Seite 2 von 2
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-03 15:14:02
von MarenB
Woran hält man sich denn mit einem anderen soKfz als Wohnmobil? Angesichts schweizer Bußgelder geht man wohl besser auf Nummer sicher, oder?
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-03 16:52:24
von Borsty
MarenB hat geschrieben: ↑2026-04-03 15:14:02
Woran hält man sich denn mit einem anderen soKfz als Wohnmobil? Angesichts schweizer Bußgelder geht man wohl besser auf Nummer sicher, oder?
Da sage ich selber als Schweizer ja. Bei Nichtbeachtung LSVA/PSVA drohen hohe Geldbussen. Zusätzlich muss die Abgabe selbst nachgezahlt werden. SOKfz gibts hier nicht. Entweder LKW oder WoMo. Wenn H Kennzeichen weiss ich beim LKW nicht, soviel ich im Kopf habe fällt der unter PSVA und wäre somit frei.
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-03 18:09:35
von MarenB
Das ist halt in dem Fall eine Grauzone, weil bei euch nicht definiert. Die Nutzung ist klar erkennbar WoMo und es steht nirgendwo LKW in den Papieren. Aber ich würde es wohl auch nicht riskieren wollen.
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-03 22:50:52
von 4x4V10
MarenB hat geschrieben: ↑2026-04-03 15:14:02
Woran hält man sich denn mit einem anderen soKfz als Wohnmobil? Angesichts schweizer Bußgelder geht man wohl besser auf Nummer sicher, oder?
Moin,
ich war zwei mal beruflich mit einem „So.KfZ.Forschungsfahrzeug“ in der Schweiz. Trotz aller möglichen Sonder-/Genehmigungen und nachweislich der zweckbestimmten Fahrt (zu Forschungszwecken) im Interesse einer Schweizer Uni ging kein Weg an der Schwerlastabgabe vorbei. Deklariert werden musste das Fahrzeug ausdrücklich als LKW, obwohl es laut deutscher Zulassung garnicht zum Transport von Gütern geeignet war.
Viele Grüße
Constantin
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-04 0:52:16
von felix
Moin,
mit dem Magirus (SoKFZ WerkstattFZ, Aufbau deutlich "Wohncharakter") war ich damals mehrfach in CH und habe nur die PSVA wie bei Wohnmobilen bezahlt. Damals bekam man aber den Zettel noch an der Grenze ausgehändigt und ich habe mich gefreut und mir keine weiteren Gedanken gemacht. Daher hilft das hier jetzt leider nur wenig weiter.
Borsty hat geschrieben: ↑2026-04-03 10:16:11
Denkt daran das nebst PSVA ein Feuerlöscher bei schweren WoMos obligatorisch ist. Gilt ab 3,5t. Minimum 6kg.
Danke für den Hinweis! Im Magirus waren 2x6kg, im Tatra habe ich aber noch keinen Feuerlöscher. Habe den auch schon etwas vermisst, als in der ersten langen 12%-Steigung mit dem Zwölfzylinder (bisher nur im Flachland bewegt) im Spiegel sichtbar Rauch unter dem Fahrzeug hervorkahm. (Zum Glück nur ein undichter Ventildeckel oberhalb vom Auspuffkrümmer.) Da hätte eigentlich der Beifahrer schon mal die Hand an den Sicherungssplint vom Feuerlöscher legen können - wenn denn einer an Bord gewesen wäre...
Aber einen 6kg Pulverlöscher sollte man ja auch in Südfrankreich bekommen können, hier hängt ja fast an jedem zweiten Baum einer.
MlG
Felix
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-04 7:03:47
von Borsty
Moin
Das ist eben wie MarenB schreibt Grauzone und bei ner allfälligen Kontrolle leider dem Beamten und seiner Ansicht unterworfen.
Bei Constantin würde ich sagen bewegte man sich Richtung gewerbliche Fahrt.
Man kann aber in der Auswahl der PSVA ganz unten Andere auswählen und die Begründung zu der Auswahl dazu fügen. Könnte man also SoKfz und Verwendungszweck eintippen.
Ich kann's leider nicht weiter ausfüllen, schätze aber dass dort ein Betrag fällig wird.
Mit H ist es klar aber SoKfz wird nicht frei sein.
Wenn "Wohncharakter" würde ich Wohnmobil wählen wie es Felix tat.
PSVA wird bis auf H in jedem Fall fällig. LSVA im Prinzip wenn Gewerblich.
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-14 19:47:31
von Pirx
Ich habe den Vorgang mal spaßeshalber getestet.
