Mal wieder Gewicht in AT

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netnomergn
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Mal wieder Gewicht in AT

#1 Beitrag von netnomergn » 2025-03-01 23:44:46

Hallo,

bin eben in einem anderen Forum über einen Beitrag gestolpert der sich mit den Gewichtslimits in AT beschäftigt….

Sinngemäß war dort die Aussage:

…“ist ein LKW mit 3,5t zul. Gesamtgewicht typisiert, (tatsächliche technische Ausführung nicht beachtet) gilt dieses Gewicht auch als technisches Höchstgewicht. Ist nun dieses Fahrzeug überladen kann es auf Grund eines technischen Mangels an der Weiterfahrt gehindert werden bzw. zur Abnahme der Kennzeichen führen. Es beseht eine Übertretung des KFZG und der STVO. Hat der Lenker nur einen B-Führerschein wird’s heikel.

Wird ein LKW mit z.B. 4300kg als technisches Höchstgewicht typisiert und dann auf 3500kg abgelastet ( das sind die mit dem „E“, heißt im Gesetzestext „erniedrigt“ ) tritt folgende Situation ein: das Fahrzeug ist rechtlich ein 3,5t-Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug nun Überladen, ist dies kein technischer Mangel. Hat der Lenker dann auch noch eine Führerschein C1 und höher wird meist nur ein „Bearbeitungsbeitrag“ eingehoben“…

Hat das schon mal jemand hier so erlebt? Ist das wirklich so?

Grüße, Ralf
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AndyAntony
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#2 Beitrag von AndyAntony » 2025-03-02 9:54:41

Servus,

ja, es könnte so exekutiert werden wie du es schilderst:

kurzer Blick in die Zulassung meines Wohnmobils:
- techn. zulässige Gesamtmasse: 11.200kg
- höchstzulässiges Gesamtgewicht: 10.000kg
- Eigengewicht: 8.760kg

Bedeutet vergleichend auf dein Beispiel:

- Fahre ich mit mehr als 11,2t sprenge ich den Rahmen der technischen Zulassung - dh. ich verwende das Fzg außerhalb der technisch zugelassenen Grenzen und überschreite die Betriebserlaubnis - ist wie wenn du am Fahrzeug was wesentliches umbaust.
- Fahre ich mit weniger als 11,2t aber mehr als 10t bin ich nur überladen und halte die für meine Zulassung festgelegten Gewichte nicht ein (für die ich auch Kraftfahrzeugsteuer bezahle - nämlich für die 10t).

bezüglich Führerschein - das ist (glaube ich) ein bisschen eine Urban-Legend: deinem Beispiel folgend - Überladung eines "heruntertypisierten" Fahrzeuges mit 3,5t und im Rahmen des technischen Gesamtgewichtes (z.B. 4,3t) und führen dieses Fahrzeuges mit dem FS B führt zu keiner Anzeige wg. Fahrens ohne entsprechender Fahrerlaubnis - das Fahrzeug ist ja als B Fahrzeug (3,5t) zugelassen - es ist halt nur überladen. Was anderes gilt auch nicht für dein erstes Beispiel - Fahrzeug hat nur 3,5t somit B. Du wirst halt nicht weiterfahren dürfen nur mit B - eventuell im Fall, dass du innerhalb des Rahmens der technischen Zulassung bist (innerhalb der zB. 4,3t) und min. C1 besitzt lässt dich der Polizist weiterfahren, Anzeige wegen der Überladung wirst du trotzdem bekommen. Ich möchte es jedoch nicht ausschließen, dass es Einzelfälle gibt, wo auch das Fahren ohne entsprechender Fahrerlaubnis angezeigt wird - meiner Erfahrung nach werden diese Anzeigen jedoch weitestgehend eingestellt, zumindest in den Fällen, wo es um eine reine Überladung geht - werden die Fahrzeuge auf Grund technischer Veränderungen schwerer als 3,5t, kann ich mir schon vorstellen, dass auch solche Anzeigen durchgehen...

