Nun- ich HABE mich mal kurz abgemeldet. Kannst Dir gar nicht vorstellen, an wieviele Ämter die Abmeldung weitergerreicht wurde, die dann alle irgendwas VERMUTETEN (Kennst ja die Deutschen- Man urteilt gern nach INTENTION nch dem KÖNNTE und vergisst das IST- das musst DU denen dann erklären.Maggus hat geschrieben:Hi,
wer will es denn wissen, ob du mal ein paar Monate, oder auch länger unterwegs bist?
Ich kann hier den "Verfolgungswahn" von einigen Schreibern hier irgendwie nicht nachvollziehen!
Wenn Geld und Auto vorhanden ist, dann: Einkaufen gehen und Auto vollpacken, schauen, dass genug Geld auf dem Konto ist, Vollmacht für Bank bei Kindern oder einem Freund lassen, den Freunden und Familie kurz bescheid geben, eine entsprechende Krankenversicherung für die Reiseregion beruhigt, tanken und los geht´s!
Viele Grüße und entspanntes Reisen
Markus
Auszeit_ wie geht das?
Moderator: Moderatoren
Re: Auszeit_ wie geht das?
Re: Auszeit_ wie geht das?
Nun- ich HABE mich mal kurz abgemeldet. Kannst Dir gar nicht vorstellen, an wieviele Ämter die Abmeldung weitergerreicht wurde, die dann alle irgendwas VERMUTETEN (Kennst ja die Deutschen- Man urteilt gern nach INTENTION nch dem KÖNNTE und vergisst das IST- das musst DU denen dann erklären.
Ich hatte seinerzeit mal darüber gelästert, dass man in Deutschland fast schon zum Furzen und zum Lagerfeuern im eigenen Garten eine Genehmigung braucht.
Als ich nach ein paar Monaten wieder nach Hause kam, klebte da der Kuckuckskleber Ankündigungskleber an der Tür und wenig späer machte der Leibhaftige (Kuckuckskleber) "Palimpalim"

Was war passiert? Da hatte ein Scherzkeks beim Amt ein "Brauchtumsfeuer" in meinem Garten beantragt. Genehmigung wurde erteilt, Kostenbescheid zugestellt, genau wie eine Reihe von Gebührenmahnungen, die allerdings wohl alle den Briefcharakter des Privaten hatten und deshalb von den "Postbeauftragten" Nachbarn nicht geöffnet wurden.
Der nette Kuckuckskleber hat die Umstände gleich akzeptiert, beim Amt musste ich mehrere Telefonate führen und letztlich die Flugtickets vorlegen. Die nicht durchgeführten Abfallleerungen wurden nicht so ohne weiteres als Beweis gesehen. Ging dann alles ohne Gebühr über die Bühne.
Eine vertrauenswürdige Person mit Prokura für diverse Dinge macht deshalb Sinn.
In Zeiten des ubiquitären Netzzugangs ist ohnehin alles leichter.
Jochen
Re: Auszeit_ wie geht das?
Eine vertrauenswürdige Person mit Prokura für diverse Dinge macht deshalb Sinn.
...nicht nur für "gewisse Dinge", sondern für Alles!!!
Und dazu sollte man jemanden mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht ausstatten.
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Re: Auszeit_ wie geht das?
Oder gleich mit einer Vorsorgevollmacht, dann ist wirklich alles abgedeckt.Bluekat hat geschrieben:Eine vertrauenswürdige Person mit Prokura für diverse Dinge macht deshalb Sinn.
...nicht nur für "gewisse Dinge", sondern für Alles!!!
Und dazu sollte man jemanden mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht ausstatten.
Re: Auszeit_ wie geht das?
Donnerlaster hat geschrieben:Oder gleich mit einer Vorsorgevollmacht, dann ist wirklich alles abgedeckt.Bluekat hat geschrieben:Eine vertrauenswürdige Person mit Prokura für diverse Dinge macht deshalb Sinn.
