Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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ClausLa
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#31 Beitrag von ClausLa » 2026-09-13 16:16:12

Moment mal,
ich zitiere hier mal das KBA:

"M1-Fahrzeug
EU-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ((gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder Verordnung (EU) 2018/858). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung"

Da Wohnmobile zu letzteren gehören, sind sie zwar der EU-Fahrzeugklasse M1 (Kfz zur Personenbeförderung) zuzuordnen, aber definitiv keine Personenkraftwagen.

Gruß Claus

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Johannes D
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#32 Beitrag von Johannes D » 2026-09-13 16:47:56

Servus,

das Problem ist hier, dass Wohnmobile eine Nische sind. Und Womos über 3,5 to eine noch größere, und Womos mit denen gerne Anhänger größer als 3500 kg gezogen werden sollen .....

Auch bestehenden Eintragungen in Fahrzeugpapieren auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen ist denke ich nicht zulässig, dazu habe ich schon zu viele offensichtlich falsche Eintragungen gesehen.
Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass die Geschichte mit der Anhängelast beim Umschreiben von LKW auf M1 / M1G Wohnmobil auch einfach "vergessen" wird und dann halt der alte, evlt. zu hohe Wert, stehen bleibt.

So ist bei meinem Unimog 421 trotz nicht (mehr) vorhandener Druckluft-Anhänger-Bremse eine gebremste Anhängelast von weit über 3,5 to eingetragen (10 oder 12 to).
Bei Umschreiben der Fahrzeugunterlagen von CH auf DE ist das dem abnehmenden Mitarbeitern einfach "durch die Lappen" gegangen.

Ich frag mich da immer, ob ich mich als Endverbraucher dann am Ende darauf beziehen kann, dass ich ja auf Grundlage eines Gutachtes agiert habe. Also zB ein auf einem LKW bassierendes Womo hat eine Anhängelast von über 3,5 to eingetragen und ich nutze die "technisch korrekt".
Wegen Umschreibung auf Womo / M1 könnte das aber eigentlich rechtlich nicht mehr OK sein...

Auch muss man wohl differentieren wo (im Sinne von welches Gesetz, welche Verordnung) die Fahrzeugklassen / Fahrzeugtypen wie definiert sind. Denn das kann wohl unterschiedlich sein, und man darf das dann nicht vermischen.

viele Grüße

Johannes D.

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fridolin_22
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#33 Beitrag von fridolin_22 » 2026-09-13 17:07:46

ClausLa hat geschrieben: ↑
2026-09-13 16:16:12
Moment mal,
ich zitiere hier mal das KBA:

"M1-Fahrzeug
EU-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ((gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder Verordnung (EU) 2018/858). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung"

Da Wohnmobile zu letzteren gehören, sind sie zwar der EU-Fahrzeugklasse M1 (Kfz zur Personenbeförderung) zuzuordnen, aber definitiv keine Personenkraftwagen.

Gruß Claus
Ich bin da ganz bei Dir.
M1 ist nur der gemeinsame Schlüssel für die unterschiedlichen Ausführungen.
Wenn nur PKW im Schein steht, dann gelten die 3,5t.
Wenn WoMo eingetragen ist, sollte da doch so etwas wie "M1 FZ.Z.PS.BEF.A.BES.ZWECKST. / WOHNMOBIL" stehen. Damit ist doch klar, dass da die 3,5t Regelung nicht greifen sollte (solange den technischen Anforderungen Genüge getan wurde).

Gruß
Marc

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willem
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#34 Beitrag von willem » 2026-09-13 17:26:15

M1 ist leider M1, und M1 heißt max 3.5t Anhängelast. Auch wann M1/SA (WoMo). Auch wann auf Papiere sonst was steht. Ist doch wie Geschwindigkeit: kannst auf Papier 110km/h haben, wann nur 60 erlaubt sind bringt dir das nichts :hug:

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#35 Beitrag von querys » 2026-09-14 12:32:33

M1 ist M1. Wurde ja bereits geschrieben.
Das bedeutet PKW. Also max 3500kg Anhängelast in Deutschland.
Technisch möglich ist mehr, aber nicht erlaubt in Deutschland (wie z.B. auch 60t Zugmaschinen in Schweden).

