Zuatzscheinwerfer vom TüV absegnen lassen???

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Pumba
infiziert
Beiträge: 94
Registriert: 2006-10-12 21:40:22
Wohnort: Eichstätt

Zuatzscheinwerfer vom TüV absegnen lassen???

#1 Beitrag von Pumba » 2010-09-27 23:32:38

Hallo an alle,
möchte gern vorne bei meinem 911er Zusatzscheinwerfer anbauen. Jetzt meinte ein Spezl von der Werkstatt, dieses müsste in den Papieren eingetragen werden. Wie ist das nun? Muss ich Zusatzscheinwerfer eintragen lassen oder nicht?

Danke

Harry

Benutzeravatar
Ingenieur
Allrad-Philosoph
Beiträge: 4645
Registriert: 2006-10-04 4:46:31
Wohnort: Bei Hannover

#2 Beitrag von Ingenieur » 2010-09-27 23:57:02

Hallo,

wenn die Zusatzscheinwerfer Arbeitsscheinwerfer sind, die sich
getrennt von Abblend- und Fernlicht schalten lassen,
kann man ohne Genehmigung anbauen, was mann will.

...
Offizielles Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G & VEFK bis 110 kV

Benutzeravatar
Tomduly
Forumsgeist
Beiträge: 5029
Registriert: 2006-10-04 10:33:54

#3 Beitrag von Tomduly » 2010-09-28 0:55:54

Moin,

lt. Hella gilt die summierte Lichtmenge als massgebliches Kriterium, wieviel Licht man sich ans Auto schrauben darf:

"Die Referenzzahl (Ref.) ist ein Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese
Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten. Gezählt werden hier die beiden Werte
des serienmäßigen Fernlichts (linker und rechter Hauptscheinwerfer) zuzüglich der Werte weiterer montierter
Fernscheinwerfer
. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingetragen." (Quelle: Hella)

Ferner sollten Zusatz-(Fern-)Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei sein. Was einen aber nicht von der Beachtung obiger Referenzzahlgrenze befreit.

Die StVZOist als Informationsquelle diesbezüglich zu allgemein formuliert, das steht vermutlich in den Durchführungsvorschriften detaillierter...

Grüsse

Tom

Benutzeravatar
Wilmaaa
Forenteam
Beiträge: 20062
Registriert: 2006-10-02 9:50:27
Wohnort: 35519 Rockenberg
Kontaktdaten:

#4 Beitrag von Wilmaaa » 2010-09-28 8:53:31

Guck mal hier, da hab ich ein pdf verlinkt, in dem alles zum Thema Licht erklärt ist, inkl. Maße und Einbauhöhen:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 246#164246
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

mabdt

#5 Beitrag von mabdt » 2010-09-28 10:38:19

Hallo,
zwei Zusatzscheinwerfer fuer Fernlicht und zwei fuer Nebel sind erlaubt ohne gesonderte Eintragung.(mehr nicht,mehr gibts auch nicht mit einer Eintragung,aber wenn man mehr )Zusatzscheinwerfer wie 2 anbaut,muessen die abgedeckt sein)
Arbeitsscheinwerfer auch,die duerfen aber nicht mit dem Licht zusammen angehen.Muessen halt einen extra Schalter haben.
Ist auch ohne Eintragung erlaubt.
Gruss
Manfred

Benutzeravatar
eumel
Selbstlenker
Beiträge: 187
Registriert: 2010-03-31 1:16:13
Wohnort: Reinbek (SH)

#6 Beitrag von eumel » 2010-09-28 14:14:40

Moin,

Arbeitscheinwerfer müssen nicht abgedeckt werden. Davon kann man sich soviele ans Auto schrauben wie Platz ist. Die einzige Vorschrift dazu ist das sie nicht während der Fahrt an sein dürfen.

Gruß,

Ch.

PS: http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100
Zuletzt geändert von eumel am 2010-09-28 14:19:18, insgesamt 1-mal geändert.

Antworten