Fahrtenschreiber
Moderator: Moderatoren
Fahrtenschreiber
An alle Fomo´s, dringend und wahrscheinlich leidiges Thema.
Stehe vielleicht kurz vor dem Kauf eines LKW Womo´s mit
10,5 t z.Gg. das kein EG-Kontrollgerät hat, was man ja auch
nicht braucht, aber auch keinen Fahrtenschreiber an board hat.
Fährt aber schon einige Jahre unbehelligt weder von Polizei
noch durch den TÜV durch die Lande.
Also?
Ich weiß, es ist ein leidiges Thema, doch so richtig Auskunft
kann ich nirgens bekommen und es eilt etwas.
Benedikt
Stehe vielleicht kurz vor dem Kauf eines LKW Womo´s mit
10,5 t z.Gg. das kein EG-Kontrollgerät hat, was man ja auch
nicht braucht, aber auch keinen Fahrtenschreiber an board hat.
Fährt aber schon einige Jahre unbehelligt weder von Polizei
noch durch den TÜV durch die Lande.
Also?
Ich weiß, es ist ein leidiges Thema, doch so richtig Auskunft
kann ich nirgens bekommen und es eilt etwas.
Benedikt
"EIN ABENTEUER IST EINE VON DER RICHTIGEN SEITE AUS BETRACHTETE STRAPAZE"
(Gilbert Keith Chesterton)
(Gilbert Keith Chesterton)
Re: Fahrtenschreiber
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen brauchen auch keinen Fahrtschreiber. Die meisten anderen schon. Die Grundlage für die Fahrtschreiberpflicht steckt im §57a StVZO. Die Ausnahme für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen verbirgt sich in EG 561-2006 Artikel 3 i)
Christoph
Christoph
Re: Fahrtenschreiber
Hallo Christoph,
".....brauchen auch keinen Fahrtenschreiber...."
Er ist Bj. Ende 2006! Also nix mit H-Kennzeichen.
Benötige ich nun als Sonder KFZ Wohnmobil über 7,5 t
einen Fahrtenschreiber?
Grüßle
Juergen
".....brauchen auch keinen Fahrtenschreiber...."
Er ist Bj. Ende 2006! Also nix mit H-Kennzeichen.
Benötige ich nun als Sonder KFZ Wohnmobil über 7,5 t
einen Fahrtenschreiber?
Grüßle
Juergen
"EIN ABENTEUER IST EINE VON DER RICHTIGEN SEITE AUS BETRACHTETE STRAPAZE"
(Gilbert Keith Chesterton)
(Gilbert Keith Chesterton)
- Wombi
- Trucker-Urgestein
- Beiträge: 8858
- Registriert: 2006-10-03 19:57:10
- Wohnort: südl. München /// zZ. Bolivien
- Kontaktdaten:
Re: Fahrtenschreiber
Hallo Jürgen,
reden wir hier von einem weißen MAN ???
.... mit deutscher Zulassung ???
Der hatte noch nie einen, und bisher hats niemand gestört. ......
Wir haben einen Fahrtenschreiber drin, aber der interessierte noch nie jemanden ..... auch nie geprüft.
Gruß, Wombi
reden wir hier von einem weißen MAN ???

Der hatte noch nie einen, und bisher hats niemand gestört. ......
Wir haben einen Fahrtenschreiber drin, aber der interessierte noch nie jemanden ..... auch nie geprüft.
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
Re: Fahrtenschreiber
Ja! §57a StVZO verlangt das.notyet hat geschrieben:Benötige ich nun als Sonder KFZ Wohnmobil über 7,5 t einen Fahrtenschreiber?
Gruß
Christoph
Re: Fahrtenschreiber
Hallo Wombi,
sind sie denn nicht alle weiß?
Aber ja, könnte sein, dass wir von demselben reden.
Kennst du ihn gut?
Benutzt ihr euern Fahrtenschreiber?
