Re: Endgewicht
Verfasst: 2024-10-29 17:43:29
Alles gut- ihr habt mir geholfen .... 
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Die Frist ist vermutlich die, die dir von der Rennleitung gewährt wird, falls du mit was uneingetragenem erwischt wirst...hugepanic hat geschrieben: ↑2024-10-29 17:15:45Ich habe eine Ähnliche Frage mal meinem TÜV prüfer gestellt. --> fahrzeug wird umgebaut, soll aber auch mal bewegt werden können.. ---> z.b. zum Reifenhändler....
Der hat irgendwas von einer Frist gefaselt, binnen derer man bauliche Änderungen eintragen muß. Also vielleicht reicht die ja sogar diese Frist aus... (wenn die jemand kennt)