Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf entspri
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Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf entspri
Hallo.
Ich habe eine kurze Frage (die wahrscheinlich wieder länger wird als mir lieb ist):
Ich habe in einem spanischen Onlineshop etwas bestellt. Das dort bestellte (ein Tretlager) hat laut Beschreibung z.B. eine Titanachse und einen Carbonkörper. Nun kam es an und besteht aus Stahl. Natürlich habe ich dort hauptsächlich bestellt, weil dieses Tretlager wesentlich günstiger war als anderswo.
In D ist es meines Erachtens so: Selbst wenn der Shop sich in der Beschreibung verschrieben hätte, müsste er mir, nachdem er mir im Auftrag Preis und Ware bestätigt hat, diese so liefern. Oder sitze ich da einem Bären auf?
Gilt dies nun EU-Weit oder weiß jemand ob das in Spanien anders ist?
Ich werde natürlich auf die Entfernung keinen Streit anfangen, aber freundlich nachfragen mit den richtigen Argumenten kann ja nichts schaden.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße,
Transporter.
Ich habe eine kurze Frage (die wahrscheinlich wieder länger wird als mir lieb ist):
Ich habe in einem spanischen Onlineshop etwas bestellt. Das dort bestellte (ein Tretlager) hat laut Beschreibung z.B. eine Titanachse und einen Carbonkörper. Nun kam es an und besteht aus Stahl. Natürlich habe ich dort hauptsächlich bestellt, weil dieses Tretlager wesentlich günstiger war als anderswo.
In D ist es meines Erachtens so: Selbst wenn der Shop sich in der Beschreibung verschrieben hätte, müsste er mir, nachdem er mir im Auftrag Preis und Ware bestätigt hat, diese so liefern. Oder sitze ich da einem Bären auf?
Gilt dies nun EU-Weit oder weiß jemand ob das in Spanien anders ist?
Ich werde natürlich auf die Entfernung keinen Streit anfangen, aber freundlich nachfragen mit den richtigen Argumenten kann ja nichts schaden.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße,
Transporter.
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Du kannst generell innerhalb von 7 Tagen zurückgeben http://europa.eu/youreurope/citizens/sh ... dex_de.htm
Frank
Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer
Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758
Wie viel Expeditionsmobil ist nötig - unsere kommende 3,5 to Lösung viewtopic.php?p=824020#p824020
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Hallo Advi.
Zurückgeben... jein.
Ich würde natürlich sehr gerne das beschriebene Gut haben wollen, zu dem Preis den ich bezahlt habe. Nur dann würde sich auch eine Rücksendung des "falschen" Teils rechnen. Kostet zwar auch 12 Euro, aber wäre in Anbetracht der Ersparnis aber kein Problem.
Wenn die nicht wollen behalte ich das "falsche" Lager. Passen tut es, nur die anderen Variante wäre "High-End".
Intressant wäre halt zu wissen ob es evtl. in Spanien Regelungen gibt, nachdem ein Verkäufer dem Käufer NACH zustandekommen des Kaufvertrags eine Ware liefern MUSS die den beschriebenen Eigenschaften (die Kaufgrund waren) entspricht, oder ob es ähnliches gibt wie bei uns den (bin nicht mehr ganz sicher, man möge mich korrigieren, eben erst gefunden) §119 nachdem sich der Verkäufer wohl auch in D (entgegen meiner Annahme im ersten Post) einfach auf einen Irrtum berufen kann.
Grüße,
Transporter.
Zurückgeben... jein.
Ich würde natürlich sehr gerne das beschriebene Gut haben wollen, zu dem Preis den ich bezahlt habe. Nur dann würde sich auch eine Rücksendung des "falschen" Teils rechnen. Kostet zwar auch 12 Euro, aber wäre in Anbetracht der Ersparnis aber kein Problem.
Wenn die nicht wollen behalte ich das "falsche" Lager. Passen tut es, nur die anderen Variante wäre "High-End".

