TÜV-Hilfsrahmen

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Magirus120
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TÜV-Hilfsrahmen

#1 Beitrag von Magirus120 » 2008-06-07 23:45:41

Habe mir vor kurzem mein Hilfsrahmen für meine Pritsche selber geschweißt und dann endlich meine Pritsche auf mein Magirus 120 (Bj63) gesetzt. Bei einem Termin beim TÜV (ohne LKW) meinte der, das man dies gar nicht dürfe, sondern nur qualifizierte Aufbauhersteller dürfen auch Hilfsrahmen herstellen. Wenn dies so wäre hätt ich echt ein Problem, wer kann mir Auskunft geben?

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#2 Beitrag von blechhase » 2008-06-08 0:09:36

wenn dem grundsätzlich-gesetzlich so wäre, hätten ja einige hier ein problem, meinereiner nicht ausgenommen.
generell ist es keine schlechte idee, vor dem prüftermin mal ohne lkw vorzusprechen, aber manchmal scheinen gewisse informationen da auch mehr als überflüssig zu sein...

tipp von mir: wechsel den prüfer! vorzugsweise >50 jahre, gerne auch kleinere prüf-agentur auf dem land (lkw-werkstatt mit regelmäßigem §-besuch).
und als muß: ein absolut vorzeigbares fahrzeug, welches ja nicht unbedingt von dir selbst so zurechtgeschweißt sein muß...
bin ich ölich, bin ich fröhlich.
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#3 Beitrag von Ingenieur » 2008-06-08 0:16:14

Hallo,

naja, es war wohl die Kurzform der Antwort beim TÜV-Onkel.

Anders als im Bauwesen, darf jeder ein Auto bauen.
Allerdings muß er auch selber nachweisen, daß die Konstruktion
dauerhaft ist.
Also baut man einige Fahrzeuge als 'Nullserie' und belastet sie
bis zur Zerstörung.

Nun ist der Hilfsrahmen eben nur ein HILFS - Rahmen und kein
Rahmen. So kann man mit entsprechendem Gutachten die
Haltbarkeit nachweisen und man kann eine Einzelfallzulassung
beantragen.

So habe ich es mit meiner Zwischenkupplung durchgeführt.
Ich habe sie berechnet und gebaut. Dann habe ich meine
Berechnungen und die Kupplung ansich dem TÜV vorgeführt.
Ich bin mir sicher, daß der Ingenieur vom TÜV mindestens
20 % meiner Berechnungen verstanden hat.
Nach der Inaugenscheinnahme der Kupplung hat er dann seinen
Schlagzahlensatz hervorgekramt, und den TP7 - Stempel
eingeschlagen.
Dann noch den Papierkram, und ich hatte meine Einzelfallzulassung.

Also, im Ergebnis erstelle ich (als Schweißfachingenieur) gerne
ein Gutachten, um die TÜV-Onkels zur Eintragung zu bewegen,
aber das Bauteil müßte eine 'saubere Handwerksarbeit' sein.

...
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#4 Beitrag von blechhase » 2008-06-08 0:36:35

nur mal so am rand:
als ich 2001 meinen robur-b21 (1998 für geschenkt, ohne brief, seit der wende im dornröschenschlaf) §21-zulassen wollte, war ich erst in hh auf dem verkehrsamt beim zuständigen etagen-käptn. der erzählte mir doch tatsächlich, ich müßte für die zulassung den letzten halter benennen können...:eek:

aber nach §21-vollabnahme bei der dekra-schwerin und einer unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba flensburg (niemand hatte dieses fahrzeug geklaut und in den westen verschmuggelt) ging 2002 dann alles ziemlich fix seinen bürokratischen weg.

damit will ich sagen: laß dich nicht von aussagen einzelner entmutigen (und wenn es vermeintliche "fachleute" sind) - es gibt (fast) immer eine lösung...
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#5 Beitrag von Steyr Fahrer » 2008-06-08 9:07:42

@ blechhase:
Das mit dem Vorbesitzer kommt mir bekannt vor, allerdings nicht beim TÜV aber bei der Zulassungsstelle. Der Voreigentümer hat der LKW vom Bundesheer gekauft, selber aber nicht angemeldet. Jetzt hatte ich auch noch einen Kaufvertrag vom Voreigentümer mit dem Bundesheer gebraucht.

Das Bundesheer verkauft selber aber keine Fahrzeugen. Das erledigt das Dorotheum (Verkaufshaus). Beim Dorotheum gibt es allerdings nur ein Zahlungsbeleg, ohne Unterschrift. Schlussendlich hat es nach langem reden doch funktioniert.

@Magirus120:
Wünsche dir alles Gute beim TÜV und halte dir die Daumen!

Gruß,
Eric

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#6 Beitrag von Magirus120 » 2008-06-13 23:41:07

Habe ein anderen TÜV gefunden der viel entspannter ist. Er fährt selber ein alten Mag und meinte das mit dem H-Kennzeichen wär kein Problem. Glück muss man haben, im Land des Zufalls!!

Danke für die Antworten!

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