Das SA ist der Aufbaucode. Vergleichbar mit Kombi, Pickup, Krankenwagen, Leichenwagen.
Bei denen würde ja auch niemand sagen, dass es kein PKW ist. Aber auf Grund des „besonderen Zwecks“ sind noch weitere Bedingungen an die Vergabe geknüpft (Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Kocher).

Ich fühle mich daher auch nicht an LKW durchfahrverbote, Überholverbote oder sonstiges mit dem LKW drauf, gebunden. Für mich gibt es nur Beschränkungen durch breite/Gewicht/Höhe.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#36 Beitrag von sico » 2026-09-14 14:30:48

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-14 12:32:33
M1 ist M1. Wurde ja bereits geschrieben.
Das bedeutet PKW. Also max 3500kg Anhängelast in Deutschland.
Technisch möglich ist mehr, aber nicht erlaubt in Deutschland (wie z.B. auch 60t Zugmaschinen in Schweden).

Das SA ist der Aufbaucode. Vergleichbar mit Kombi, Pickup, Krankenwagen, Leichenwagen.
Bei denen würde ja auch niemand sagen, dass es kein PKW ist. Aber auf Grund des „besonderen Zwecks“ sind noch weitere Bedingungen an die Vergabe geknüpft (Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Kocher).

Ich fühle mich daher auch nicht an LKW durchfahrverbote, Überholverbote oder sonstiges mit dem LKW drauf, gebunden. Für mich gibt es nur Beschränkungen durch breite/Gewicht/Höhe.
Lies doch mal die Info von Claus bzw KBA ganz genau.
Dort steht, daß Klasse M1 ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist. Diese Klasse untergliedert sich weiter in Personenkraftwagen PKW und weitere Unterversionen wie z.B. Wohnmobil.
Das bedeutet für mich, daß ein Wohnmobil zwar ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist, jedoch kein PKW ist.
Somit sollte die für PKW geltende Beschränkung für Anhänger auf max 3,5 to eben für Wohnmobile nicht relevant sein
Somit muß auch ein Wohnmobil größer 3,5 to sehrwohl die von dir genannten Beschränkungen wie Überholverbot, Einfahrverbot etc einhalten.
So interpretieren es auch die Juristen vom ADAC und es gibt dazu einige Videos in YouTube.

LG
Sico

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#37 Beitrag von querys » 2026-09-14 14:45:31

sico hat geschrieben: ↑
2026-09-14 14:30:48
So interpretieren es auch die Juristen vom ADAC und es gibt dazu einige Videos in YouTube.
Das soll jetzt nicht überheblich klingen, aber tatsächlich sehe ich die Gesetzeslage etwas anders.
Die vom KBA veröffentlichten Dokumente (z.B. SV1) sind unverbindlich und können „einfach“ geändert werden.

Aber die deutschen Gesetze enthalten nur PKW. Die künftige FGBV wird hier nur noch von M1 sprechen.

Die Beschränkung für LKW=Wohnmobile kommen aus einer Zeit, wo Wohnmobile noch als so.-KFZ national geschlüsselt wurden, diese müssen sich auch an All die LKW Schilder halten.

Aber das kann man kontrovers diskutieren, ich würde es drauf ankommen lassen, da ich mich in der Eu/DE Gesetzgebung was genau dieses Thema angeht, hervorragend auskenne.
Und ja ein Wohnmobil ist ein SPV, aber trotzdem ein M1 = Personenkraftwagen, es ist nur die Aufbaubeschreibung.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#38 Beitrag von Johannes D » 2026-09-14 14:47:59

Hi,

bei unserem EQV steht bei 5 "Kombilimousine'" ebenso stand das bei unserem Golf 6, beim Enyaq aber beim Magirus "Wohnmobil". Fz z Pers bef. b 8 Sitzplätze steht überall.

