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Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-04-24 23:29:58
von franz_appa
Hi
Gerade zurück aus Sizilien.
Mautbefreiung ging problemlos:
Mit dem Zettel von vor 2 Jahren ins Büro rein, vorgelegt - dann kam der Spruch vom Grenzbeamten:
"Ah, historisches Fahrzeug, so so, na klar aber in 1A Zustand - wie es die Vorschrift sagt!"
Ich meinte nur: Klar 1A Zustand, hat grad erst TÜV gekriegt.
... nun ja - ich denke war gut das er nicht nach dem Auto geschaut hat
Er wollte uns dann noch ein paar blanko Ausdrucke der Bescheinigung fürs nächste mal ausdrucken - habe abgelehnt weil wir noch 10 Stück vom letzten mal haben.
Draussen vor dem Gebäude haben ich und meine Tochter uns erst mal völlig abgerollt - 1A Zustand - prust ...
Aber egal.
Rückfahrt in Chiasso auch völlig unproblematisch.
Von Vorteil ist wenn man den Zettel schon blanko ausgedruckt dabei hat - dann brauchen die in dem office den nicht zu suchen im Computer...
Gute Fahrt
natte
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-13 18:58:37
von Jac0b
Hier eine aktuelle Erfahrung:
Noch Anfang Juni diesen Jahres bin ich in die Schweiz rüber und habe am Grenzübergang Rheinfelden einen klassischen Mautbefreiungs-Zettel bekommen.
Das habe ich jetzt am Freitag wieder versucht (unter der Vorlage des alten aus Juni), denn wir haben ein Wochenende im schönen Berner-Oberland verbracht. Allerdings wollte uns der zwar freundliche-aber bestimmte Zollbeamte keine Mautbefreiung mehr ausstellen.
Er fragte mich ein paar Dinge zum Auto und dann, wieviele Kilometer ich jährlich damit fahre. Nach meiner Antwort sagte er dann sinngemäß:
Schwere Motorwohnwagen mit veteranenstatus (Oldtimer) bekommen die Mautbefreiung nur noch bei einer jährlichen Fahrleistung von unter 2000km.
Tja… damit haben sie wohl eine neue Regelung eingeführt.
Das heißt ab nun 27 CHF pro Einreise, gültig für 7 Tage. Zu bezahlen und buchen über das Via-Portal (Browser). Es wird eine Kreditkarte oder Twint benötigt. Twint ist so etwas wie ein schweizeigenes Paypal, eine nicht-Schweizer-Person wird das wohl kaum haben.
Ich weiß nun nicht, ob das unterschiedliche Grenzbeamte unterschiedlich auslegen, aber der Herr war sich seiner Sache sehr sicher.
Liebe Grüße
Jacob
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-13 19:59:06
von p+c-8150
Das ist nicht neu, wurde bei ausländischen Fahrzeugen nur nicht so genau genommen. Vielleicht hatten Zöllner keine Lust auf Diskussionen, eher hatten sie keine Ahnung über MFK(TÜV)-Spezifisches und wurden nun gebrieft.
Wohl in allen Kantonen, entspricht Bundesländern in D, sind sie sehr!!! pingelig. Man hat manchmal das Gefühl, die Fahrzeuge müssten besser aussehen als fabrikneu. Die Kilometerstände werden bei den Prüfungen kontrolliert.
z.B Kanton St.Gallen
https://www.sg.ch/verkehr/strassenverke ... and%20sein .
Sonnige Grüsse, Pitta
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-13 21:36:12
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
gelten die 2000 Jahreskilometer innerhalb der Schweiz oder insgesamt? Ich brauche die 1000 km schon fast in die Schweiz.
Touren von mir bis etwas weiter nach Italien rein werden da schwierig.
Grüße
Marcus
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-13 21:45:53
von Jac0b
Bahnhofs-Emma hat geschrieben: ↑2025-07-13 21:36:12
Hallo,
gelten die 2000 Jahreskilometer innerhalb der Schweiz oder insgesamt? Ich brauche die 1000 km schon fast in die Schweiz.
