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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?
Verfasst: 2026-09-13 16:16:12
von ClausLa
Moment mal,
ich zitiere hier mal das KBA:
"M1-Fahrzeug
EU-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ((gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder Verordnung (EU) 2018/858). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung"
Da Wohnmobile zu letzteren gehören, sind sie zwar der EU-Fahrzeugklasse M1 (Kfz zur Personenbeförderung) zuzuordnen, aber definitiv keine Personenkraftwagen.
Gruß Claus
Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?
Verfasst: 2026-09-13 16:47:56
von Johannes D
Servus,
das Problem ist hier, dass Wohnmobile eine Nische sind. Und Womos über 3,5 to eine noch größere, und Womos mit denen gerne Anhänger größer als 3500 kg gezogen werden sollen .....
Auch bestehenden Eintragungen in Fahrzeugpapieren auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen ist denke ich nicht zulässig, dazu habe ich schon zu viele offensichtlich falsche Eintragungen gesehen.
Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass die Geschichte mit der Anhängelast beim Umschreiben von LKW auf M1 / M1G Wohnmobil auch einfach "vergessen" wird und dann halt der alte, evlt. zu hohe Wert, stehen bleibt.
So ist bei meinem Unimog 421 trotz nicht (mehr) vorhandener Druckluft-Anhänger-Bremse eine gebremste Anhängelast von weit über 3,5 to eingetragen (10 oder 12 to).
Bei Umschreiben der Fahrzeugunterlagen von CH auf DE ist das dem abnehmenden Mitarbeitern einfach "durch die Lappen" gegangen.
Ich frag mich da immer, ob ich mich als Endverbraucher dann am Ende darauf beziehen kann, dass ich ja auf Grundlage eines Gutachtes agiert habe. Also zB ein auf einem LKW bassierendes Womo hat eine Anhängelast von über 3,5 to eingetragen und ich nutze die "technisch korrekt".
Wegen Umschreibung auf Womo / M1 könnte das aber eigentlich rechtlich nicht mehr OK sein...
Auch muss man wohl differentieren wo (im Sinne von welches Gesetz, welche Verordnung) die Fahrzeugklassen / Fahrzeugtypen wie definiert sind. Denn das kann wohl unterschiedlich sein, und man darf das dann nicht vermischen.
viele Grüße
Johannes D.
Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?
Verfasst: 2026-09-13 17:07:46
von fridolin_22
ClausLa hat geschrieben: ↑2026-09-13 16:16:12
Moment mal,
ich zitiere hier mal das KBA:
"M1-Fahrzeug
EU-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ((gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder Verordnung (EU) 2018/858). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in
Personenkraftwagen (Pkw) und
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung"
Da Wohnmobile zu letzteren gehören, sind sie zwar der EU-Fahrzeugklasse M1 (Kfz zur Personenbeförderung) zuzuordnen, aber definitiv keine Personenkraftwagen.
Gruß Claus
Ich bin da ganz bei Dir.
M1 ist nur der gemeinsame Schlüssel für die unterschiedlichen Ausführungen.
Wenn nur PKW im Schein steht, dann gelten die 3,5t.
Wenn WoMo eingetragen ist, sollte da doch so etwas wie "M1 FZ.Z.PS.BEF.A.BES.ZWECKST. / WOHNMOBIL" stehen. Damit ist doch klar, dass da die 3,5t Regelung nicht greifen sollte (solange den technischen Anforderungen Genüge getan wurde).
Gruß
Marc
Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?
Verfasst: 2026-09-13 17:26:15
von willem
M1 ist leider M1, und M1 heißt max 3.5t Anhängelast. Auch wann M1/SA (WoMo). Auch wann auf Papiere sonst was steht. Ist doch wie Geschwindigkeit: kannst auf Papier 110km/h haben, wann nur 60 erlaubt sind bringt dir das nichts