Nur bei unserem VW T3 und dem 190D steht in der Tat "Personenkraftwagen", beim Viano stand "Mehrzweckfahrzeug".

Wo finde ich denn jetzt heraus das eine Kombilimo das gleiche wie ein Personenkraftwagen ist?

cu

Johannes D.

EDIT, klarer formuliert

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#39 Beitrag von Der Initiator » 2026-09-14 15:05:10

sico hat geschrieben: ↑
2026-09-14 14:30:48
Lies doch mal die Info von Claus bzw KBA ganz genau.
Dort steht, daß Klasse M1 ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist. Diese Klasse untergliedert sich weiter in Personenkraftwagen PKW und weitere Unterversionen wie z.B. Wohnmobil.
Mal ganz zaghaft gefragt... Wenn da steht "M1 max. 3.500 kg Anhängelast", ohne dass Unterklassen genannt werden, dann gilt das vielleicht pauschal für alle M1-Fahrzeuge, egal welche Unterklasse das ist?
Allgemein: Wenn eine Tür sich schließt, öffnet sich eine andere.
Speziell: Wenn ich ein Problem behebe, ploppen zwei neue auf.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#40 Beitrag von querys » 2026-09-14 15:52:38

Der Initiator hat geschrieben: ↑
2026-09-14 15:05:10
sico hat geschrieben: ↑
2026-09-14 14:30:48
Lies doch mal die Info von Claus bzw KBA ganz genau.
Dort steht, daß Klasse M1 ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist. Diese Klasse untergliedert sich weiter in Personenkraftwagen PKW und weitere Unterversionen wie z.B. Wohnmobil.
Mal ganz zaghaft gefragt... Wenn da steht "M1 max. 3.500 kg Anhängelast", ohne dass Unterklassen genannt werden, dann gilt das vielleicht pauschal für alle M1-Fahrzeuge, egal welche Unterklasse das ist?
Korrekt, das ist ja unstreitig. M1 = 3500kg Anhängelast.
Anderes geht nur im Ausland oder über Ausnahmen.

Der Nebenschauplatz, den ich ungefragt geöffnet habe, war das Thema mit der LKW-Beschilderung.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#41 Beitrag von querys » 2026-09-14 15:57:31

Johannes D hat geschrieben: ↑
2026-09-14 14:47:59

Nur bei unserem VW T3 und dem 190D steht in der Tat "Personenkraftwagen", beim Viano stand "Mehrzweckfahrzeug".
Das sind die „alten“ Bezeichnungen.
Wir in Deutschland haben ein totales Kuddelmuddel aus EU und alten deutschen Bezeichnungen. So wirklich gradegezogen hat das seit 2007 (RiLi 2007/46/EU), spätestens seit 2018 (VO (EU€ 2018/858) niemand mehr.

Derzeit wird die StVZO überarbeitet und abgeschafft/ersetzt. Danach spricht die FGBV nur noch von M1.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#42 Beitrag von Johannes D » 2026-09-14 16:22:08

Hi,

mindestens der Golf ist als M1 eingetragen,der EQV ebenfalls und der Enyaq wurde vor knapp drei Jahren das erste mal zugelassen, also alles recht neue Papiere.

Wenn es EU weit einheitlich geregelt werden soll, gibt es dann eine Übersicht er möglichen Aufbauten? Wäre ja naheliegend.

Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Wohnmobil nicht mehr als 3500 kg ziehen können dürfen soll nur weil das Basisfahrzeug plötzlich in eine andere Klasse rutscht, wenn sich der betreffenden Technik nix ändert.
Oder noch anders, wenn technisch möglich, warum sollte ein PKW nicht mehr als 3500 kg ziehen dürfen?