Intressant wäre halt zu wissen ob es evtl. in Spanien Regelungen gibt, nachdem ein Verkäufer dem Käufer NACH zustandekommen des Kaufvertrags eine Ware liefern MUSS die den beschriebenen Eigenschaften (die Kaufgrund waren) entspricht, oder ob es ähnliches gibt wie bei uns den (bin nicht mehr ganz sicher, man möge mich korrigieren, eben erst gefunden) §119 nachdem sich der Verkäufer wohl auch in D (entgegen meiner Annahme im ersten Post) einfach auf einen Irrtum berufen kann.
Grüße,
Transporter.
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Nur mal angenommen, es gäbe diese Regelung, wie willst Du deren Einhaltung von hier aus durchsetzen?
Ich dachte bisher nur TT macht solche Geschäfte...
Grüße, Ingolf
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Bitte den ersten Post richtig lesen. Insbesondere der vorletzte Satz sollte Deine Frage beantworten.
Grüße,
Transporter.
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Ich hätte ja gedacht, Du liest http://europa.eu/youreurope/citizens/sh ... dex_de.htm auch
Ist immerhin dick und fett verlinkt 



Da kannst Du sogar nen Link schicken, mit spanischen Text, also mehr kann man Dir beim besten Willen nicht helfenNachbesserungen, Ersatzlieferungen und Erstattungen
Wenn Sie in der EU bei einem Online-Verkäufer Waren einkaufen, können Sie deren kostenlose Nachbesserung oder eine kostenlose Ersatzlieferung verlangen, wenn die Waren sich als mangelhaft erweisen oder nicht der Beschreibung entsprechen. Sie haben also dieselben Rechte wie bei einem Einkauf in einem Ladengeschäft.
Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich ist, haben Sie Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Kaufpreises.

Frank
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Uppsss... sorry, den Link hab ich nicht mitgeschnitten... 
Les ich gleich mal...
Grüße,
Transporter

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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
EU weit gilt bei Internetkäufen seit seit etwa 2002 die Regelung, dass der Verbraucher ein in der EU ansässiges ausländisches Unternehmen an seinem Wohnsitz verklagen kann. Dabei findet das ausländische Gesetz keine Anwendung!
Der ausländische Verkäufer muss aber EU weit angeboten haben!
D.h. der spanische Verkäufer verkauft über E. Deutschland. Hast Du bei dem spanischen Käufer auf E. Spanien gekauft, kann die Eu-Regelung zunächst nicht angewandt werden.
Konkret in Deinem Fall -sofern der Verkäufer EU weit angeboten hat - unterliegt der getätigte Kauf in letzter Instanz deutschem Recht.
Darauf kannst Du Dich bei der Auseinandersetzung mit dem Verkäufer berufen.
Gruß,
Rainer
Der ausländische Verkäufer muss aber EU weit angeboten haben!
D.h. der spanische Verkäufer verkauft über E. Deutschland. Hast Du bei dem spanischen Käufer auf E. Spanien gekauft, kann die Eu-Regelung zunächst nicht angewandt werden.
Konkret in Deinem Fall -sofern der Verkäufer EU weit angeboten hat - unterliegt der getätigte Kauf in letzter Instanz deutschem Recht.
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Danke für die Auskunft. Was meint "E. Deutschland" und "E. Spanien"?
Grüße,
Transporter
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Achso. Ich habe gar nicht bei Ebay gekauft.
Sondern in einem spanischen Onlineshop eines Spezialausrüsters. Der verkauft/sendet europaweit.
Grüße,
Transporter
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
...dann würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass der Verkauf / Kauf deutschem Recht unterliegt...dies kannst Du ja dem Verkäufer so mitteilen, bzw. in Deinen Verhandlungen einfliessen lassen.Der verkauft/sendet europaweit.
Wenn Du aber "Ernst" machen willst, dann bitte vorher zu einem Fachanwalt, welcher zunächst einmal die Webseite des Verkäufers unter die Lupe nimmt...
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Re: Spanisches Einzelhandelsrecht: Wer hat Ahnung? Kauf ents
Ok, Danke.
Einen Streit wird es aber nicht geben. Ich habe ja ein Lager bekommen auch für den üblichen Preis; ich vermute die haben sich bei der Beschreibung vertan.
Aber Fragen kostet ja nichts
.
Grüße,
Transporter
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