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Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 18:03:07
von Buclarisa
seppr hat geschrieben:
2023-12-07 17:37:23
An ein Prüfzeichen komm ich schlecht dran. Aber ein Dokument habe ich dafür:

Bild

Meines Wissens bedeutet die 67R in der Nummer, dass die 10-jährige Prüfpflicht entfällt.

Ob auch dieser gummiartige Lacküberzug in der Nummer hinterlegt ist weiß ich nicht. Meine Gasprüfer haben das jedoch nicht beanstandet.

Sepp

Ja entfällt, wenn der Tank in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Tanks dürfen nicht nachträglich beschichtet werden, Rost von außen darf nicht sein, Kontrolle muss möglich sein.

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 18:10:19
von ellwood25
Hallo,

das finde ich interessant. Mein Prüfer behauptet, dass Gastanks für den Wohnbetrieb (nicht zum Fahren) nicht eingetargen werden!? Eigentlich machte der bisher einen sehr kompetenten Eindruck...
Wie seht ihr das?

Viele Grüße,
Florian

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 18:28:55
von Buclarisa
Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G607 (A) 5.8.2 ist es nachzulesen.



Shop fürs Regelwerk: https://shop.wvgw.de/media/df/25/b4/166 ... 7-2022.pdf

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 18:44:13
von seppr
Ich glaube auch, dass das der Unterschied ist: Gastank als Betriebsstoff für den Motor muss im Fahrzeugschein eingetragen sein, LPG für den Campingbetrieb gehört nicht in die Fahrzeugpapiere sondern ist in der Zulassung als Camper enthalten und steht in der gelben Broschüre für die Gasprüfung. So jedenfalls bei mir.

Sepp

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 21:22:20
von Buclarisa
Ja in dem 2014 Arbeitsblatt war das noch so im 2022 ist das geändert, Brennstofftanks müssen in die Fahrzeugpapiere. Die G607 bezieht sich ausschließlich auf Gas im Wohnbereich.

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 21:27:15
von ellwood25
Ok, Vielen Dank für die Info.
Meine Gas Erstabnahme ist von 2020. Der Tank nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Gilt da 'Bestandsschutz' oder muss ich aktiv werden?

Viele Grüße,
Florian

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-07 21:34:15
von Buclarisa
Vor 2022 stand da nix drin und in der neuen steht nix von Nachtragen, man könnte da ja nochmal in die EN 1949:2022 schauen die habe ich aber gerade nicht griffbereit.

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-08 7:49:40
von Buclarisa
seppr hat geschrieben:
2023-12-07 18:44:13
Ich glaube auch, dass das der Unterschied ist: Gastank als Betriebsstoff für den Motor muss im Fahrzeugschein eingetragen sein, LPG für den Campingbetrieb gehört nicht in die Fahrzeugpapiere sondern ist in der Zulassung als Camper enthalten und steht in der gelben Broschüre für die Gasprüfung. So jedenfalls bei mir.

Sepp
@ Sepp
Du kannst das auch in der zukünftigen STVZO im §27 + §28 nachlesen.

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-09 18:35:17
von seppr
Hast du einen Link dazu? Oder auch nur die Textstelle?
Wäre wichtig, um die Bedeutung für Altanlagen einuschätzen.

Sepp

Re: Frage an die "Gasfachleute"

Verfasst: 2023-12-09 18:43:42
von Buclarisa
Für Altanlagen ändert sich nichts solange die vor der Veröffentlichung erstellt sind, bis dahin etwas Geduld.