Das wird sicher noch die ein oder andere lustige Konstellation geben.

lg

Johannes D.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#43 Beitrag von querys » 2026-09-14 16:59:59

Johannes D hat geschrieben: ↑
2026-09-14 16:22:08
Wenn es EU weit einheitlich geregelt werden soll, gibt es dann eine Übersicht er möglichen Aufbauten? Wäre ja naheliegend.
natürlich:
Verordnung (EU) 2018/858, Anhang I Teil C Nr. 2 für M1 Fahrzeuge. Anhang I Teil A für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (SPV), diese Aufbauarten sind nicht auf M1 beschränkt, sondern theoretisch wäre auch ein M3 Bus als Wohnmobil schlüsselbar (z.B. Rotel Busse).
Weiterhin gibt es noch Aufbaucodes in der Anlage 2, diese werden aber hauptsächlich für Anhänger/Nutzfahrzeuge benötigt (z.B. N3 BA 13 = Lastkraftwagen über 12t Tiertransporter)

Johannes D hat geschrieben: ↑
2026-09-14 16:22:08
Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Wohnmobil nicht mehr als 3500 kg ziehen können dürfen soll nur weil das Basisfahrzeug plötzlich in eine andere Klasse rutscht, wenn sich der betreffenden Technik nix ändert.
Oder noch anders, wenn technisch möglich, warum sollte ein PKW nicht mehr als 3500 kg ziehen dürfen?
Weil es nicht vorgesehen ist. Das ist so dieser 0,0001% Fall, den es zwar gibt, den man aber nicht beachtet, wenn man eine Verordnung schreibt. Sonst wird es unfassbar kompliziert. Deswegen sagt man einfach PKW = 3500kg = Auflaufbremse, fertig.
Sonst müsste man sich noch zusätzlich Gedanken darum machen, welche Verbindungseinrichtungen vorzusehen sind und wie die Bremsanlage auszulegen ist usw. usw. Wenn man Pech hat, gibt es dann in der UN-ECE nur Anforderungen für Kupplungssysteme für N Fahrzeuge.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#44 Beitrag von willem » 2026-09-15 6:15:03

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-14 12:32:33
...

Ich fühle mich daher auch nicht an LKW durchfahrverbote, Überholverbote oder sonstiges mit dem LKW drauf, gebunden. Für mich gibt es nur Beschränkungen durch breite/Gewicht/Höhe.
Ich habe das sogar einmal an ein Mautstation durchdiskutiert, da dürfte ich letztendlich PKW Gebühr bezahlen statt LKW. Stand ja nur Fzg Kategorie auf die Mauttabelle, kein gewichen oder Abmessungen :blume:

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#45 Beitrag von felix » 2026-09-16 0:25:38

Moin,

wenn ich so darüber nachdenke, habe ich zwar bereits Kombinationen aus Bus und LKW gesehen: vorne Bus, hinten Laderaum mit Hebebühne, aber noch nie einen Bus mit Anhänger über 3,5t. Obwohl es ja immer deutlich günstiger wäre, einen Anhänger hinter einen kurzen Bus zu hängen, als ein Sonderfahrzeug zu bauen…

Ich würde es sehr begrüßen, wenn ich auch in Deutschland dem Bus/PKW gleichgestellt wäre. Habe vor einer Weile einen Strafzettel auf einem Womo-Stellplatz bekommen, auf dem ein LKW-Verkehrsverbot ausgeschildert war.

Ich dachte immer, es sind nur Busse vom Verkehrszeichen 253 ausgenommen, aber auch PKW werden explizit erwähnt:

„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

Beim nächsten Knöllchen werde ich Widerspruch einlegen.