Juergen
sind sie denn nicht alle weiß?

Aber ja, könnte sein, dass wir von demselben reden.
Kennst du ihn gut?
Benutzt ihr euern Fahrtenschreiber?
Juergen
"EIN ABENTEUER IST EINE VON DER RICHTIGEN SEITE AUS BETRACHTETE STRAPAZE"
(Gilbert Keith Chesterton)
(Gilbert Keith Chesterton)
- Wombi
- Trucker-Urgestein
- Beiträge: 8858
- Registriert: 2006-10-03 19:57:10
- Wohnort: südl. München /// zZ. Bolivien
- Kontaktdaten:
Re: Fahrtenschreiber
Hallo Jürgen,
Du hast ne pers. Nachricht. ( oben links neben anmelden .... )
Gruß, Wombi
Du hast ne pers. Nachricht. ( oben links neben anmelden .... )
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
Re: Fahrtenschreiber
Hallo,notyet hat geschrieben:
sind sie denn nicht alle weiß?![]()
meiner ist blau - und hat deswegen keinen Schreiberling. Versuch´mal die Suchfunktion!
Gruß
MAK
Einen Raum als Beziehung zu verstehen ist wie Chili essen. Durch Chili wird die innere Form des Mundes spürbar. (Ernesto Neto)
Re: Fahrtenschreiber
Hallo Benedikt,
wie Filly es schon geschrieben hat, ab 7,5 t wird es Pflicht. Und entgegen anderer Meinungen hier, vertrete ich die Meinung dass das Führen der Scheiben auch mal nützlich sein kann. Sollte einmal jemand behaipten du seist zu schnell gefahren hast du als beweis die Scheibe.
Mein Fahrtenschreiber wurde zwar nicht immer, aber doch schon zweimal geprüft.
Wolfgang
wie Filly es schon geschrieben hat, ab 7,5 t wird es Pflicht. Und entgegen anderer Meinungen hier, vertrete ich die Meinung dass das Führen der Scheiben auch mal nützlich sein kann. Sollte einmal jemand behaipten du seist zu schnell gefahren hast du als beweis die Scheibe.
Mein Fahrtenschreiber wurde zwar nicht immer, aber doch schon zweimal geprüft.
Wolfgang
Träumen heißt...
durch den Horizont blicken.
durch den Horizont blicken.
Re: Fahrtenschreiber
Hallo @Wolfgang,
da Benedikts Auto erst Ende 2006 in den Verkehr gekommen ist darf er den guten alten Schreiber nicht mehr haben. Er bräuchte das neumodische Dingens mit Fahrerkarte Unternehmerkarte und Trallala.
Dagegen habe ich auch was. Den Fahrtenschreiber mit Einlegeblättern hätte ich auch ohne Murren akzeptiert. Stichtag für das neue Teil ist Erstzulassung ab 1. Juni 2006.
Gruß
MAK
da Benedikts Auto erst Ende 2006 in den Verkehr gekommen ist darf er den guten alten Schreiber nicht mehr haben. Er bräuchte das neumodische Dingens mit Fahrerkarte Unternehmerkarte und Trallala.
Dagegen habe ich auch was. Den Fahrtenschreiber mit Einlegeblättern hätte ich auch ohne Murren akzeptiert. Stichtag für das neue Teil ist Erstzulassung ab 1. Juni 2006.