1. Via-App für Bezahlung der PSVA starten:
2. Kategorie "Befreite Fahrzeuge" wählen (ganz unten):
3. Im jetzt erscheinenden Fenster den Befreiungsgrund wählen:
4. Weiter zur nächsten Seite, Zulassungsland wählen und Kennzeichen eingeben:
5. Weiter zur nächsten Seite und die Reisedauer wählen. Kostet 0,- CHF und gilt maximal 1 Jahr:
Weiter habe ich es nicht betrieben. Anschließend kann man wohl noch einen Beleg speichern oder drucken.
Pirx
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-14 21:00:17
von Jac0b
Genau Pirx, wenn man abschließt, kann man sich auf seine Mailadresse ne Quittung schicken lassen. Da steht Datum und die anderen Daten die man angegeben hat drauf.
Ich hab das vergangene Woche mal getestet und habe ne Nacht in der Schweiz verbracht.
Hat funktioniert.
Habe aber auch niemanden gefragt, niemand hat mich angehalten.
Morgen mache ich nochmals ein eintägiges Pilotprojekt
Die Praxis wird es mit der Zeit zeigen. Falls ich rein laufe, berichte ich auch
Liebe Grüße
Jacob
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-14 21:51:14
von rennmaus
Das Ticket mit Null-Belastung habe ich auch, aber ne andere doofe Frage: Habt Ihr denn alle nen 6kg Feuerlöscher? Ich habe nen 1kg für mein eigenes Gewissen, aber 6kg sind ja echte Trümmer - da fährt die Schnecke ja gleich was langsamer. Die Schweiz hat ja auch paar Berge

Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 7:08:04
von Borsty
Schritte sind ja bei H so klar. Selber kann ich das ja leider nicht weiter ausführen. Was kommt raus wenn man bei der Befreiung oder eben nicht "Andere" anklickt und weiter macht.
Thema Feuerlöscher. Ich als Schweizer ja, das wird auch beim vorführen alle 2 Jahre kontrolliert sowie wurde das auch bei ner Kontrolle der Papiere geguckt.
Aber das ist bei mir bis jetzt gerade 1x vorgekommen das nachgeguckt wurde ausserhalb des Vorführtermins.
Kann dazu nichts viel schreiben. Gesetz ist halt so.
Gruss Uwe
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 7:36:30
von ingolf
"Veteranenfahrzeug, dass als solches im Fahrzeugschein bezeichnet ist" ... also in meinem Fahrzeugschein kommt die Bezeichnung Veteran nicht vor.
Bei meinem Gespräch in Schaffhausen wurde der Unimog aus etwa 70m als " ganz klar auch kein Veteranenfahrzeug wegen des veränderten Aussehens durch den Aufbau" bezeichnet.
Ob die App das damals schon hergab, kann ich nicht sagen. Vielleicht nicht weit genug runter gewischt. Aber nach der Ansage hätte ich es auch nicht probiert. Die durch Kameras überwachte Maut wird ziemlich sicher auch nicht sofort nachgefordert, das würde wohl dauern.
Grüße Ingolf
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 9:34:02
von Jac0b
ingolf hat geschrieben: ↑2026-04-15 7:36:30
"Veteranenfahrzeug, dass als solches im Fahrzeugschein bezeichnet ist" ... also in meinem Fahrzeugschein kommt die Bezeichnung Veteran nicht vor.
Bei meinem Gespräch in Schaffhausen wurde der Unimog aus etwa 70m als " ganz klar auch kein Veteranenfahrzeug wegen des veränderten Aussehens durch den Aufbau" bezeichnet.
Ob die App das damals schon hergab, kann ich nicht sagen. Vielleicht nicht weit genug runter gewischt. Aber nach der Ansage hätte ich es auch nicht probiert. Die durch Kameras überwachte Maut wird ziemlich sicher auch nicht sofort nachgefordert, das würde wohl dauern.
Grüße Ingolf
Moin Ingolf, ab Kommentar No 4 auf der 1. Seite gabs dazu ein paar statements.
Aber es bleibt dabei, für bulletproof halte ich die Sache auch nicht und denke, dass die kontrollierende Person einen Handlungsspielraum hat.
In der Schweiz ist mir keine flächendeckende automatische Mautüberwachung via Kamera bekannt.
Nach allem was ich weiß, wird die Maut über menschliche Stichproben kontrolliert.
Anders natürlich der Güterverkehr. Aber das ist hier ja nicht das Thema.
Liebe Grüße
Jacob
Nachtrag:
Es gibt in der Schweiz mobile kamerasysteme auf Fahrzeugen die anhand der Kennzeichen auch Maut überprüfend können.