MLG
Felix
Zuletzt geändert von felix am 2026-09-16 0:43:11, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#46 Beitrag von möp » 2026-09-16 0:37:41

felix hat geschrieben: ↑
2026-09-16 0:25:38
Moin,

wenn ich so darüber nachdenke, habe ich zwar bereits Kombinationen aus Bus und LKW gesehen: vorne Bus, hinten Laderaum mit Hebebühne, aber noch nie einen Bus mit Anhänger über 3,5t. Obwohl es ja immer deutlich günstiger wäre, einen Anhänger hinter einen kurzen Bus zu hängen, als ein Sonderfahrzeug zu bauen…
anhänger hinter bus darf nur für reisegepäck sein
Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#47 Beitrag von felix » 2026-09-16 0:44:25

Moin,

und wenn es schweres Gepäck ist? (Z.B. die Bühnentechnik einer Band, Pferde, Rennautos oder was die Fahrgäste sonst gerne mit auf Reisen nehmen würden?)

MLG
Felix

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#48 Beitrag von DäddyHärry » 2026-09-16 9:00:35

Felix, Tourbusse ziehen schon Recht amtliche Tandemachser...
So aus dem Gedächtnis (SO36, Columbiahalle) waren das 3m Koffer.
(Definitiv länger als der Setra breit)

Gruß Härry
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#49 Beitrag von querys » 2026-09-16 16:32:35

felix hat geschrieben: ↑
2026-09-16 0:25:38


Ich dachte immer, es sind nur Busse vom Verkehrszeichen 253 ausgenommen, aber auch PKW werden explizit erwähnt:

„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“
Es geht sogar noch weiter:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,
Auch für schwere Wohnmobile gilt die Richtgeschwindigeit 130km/h.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#50 Beitrag von sico » 2026-09-16 16:44:07

Hier wird doch unter Punkt b) Personenkraftwagen erwähnt und separat dazu Wohnmobile.
Das bedeutet für mich ( ich wiederhole mich hier nochmals), dass ein Wohnmobil zwar ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist, aber ein Wohnmobil ist eben kein Personenkraftwagen PKW.
LG. Sico
Zuletzt geändert von sico am 2026-09-16 17:36:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#51 Beitrag von Pirx » 2026-09-16 16:48:15

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 16:32:35
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,
Hier wird doch ganz klar unterschieden zwischen Personenkraftwagen und Wohnmobilen. Ist also (im Sinne dieses Gesetzes) nicht dasselbe.

Pirx

P.S.: Sigi war schneller!
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#52 Beitrag von querys » 2026-09-16 17:04:00

Pirx hat geschrieben: ↑
2026-09-16 16:48:15
querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 16:32:35
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,
Hier wird doch ganz klar unterschieden zwischen Personenkraftwagen und Wohnmobilen. Ist also (im Sinne dieses Gesetzes) nicht dasselbe.
Ich bin da anderer Meinung, aber ich weiß auch ich steh mit meiner Meinung etwas alleine dar. Ich sehe das als historisch gewachsen an, als PKW und Wohnmobil eben noch nicht das Selbe war, im Gegensatz zu heute.
Was übrigens nicht heißt, dass ich mit 130 km/h im 12 Tonner über die BAB bretter. Das ist mir viel zu anstrengend.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#53 Beitrag von Weickenm » 2026-09-16 18:56:17

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 16:32:35


Auch für schwere Wohnmobile gilt die Richtgeschwindigeit 130km/h.
:wub:

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#54 Beitrag von Egika » 2026-09-16 19:33:16

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 16:32:35
felix hat geschrieben: ↑
2026-09-16 0:25:38


Ich dachte immer, es sind nur Busse vom Verkehrszeichen 253 ausgenommen, aber auch PKW werden explizit erwähnt:

„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“
Es geht sogar noch weiter:
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(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,
Auch für schwere Wohnmobile gilt die Richtgeschwindigeit 130km/h.
Mein Kopf ist etwas müde, aber woher nimmst Du diesen Schluss? Schwere Wohnmobile fallen doch unter a) schwere Kfz, weil für sie eben keine Ausnahme gilt.
Die 100km/h Ausnahme für Wohnmobile steht dann in https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00005.html

Oder war das satirisch gemeint?
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querys
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#55 Beitrag von querys » 2026-09-16 21:10:02

Egika hat geschrieben: ↑
2026-09-16 19:33:16

Mein Kopf ist etwas müde, aber woher nimmst Du diesen Schluss? Schwere Wohnmobile fallen doch unter a) schwere Kfz, weil für sie eben keine Ausnahme gilt.
Die 100km/h Ausnahme für Wohnmobile steht dann in https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00005.html

Oder war das satirisch gemeint?
Nein tatsächlich nicht.

