussieht, sagt aber, er hätte so viel Druck von oben, dass er da nichts riskieren will.
Also habe ich mir eine andere Prüfstelle gesucht, gefunden habe ich eine KÜS. Vorher angerufen, erkärt, worum es geht "Komm'se mal rum" hieß es.
Gleich erst einmal auf den Bremsenprüfstand: schon durchgefallen, eine Seite ohne Bremswirkung.
"Egal, wir gucken jetzt mal durch, dann machste das, dann kommste wieder"
Bremsen hinten einwandfrei, untenrum alles schick, Lenkung, Licht, alles bestens. Das Äußerliche ... "ja, da musste nächstes Jahr unbedingt ran, das ist nicht mehr schön. Aber es reicht noch für's H, sind nur einzelne Stellen, der Gesamteindruck ist noch in Odnung".
Untersuchung ohne Rechnung und ohne Berechnung "machen wir alles, wenn du wiederkommst"
1. Nachprüfung: Bremse besser, aber noch ungleich. Ohne Berechnung.
2. Nachprüfung: Bremse exzellent, absolut gleichmäßig. Berechnet: eine HU.
Ich habe einen neuen Prüfer und mein Bus eine neue Plakette

Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-21 20:45:18
von guenster
tauchteddy hat geschrieben: sagt aber, er hätte so viel Druck von oben, dass er da nichts riskieren will.
:
Warst du im "Westteil" von Berlin also beim TÜV, oder im Osten bei der Dekra ??
Gruß
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-21 20:53:06
von tauchteddy
Tüv oder Dekra hat in Berlin nichts mit Ost oder West zu tun, hier dürfen alle überall. Ich war im Westen beim Tüv, da, wo ich sonst immer sehr zufrieden war.
Er war ja auch so fair, mir das schon vor der Prüfung zu sagen, ehe es Geld kostete.
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-21 22:32:01
von AL28
Hallo
Am Montag mit dem AL beim TÜV gewesen , ohne Mängel .
Das mit dem Druck auf die Prüfer ist schon ein paar Jahre so .
Die Autos werden immer besser , also verschärft man den Druck auf die Prüfer und verschärft die Prüfung .
Nach der Wahl werden wir uns langsam auf ein jährige PKW Untersuchungen einstellen dürfen , bei Fahrzeugen über 8 Jahren .
Gruß
Oli
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2012-12-22 4:51:20
von eifler
MartinK hat geschrieben:TobiasXY hat geschrieben:Oder eben den besseren Weg gehen und den Zustand aufpeppen fertig..dann hast auch eine Kerbe im Brett und so

So sehe ich das auch. Je mehr der Prüfer den Eindruck hat man kümmert sich ordentlich um seine karre, desto einfacher verläuft die HU. Wenn dann eben neben dutzend anderen Mängeln noch ein schiefes Kennzeichen dazukommt, dann bringt das evtl den nötigen Minuspunkt.
Es ist nie eine Kleinigkeit alleine, die die HU verwehrt.
MartinK
Morgen.
Du hast ja recht.
Kennzeichen gerade ,schiefes Nasenbild.
Ab zur nach Kontrolle.
Gruß aus der Eifel.
Eifler.
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-02 15:08:18
von x.l.
Moin,
am Afnag des Freds stand etwas dass ich gern richtig stellen möchte.
Ein aaS kann ein einmal erteiletes Gutachten nach §23 nicht wieder aberkennen.
Was er kann ist eine HU-Plakette verweigern für ein Fahrzeug dass nicht mehr dem Zustand entspricht aufgrund dessen ein Gutachten nach §23 erteilt wurde.
Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied. Und genau diesen habe ich lautstark mit einem TÜV-Prüfer in seiner Halle und später sachlich korrekt mit seinem Vorgesetzen in der landeszentrale diskutiert.
Was man dann macht ist genau das was hier schon öfter geraten worden ist. Nämlich frei nach dem Motto: Heute waren wir bei Lidl und haben nicht bekommen was wir wollten...versuchen wir es doch morgen mal bei Aldi.