Gruß
MAK
Einen Raum als Beziehung zu verstehen ist wie Chili essen. Durch Chili wird die innere Form des Mundes spürbar. (Ernesto Neto)
Re: Fahrtenschreiber
Hallo,
habe ein Fahrzeug mit 11,99 to zGG. und keinen Fahrtenschreiber von Anfang an bei einem Neufahrzeug. Je nach Bundesland ist die Zulassung wahrscheinlich anders. Hier in NRW hat man mir damals (2003) gesagt man benötige für die Erstzulassung einen Fahrtenschreiber. Unser Fahrzeug wurde aber in Baden-Württemberg erstmalig zugelassen und dort benötigen es damals nur Fahrzeuge, die für den gewerblichen Verkehr genutzt werden, also keine Sonder KFZ Wohnmobil. Bei späteren jährlichen Kontrollen egal ob TÜV oder DEKRA hat nie wieder jemand gefragt, bei 1 Autobahnkontrolle durch die Polizei in NRW wurde ich danach gefragt, da ich aber sagte es wäre ein Wohnmobil und es würde keinen Fahrtenschreiber benötigen da kein gewerblicher Verkehr durfte ich weiter fahren.
Mein damaliger PKW ( Mercedes G), den ich als Firmenfahrzeug in NRW zugelassen hatte benötigte unsinnigerweise einen Fahrtenschreiber für die Zulassung, es ging dabei um die Möglichkeit Lasten von mehr als 1.000kg transportieren zu können. Den habe ich dann unter dem Beifahrersitz einbauen lassen für die Zulassung und es hat auch niemanden mehr interessiert; ich habe ihn dann später wieder ausgebaut und verkauft.
Grüße
Peter
habe ein Fahrzeug mit 11,99 to zGG. und keinen Fahrtenschreiber von Anfang an bei einem Neufahrzeug. Je nach Bundesland ist die Zulassung wahrscheinlich anders. Hier in NRW hat man mir damals (2003) gesagt man benötige für die Erstzulassung einen Fahrtenschreiber. Unser Fahrzeug wurde aber in Baden-Württemberg erstmalig zugelassen und dort benötigen es damals nur Fahrzeuge, die für den gewerblichen Verkehr genutzt werden, also keine Sonder KFZ Wohnmobil. Bei späteren jährlichen Kontrollen egal ob TÜV oder DEKRA hat nie wieder jemand gefragt, bei 1 Autobahnkontrolle durch die Polizei in NRW wurde ich danach gefragt, da ich aber sagte es wäre ein Wohnmobil und es würde keinen Fahrtenschreiber benötigen da kein gewerblicher Verkehr durfte ich weiter fahren.
Mein damaliger PKW ( Mercedes G), den ich als Firmenfahrzeug in NRW zugelassen hatte benötigte unsinnigerweise einen Fahrtenschreiber für die Zulassung, es ging dabei um die Möglichkeit Lasten von mehr als 1.000kg transportieren zu können. Den habe ich dann unter dem Beifahrersitz einbauen lassen für die Zulassung und es hat auch niemanden mehr interessiert; ich habe ihn dann später wieder ausgebaut und verkauft.
Grüße
Peter
Re: Fahrtenschreiber
Mein TÜV Mensch fragt mich jedes Jahr nach dem Fahrtschreiber bzw. der Eichung desselben. Und ich bin mir sicher, er würde mir keine Plakette geben (zurecht), wenn ich nicht EG 561-2006 vorzuweisen hätte.
...
...
- Wombi
- Trucker-Urgestein
- Beiträge: 8858
- Registriert: 2006-10-03 19:57:10
- Wohnort: südl. München /// zZ. Bolivien
- Kontaktdaten:
Re: Fahrtenschreiber
Hast ja auch nen groooooßen LKW.
Gruß, Wombi

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
Re: Fahrtenschreiber
Hi,
aus meiner Sicht müssen unsers SoKfz´s (sofern als solche zugelassen) zwar einen
Fahrteschreiber haben ( wegen §57a StVZO > 7,5t) diesen auch benutzen (§57 (2))
aber unterliegen nicht den Lenk und Ruhezeiten zur Führung des Fahrzeuges wenn als SoKfZ zugelassen.
Denn der Geltungsbereich der EG 561-2006 bezieht sich auf:
Artikel 1:
mit aufgeführt wird.
Abgesehen davon ist es Sinnvoll den Fahrtenschreiber und die damit einehrgehenden Vorteile zu nutzen
(wegen der Nachweismöglichkeit).