...nicht nur für "gewisse Dinge", sondern für Alles!!!
Und dazu sollte man jemanden mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht ausstatten.
Eine Vorsorgevollmacht greift nur bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers, deshalb Vorsorgevollmacht.
Eine Generalvollmacht beinhaltet in sich die Vorsorgevollmacht.
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Re: Auszeit_ wie geht das?
Bluekat hat geschrieben:Donnerlaster hat geschrieben:Bluekat hat geschrieben:Eine vertrauenswürdige Person mit Prokura für diverse Dinge macht deshalb Sinn.
Eine Vorsorgevollmacht greift nur bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers, deshalb Vorsorgevollmacht.
Eine Generalvollmacht beinhaltet in sich die Vorsorgevollmacht.
Sorry, aber das ist Quatsch .....
Lies Dir mal eine Vorsorgevollmacht genau durch.
Man kann keine Vorsorgevollmacht unterschreiben wenn man nicht mehr geschäftsfägig ist.
Genau deswegen mach man das ja VORHER ... und darin kann ich ALLES regeln.
Dann gibts noch die
Betreuungsverfügung
und die
Patientenverfügung.
Und bei ALLEN muß ich VOLL geschäftsfähig sein.
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
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Re: Auszeit_ wie geht das?
...wo habe ich das behauptet ???Man kann keine Vorsorgevollmacht unterschreiben wenn man nicht mehr geschäftsfägig ist.
Vollmachten
Um auch bei eigener Entscheidungsunfähigkeit das Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen, sind Vollmachten das Rechtsmittel der Wahl.
Generalvollmacht
Als Vorsorgemaßnahme kommt insbesondere eine Generalvollmacht in Betracht. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall z.B. über Bankkonten verfügen kann und insbesondere die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Eine Generalvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten des Weiteren, über das Vermögen zu verfügen und auch Abrechnungen mit Versicherungen und Beihilfestellen abzuwickeln.
Der Notar wird im Übrigen prüfen, ob eine Einschränkung des Umfanges der Generalvollmacht im einzelnen Fall sinnvoll ist.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers.
Gegenstand der Vorsorgevollmacht können demnach sein:
Gesundheitsfürsorge
Vermögensverwaltung
Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim)
Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung
Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig.
Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der das Vertrauen des Vollmachtgebers genießt, ein Entscheidungsrecht in allen persönlichen, aus dem Notfall heraus entstehenden Angelegenheiten in dem Umfang, wie er dem Vollmachtgeber bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zustünde. Eine solche Regelung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die gewählte Vertrauensperson nicht mit dem Vollmachtgeber verheiratet oder in einem engen Verwandtschaftsverhältnis steht. Ebenso ist sie sinnvoll, wenn ein bestimmter Verwandter allein und ausschließlich mit diesem Aufgabenkreis betraut werden soll. Im Übrigen erleichtert sie generell der Vertrauensperson den Umgang mit den die betroffene Person behandelnden und pflegenden Personen.
Ebenso wie die (vermögensmäßige) Generalvollmacht macht die Vorsorgevollmacht in ihrem Umfang den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig - was insbesondere im Notfall sehr wichtig sein kann.
Jede Vorsorgevollmacht sollte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Quelle: Bundesnotarkammer
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Re: Auszeit_ wie geht das?
Ich bin da auch Wombis Meinung. Wir haben eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen, bevor wir die Reise angetreten haben - meine Söhne sind die Bevollmächtigten.
Und bei Vorlage könnten sie jetzt sogar für mich einen notariellen Kaufvertrag für Wohneigentum und auch für die Finanzierung unterzeichnen.
Mit der Vorsorgevollmacht können sie im Prinzip alles machen, sogar mein Haus verkaufen, mein Konto räumen und sonstige Dinge - sofern sie die Vollmacht im Original vorlegen können.
