Eingetragene Fahrzeughöhe ändern lassen.
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- anselm
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Hallo!
Ich habe ein kleines Problemchen. Ich habe ein Merkur Fahrgestell und einen Transportkoffer der auf das Gestell soll und mir als zukünftiger Wohnraum dienen soll. Das Problem ist nun, dass ich in meinem Fahrzeugschein als maximale Fahrzeughöhe
3600 mm eingetragen habe, ich aber wenn Koffer und Fahrgestell zusammen kommen auf ca 3,65 m komme.
Ich habe nun 2 Optionen:
1. Ich montiere den Koffer mit 3,65 m und lasse das eintragen. Hier zu auch gleich die Frage: Wird das beim TÜV größere Probleme geben oder ist die Änderung der Höhe z. B. auf 3,7 m problemlos möglich?
oder
2. Ich lasse die Traverse der Lagerung in den Leiterrahmen des Koffers ein und kann so die Gesamthöhe um 10cm senken. Ist halt nochmal ne Bastellei, aber machbar. Hat natürlich den Vorteil, dass die ganze Geschichte unter 3.60 m bleibt.
Wer hat mit ähnlichen Sachverhalten schon zu tun gehabt und kann mir weiter helfen?
Anselm
Ich habe ein kleines Problemchen. Ich habe ein Merkur Fahrgestell und einen Transportkoffer der auf das Gestell soll und mir als zukünftiger Wohnraum dienen soll. Das Problem ist nun, dass ich in meinem Fahrzeugschein als maximale Fahrzeughöhe
3600 mm eingetragen habe, ich aber wenn Koffer und Fahrgestell zusammen kommen auf ca 3,65 m komme.
Ich habe nun 2 Optionen:
1. Ich montiere den Koffer mit 3,65 m und lasse das eintragen. Hier zu auch gleich die Frage: Wird das beim TÜV größere Probleme geben oder ist die Änderung der Höhe z. B. auf 3,7 m problemlos möglich?
oder
2. Ich lasse die Traverse der Lagerung in den Leiterrahmen des Koffers ein und kann so die Gesamthöhe um 10cm senken. Ist halt nochmal ne Bastellei, aber machbar. Hat natürlich den Vorteil, dass die ganze Geschichte unter 3.60 m bleibt.
Wer hat mit ähnlichen Sachverhalten schon zu tun gehabt und kann mir weiter helfen?
Anselm
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Die 5cm sin peanuts.
Die werden bei einer Vollabnahme schon als Toleranz definiert. Lade Dein Fahrzeug mal voll, dann suche mal die 5cm.
Wenn Du das genau in den Papieren haben willst, kannst Du ja zur DEKRA fahren und eine Änderungsbescheinigung für §27 StVZO machen lassen.
Macht aber nicht wirklich Sinn. Denn außer dir interessiert sich da niemand dafür.
Schau mal in den Fz-Schein deines Pkw, da wirst Du wahrscheinlich unter Ziffer 33 stehen haben: Zu Ziff 13(H) xxxx mm bis yyyy mm je nach Ausstattung.
Also die 5cm interessieren wirklich keinen. Auch nicht bei der HU.
Gruß TOM
Die werden bei einer Vollabnahme schon als Toleranz definiert. Lade Dein Fahrzeug mal voll, dann suche mal die 5cm.
Wenn Du das genau in den Papieren haben willst, kannst Du ja zur DEKRA fahren und eine Änderungsbescheinigung für §27 StVZO machen lassen.
Macht aber nicht wirklich Sinn. Denn außer dir interessiert sich da niemand dafür.
Schau mal in den Fz-Schein deines Pkw, da wirst Du wahrscheinlich unter Ziffer 33 stehen haben: Zu Ziff 13(H) xxxx mm bis yyyy mm je nach Ausstattung.
Also die 5cm interessieren wirklich keinen. Auch nicht bei der HU.
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Lieber wassergekühlt als heißluftgegrillt !!!
Es gibt Tage, an denen ist man der Hund und Tage, an denen ist man der Baum !!!
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Moin,
darüber hat sich bestimmt auch noch keiner Gedanken gemacht, wenn sich jemand größere Reifen montiert hat. Da könnten das dann ja noch mehrere cm sein.
Bei einer Durchfahrt unter einer Brücke (<4m) würde ich mich sowieso nicht auf die eingetragene Höhe im Fahrzeugschein verlassen. Hauptsache er wird nicht höher als 4m.
Gruß Stefan
darüber hat sich bestimmt auch noch keiner Gedanken gemacht, wenn sich jemand größere Reifen montiert hat. Da könnten das dann ja noch mehrere cm sein.

