LKW maut wer hat ahnung
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LKW maut wer hat ahnung
hallo..kann im netzt nix richtiges finden..
da steht nur die maut gilt für LKWs die für güterverkehr genutzt werden..
was mit LKWS DIE PRIVAT GENÜTZT WERDEN???
folgendes problem..
mit einem unimog bis 7,5tonnen gesamtgewicht..soll ein wohnanhänger mit ca. 8 to gezogen werden von holland nach deutschland...
maut ja oder nein??
wer hat konkrete infos oder nen aussagefähigen aktuellen link!!
da steht nur die maut gilt für LKWs die für güterverkehr genutzt werden..
was mit LKWS DIE PRIVAT GENÜTZT WERDEN???
folgendes problem..
mit einem unimog bis 7,5tonnen gesamtgewicht..soll ein wohnanhänger mit ca. 8 to gezogen werden von holland nach deutschland...
maut ja oder nein??
wer hat konkrete infos oder nen aussagefähigen aktuellen link!!
- MartinK
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Hei!
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText4
Hier ist die offizielle Seite des Bundes. Demnach mußt du (weil über 12 Tonnen) Maut bezahlen.
Leider finde ich keinen Hinweis auf die Ausnahme "H-Zulassung"
Gruss
MartinK
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText4
Hier ist die offizielle Seite des Bundes. Demnach mußt du (weil über 12 Tonnen) Maut bezahlen.
Leider finde ich keinen Hinweis auf die Ausnahme "H-Zulassung"

Gruss
MartinK
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Hauptsache man ist gesund und die Frau hat Arbeit
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- tauchteddy
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Ich schaue da lieber auf die Seite von Toll Collect.
Da steht:
(1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen,
1.
die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
Ist die angefragte Kombi "ausschließich für den Güterverkehr bestimmt"? Da ein Wohnanhänger gezogen werden soll wohl nicht. Also mautfrei.
Hier steht es nochmal ausdrücklich.
Früher waren auch H ausgenommen, das finde ich jetzt nicht mehr. Vielleicht hat man das rausgenommen, weil es auch gewerblichen Verkehr mit H-Fahrzeugen gibt.
Da steht:
(1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen,
1.
die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
Ist die angefragte Kombi "ausschließich für den Güterverkehr bestimmt"? Da ein Wohnanhänger gezogen werden soll wohl nicht. Also mautfrei.
Hier steht es nochmal ausdrücklich.
Früher waren auch H ausgenommen, das finde ich jetzt nicht mehr. Vielleicht hat man das rausgenommen, weil es auch gewerblichen Verkehr mit H-Fahrzeugen gibt.
Zuckerbrot ist aus.
- tauchteddy
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Hier steht wer nicht zahlen muß:
http://www.toll-collect.de/mautsystem/t ... 18FF.app01
So wie ich das verstehe muß Du zahlen wenn der Mog als LKW zugelassen ist und das Gespann durch den Anhänger über 12to hinaus kommt .
Vor Toll-Collect hab ich einen Umzug mit 7,45to LKW + 10to Anhänger gemacht . Ich mußte trotz rein privat Transport zahlen .Das einzigste was mich etwas zweifeln läst , es ist bei Dir ein Wohnwagen .
Ich dachte im Ausland ist es kompliziert so was raus zu bekommen , Deutschland ist auch nicht besser
Garfield
Edit: Demnach mußt Du auch zahlen mit Wohnwagen wenn Zufahrzeug zulassungsart LKW ist , egal ob gewerblich oder privat
http://www.toll-collect.de/mautsystem/t ... FF6A.app02
http://www.toll-collect.de/mautsystem/t ... 18FF.app01
So wie ich das verstehe muß Du zahlen wenn der Mog als LKW zugelassen ist und das Gespann durch den Anhänger über 12to hinaus kommt .
Vor Toll-Collect hab ich einen Umzug mit 7,45to LKW + 10to Anhänger gemacht . Ich mußte trotz rein privat Transport zahlen .Das einzigste was mich etwas zweifeln läst , es ist bei Dir ein Wohnwagen .
Ich dachte im Ausland ist es kompliziert so was raus zu bekommen , Deutschland ist auch nicht besser

Garfield
Edit: Demnach mußt Du auch zahlen mit Wohnwagen wenn Zufahrzeug zulassungsart LKW ist , egal ob gewerblich oder privat
http://www.toll-collect.de/mautsystem/t ... FF6A.app02
Zuletzt geändert von Garfield am 2011-01-23 16:20:26, insgesamt 1-mal geändert.
- mastersork
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Moin,tauchteddy hat geschrieben: Früher waren auch H ausgenommen, das finde ich jetzt nicht mehr. Vielleicht hat man das rausgenommen, weil es auch gewerblichen Verkehr mit H-Fahrzeugen gibt.
H- und 07-Kennzeichen sind zulassungsbedingt mautfrei, da es meines Wissens nicht legal ist mit derartigen Kennzeichen gewerblich zu fahren. Zumindest war das noch letzten September so. Ich muss aber auch zugeben, dass ich das gerade nicht mehr finde....

Würde mich die BAG trotz historischem Kennzeichen anhalten und was von wegen Anzeige drohen weil ich keine Maut zahle, würde ich jedenfalls mit Gegenanzeige wegen übler Nachrede zurück drohen, da diese Aussage ja impliziert, dass ich mich gesetzwidrig verhalte.

Grüße,
Simon
Pete guckst Du hier :
https://www.eurovignettes.eu/portal/de/ ... reset=true
So wie ich das lese egal ob gewerblich oder privat ab 12to mußte zahlen .
Garfield
https://www.eurovignettes.eu/portal/de/ ... reset=true
So wie ich das lese egal ob gewerblich oder privat ab 12to mußte zahlen .
Garfield
Zuletzt geändert von Garfield am 2011-01-24 0:44:36, insgesamt 1-mal geändert.
- tauchteddy
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Nein, das war noch nie so. Es gibt eine ganze Menge Fahrzeuge, die trotz H legal gewerblich eingesetzt werden, in Berlin beispielsweise einen Speditions-LKW und mindestens einen UPS-Bomber.mastersork hat geschrieben:H- und 07-Kennzeichen sind zulassungsbedingt mautfrei, da es meines Wissens nicht legal ist mit derartigen Kennzeichen gewerblich zu fahren. Zumindest war das noch letzten September so.
Zuckerbrot ist aus.
- mastersork
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Hm, OK das ist neu für mich. Wieder was gelernttauchteddy hat geschrieben: Nein, das war noch nie so. Es gibt eine ganze Menge Fahrzeuge, die trotz H legal gewerblich eingesetzt werden, in Berlin beispielsweise einen Speditions-LKW und mindestens einen UPS-Bomber.

Aber könnte es sich dabei um Ausnahmen handeln? Hier in der Gegend fahren öfter mal historische Busse rum und die haben alle kein H-Kennzeichen.
Möglicherweise bezog sich das Gewerbeverbot auch auf das 07-Kennzeichen, das ist ja sowieso schon ziemlich reglementiert.
Kann auch sein, dass ich das noch so im Kopf hab, da ich letzten September bei ner Versicherung angefragt hatte (wegen Oldtimer versichern) und die mir gesagt haben, dass das Kfz nicht gewerblich genutzt werden darf. Das wäre dann aber nicht vom Gesetz her sondern nur versicherungsmäßig vorgeschrieben.
- tauchteddy
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