Touren von mir bis etwas weiter nach Italien rein werden da schwierig.
Grüße
Marcus
Bei den 2000km geht es um Gesamtfahrleistung. Somit dürften die allermeisten von uns raus sein.
Liebe Grüße, Jacob
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-13 21:52:03
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
Das gilt für mich dann definitiv auch.
Grüße
Marcus
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-14 7:18:48
von Borsty
Sind zwischen 2000 und 3000km Jährlich Gesamtlaufleistung. Das Briefing wegen der Mautbefreiung fand schon letztes Jahr statt und scheint jetzt fortlaufend zu sein. Das passierte auch wegen der App Umstellung und dem Formular das man ja kaum mehr irgendwo zum Download findet. Je nachdem klappt's damit noch.
Denke nach wie vor ist es in der Hand des Zollbeamten ob ja oder nein.
Glaube nicht das die Kilometerstände bei Euch kontrolliert werden. Wie auch? Das wäre viel zuviel Aufwand das in nem System zusätzlich aufzunehmen.
Da die Prüfungsabstände bei uns für Veteranen 6 Jahre betragen darf der locker 18'000km gefahren sein in diesem Zeitraum. Nur da werden die Stände dokumentiert.
In meinem Wohnkanton kann man 10 Fahrzeuge mit Veteranen Status unter Wechselschild am laufen haben. Das ist der kleine Vorteil.
Ich hab's glaube irgendwo schonmal geschrieben was mein Bekannter vom Zoll. dazu sagte das die Änderung dadurch entstanden ist weil es immer mehr gab die mit Fahrzeugen ankamen die jeglichem Veteran widersprachen aber ausserhalb der Schweiz diesen Status wie auch immer erhielten.
Solange ihr Dokus habt zum ausfüllen benutzen und auf den Beamten hoffen der es anguckt oder auch nicht. Über die Kilometerstände würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen.
Gruss Uwe
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-14 7:41:17
von Uwe
Bahnhofs-Emma hat geschrieben: ↑2025-07-13 21:36:12
Hallo,
gelten die 2000 Jahreskilometer innerhalb der Schweiz oder insgesamt? Ich brauche die 1000 km schon fast in die Schweiz.
Touren von mir bis etwas weiter nach Italien rein werden da schwierig.
Grüße
Marcus
Moin, es geht doch um die Frage, ob in der Schweiz SVA zu zahlen ist - oder darum, mit den Autos überhaupt einreisen zu dürfen?
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-14 8:17:52
von Jac0b
Es geht nur um die Maut/ Abgabe!
Einreisen ist problemlos möglich und durch die Schweiz mit alten Karren zu fahren ist so angenehm und unproblematisch wie in kaum sonst einem Land in Mitteleuropa.
Keine umweltzonen, keine Mautbox, keine Schranken mit bezahl-Automaten.
Und, ehrlich gesagt, sind 27 CHF für 7 Tage freie Fahrt ja auch super günstig, Kilometer sind dabei ja unbeschränkt. Zumindest verglichen mit vielen Ländern um uns herum.
Bis letztes Jahr gab es die 10er Karte, auf der man jeden einzelnen Tag einzeln buchen konnte. Da kostete der Tag weniger als 4 CHf. Traumhaft. Diese 10er Karte gibts leider nicht mehr, und so tuts im Vergleich zur Regelung von vorher halt ein wenig weh, wenn man nur ein Tag rüber will aber 7 Tage bezahlen muss.
Aber wie gesagt- verglichen mit Frankreich immer noch günstig und uns wird es von Wochenenden in der Schweiz nicht abhalten.
Liebe Grüße
Jacob
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-14 8:25:01
von Bahnhofs-Emma
Uwe hat geschrieben: ↑2025-07-14 7:41:17
Moin, es geht doch um die Frage, ob in der Schweiz SVA zu zahlen ist - oder darum, mit den Autos überhaupt einreisen zu dürfen?
Ich hatte es etwas verkürzt dargestellt. Dass ich regulär durch die Schweiz komme ist klar.
Grüße
Marcus
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2025-07-14 8:25:57
von Borsty
Stimme da Jacob zu.