Bei einer Durchfahrt unter einer Brücke (<4m) würde ich mich sowieso nicht auf die eingetragene Höhe im Fahrzeugschein verlassen. Hauptsache er wird nicht höher als 4m.
Gruß Stefan
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unser magirus ist laut fahrzeigschein nur 1,70m hoch und 3,70 m land:-)
tja soviel zu lesefähigkeit von strassenverkehrsamt-mitarbeitern. habe einen alten brief und da stehen halt nur die maße des koffers drin....
also ich würde mir da kaum welche bis gar keine gedanken machen.
roland
tja soviel zu lesefähigkeit von strassenverkehrsamt-mitarbeitern. habe einen alten brief und da stehen halt nur die maße des koffers drin....
also ich würde mir da kaum welche bis gar keine gedanken machen.
roland
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. Finderlohn wird nicht gezahlt ;-)
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Hallo ,
habe wegen Schutzbrief die Höhe auf 3,2 mt. geändert, er ist 3,55 hoch, habe einfach beim TÜV so alle ca. 1 m. einen Strich gemacht, so war es mit etwas Geschick doch einfach möglich ohne Nachmessen 3,2 m zu erreichen, eine gewisse Toleranz ist immer drin, damals hatte der Bauer unseres Mobils mit der Breite auch etwas getrickst, wenn man es so nennen kann, interessiert wirklich niemand, außer einem selbst wegen Brücken etc....
Axel
habe wegen Schutzbrief die Höhe auf 3,2 mt. geändert, er ist 3,55 hoch, habe einfach beim TÜV so alle ca. 1 m. einen Strich gemacht, so war es mit etwas Geschick doch einfach möglich ohne Nachmessen 3,2 m zu erreichen, eine gewisse Toleranz ist immer drin, damals hatte der Bauer unseres Mobils mit der Breite auch etwas getrickst, wenn man es so nennen kann, interessiert wirklich niemand, außer einem selbst wegen Brücken etc....
Axel
Leider nein, weil die Gesellschaften eigentlich alle schreiben, daß nicht die Höhe lt. Fahrzeugpapiere, sondern die tatsächliche Höhe ausschlaggebend ist.Freeclimber hat geschrieben:Auch nicht schlecht Roland, da dürften Fähren für dich ja ziemlich günstig sein...![]()
Gruss Mike

"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
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Im Zweifel mist das Fährpersonal nach - die haben entsprechende Messlehren griffbereit!
Und die Idee wegen des Schutzbriefs die Höhe "runterzumogeln" naja, wenn es Dir nur um die Pannenhilfe geht mag das ja noch angehen, aber spätestens wenn er
mal auf den Lieflader muss, dann gibt´s Probleme, egal was in den Papieren steht!
Markus
Und die Idee wegen des Schutzbriefs die Höhe "runterzumogeln" naja, wenn es Dir nur um die Pannenhilfe geht mag das ja noch angehen, aber spätestens wenn er
mal auf den Lieflader muss, dann gibt´s Probleme, egal was in den Papieren steht!
Markus
Beruflich: 2x Mercedes Actros, 1x MAN TGX, 1x VW Crafter. Privat: Suzuki Vitara LX 1,4 Turbo + Suzuki Jimny FJ 1.3. Zum Wohnen: Beduin Adventure Dachzelt + Eriba Touring Triton (genannt: Hobbit-Höhle)
Zum Nachmessen auf Fähren:
Bislang habe ich es noch nicht erlebt, dass auf einer Fährpassage im Mittelmeer jemals nachgemessen wurde, und das nach über 90 Fährfahrten in den letzten 16 Jahren. Allerdings wurde schon mal beim Ticketkauf nach den Fahrzeugpapieren gefragt um die mündlich gemachten Angaben zu überprüfen. Und weil ich diese aus gutem Grund nicht immer dabei hatte, wollte so mancher Ticketverkäufer das Fahrzeug sehen - allerdings nur aus grösserer Entfernung . Nachgemessen hat noch keiner , auch nicht in der Hochsaison. Man kann schon mal den einen oder anderen Teuro einsparen, aber PKW buchen und mit LKW aufs Schiff geht garantiert auch nicht.
Gruß
Murphy
Bislang habe ich es noch nicht erlebt, dass auf einer Fährpassage im Mittelmeer jemals nachgemessen wurde, und das nach über 90 Fährfahrten in den letzten 16 Jahren. Allerdings wurde schon mal beim Ticketkauf nach den Fahrzeugpapieren gefragt um die mündlich gemachten Angaben zu überprüfen. Und weil ich diese aus gutem Grund nicht immer dabei hatte, wollte so mancher Ticketverkäufer das Fahrzeug sehen - allerdings nur aus grösserer Entfernung . Nachgemessen hat noch keiner , auch nicht in der Hochsaison. Man kann schon mal den einen oder anderen Teuro einsparen, aber PKW buchen und mit LKW aufs Schiff geht garantiert auch nicht.
Gruß
Murphy
Die fünf Zentimeter würde ich nicht umtragen lassen. In meinem Fahrzeugschein sind 3,60m eingetragen wobei die Karre aber nur 3,55m hoch ist und das bei leerem Fahrzeug. Als ich den Tüv´ler mal gefragt habe kam die Antwort" Lieber paar Zentimeter höher eintragen, dann klabt´s auch mit der Brücke".
Rene´
Rene´
Hoi,
Ich hab meinen insgesamt 36 cm nee, 42 cm erhöht, wenn ich alles zusammen rechne.
Das habe ich dann im Zuge der Umtragungen und Papierbereinigungen auch eingetragen.
5 cm differenz gehören definitiv zu den Messfehlern.
gruß
Hans
Ich hab meinen insgesamt 36 cm nee, 42 cm erhöht, wenn ich alles zusammen rechne.
Das habe ich dann im Zuge der Umtragungen und Papierbereinigungen auch eingetragen.
5 cm differenz gehören definitiv zu den Messfehlern.
gruß
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Hi,
die 5 cm zählen auch bei zahlreichen Brücken, leider nicht bei allen...
Die meisten Brücken haben eine geringe Reserve drin, verlassen sollte man sich nicht drauf.
Grüße
Marcus, der sich mit 2,97 m auch nicht unter der 2,90 m hohen Brücke bei seiner Frankfurter Wohnung durchtraut.
die 5 cm zählen auch bei zahlreichen Brücken, leider nicht bei allen...
Die meisten Brücken haben eine geringe Reserve drin, verlassen sollte man sich nicht drauf.
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Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
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Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html
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Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
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Moin,
Einige Fähren haben auch Fahrzeugdecks, die nur für niedrige Fahrzeuge geeignet sind. Daher sind Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Höhe manchmal billiger. Bei der Höhe würde ich da nicht schummeln, nicht das man auf einer Fähre noch irgendwo hängen bleibt.
Gruß Stefan
es gibt zahlreiche Brücken, da gibt es keine Reserve. Wenn da für die Höhe z.B 4m steht, sind auch 4m gemeint und nicht 4,05m.die 5 cm zählen auch bei zahlreichen Brücken, leider nicht bei allen...
Die meisten Brücken haben eine geringe Reserve drin, verlassen sollte man sich nicht drauf.