Dein Zitat hat durchaus seine Richtigkeit, aber hast du mal auf das Datum geguckt? Das ist aus 2005!
Warum ist das wichtig?

2005 gab es noch keine 2007/46/EG. Eine EU-Richtlinie, die in DE-Recht umgesetzt werden musste, inzwischen abgelöst durch
EU Verordnung 2018/858.

Die deutsche Gesetzgebung hängt dem EU Recht ca. 20-30 Jahre hinterher. Das EU Recht sortiert die Wohnmobile ganz klar als Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ein = PKW.
Wohnmobile waren nach deutscher Gesetzgebung bisher immer "sonstige KFZ" oder ganz konkret
16 0500 SO.KFZ WOHNMOBIL
21 0500 SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T

Damit fallen die Fahrzeuge unter die Beschränkungen mit LKW Zeichen, da dort nur allgemein von LKW und sonstigen Fahrzeugen über 3,5t die Rede ist.

Mit der umfangreichen Änderung des SV1 wurden alle doppelten und überflüssigen nationalen Fahrzeugbezeichnungen gestrichen. Darunter sowas wie "so.KFZ-Postamt" oder "so.KFZ-Postschule" oder "SELBSTF.ARBEITSMASCH. Teppichklopfer".
Aber auch die doppelten EU Fahrzeuge wie die angesprochenen Wohnmobile, sind entfallen. Für Neufahrzeuge (seit 2023) gibt es somit keine Möglichkeit, diese national zu schlüsseln. Bestand bleibt und ließe sich auch "alt" schlüsseln, wenn gewünscht.

Im SV1 des KBA stehen die Wohnmobile auch klar bei den PKW, bzw. Bussen. Nur mit "Zweckbestimmter Aufbau"
Zweckbestimmt heißt, dass seitens der EU Gesetzgebung weitere Anforderungen an den Aufbau gestellt werden, die einzuhalten sind. Diese sind in Anhang I Teil A Nr. 5 in der VO (EU) 2018/858 aufgeschrieben.
Für die "klassischen" Aufbauarten, kann der Hersteller des Fahrzeuges "aus dem Bauch raus" festlegen, ob das jetzt ein Kombi, Coupe oder Limousine sein soll.
Zusätzliche bzw. alternative Anforderungen an Fahrzeuge mit Besonderer Zweckbestimmtung stehen in der EU (VO) 2018/858 Anhang II Anlage 1 bis 6

Das SV1 findet sich hier:
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3

Ob das jetzt gut, schlecht oder neutral ist, dass Wohnmobile in Deutschland nicht auf die LKW Schilder achten müssen, weiß ich nicht. Ich kann auch nicht beurteilen, ob das so vom Verkehrsministerium gewollt war oder ist. Es kann auch sein, dass man historisch die paar schweren Wohnmobile (>3,5t) geopfert hat und in die LKW-Beschilderung mit inkludiert hat, weil man verhindern wollte, dass jede Arbeitsmaschine (die kein LKW ist), nun im LKW Überholverbot an allem vorbeirauschen darf.

