Versicherungsschutz Türkei ???

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Murphy
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Versicherungsschutz Türkei ???

#1 Beitrag von Murphy » 2009-06-03 11:43:59

Hilfe !!
Ich wusste schon immer, dass Versicherungen sich im Schadensfall winden wie eine Schlange, aber dass sie sich bei harmlosen Auskünften so unklar ausdrücken müssen:

Meine gestrige Anfrage war, ob der Versicherungsschutz auch für den asiatischen Teil der Türkei gilt, die Antwort füge ich mal hier ein, meines Wissens nach besteht die Türkei derzeit noch NICHT aus einem europäischen und 2 asiatischen Teilen, oder habe ich was verpasst ?

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der europäische Teil der Türkei gehört bedingungsgemäß zum Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung. Für den asiatischen Teil der Türkei bieten wir ebenfalls Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu den im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen.
Für den asiatischen Teil der Türkei bieten wir keinen Versicherungsschutz an.
Auch in den auf der Grünen Karte „gestrichenen“ Länder gewähren wir keinen Versicherungsschutz. Dies gilt für alle Verträge.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24
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#2 Beitrag von laforcetranquille » 2009-06-03 12:11:26

Moin,
da war wohl irgendein Dünnbrettbohrer am Werk.
Normalerweile bieten alle Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz in der gesamten Türkei, genauso wie Marokko oder Tunesien an. Wir haben eine französische Versicherung die sogar Versicherungsschutz im Iran gewährt.
Die Auskunft deiner Versicherung ist non sens und wiedersprüchlich. Schau einfach auf der grünen Karte nach. Für alle Länder die nicht gestrichen sind gilt Versicherungsschutz.
Gruss Wim

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Murphy
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#3 Beitrag von Murphy » 2009-06-03 12:23:20

Hallo Wim !

Danke für die Info, bislang war ich auch deiner Meinung, bin aber etwas verunsichert - nach wie vor. Ich habe schon irgendwo gelesen, dass man bei einer längeren (Welt-)Reise seine Nummernschilder von Istanbul aus nach D zurückschicken kann , um Geld in Form von Steuern und Versicherungsprämien zu sparen, für das man keine Gegenleistung bekommt. Daraus habe ich vermutet, dass man schon ab dem asiatischen Teil der Türkei keinen Versicherungsschutz bekommt ....

murphy

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#4 Beitrag von AL28 » 2009-06-03 13:09:07

Hallo
das mit dem Asiatischen teil der Türkei ist nicht einmal so selten . :eek:
Bei meiner letzten Versicherung ( Aachener und Münchner ) war es auch so . Kein Asiatischer teil der Türkei , kein Syrien und kein Marokko .
Habe extra nochmal nachgefragt .
Es kam die Auskunft , sich an der Grenze nach einer Landesversicherung um zusehen . :wack:
Auch auf meiner Frage hin , das es zwei Jahre zuvor noch ging , wurde mir erst gar nicht geantwortet .
Eine Versicherung ist nur so gut wie ihr Vertreter . Was vor zwei Jahren noch Problemlos möglich war , ging auf einmal nicht mehr ( neuer Vertreter ) .
So hatte ich nun wirklich einen Grund die Versicherung zu wechseln ( kündigung regulär zum Jahres ende ) und ging zur Allianz .
Zahle nun zwar ca. 40,00 Euro mehr im Jahr für den AL 28 ( bei der Emma gab es komischerweise keine gravierenden Veränderungen im Preis ) aber habe nun wieder die volle Türkei und auch Marokko in der Grünen drin stehen .
Meine Erfahrung , ein guter Vertreter macht es bei so ziemlich jeder Versicherung möglich ( wen auch nur für ein bis zwei Monate ) die Grüne zu erweitern , wen nicht sogar dauerhaft .
Gruß
Oli

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#5 Beitrag von Murphy » 2009-06-03 13:17:37

Hallo Oli,
verlässt man den Versicherungsbereich und kann dies für einen bestimmten Zeitraum nachweisen, kann man die Versicherungsprämie von der heimischen Versicherung für diese Zeit rückfordern. Habe dies 2x erfolgreich undohne grössere Diskussionen für den Ägyptenurlaub durchgesetzt.

Eine Anfrage, wo die Grenzlinie der Versicherungszonen in dem asiatischen Bereich der Türkei verläuft und warum dies nicht auf meiner grünen Karte vermekt ist , habe ich gerae in die Wege geleitet.
murphy
Zuletzt geändert von Murphy am 2009-06-03 13:19:44, insgesamt 1-mal geändert.