LG
Andy

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Seebser
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#3 Beitrag von Seebser » 2025-03-02 23:55:41

Der Führerschein hat mit der Überladung nix zu tun.
B berechtigt zum Lenken eines Fahrzuges mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3500kg.
Und dieser Wert bleibt ja gleich, auch wenn das Fahrzeug 4100kg tatsächlich auf die Waage bringt.
Sonst könnte man ja umgekehrt auch argumentieren, das ich ein Fahrzeug mit B Lenken darf, das 5000kh höchst zulässiges Gesamtgewicht hat und im Moment, da unbeladen nur 3499kg.
Das.wird auch nicht vorm Polizist durchgehen.
PS.: eigentlich geht es um die Lenkerberechtigung, und nicht um das physische Teil ob aus Papier oder Kunststoff.
Scheiß da nix, daun feut da nix!

(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#4 Beitrag von sico » 2025-03-03 10:10:42

Das Märchen bzgl Fahren ohne passenden Führerschein bei Überladung des Fahrzeuges taucht mit schöner Regelmäßigkeit hier immer wieder auf.
Seebser hat es schon klar erläutert. Ein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bleibt weiterhin rechtlich relevant, auch wenn das Fahrzeug tatächlich überladen ist.
Die Überladung kann einem zum Vorwurf gemacht werden, Fahren ohne passenden Führreschein jedoch nicht, auch wenn das der einen oder andere Staatsdiener versuchen sollte.
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.

LG
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netnomergn
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#5 Beitrag von netnomergn » 2025-03-03 18:07:14

sico hat geschrieben:
2025-03-03 10:10:42
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.
Hm, genau dieser Sachverhalt wird eben im Post des anderen Forums anders dargestellt…

Wenn die technisch zulässige Gesamtmasse überschritten, dann Tieflader weil ein Sicherheitsproblem…
Wenn die zulässige Gesamtmasse überschritten aber die technische Gesamtmasse unterschritten wird dann „Knöllchen“ aber weiterfahrt möglich…
So interpretiere ich den Text den ich in #1 wiedergegeben habe…

Man hat es wohl auf die vielen überladenen Camper und Wohnwagengespanne abgesehen die auch die technisch zulässige Gesamtmasse reissen und daher ein Sicherheitsproblem darstellen….

War mal auf Wiegeplatz, habe aber nicht nachgefragt dahingehend…. Wäre aber gut zu wissen und zu klären…

Grüße, Ralf
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#6 Beitrag von Bad Metall » 2025-03-03 21:20:53

Ein Bekannter, der vor ein paar Jahren mit einem Sprinter durch Östereich einen Umzug machte war bei einer Kontrolle 400 kg überladen und musste ausladen, damit er weiter fahren durfte.
Sein Sohn reiste dann mit PKW und Anhänger an um die Situation zu lösen. Die Strafe bezüglich überladen kam oben drauf. Von den Achslasten des Sprinters wäre das zusammengerechnet 4 t gewesen.
Das Problem der 3,5 t Grenze und der Maut. Wie das bei 7,5 t geregelt ist, möchte ich persönlich nicht ausprobieren.

Gruß Bernd

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Gregorix
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#7 Beitrag von Gregorix » 2025-03-03 21:52:50

In Österreich spielt die 7,5to Grenze keine Rolle...Maut ist ab 3,5to einheitlich für alle gleich, und Führerscheintechnisch ist es auch irrelevant.
Für Womo und Bus gibt es nur eine Ausnahme, dass die Anhängerachsen nicht dazu gezählt werden müssen.

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#8 Beitrag von KAT I » 2025-03-03 22:31:38

Mein KAT war auf 12t abgelastet, normal hat der 14t zgg. Auf der Inntalautobahn nachts mit aufgeladenem Mercedes G gewogen, schwerer als 12t aber unter 14t. Keine Kosten, nur der Hinweis, dass die deutschen Kollegen nicht so kulant sind. Begründung: das Fahrzeug ist ja nur steuerlich abgelastet und nicht technisch. Deswegen keine Überladung im Ausland, da steuerlich nur in D interessant.
Mathias

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#9 Beitrag von netnomergn » 2025-03-03 23:11:53

Hallo Mathias,

Das ist der Punkt: mir war nicht bewusst, dass hier in AT offensichtlich zwischen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM bei dir 14to.) und der abgelasteten zulässigen Gesamtmasse (zGM bei dir 12 to.) unterschieden wird….