Ich habe übrigens auch mal bei den Kollegen rumgefragt. Die 3,5t Anhängelast beim PKW kommen wohl auch daher, dass man verhindern wollte, dass einer seine Sattelzugmaschine als PKW beschreiben lässt und dann gewerblich ohne Tachograph unterwegs ist. Oder einer mit einem "PKW" irgendwas bastelt und dann schwere Anhänger ziehen darf und ebenfalls gewerblich unterwegs ist. Es gibt da immer die verrücktesten Ideen seitens der Bürger.
Zuletzt geändert von querys am 2026-09-17 6:08:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#56 Beitrag von Weickenm » 2026-09-16 22:36:26

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 21:10:02
Es gibt da immer die verrücktesten Ideen seitens der Bürger.
Und genau das, ist doch irgendwie das Salz in der Suppe.
:ring:
Nicht auszumalen wenn sämtliche Prüfer nur noch im tiefergelegten Dreier im Außendienst fahren
:spiel:

Beste Grüße
Florian

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#57 Beitrag von Egika » 2026-09-17 9:26:39

querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 21:10:02
Egika hat geschrieben: ↑
2026-09-16 19:33:16

Mein Kopf ist etwas müde, aber woher nimmst Du diesen Schluss? Schwere Wohnmobile fallen doch unter a) schwere Kfz, weil für sie eben keine Ausnahme gilt.
Die 100km/h Ausnahme für Wohnmobile steht dann in https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00005.html

Oder war das satirisch gemeint?
Nein tatsächlich nicht.

Dein Zitat hat durchaus seine Richtigkeit, aber hast du mal auf das Datum geguckt? Das ist aus 2005!
Warum ist das wichtig?

2005 gab es noch keine 2007/46/EG. Eine EU-Richtlinie, die in DE-Recht umgesetzt werden musste, inzwischen abgelöst durch
EU Verordnung 2018/858.

Die deutsche Gesetzgebung hängt dem EU Recht ca. 20-30 Jahre hinterher. Das EU Recht sortiert die Wohnmobile ganz klar als Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ein = PKW.
Wohnmobile waren nach deutscher Gesetzgebung bisher immer "sonstige KFZ" oder ganz konkret
16 0500 SO.KFZ WOHNMOBIL
21 0500 SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T

Damit fallen die Fahrzeuge unter die Beschränkungen mit LKW Zeichen, da dort nur allgemein von LKW und sonstigen Fahrzeugen über 3,5t die Rede ist.
Diese Argumentation hat schonmal jemand versucht, ist damit aber über alle beschrittenen Instanzen gescheitert.
Hier ganz gut nachzulesen:
https://www.bussgeldsiegen.de/hoechstge ... -autobahn/
2021-2022: IVECO Eurofire 75E14 (www.egika.de/balticexpress)
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#58 Beitrag von querys » 2026-09-17 9:33:46

Egika hat geschrieben: ↑
2026-09-17 9:26:39
Diese Argumentation hat schonmal jemand versucht, ist damit aber über alle beschrittenen Instanzen gescheitert.
Hier ganz gut nachzulesen:
https://www.bussgeldsiegen.de/hoechstge ... -autobahn/
Interessant, das kannte ich nicht. Mit der StVZO-neu (auch FGBV genannt) würde sich die Argumentation wahrscheinlich noch einmal ändern.
Aber wie sagen Juristen immer so schön: "Ich kann mit dem selben Text zwei völlig gegensätzliche Positionen begründen, sag mir was du willst, ich schreibe dir was dazu".
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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#59 Beitrag von 4x4V10 » 2026-09-17 9:49:54

Weickenm hat geschrieben: ↑
2026-09-16 22:36:26
querys hat geschrieben: ↑
2026-09-16 21:10:02
Es gibt da immer die verrücktesten Ideen seitens der Bürger.
Und genau das, ist doch irgendwie das Salz in der Suppe.
:ring:
…
Beste Grüße
Florian

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Re: Wohnmobil mit Anhängelast > 3,5t?

#60 Beitrag von Fireman_Frank » 2026-09-17 18:13:29

Das ist sehr interessant. Da hat, um mal wieder ein bischen die Kurve zum Ursprungsthema zu kriegen, ja scheinbar ein Gericht festgestellt das M1-Wohnmobile keine PKW sind ;)

Gruß Frank
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