folgendes aus den AGBs der ADAC PLUS Mitgliedschaft:
(Auszüge)
§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
[...]
3.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als
9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung.
Der
Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger
als 1 m voneinander,
gelten als eine Achse.
4.
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht
erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden
der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).
[...]
https://www.adac.de/_mm/pdf/ADAC_Bestim ... g_3013.pdf
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