Was unglaublich hilft bei schwierigen Gesprächen mit einem aaS ist, unglaublich gut vorbereitet sein. Die Kollegen sehen solch Alteisen nicht jeden Tag, und jeder Fall ist in seiner Art speziell. Man hat selbst den Vorteil dass man sehr viel Zeit aufbringen kann um sich vorzubereiten und alle Richtlinien, texte und gesetze selbst zu lesen und zu verstehen, während der aaS oft selbst erst nachlesen muss. Wer dabei aber altklug agiert kann meist gleich wieder einpacken. Darin liegt dann die Kunst.
Gruß
Axel
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-02 21:20:47
von Firetrucker
x.l. hat geschrieben:
Was er kann ist eine HU-Plakette verweigern für ein Fahrzeug dass nicht mehr dem Zustand entspricht aufgrund dessen ein Gutachten nach §23 erteilt wurde.
ergo: wenn ein "so. Kfz Werkstattwagen" mit H beim TÜV-Termin das ganze Werkzeuggeraffel nicht mitschleppt, wonach ja das Gutachten auf diese Zulassungsart ausgerichtet wurde, dann gibts keine Plakette, oder? (nur mal im worst case gedacht, dass der Prüfer da hinterher ist...)
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-02 21:23:44
von MartinK
Woodbridge hat geschrieben:x.l. hat geschrieben:
Was unglaublich hilft bei schwierigen Gesprächen mit einem aaS ist, unglaublich gut vorbereitet sein.
Falsch, ganz falsch.
Die gute Vorbereitung sollte sein, das man da mit einem Fahrzeug aufkreuzt, das ohne Diskussionen, Schwierigkeiten, Geschrei und Streiterei die HU besteht
Je mehr von diesen "sachlich unglaublich gut vorbereiteten Zeitgenossen" da aufschlagen umso schneller wird der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschieben. Danke Euch dafür.
Ein H- Kennzeichen ist eine Verpflichtung, kein Steuersparmodell für eine alte Karre mit dem Bonus, es den Umweltzonen mal so richtig zu zeigen.
Just my 2 Cent.
Hei.
Danke für diese klare Aussage. Je mehr "Rammelbuden" beim TÜV mit Wunsch nach "H" aufkreuzen, desto schwerer wird es für alle. Siehe rotes 07er....
Gruss
MartinK
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-02 21:56:41
von itsche
Firetrucker hat geschrieben:x.l. hat geschrieben:
Was er kann ist eine HU-Plakette verweigern für ein Fahrzeug dass nicht mehr dem Zustand entspricht aufgrund dessen ein Gutachten nach §23 erteilt wurde.
ergo: wenn ein "so. Kfz Werkstattwagen" mit H beim TÜV-Termin das ganze Werkzeuggeraffel nicht mitschleppt, wonach ja das Gutachten auf diese Zulassungsart ausgerichtet wurde, dann gibts keine Plakette, oder? (nur mal im worst case gedacht, dass der Prüfer da hinterher ist...)
wieso? ich lasse den prüfer doch nicht in meinen koffer. oder kann er das verlangen?
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-02 22:16:42
von KATzenbaendiger
Der Prüfer muß sogar in den Koffer schauen - sonst keine Plakette !!!!! Der Koffer gehört zum Fahrzeug und unterliegt somit der Prüfung !
Grüße KATzenbaendiger
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-03 0:01:47
von Andy
Moins,
Zitat:
Der Prüfer muß sogar in den Koffer schauen - sonst keine Plakette !!!!! Der Koffer gehört zum Fahrzeug und unterliegt somit der Prüfung !
Zitat Ende:
so stimmt das nicht ganz.
Ja, der Koffer gehört zum Auto, zählt aber als "... daran befestigte Teile" bzw "Aufbau".
Kein Prüfer schaut beim LKW in den Koffer/Aufbau, das intressiert ihn garnicht.
Zitat Meines Prüfer:
" Du hast nen schönen Magirus, sieht von außen historisch und Stimmig aus, was intressiert mich dein Innenausbau"
Was halt intressiert ist die Befestigung- und da könnte es probleme geben wegen historischer befestigungen.