Einige Fähren haben auch Fahrzeugdecks, die nur für niedrige Fahrzeuge geeignet sind. Daher sind Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Höhe manchmal billiger. Bei der Höhe würde ich da nicht schummeln, nicht das man auf einer Fähre noch irgendwo hängen bleibt.
Gruß Stefan
Jupp, haben mal meinen 207 auf 2,40 geschummelt, da es ab 2,41 teurer wurde. Dachte mir, 7 cm mehr würden schon nichts ausmachen.DieGrüneKuh hat geschrieben:Einige Fähren haben auch Fahrzeugdecks, die nur für niedrige Fahrzeuge geeignet sind. Daher sind Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Höhe manchmal billiger. Bei der Höhe würde ich da nicht schummeln, nicht das man auf einer Fähre noch irgendwo hängen bleibt.
Gruß Stefan
An der Fahre hat man mich mit hochgezogener Augenbraue gefragt, ob ich unter 2,40 sei, und ich habe das bestätigt. Beim Verladen ist mir dann der Ar*** auf Grundeis gegangen. Niedriges Parkdeck, vom Gefühl her hätte ich jederzeit steckenbleiben müssen, Stau hinter mir, da ich weniger als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin, dazu 2 Verladehelfer, die nicht gerade freundlich geschaut haben.
Beim Aussteigen habe ich dann gesehen, wei knapp das Ganze wirklich war. Zwischen dem Wasserkanister (damals auf dem Dach) und dem darüber liegenden Parkdeck war ein Abstand von gerade einmal 15mm



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- SvenS
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Ich habe schon 2mal erlebt wie Fahrer mit ihren Autos auf das laut angegebener Höhe "passende" Deck geschickt wurden und sich ihr Fahrzeug ramponiert haben.
Inzwischen haben aber viele Fähren bei der Einfahrt entweder Lichtschranken welche bei Überhöhe Alarm schlagen oder eine Kette mit Plastikanhängern auf der passenden Höhe hängen.
Inzwischen haben aber viele Fähren bei der Einfahrt entweder Lichtschranken welche bei Überhöhe Alarm schlagen oder eine Kette mit Plastikanhängern auf der passenden Höhe hängen.
Wenn´s um Island geht, einfach bei mir fragen.
- Freeclimber
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solange sich das Gewicht des Fahrzeugs nicht wesentlich ändert, ist das alles ja noch halbwegs ok. Ihr müßt nur mal Sprinter-Fahrer fragen, die vollbeladen (überladen
) in eine Lagerhalle gefahren sind und sich nach dem entladen dann beim rausfahren das Kühlaggregat auf dem Dach abgerissen haben. So eine Blattfederung macht da schon einen Unterschied ob voll oder leer
MfG
Stefan



MfG
Stefan
Tankwart zum LKW-Fahrer: Du tankst Super!
LKW-Fahrer zum Tankwart: danke, ich ich mach das ja schon ne ganze Weile.
LKW-Fahrer zum Tankwart: danke, ich ich mach das ja schon ne ganze Weile.