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#6 Beitrag von cookie » 2009-06-03 13:41:44

Wenn man lieb bei der Versicherung fragt (Alte Leipziger bei uns), bekommt man ggf. auch eine gruene Versicherungskarte in der TR nicht ausgestrichen ist. Das sollte dann die gesamte Tuerkei absichern - denke ich; wenn nicht, sind wir die meiste Zeit ohne Versicherung gefahren... :angel:
Gruesse aus Mashhad,
Jan + Esther
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#7 Beitrag von Habakuk T. » 2009-06-03 13:53:56

Habe von Hr. Madau eine grüne Vers.karte für 2 Jahre, in der die TR durchgestrichen ist. Aber wenn angebe dort hinzufahren, bekomme immer eine zusätzliche Karte MIT der Türkei. Allerdings nur mit 2-3 Monate Gültigkeit, die immer reichen. Leider.

Gruß

Peter
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#8 Beitrag von AL28 » 2009-06-03 14:11:44

Hallo
Das mit dem Zurückfordern ist mir bekannt .
Aber da ich so um die 140,00 euro im Jahr bezahle , würde sich die Forderung auf so ca. 20,00 Euro für meine 5 bis 6 Wochen betragen .
Dafür werden ich wohl kaum eine Versicherung in der Türkei bekommen ( Annahme ) , ganz sicher nicht für Marokko .
Also macht es schon Sinn auf die Erteilung einer Grünen Karte zu pochen .
Von der rumlaufererei an der grenzen wegen einer Versicherung ganz zu schweigen .
Bis Ägypten ( die weiße Wüste würde mich schon reizten ) bin ich mit den AL noch nicht gekommen , deswegen habe ich damit noch keine Erfahrung im Laster bereich . aber wegen den 20 ,- Euro Rückerstattung würde ich mich nun auch nicht verrückt machen .
Gruß
Oli

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#9 Beitrag von Murphy » 2009-06-03 16:44:04

ein kleines aktuelles Update von HUK:
interessant ist auch der letzte Satz, über Leistungsminderung wird der Kunde nur nach Aufforderung informiert !!

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte entschuldigen Sie unsere vorausgegange E-Mail.

Der europäische Teil der Türkei gehört zum Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung. Auch für den asiatischen Teil der Türkei besteht Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Im asiatischen Teil der Türkei besteht für eine eventuell bestehende Kaskoversicherung kein Versicherungsschutz.

Wir unterscheiden somit nur den europäischen und den asiatischen Teil.


Des Weiteren ist es korrekt, dass wir künftig für Marokko und Tunesien keinen Versicherungsschutz mehr bieten. Sollte also Ihre aktuelle Grüne Karte ablaufen, so besteht dort kein Versicherungsschutz mehr. Bis zum Ablauf geniessen Sie dort jedoch noch Versicherungsschutz.


@Oli:
das ist Ansichtssache , ab wann sich die Einforderung der Rückerstattung lohnt. In 5 Minuten , die ich für einen Antrags-Brief/email benötige, verdiene ich keine 20EUR netto.....
Dazu kommt noch meine Einstellung , dass ich dem Staat und anderen raffgierigen Institutionen nur ungerne etwas schenke....

Die Versicherungen an der Grenze sind in jedem Fall teurer als die Haftpflicht hier. Damals hatte ich 90$ bezahlt pro angebrochenen Monat.

murphy
Zuletzt geändert von Murphy am 2009-06-03 16:59:03, insgesamt 1-mal geändert.

Wüstling

#10 Beitrag von Wüstling » 2009-06-03 19:42:15

Hallo Murphy,

ein Tip von einem Ex-Saarbrücker:

Ich war bisher bei der WGV wo auf der grünen V-Karte auch die Türkei, Marokko, Tunesien und weitere Schurkenstaaten gestrichen waren.
Man hätte eine Haftpflicht-Versicherung bei der WGV für Türkei für 30 Euro/3 Monate zusätzlich abschliessen können, allerdings keine Vollkasko.
Habe dann letztes Jahr die Versicherung gewechselt und bin zur DEVK, wo die Schurkenstaaten auf der grünen V-Karte nicht durchgestrichen sind und die Vollkasko gilt auch in diesen Ländern.
Aussage der DEVK war, daß die Vollkasko natürlich in allen Ländern gilt die mit der grünen V-Karte bereist werden können!
Bleibt zu hoffen, daß deine Kleinkarierte Versicherung im Rest von Deutschland gilt und nicht auf's Saarland beschränkt ist. :lol:

Grüße aus Bayern vom

Wüstling
Zuletzt geändert von Wüstling am 2009-06-03 19:42:58, insgesamt 1-mal geändert.

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