friesengold hat geschrieben: ↑2021-01-12 13:22:17
Nochmal: Die paar Kröten, die eine Mitgliedschaft PLUS kostet, verschwinden total im Gesamtbudget einer Reise.
Die "Geiz ist geil" - Mentalität kann hingegen schnell zur Privatinsolvenz führen.
Das hat mit Geiz nichts zu tun. Eher etwas damit, ob man sich wirklich mal mit den Leistungen des ADAC Auseinander gesetzt hat oder nicht.
Quelle:
Bestimmungen zur ADAC Plus Mitgliedschaft.
Stand 12.01.2021
https://www.adac.de/-/media/pdf/mitglie ... schaft.pdf
Seite 2 Abschnitt 4
4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?
..
d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile geschützt bis zu
– einer Gesamtbreite von 2,55 m,
– einer Gesamtlänge von 10 m,
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg
Das viel wiederholte Argument, die Höhenbegrenzung gelte nur für das Abschleppen, ist schlichtweg falsch.
Fahrzeuge über 3,2m Höhe ODER über 7,5t ZGM oder nicht als Wohnmobil zugelassen (für nicht Wohnmobile gelten geringere Maße), sind einfach nicht versichert.
Man hat also keinerlei Ansprüche welche sich auf das Fahrzeug beziehen. Der ADAC unterscheidet zwischen personenbezogenen und fahrzeugbezogenen Leistungen.
Fahrzeugbezogene Leistungen sind also schonmal für die meisten LKW Womo Fahrer raus. Klar kann man auf Goodwill hoffen. Aber der wird nur stattfinden, wenn die Kosten niedrig sind.
Aber gut, nehmen wir für den weiteren Verlauf mal an, das Fahrzeug wäre geschützt. Also ein Fahrzeug mit Wohnmobilzulassung > 3,5t, < 3,2m Höhe, < 7,5t.
§ 15 Abschleppen
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder der Entwendung von
Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder es wurde nach einer Entwendung (noch nicht in
fremdem Eigentum) wieder aufgefunden.
(2) Wir schleppen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,– € durch
einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder
zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernommen. Zusätzlich transportieren wir als Serviceleistung Gepäck und
Ladung durch einen ADAC Vertragspartner bis zu einem Betrag von 300,– €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Im europäischen Ausland besteht in gleichem Umfang
ein Kostenerstattungsanspruch bis zu jeweils 300,– €.
(3) Kosten bei Fahrzeugen und deren Ladung, die zur Beweissicherung oder Gefahrenabwehr beschlagnahmt oder sichergestellt wurden, werden nicht erstattet
Bis zu 300€ Erstattung fürs Abschleppen. Dafür kommt der LKW Abschlepper vielleicht mal kurz vorbei und schaut sich die Sache an. Da wurden noch keine Kardanwellen abgebaut oder Federspeicher geöffnet.
§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem
technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
(2) Wir bergen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung durch
einen ADAC Vertragspartner. Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt. Im europäischen Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungsanspruch in unbegrenzter Höhe.
Der hier so hoch gelobte Bergungsparagraph.
Leistung in unbegrenzter Höher für die Bergung klingt ja super. Gekauft.
Aber Moment mal. Es gibt ja Einschränkungen:
Das wichtigste zuerst, nur in Europa. Alles andere ist Goodwill.
Nun zu des Pudels Kern. §16 Absatz 1 Satz 1
Ein geschütztes Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem
technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Der gutgläubige ADAC Jünger denkt sich jetzt vermutlich, na klar ist das Versichert wenn ich den Laster versenke. Ist doch ein Unfall.
Aber Moment. Die ADAC Jurisen haben den Unfall und auch die Panne definiert.
Seite 2 §1 Absatz 5.
(5) Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor.
Seite 2 §1 Absatz 6
(6) Ein Unfall liegt vor, wenn die geschützte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Bei den fahrzeugbezogenen Leistungen liegt ein Unfall vor, wenn ein Ereignis unmittelbar
von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat.
Der Steyr wäre demnach nicht versichert gewesen.
Die ADAC Bergung ist also so definiert, dass Fahrzeuge die durch äußere Gewalt von der Straße gedrängt wurden oder durch einen Schaden am Fahrzeug die Kontrolle verloren haben und somit von der Straße abgekommen sind definiert.
Der Islandfahrer der in der Fuhrt hängen bleibt oder hier vom Waldweg abrutscht ist also mit genau 0 Euro geschützt.
§ 22 Ersatzteilversand (nicht in Deutschland)
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist in Europa außerhalb Deutschlands aufgrund einer Panne, eines Unfalls
oder einer Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit. Zur Wiederherstellung der
technischen Fahrbereitschaft sind Ersatzteile erforderlich, deren Beschaffung an Ort und Stelle nicht
möglich ist.
Hier wieder das Problem. Nur geschützte Fahrzeuge. Also < 3,2m, < 7,5t und Womo Eintragung.
Dazu nicht in Deutschland und nur im europäischen Ausland. Für alles andere Goodwill. Also nur wenn's billig ist und man den Service eh nicht bräuchte.
Aber Moment mal, der ADAC hat ja auch personenbezogene Leistungen. "Ich habe doch die Auslandskrankenversicherung für meine große Reise dort."
Seite 1 Abschnitt 2.
Bei den Auslands-Krankenschutz-Leistungen wird Versicherungsschutz ab Grenzübertritt ins Ausland gewährt. Im europäischen Ausland besteht Schutz für die ersten 92 Tage, außerhalb Europas für die ersten
63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes ab Grenzübertritt ins Ausland.
Juhu, ausserhalb Europas für 2 Monate.
Da kommt man mit der großen Reise richtig weit rum.
Der ADAC hat ein Talent dafür wenig Leistung gut zu vermarkten.
Das sieht man ja an Friesengolds Meinung.
Der ADAC ist für mich auf einer großen Reise absolut nutzlos und nur ein Carnetaussteller.
Alles andere ist entweder so beschränkt oder über andere Versicherungen mindestens genauso hoch oder besser abgedeckt.
Gruß
Chris