Der Aufbau wird einer Sichtprüfung unterzogen, ob fest oder vergammelt/durchgerostet.
Einzig bei Verschlüsselung WOMO, da müsste er reinschauen, ob es noch der Fahrzeugart entspricht.
... wenn ers genau macht.
mfg
Andy
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-03 21:24:06
von Firetrucker
hmm, aber bei nem "so. Kfz Werkstattwagen" kann ein Koffer ja zur Beherbergung des nötigen Werkzeugs dienen, daher MÜSSTE der Prüfer da ja reinschauen, ob du das nötige Zeug doch mitführst, oder (ohne Werkzeug ja eigentlich kein Werkstattwagen, oder?)? Oder reicht da die Auskunft "ja, das Werkzeug ist hinten drin."?
Hintergrund: mir liegt ein Angebot über ein Fahrzeug vor, was als Werkstattwagen zugelassen ist, ich aber glaube, dass der Zustand bei Übergabe nicht dem Eintrag im KFZ-Schein (Werkstattwagen) entspricht, weil die Ausstattung ja eigentlich nen Haufen Werkzeug beinhaltet, was aber wohl nicht mehr im Fahrzeug vorhanden ist, es also nur für die Eintragung zum Werkstattwagen drin war...daher könnte es ja beim nächsten TÜV da Probleme geben, weil das Fahrzeug zwar als Werkstattwagen eingetragen ist, aber vom Aufbau her ein LKW ist...alles schwer zu beschreiben...
einfach gesagt: nix werkzeug dabei = nix werkstattwagen....
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-03 22:21:47
von itsche
naja, die definition werkstattwagen erfordert nicht unbedingt werkzeug, sondern werkbänke und einen schraubstock. (und noch was?)
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-03 22:31:29
von Lobo
na ja als Uhrmacher kann ich mir auch einen Werkstadtwagen aufbauen wozu soll ich da schweres wekzeug bei haben, Ruhla Uhren sind ja selten geworden
Maik
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-04 20:47:37
von Firetrucker
itsche hat geschrieben:naja, die definition werkstattwagen erfordert nicht unbedingt werkzeug, sondern werkbänke und einen schraubstock. (und noch was?)
aha, also ist das dann wieder vom Einsatzzweck abhängig...wird der zulassungstechnisch irgendwo vermerkt?
hmm, als Uhrmacher beispielsweise nen 170er Deutz gekauft, kommt doch angesichts des werkzeugs eher doof, dafür bräuchte man ja wohl maximal nen kombi, oder?
wenn der TÜVler fragt, was für ein Werkstattwagen das sein soll, was sag ich ihm dann?
EDIT: ich glaub, ich verwechsle da was mit dem "so. Kfz Pannenhilfsfahrzeug", denn der musste ja DEFINITIV eine gewisse Ausstattung haben....
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-04 21:01:03
von Lasterlos
Hallo,
Ft hat geschrieben:wenn der TÜVler fragt, was für ein Werkstattwagen das sein soll, was sag ich ihm dann?
Lieber Prüfer, das ist gar kein Werkstattwagen, das mach ich nur um einige Bestimmungen zu umgehen.....
Gruß Markus
Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-04 21:13:54
von Firetrucker
"ich möcht halt auch gern sonntags zur Tanke fahren um dem Fiskus etwas Steuern zukommen zu lassen. Ich sehe es geradezu als meine Pflicht an! Und dafür brauche ich eben ein "so
(nntags) Kfz"

Re: TÜV will H-Zulassung streichen...
Verfasst: 2013-01-04 22:45:43
von DäddyHärry
Firetrucker hat geschrieben:...hmm, als Uhrmacher beispielsweise nen 170er Deutz gekauft, kommt doch angesichts des werkzeugs eher doof, dafür bräuchte man ja wohl maximal nen kombi, oder?
...
Nicht, wenn du in Kirchturmuhren machst...
Gruß, Härry