Darüber hinaus ist es auch empfehlenswert sich an die Lenk- und Ruhehzeiten zu halten. Diese dürften
für uns im Allgemeinen kein großes Problem darstellen und umsonst sind die Regelungen nicht entstanden.
Gruß Ulrich
aus meiner Sicht müssen unsers SoKfz´s (sofern als solche zugelassen) zwar einen
Fahrteschreiber haben ( wegen §57a StVZO > 7,5t) diesen auch benutzen (§57 (2))
aber unterliegen nicht den Lenk und Ruhezeiten zur Führung des Fahrzeuges wenn als SoKfZ zugelassen.
Denn der Geltungsbereich der EG 561-2006 bezieht sich auf:
Artikel 1:
Artikel 2:"..... Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um ...."
Natürlich auch dem von Filly erwähnten Artikel 3 i des EG 561-2006 welcher u.a. explizit in §57 als Ausnahme" (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich
Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung
von mehr als neun Personen einschließlich des
Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.
"
mit aufgeführt wird.
Abgesehen davon ist es Sinnvoll den Fahrtenschreiber und die damit einehrgehenden Vorteile zu nutzen
(wegen der Nachweismöglichkeit).
Darüber hinaus ist es auch empfehlenswert sich an die Lenk- und Ruhehzeiten zu halten. Diese dürften
für uns im Allgemeinen kein großes Problem darstellen und umsonst sind die Regelungen nicht entstanden.
Gruß Ulrich
Re: Fahrtenschreiber
hallo Gemeinde,
habe erst kürzlich einen ehemaligen Feuerwehrwagen (ohne Tachograph) umtypisiert zum Wohnmobil mit zGG 9,5 to.
Der Prüfer stellte keine einzige Frage nach dem Fahrtenshreiber. Erwähnte sogar noch, dass so ein Fahrzeug den nicht brauche.
Soviel zur Situation im Bayern.
mfg
Sico
habe erst kürzlich einen ehemaligen Feuerwehrwagen (ohne Tachograph) umtypisiert zum Wohnmobil mit zGG 9,5 to.
Der Prüfer stellte keine einzige Frage nach dem Fahrtenshreiber. Erwähnte sogar noch, dass so ein Fahrzeug den nicht brauche.
Soviel zur Situation im Bayern.
mfg
Sico
- Pirx
- Säule des Forums
- Beiträge: 17776
- Registriert: 2006-10-04 20:03:38
- Wohnort: Raum Stuttgart
- Kontaktdaten:
Re: Fahrtenschreiber
Na prima!uuu hat geschrieben:Hi,
aus meiner Sicht müssen unsers SoKfz´s (sofern als solche zugelassen) zwar einen
Fahrteschreiber haben ( wegen §57a StVZO > 7,5t) diesen auch benutzen (§57 (2))
aber unterliegen nicht den Lenk und Ruhezeiten zur Führung des Fahrzeuges wenn als SoKfZ zugelassen.
Denn der Geltungsbereich der EG 561-2006 bezieht sich auf:
Artikel 1:Artikel 2:"..... Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um ...."Natürlich auch dem von Filly erwähnten Artikel 3 i des EG 561-2006 welcher u.a. explizit in §57 als Ausnahme" (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich
Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung
von mehr als neun Personen einschließlich des
Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.
"
mit aufgeführt wird.
Abgesehen davon ist es Sinnvoll den Fahrtenschreiber und die damit einehrgehenden Vorteile zu nutzen
(wegen der Nachweismöglichkeit).
Darüber hinaus ist es auch empfehlenswert sich an die Lenk- und Ruhehzeiten zu halten. Diese dürften
für uns im Allgemeinen kein großes Problem darstellen und umsonst sind die Regelungen nicht entstanden.
Gruß Ulrich
Dann wärmen wir das Thema halt zum 27348. Mal auf ...
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.