Und es in so einem Fall NICHT zu den oft zitierten Horrorscenarien auf Wiegeplätzen kommt wenn denn gilt: tzGM > zGM und man unter der tzGM bleibt…

Ticket wegen überschreitung der zGM aber hier und da dennoch möglich so wie man das hört, aber kleines Ticket….

Wenn die tzGM aber überschritten ist, dann wird`s übel da Sicherheitsrisiko…. Und das ist auch gut so, denn oberhalb der Masse des vom Hersteller freigegebenen Gewichts zu fahren ist sehr fahrlässig….

Wann ist dir das passiert?

GRüße, Ralf
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#10 Beitrag von Toasti » 2025-03-06 20:24:15

sico hat geschrieben:
2025-03-03 10:10:42
Das Märchen bzgl Fahren ohne passenden Führerschein bei Überladung des Fahrzeuges taucht mit schöner Regelmäßigkeit hier immer wieder auf.
Seebser hat es schon klar erläutert. Ein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bleibt weiterhin rechtlich relevant, auch wenn das Fahrzeug tatächlich überladen ist.
Die Überladung kann einem zum Vorwurf gemacht werden, Fahren ohne passenden Führreschein jedoch nicht, auch wenn das der einen oder andere Staatsdiener versuchen sollte.
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.

LG
Sico

dennoch ist es in österreich so, dass du wenn du einen C schein hast weit weniger strafe zahlst als ohne : wirst mit
einem 3,5 tonner überladen aufgehalten und hat’s keinen C schein ist es fahren ohne führerschein was deutlich teurer und blöder enden kann - das kennen wir aus der eigenen firma und ist kein märchen ….

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#11 Beitrag von netnomergn » 2025-03-26 0:13:08

Bei uns steht ja im Schein unter F1 (technisch zulässsige Gesamtmasse) 7,49to. Und unter F2 (zulässige Gesamtmasse) 7,49 to.
In den Bemerkungen steht: „zu F1 u. F2.: abgelastet ohne technische Änderungen, technisch zulässig 10,5 to.“

Waren gestern auf der Zulassungsstelle und haben unser Auto wieder zugelassen… Dabei den netten Herrn am Schalter dazu befragt….
Er würde uns auch unter F1 die technisch möglichen 10,5 to. eintragen und unter F2 die abgelasteten 7,49 to. belasssen da das Auto ja abgelastet zugelassen werden soll..

Wir sollten uns aber beim Zoll, Versicherung dazu kundig machen, da man dann bei einer solchen Eintragung schon vom Problemen gehört hat…
Evtl. guter Punkt:
1) Steuer zahlt man doch auf die zulässige Gesamtmasse, oder?…. Also bei uns die 7,49 to….
2) Bzgl. Versicherung ist im Versicherungsschein als „Gesamtmasse“ 7,49 to. genannt… Die bleibt ja aber da das auto nur 7,5 to. wiegen darf…

Mal schauen was die Herrschaften auf Nachfrage sagen werden??? Gibts hier dazu evtl. Erfahrungswerte?

Grüße, Ralf
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#12 Beitrag von Pirx » 2025-03-26 8:32:53

Hallo Ralf!

Wie Du ja sicher hier und andernorts mitbekommen hast, wird die Maut (europaweit?) künftig nicht mehr nach dem tatsächlichen, eingetragenen Gesamtgewicht, sondern nach dem technisch zulässigen Gesamtgewicht berechnet.

Daher könnte die bestehende Eintragung in Deinen Fahrzeugpapieren vorteilhaft sein. Insbesondere in Ländern, wo das Kontrollpersonal kein Deutsch lesen kann, sondern nur nach den Werten in den Feldern F1 und F2 geht.

