Pirx hat geschrieben:........... Diese Bestätigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug in den deutschen Fahrzeugpapieren als Oldtimer anerkannt ist (H- oder 07-Kennzeichen). Außerdem gilt dieses Formular "eigentlich" nur für eine Einreise und muß bei jeder weiteren Einreise erneuert werden. Weitere Details dazu finden sich hier im Forum.
Pirx
Hier mal ein paar Infos direkt von der Grenze
1: Bestätigung: Für FZG aus D über 3,5t egal mal ob LKW oder Womo über 30 Jahre ( mit oder ohne H). Wenn man keine PSVA zahlen will muß man am Grenzposten eine Bescheinigung für die Befreiung der LSVA holen. Diese ist kostenlos. Man braucht dafür seinen Personalausweis und die FZG-Papiere. Gibt man im Schalter ab. Dann gibt der Beamte im Schalter die Daten in den Rechner ein und gibt dir den Ausdruck (Befreiung der PSVA)
2: Der Zöllner kann aber bei bedenken die Befreiung verwehren. Normal machen die das aber aufgrund der Papiere.
Das führt mich zu den deutschen Papieren: Das ist den Zöllner erst mal egal was in den "deutschen" Papieren steht. Egal ob H oder nicht H.
3:Es zählt 30 Jahre. Das hab ich selbst schon auspobiert. Ein H-Kennzeichen ist NICHT erforderlich. Aber die Zöllner kennen das deutsche H-Kennzeichen und das erleichtert bei Bedenken bei umgebauten FZG eine Befreiung zu bekommen. (Aussage Zöllner)
4: Die Bewilligung ist für eine Ein und eine Ausfahrt geschrieben. Die Ausreise wid nicht abgestempelt.
Für den KAT hatte ich diesbezüglich nachgefragt (Gut ich bin Grenzgänger und Grenzstadt)-Antwort: Wenn FZG+KZ gleich ist gillt dies das ganze Jahre.
Und Jedes Jahr eine neue. Ich versuche das mal schriftlich zu bekommen.
Grüße und hier ein Bild der aktuellen Bewilligung aus dem großen Zoll von Krezlingen/Konstanz vom Juni dieses Jahres
PS: Gehört habe ich schon das wenn in den FZG-Papier "Veteranefahrzeug" steht man gar nichts mehr braucht und direkt rumfahren kann.
Unsere Zollstelle weiß nix davon. Angeblich aber ne andere. Da bin ich auf jeden Fall noch dran das genau herauszufinden.