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 9:44:26
von Filzi
Hallo Pirx,
danke für das Teilen.
Gruß Hagen
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 10:35:02
von Pirx
ingolf hat geschrieben: ↑2026-04-15 7:36:30
"Veteranenfahrzeug, dass als solches im Fahrzeugschein bezeichnet ist" ... also in meinem Fahrzeugschein kommt die Bezeichnung Veteran nicht vor.
Bei meinem Gespräch in Schaffhausen wurde der Unimog aus etwa 70m als " ganz klar auch kein Veteranenfahrzeug wegen des veränderten Aussehens durch den Aufbau" bezeichnet.
Ob die App das damals schon hergab, kann ich nicht sagen. Vielleicht nicht weit genug runter gewischt. Aber nach der Ansage hätte ich es auch nicht probiert. Die durch Kameras überwachte Maut wird ziemlich sicher auch nicht sofort nachgefordert, das würde wohl dauern.
Grüße Ingolf
Zu Zeiten des Papierformulars wurde das deutsche H-Kennzeichen als gleichwertig zum schweizer "Veteranenfahrzeug" anerkannt. So zumindest meine persönliche Erfahrung, ich habe das 3 mal durchexerziert.
Pirx
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-15 10:51:09
von AL28
Hallo
Danke @Pirx. so verstehe ich es auch.
Feuerlöscher habe ich einen großen der auch im Haus hängt dabei.
Ist in Marokko auch Vorschrift.
Gruß
Oli
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-16 13:51:51
von AutoVilla
Hier noch der Link zum offiziellen Dokument des Schweizer Bundesamts für Strassen (ASTRA), in dem definiert ist, was in der Schweiz als Veteranenfahrzeug gilt. Die Inhalte decken sich grundsätzlich mit den Aussagen aus Beitrag #15, sind jedoch detaillierter:
https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de ... rzeuge.pdf
Aus dem Dokument lässt sich keine explizite Aussage zur Gleichstellung des deutschen H-Kennzeichens mit dem Schweizer Veteranenfahrzeug im Zusammenhang mit der PSVA ableiten. Entspricht ein H-Fahrzeug jedoch den schweizerischen Veteranenfahrzeug-Kriterien, bestehen aus meiner Sicht gute Argumente für ein PSVA Befreiung im Falle einer Kontrolle in der Schweiz.
Werden die Kriterien hingegen (mehrheitlich) nicht erfüllt, dürfte der Ermessensspielraum eher bei der kontrollierenden Behörde liegen – oder man entrichtet die PSVA vorsorglich und geniesst die Fahrt durch die schöne Schweizer Landschaft ohne nach Kontrollen Ausschau zu halten

.
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-16 14:37:31
von Indiana
Bitte seid mir nicht böse, aber ich glaube, wir reden hier ein Konstrukt herbei. Wie wir bei Pirx sehen können, wird hier ja spezifisch des Zulassungsland angegeben: Deutschland
Und in diesem Land findet halt die Eintragung als Oldtimer/Veteran über das H-Kennzeichen statt. Also passt das schon. Den schweizer Homepagebauern war das ja bekannt.
Die schweizer Vorschriften für ein Veteranenfahrzeug sind ja auch grundsätzlich nicht sooo weit von den deutschen Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen entfernt, nur werden diese Vorgaben in unserem Land sehr, sehr unterschiedlich ausgelegt. Allein in meinem Umfeld gibt es skurile Ausblühungen aller Art: Ein vollkommen originaler Derby in einem echten Zustand 2- bekam Ärger, weil das eingebaute Radio nicht original war, ein vollkommer verranzter, schlecht geflickter und grob gerollter Düdo behält sein H-Kennzeichen, warum auch immer. Und das in einem Landkreis. Ihr kennt das alle.
Aber wir wissen ja eigentlich selber, ob unsere Autos wirklich ein H-Kennzeichen verdienen, dann gibt es auch in der Schweiz kein Problem, oder ob man halt irgendwie zu einem gekommen ist, dann sollte man lieber die PSVA zahlen.
Wir wohnen hier ja nahe der schweizer Grenze und ich kenne niemanden, der je eine diesbezügliche Nachforderung erhalten hat.
Grüße aus dem Südwesten!
Uwe
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-16 14:45:29
von Der Initiator
Indiana hat geschrieben: ↑2026-04-16 14:37:31
Ein vollkommen originaler Derby in einem echten Zustand 2- bekam Ärger, weil das eingebaute Radio nicht original war, ein vollkommer verranzter, schlecht geflickter und grob gerollter Düdo behält sein H-Kennzeichen, warum auch immer. Und das in einem Landkreis.