Pirx
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#13 Beitrag von lura » 2026-06-01 8:02:31

Toasti hat geschrieben:
2025-03-06 20:24:15

dennoch ist es in österreich so, dass du wenn du einen C schein hast weit weniger strafe zahlst als ohne : wirst mit
einem 3,5 tonner überladen aufgehalten und hat’s keinen C schein ist es fahren ohne führerschein was deutlich teurer und blöder enden kann - das kennen wir aus der eigenen firma und ist kein märchen ….
Also könnte es in Ö auch fahren ohne Führerschein sein, wenn man C1 hat, F1= 9200 kg, F2=7490kg und das Auto wiegt auf dem Wiegeplatz in Ö mehr als 7490 kg aber weniger als 9200 kg?
Gruß
Bernd

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#14 Beitrag von Toasti » 2026-06-03 3:01:11

definitiv ja

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AndyAntony
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#15 Beitrag von AndyAntony » 2026-06-03 6:15:53

Toasti hat geschrieben:
2026-06-03 3:01:11
definitiv ja
Ich versuche es nochmal: eine Überladung (das sind Sachen oder Personen die im Fahrzeug sind - das heißt "mobile" Dinge) machen aus einem B oder C1 Fahrzeug keine andere Zulassungsklasse - der Führerschein hängt NUR an der Fahrzeugklasse und diese wiederum am HzG (F2)- Nimmst du daher als Führerscheinbesitzer der Klasse B ein Fahrzeug der Klasse B (F2 bis 3,5t) in Betrieb und überschreitest durch die Beladung die 3,5t dann wirst du zum einen Strafe wg. der Überladung zahlen, und zum anderen nicht weiter fahren dürfen, solange bis das Fahrzeug wieder seiner Zulassung entspricht - eine Strafe wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nicht möglich, weil eine entsprechende Fahrerlaubnis ja vorliegt für die Fahrzeugklasse lt. Zulassung.

Weitere denkbare Variante: Fahrzeug mit F2 =3,5t und F1 = 4,2 (also ein runtertypisiertes Fahrzeug) - auch wieder überladen, jedoch nicht mehr als 4,2t --> Strafe weil das Fahrzeug überladen wurde. Wenn nur B Führerschein, dann muss entladen werden, wenn jedoch C Führerschein, könnte ich mir vorstellen, dass dich das Kontrollorgan ohne entladen zu müssen weiterfahren lässt - das hat aber keine Gewähr, weil eigentlich macht auch in diesem Fall die Überladung aus dem Fahrzeug kein C-Fahrzeug, aber durch den C-Schein besteht zumindest gegenüber dem Kontrollorgan der Nachweis, dass der Fahrer Fahrzeuge mit mehr als 3,5t lenken darf und dadurch dass F1 nicht überschritten ist zudem die Sicherheit, dass das Fahrzeug mit diesem Gewicht auch noch Verkehrssicher ist (oder sein sollte).

Variante Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Fahrzeug wird durch technische Maßnahmen geändert - z.B. der Aufbau wird schwerer und somit F2 überschritten oder das klassische Beispiel: Leistungssteigerungen am Moped. Fällt das Fahrzeug durch technische Veränderungen in eine andere Fahrzeugklasse und werden diese in der Zulassung nicht angepasst, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. In dem von "lura" genannten Beispiel bedeutet das meiner Ansicht nach, dass wenn er auf den Wiegeplatz fährt und mit 9t gewogen wird und er es nicht schafft auf die 7,49t zu kommen indem er entlädt, reicht der C1 nicht ...

Wenn du aber dir so sicher bist, dass ich falsch liege, würde ich mich auf deine Darstellung sehr freuen - nur weil es einmal gestraft wurde, heißt es noch lange nicht, dass es stimmt - auch Polizisten und Behörden können sich irren - dafür gibt es ja dann zum Glück Rechtsmittel, die man als Betroffener ergreifen kann.

LG
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#16 Beitrag von Pinzlinger » 2026-06-04 10:26:37

Gregorix hat geschrieben:
2025-03-03 21:52:50
In Österreich spielt die 7,5to Grenze keine Rolle...Maut ist ab 3,5to einheitlich für alle gleich, und Führerscheintechnisch ist es auch irrelevant.
Für Womo und Bus gibt es nur eine Ausnahme, dass die Anhängerachsen nicht dazu gezählt werden müssen.
Bezieht sich das mit den Anhängerachsen auf die Maut? D.h. ich könnte mit meinem Wohnmobil , technisch 18t, zugelassen 14t , einen 3.5t Tandemachser Anhänger anhängen ohne für 4 Achsen Maut zu bezahlen?