Einreisen könnt ihr mit jedem Fahrzeug immer. Entweder man wird befreit oder zahlt für die 7 Tage oder auch länger. Ein Einreiseverbot für bestimmte Fahrzeuge gibt es nicht.
Gibt nur 2 Möglichkeiten. Auf den Beamten hoffen und Mautfrei oder halt leider App. Denke das muss Jeder für sich selber ausmachen welchen Weg er einschlägt.
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-03-08 17:46:54
von sebi77
Ich bin vor ein paar tagen selbst durch die schweiz gefahren. Als ich am frühen morgen in st. Margarethe eingereist bin, gab es das gewünschte Dokument für die Befreiung der Schwerlastabgabe nach kurzer Zeit. Allerdings wurde mein Dachgepäckträger an dem Solarpanels befestigt sind kritisiert. Sinngemäß meine der Zollbeamte: "Das nächste mal müssen sie lösen."
Bei der einreise rückwärts bei chiasso Italien hat es den beamten überhaupt nicht interessiert. Der wollte nur den fahrzeugschein sehen. Er hat Oldtimer gelesen, und mir das Dokument überreicht.
Ich habe mich durch das ifa-forum ein wenig verrückt gemacht, weil da steht das man sich seit 1.1.26 registrieren sollte... Nein es geht nach wie vor mit dem zettel

LSVA für Oldtimer-Wohnmobile in der Schweiz - 2026
Verfasst: 2026-05-25 0:29:47
von TINKA
Hallo,
gute Nachrichten für Oldtimer-Wohnmobile. Die Schweiz hat digitalisiert - das alte Zollformular 56.96 braucht man für Oldtimer-Wohnmobile nicht mehr.
Oldtimer-Wohnmobile fallen formell erst mal unter die PSVA, Oldtimer-LKW unter LSVA.
Also für Wohnmobile:
-
https://via.admin.ch/shop/dashboard
- rechts PSVA wählen (Wohnmobile, Reisebusse und weitere Fahrzeuge +3.5t)
- unten "PSVA befreite Fahrzeuge" / "Befreites Fahrzeug +3.5t" wählen
- im Popup wählen "Veteranenfahrzeug, das im Fahrzeugausweis als solches bezeichnet ist"
- Weiter, Zulassungsland Deutschland und Kontrollschild eingeben
- Laufzeit (Jahr) wählen, gültig ab wählen und das ganze für 0.00CHF in den Warenkorb
- auf der nächsten Seite noch die eMail-Adresse eingeben und das wars
Das gibt es PSVA-Ticket zum Preis von 0.00 CHF für ein Jahr - richtig mit QR-Code.
Via schickt auch eine Quittung mit Betrag und Kennzeichen.
Bisher habe ich auch noch keine Rückfrage erhalten. Das H habe ich zum Kennzeichen mit eingetragen.
(Ich habe mir von der Haftpflichtversicherung auch neue "grüne" Karten ausstellen lassen, die kamen ohne "H". Das gibt sonst nur sinnlose Diskussionen bei Fahrten nach Osteuropa. Zumal wenn man ohne "Cargo" wegen der Höhe über die LKW-Spur muss.)
Für Oldtimer-LKW greift LSVA. Ist zwar auch kostenfrei, muss aber wohl aber leider über das ePortal des Bundes bearbeitet werden. Also dort scheinbar ein Login mit der Rolle "LSVA-Halter" anlegen und dann "Gesuch um Befreiung von der automatisierten Fahrleistungserfassung" einreichen. Klingt nach richtig viel Bürokratie. Vielleicht also hier doch lieber mit dem guten alten 56.96 probieren.
LG
TINKA
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-05-25 10:05:16
von willem
Danke

eine Frage meinerseits, braucht es neben PSVA/LSVA noch ein Vignette für Autobahnen? Letzte mal an die Grenze (paar Jahren her) wollten die das ich zusatzlich eine Vignette anschaffe. Fand ich irgendwie komisch, und die Beamte waren selbst auch nicht 100% sicher.
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-05-25 10:56:35
von Pirx
Hallo Willem!