Das ist keine Frage des Landkreises, sondern der prüfenden Person...
Re: Wiedermal PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-04-17 9:06:41
von Borsty
Indiana hat geschrieben: ↑2026-04-16 14:37:31
Bitte seid mir nicht böse, aber ich glaube, wir reden hier ein Konstrukt herbei. Wie wir bei Pirx sehen können, wird hier ja spezifisch des Zulassungsland angegeben: Deutschland
Und in diesem Land findet halt die Eintragung als Oldtimer/Veteran über das H-Kennzeichen statt. Also passt das schon. Den schweizer Homepagebauern war das ja bekannt.
Die schweizer Vorschriften für ein Veteranenfahrzeug sind ja auch grundsätzlich nicht sooo weit von den deutschen Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen entfernt, nur werden diese Vorgaben in unserem Land sehr, sehr unterschiedlich ausgelegt. Allein in meinem Umfeld gibt es skurile Ausblühungen aller Art: Ein vollkommen originaler Derby in einem echten Zustand 2- bekam Ärger, weil das eingebaute Radio nicht original war, ein vollkommer verranzter, schlecht geflickter und grob gerollter Düdo behält sein H-Kennzeichen, warum auch immer. Und das in einem Landkreis. Ihr kennt das alle.
Aber wir wissen ja eigentlich selber, ob unsere Autos wirklich ein H-Kennzeichen verdienen, dann gibt es auch in der Schweiz kein Problem, oder ob man halt irgendwie zu einem gekommen ist, dann sollte man lieber die PSVA zahlen.
Wir wohnen hier ja nahe der schweizer Grenze und ich kenne niemanden, der je eine diesbezügliche Nachforderung erhalten hat.
Grüße aus dem Südwesten!
Uwe
Sehe das auch so. Schlussendlich ist es das Kontrollorgan auf der Strasse sofern es kontrolliert wird ob es korrekt ist. Ein Bekannter ist ja beim Zoll und kontrolliert wird das nicht durch die Polizei, sondern eben durch den Zoll der praktisch überall Solche durchführen dürfte.
Entscheidung liege aber nicht mehr an Ihnen.
Wie Indiana es richtig schreibt würde ich selber entscheiden ob es dem Zustand wirklich entspricht. Ich mag mich erinnern das man sich in einem Thread sogar darüber lustig gemacht hat und anscheinend eben mit einer Kiste nix bezahlte obwohl der Zustand eher wohl dem entsprach wie es Indiana beschreibt. Meine Meinung ist das man sich selber ehrlich sein muss ob man jetzt ne Befreiung kriegen könnte oder nicht. Mein Bekannter mit DüDo jedenfalls obwohl H hat selber gesagt das nächstes Mal lieber bezahlen und der andere Bekannte mit dem Ponticelli und H hat gar nicht überlegt und gleich bezahlt da obwohl EX Feuerwehr, mehr als guter Zustand, aber im Blechkleid 1 Fenster mehr und Markise ihn so umgebaut hier nicht unbedingt als Veteran ansah da er ja komplett Zweckentfremdet sei. Er hat das irgendwo gelesen wegen Zusammenhang Feuerwehrfahrzeugen, Veteran und Privatfahrt. Müsste ihn fragen wo.
Schlussendlich was mein Bekannter der beim Zoll ist sagt das dies nicht von Ihnen auf der Strasse direkt entschieden würde, sondern das Fahrzeug zu einer MFK Stelle begleiten und dies ein Prüfer entscheiden wird und da würde das komplette Fahrzeug auf den Zustand überprüft werden. Auch das Gewicht nur so nebenbei. Passieren werde das nur wenn das Fahrzeug sehr stark im äusseren Zustand nicht dem entsprächen.
Da liegt dann eher das Problem das ein Prüfer das ganz Anders ansehen wird meiner Meinung nach. Kenne das nur zu gut.
Hat nix mit Pech zu tun, sondern muss sich eben selber ehrlich sein auch wenn Veteranenstatus vorhanden ist.
Nebenbei gefragt, wie oft ist hier z.B vorgekommen das er genau deswegen und irgendwo in der Schweiz kontrolliert wurde und sonst nichts dafür gesprochen hätte das er deswegen aufgehalten wurde?
Habe hier in der Nähe auch schon nach meiner Meinung veranzte Fahrzeuge mit H Kennzeichen auf dem Platz gesehen die ich aber nicht weiss ob PSVA bezahlt wurde. Liegt mir fern sowas zu fragen, da gibts interessantere Gespräche mit den Besitzern.