Und bei Vorlage könnten sie jetzt sogar für mich einen notariellen Kaufvertrag für Wohneigentum und auch für die Finanzierung unterzeichnen.
Mit der Vorsorgevollmacht können sie im Prinzip alles machen, sogar mein Haus verkaufen, mein Konto räumen und sonstige Dinge - sofern sie die Vollmacht im Original vorlegen können.
Re: Auszeit_ wie geht das?
Donnerlaster hat geschrieben:Ich bin da auch Wombis Meinung. Wir haben eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen, bevor wir die Reise angetreten haben - meine Söhne sind die Bevollmächtigten.
Und bei Vorlage könnten sie jetzt sogar für mich einen notariellen Kaufvertrag für Wohneigentum und auch für die Finanzierung unterzeichnen.
Mit der Vorsorgevollmacht können sie im Prinzip alles machen, sogar mein Haus verkaufen, mein Konto räumen und sonstige Dinge - sofern sie die Vollmacht im Original vorlegen können.
Dass eine Vollmacht nur erteilt werden kann, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, versteht sich von selbst.
Gegenteiliges habe ich nie behauptet.
...welche Vollmachten ihr erteilt habt weiß ich natürlich nicht.
Oft werden die Begriffe der Vollmachten, Patientenverfügungen etc. durcheinander geworfen.
Hier noch einmal die Begriffe Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht:
Zweck der Generalvollmacht ist es, einer Vertrauensperson die Macht zur unbeschränkten Vertretung bei allen Rechtsgeschäften zu geben.
Anders als im Normalfall, bei dem eine Vollmacht für einen bestimmten Zweck erteilt wird („Hol´ bitte das an mich adressierte Paket von der Post ab, ich habe die Vollmachtspassage auf der Benachrichtigungskarte unterschrieben“) kann der Generalbevollmächtigte alle Arten von Verträgen im Namen des Vollmachtgebers abschließen und diesen gegenüber Banken, Behörden, Gerichten usw vertreten. Wann macht man so etwas? Wenn man sich um geschäftliche Dinge nicht kümmern kann (Überlastung, längerer Auslandsaufenthalt, hohes Alter, Krankheit) oder will.
Einen ganz anderen Anwendungsbereich hat die Vorsorgevollmacht im engeren Sinn der § 1901 a Abs. 5 und § 1901 c Satz 2 BGB.
Hier steht nicht die rechtsgeschäftliche Vertretung (Vertragsabschlüsse etc.) im Vordergrund, sondern die Wahrnehmung der höchstpersönlichen Interessen des Vollmachtgebers gegenüber Ärzten, Krankenhaus und Pflegeheim, wenn sich der Vollmachtgeber nicht mehr selbst dazu äußern oder einen eigenen Willen bilden kann (zum Beispiel wegen Bewusstlosigkeit, Koma oder fortgeschrittener Demenz). Kann der Betroffene sich in der konkreten Situation nicht selbst äußern, muss in bestimmten Situationen ein Betreuer bestellt werden. Dies kann man durch die Benennung eines Vorsorgebevollmächtigten vermeiden. Der Vorsorgebevollmächtigte hat dann insbesondere die Aufgabe, dem Willen des Patienten, den dieser vielleicht in einer Patientenverfügung näher beschrieben hat, Ausdruck und Geltung zu verschaffen (so explizit der Wortlaut des § 1901 a Abs. 1 Satz 2 BGB).
Fazit:
Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder Bürger erteilen, damit im Falle der Geschäftsunfähigkeit eine Vertrauensperson in seinem Sinne handeln kann.
Eine Generalvollmacht sollten u.a. alle die erteilen, welche einen längeren Auslandsaufenthalt planen. Hier kann der Bevollmächtigte - unabhängig davon, ob der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist oder nicht- handeln.
I.d.R beinhaltet eine Generalvollmacht bei Privatpersonen die Vorsorgevollmacht, ggf noch die Patientenverfügung.
Alles sollte notariell beurkundet sein.
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