Danke und Grüße

Stefan
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#17 Beitrag von Seebser » 2026-06-04 13:15:29

Genau, bei Bus und Wohnmobil zählen Anhängerachsen nicht.
Also immer nur für 2 oder 3 Achsen zu zahlen.
Gewicht ist egal ob du 1,8to Achslast hast oder 11,5.
Scheiß da nix, daun feut da nix!

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#18 Beitrag von Toasti » 2026-06-04 19:36:39

AndyAntony hat geschrieben:
2026-06-03 6:15:53
Toasti hat geschrieben:
2026-06-03 3:01:11
definitiv ja
Ich versuche es nochmal: eine Überladung (das sind Sachen oder Personen die im Fahrzeug sind - das heißt "mobile" Dinge) machen aus einem B oder C1 Fahrzeug keine andere Zulassungsklasse - der Führerschein hängt NUR an der Fahrzeugklasse und diese wiederum am HzG (F2)- Nimmst du daher als Führerscheinbesitzer der Klasse B ein Fahrzeug der Klasse B (F2 bis 3,5t) in Betrieb und überschreitest durch die Beladung die 3,5t dann wirst du zum einen Strafe wg. der Überladung zahlen, und zum anderen nicht weiter fahren dürfen, solange bis das Fahrzeug wieder seiner Zulassung entspricht - eine Strafe wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nicht möglich, weil eine entsprechende Fahrerlaubnis ja vorliegt für die Fahrzeugklasse lt. Zulassung.

Weitere denkbare Variante: Fahrzeug mit F2 =3,5t und F1 = 4,2 (also ein runtertypisiertes Fahrzeug) - auch wieder überladen, jedoch nicht mehr als 4,2t --> Strafe weil das Fahrzeug überladen wurde. Wenn nur B Führerschein, dann muss entladen werden, wenn jedoch C Führerschein, könnte ich mir vorstellen, dass dich das Kontrollorgan ohne entladen zu müssen weiterfahren lässt - das hat aber keine Gewähr, weil eigentlich macht auch in diesem Fall die Überladung aus dem Fahrzeug kein C-Fahrzeug, aber durch den C-Schein besteht zumindest gegenüber dem Kontrollorgan der Nachweis, dass der Fahrer Fahrzeuge mit mehr als 3,5t lenken darf und dadurch dass F1 nicht überschritten ist zudem die Sicherheit, dass das Fahrzeug mit diesem Gewicht auch noch Verkehrssicher ist (oder sein sollte).

Variante Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Fahrzeug wird durch technische Maßnahmen geändert - z.B. der Aufbau wird schwerer und somit F2 überschritten oder das klassische Beispiel: Leistungssteigerungen am Moped. Fällt das Fahrzeug durch technische Veränderungen in eine andere Fahrzeugklasse und werden diese in der Zulassung nicht angepasst, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. In dem von "lura" genannten Beispiel bedeutet das meiner Ansicht nach, dass wenn er auf den Wiegeplatz fährt und mit 9t gewogen wird und er es nicht schafft auf die 7,49t zu kommen indem er entlädt, reicht der C1 nicht ...

Wenn du aber dir so sicher bist, dass ich falsch liege, würde ich mich auf deine Darstellung sehr freuen - nur weil es einmal gestraft wurde, heißt es noch lange nicht, dass es stimmt - auch Polizisten und Behörden können sich irren - dafür gibt es ja dann zum Glück Rechtsmittel, die man als Betroffener ergreifen kann.

LG
Andy
in der tat hah ich das prüfen lassen - und die strafen raus gesucht - es war wirklich nicht fahren ohne führerschein sondern fahren ohne versicherungsschutz - weil der nicht ausgereicht hat wenn das fahrzeug deutlich überladen ist

ich muss dir da also recht geben :)

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AndyAntony
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#19 Beitrag von AndyAntony » 2026-06-05 8:10:45

Toasti hat geschrieben:
2026-06-04 19:36:39

in der tat hah ich das prüfen lassen - und die strafen raus gesucht - es war wirklich nicht fahren ohne führerschein sondern fahren ohne versicherungsschutz - weil der nicht ausgereicht hat wenn das fahrzeug deutlich überladen ist

ich muss dir da also recht geben :)
DANKE fürs nachschauen - ich habe es auch nicht böse gemeint - wenn es so angekommen ist tut es mir leid. Und keinesfalls wollte ich "recht haben"

:positiv:

es gibt immer wieder Fälle bzw. Fallkonstellationen die wir so nicht kennen oder am Schirm haben - und wie schon auch erwähnt, die Behörde kann sich auch irren ... daher ist es auch gut, dass pauschal getätigte Aussagen hinterfragt werden.