Nein, eine zusätzliche Vignette brauchst Du nicht.
Pirx
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-05-25 16:02:34
von TINKA
< 3.5t => Vignette (PKW, Motorraeder, Anhaenger separat 2. Vignette)
> 3.5t zur Personenbefoerderung => PSVA (pauschale Abgabe nach Tagen)
> 3.5t zum "Sachentransport" => LSVA nach Kilometern und Emissionen
Das Fahrzeug faellt in genau EINE der drei Gruppen - also entweder Vignette oder PSVA oder LSVA.
Wobei die meisten Schweizer digitale Vignetten benutzen und nicht mehr kleben. Die digitale Vignette gilt dann bei einem Wechselschild fuer 2 Fahrzeuge (wenn beide < 3.5t).
Da der Schweizer sein Kontrollschild bei Fahrzeugwechsel meist behaelt, ist der unterjaehrige Fahrzeugwechsel damit auch abgedeckt.
P.S.: An der Grenze verkaufen keine Beamten sondern Securitas-Angestellte die Klebe-Vignetten. Das musst Du gar nichts erwarten.
Re: Änderungen der PSVA in der Schweiz
Verfasst: 2026-05-25 18:24:37
von willem
Klare Aussage, danke

das werden dann wohl die securitasbeamte gewesen sein. War sowieso ein langere Diskussion, weil es in die Niederlande historische Fahrzeuge zwar Gesetzlich und Steuerlich gibt, es dafur aber kein separaten Zulassung oder Kennzeichnung hat.
Re: LSVA für Oldtimer-Wohnmobile in der Schweiz - 2026
Verfasst: 2026-05-28 13:26:54
von sico
TINKA hat geschrieben: ↑2026-05-25 0:29:47
Hallo,
gute Nachrichten für Oldtimer-Wohnmobile. Die Schweiz hat digitalisiert - das alte Zollformular 56.96 braucht man für Oldtimer-Wohnmobile nicht mehr.
Oldtimer-Wohnmobile fallen formell erst mal unter die PSVA, Oldtimer-LKW unter LSVA.
Also für Wohnmobile:
-
https://via.admin.ch/shop/dashboard
- rechts PSVA wählen (Wohnmobile, Reisebusse und weitere Fahrzeuge +3.5t)
- unten "PSVA befreite Fahrzeuge" / "Befreites Fahrzeug +3.5t" wählen
- im Popup wählen "Veteranenfahrzeug, das im Fahrzeugausweis als solches bezeichnet ist"
- Weiter, Zulassungsland Deutschland und Kontrollschild eingeben
- Laufzeit (Jahr) wählen, gültig ab wählen und das ganze für 0.00CHF in den Warenkorb
- auf der nächsten Seite noch die eMail-Adresse eingeben und das wars
Das gibt es PSVA-Ticket zum Preis von 0.00 CHF für ein Jahr - richtig mit QR-Code.
Via schickt auch eine Quittung mit Betrag und Kennzeichen.
Bisher habe ich auch noch keine Rückfrage erhalten. Das H habe ich zum Kennzeichen mit eingetragen.
(Ich habe mir von der Haftpflichtversicherung auch neue "grüne" Karten ausstellen lassen, die kamen ohne "H". Das gibt sonst nur sinnlose Diskussionen bei Fahrten nach Osteuropa. Zumal wenn man ohne "Cargo" wegen der Höhe über die LKW-Spur muss.)
Für Oldtimer-LKW greift LSVA. Ist zwar auch kostenfrei, muss aber wohl aber leider über das ePortal des Bundes bearbeitet werden. Also dort scheinbar ein Login mit der Rolle "LSVA-Halter" anlegen und dann "Gesuch um Befreiung von der automatisierten Fahrleistungserfassung" einreichen. Klingt nach richtig viel Bürokratie. Vielleicht also hier doch lieber mit dem guten alten 56.96 probieren.
LG
TINKA
Besten Dank für die ausführliche Beschreibung.
Ich hab das gerade auch gemacht. Hat einwandfrei funktioniert.
LG
Sico