Dank deiner Nachschau zeigt sich ja sogar noch ein Aspekt, der hier wohl eine Rolle spielt - nämlich der Versicherungsschutz ... daran hätte ich zB nicht gedacht und ist vielleicht auch eine gute Zusatzinfo für alle die hier mitlesen.

:blume:

LG
Andy

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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#20 Beitrag von Toasti » 2026-06-06 9:36:01

ich hab’s eh nicht böse aufgefasst - wir fahren betrieblich halt sehr viel und i erfahre die probleme die es mit sich führt leider viel zu oft …

in 90% wird man abgestellt - muss
abladen ( übrigens ab 2% übergewicht schon sehr konsequent ) und dann kann man sich fast sicher sein dass man wenn noch eine pruefstrasse offen ist nochmal gewogen wird - die geben die daten weiter damit man net 3 km später wieder alles rein ladet …

kosten : das letzte mal man tge Hzgg 3500 tatsächlich 3720

280 euro für den fahrer
280 euro für die firma und zwar je einmal pro geschäftsführer …

und wenn ein dritter beladen hätte - behaupten sie dass der auch eine strafe bekommt - kenn ich aber nur von mangelnder ladungs sicherung

dazu: kosten für zweites auto das zum umladen hib musste ….

was die frage ist - in österreich musst ja ab 3,5to technisches! gesamtgewicht ( also auch viele 3,5 tonner die technisch höher sind) go-maut zahlen - ob das dann auch kommt wenn man überladen ist?

das mit dem technischen gesamtgewicht ist auch so ein thema - wissen nur wenige aber es gibt ausnahmen - kann aber schnell teuer sein vor allem als österreicher weil die asfinag offiziell oder nicht- die zulassungsdaten kennt und die fahrzeuge wohl aktiv kontrolliert

ich war mit einem mercedes g auf der autobahn und wurde als einziger aus der kolonne geholt - fragt man sich wieso- denn G klasse mit mehr als 3,5to kennt kaum wer ….

Oelfuss
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#21 Beitrag von Oelfuss » 2026-06-06 10:53:30

Seebser hat geschrieben:
2026-06-04 13:15:29
Genau, bei Bus und Wohnmobil zählen Anhängerachsen nicht.
Also immer nur für 2 oder 3 Achsen zu zahlen.
Gewicht ist egal ob du 1,8to Achslast hast oder 11,5.
Und das Lkw Fahrverbot über 3,5 t Gesamtmasse incl.anhänger.
Sonst ist nämlich Samstag ab 15 Uhr Schluss bis Sonntag 22 Uhr.
Mit Unimog ( LKW)und Anhänger könnte ich am Erzberg erst wieder am Montag fahren.
Gruß Christian
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ClausLa
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#22 Beitrag von ClausLa » 2026-06-06 11:45:47

Moin,
Oelfuss hat geschrieben:
2026-06-06 10:53:30


Und das Lkw Fahrverbot über 3,5 t Gesamtmasse incl.anhänger.
Falsch!

Die 3,5t beziehen sich auf Zugfahrzeug ODER Anhänger.
Siehe:
https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bu ... 60/para-42

Gruß Claus

Oelfuss
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Re: Mal wieder Gewicht in AT

#23 Beitrag von Oelfuss » 2026-06-06 15:56:47

ClausLa hat geschrieben:
2026-06-06 11:45:47
Moin,
Oelfuss hat geschrieben:
2026-06-06 10:53:30


Und das Lkw Fahrverbot über 3,5 t Gesamtmasse incl.anhänger.
Falsch!

Die 3,5t beziehen sich auf Zugfahrzeug ODER Anhänger.
Siehe:
https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bu ... 60/para-42

Gruß Claus
Ja stimmt.
Also nur max.3,5 t plus max.3,5 t Anhänger!
Gruß Christian
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