hu-go.hu 2024
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Re: hu-go.hu 2024
Sorry für die Doppelung!
Letzte Stand der HU eVignette D2 für WoMo über 3,5t:
KFZ-Schein Feld J muss M1 oder für DE 16 bzw. 21 enthalten. Damit fällt man schon automatisch in die Klasse D2. Dies wäre auf der offiziellen eVignetten Seite von Ungarn unter Anlage (pdf) zur Ermttlung der Mautklasse beschrieben. Hier steht als Erläuterung zur Tabelle der Mautklasse D2, dass in DE KFZ Briefen in Spalte J nicht M1... sondern auch 16 und 21 stehen kann um in den Tarif D2 zu fallen.
Somit ist für WoMo über 3,5 t die Mautklasse D2 gesetzt.
Es könnte wohl problematisch werden wenn im KFZ Schein nichts von Wohnmobil steht bzw. das Wohnmobil als LKW angemeldet ist.
Für alle Fahrzeuge mit M1 bzw. 16 oder 21 in Spalte J des KFZ Scheins ist die Sachlage jetzt eindeutig geklärt.
Noch ein gesundes 2026 mit vielen abenteuerlichen Reisen.
Gruss, Roland
PS Beim Buchen von Wohnmobil D2 eVignette bildet der Text noch nicht 100% die neue Regelung ab. Da müsste wohl >3,5 t auch erwähnt wwrden? Egal.
Wenn man seine Typenklasse in J von 16 oder 21 auf M1... umschlüsseln will, müsste man zur DEKRA oder zum TÜV und dann zur KFZ Stelle. Die Kosten habe ich nicht mehr ermittelt da zum Glück bei mir jetzt überflüssig.
Letzte Stand der HU eVignette D2 für WoMo über 3,5t:
KFZ-Schein Feld J muss M1 oder für DE 16 bzw. 21 enthalten. Damit fällt man schon automatisch in die Klasse D2. Dies wäre auf der offiziellen eVignetten Seite von Ungarn unter Anlage (pdf) zur Ermttlung der Mautklasse beschrieben. Hier steht als Erläuterung zur Tabelle der Mautklasse D2, dass in DE KFZ Briefen in Spalte J nicht M1... sondern auch 16 und 21 stehen kann um in den Tarif D2 zu fallen.
Somit ist für WoMo über 3,5 t die Mautklasse D2 gesetzt.
Es könnte wohl problematisch werden wenn im KFZ Schein nichts von Wohnmobil steht bzw. das Wohnmobil als LKW angemeldet ist.
Für alle Fahrzeuge mit M1 bzw. 16 oder 21 in Spalte J des KFZ Scheins ist die Sachlage jetzt eindeutig geklärt.
Noch ein gesundes 2026 mit vielen abenteuerlichen Reisen.
Gruss, Roland
PS Beim Buchen von Wohnmobil D2 eVignette bildet der Text noch nicht 100% die neue Regelung ab. Da müsste wohl >3,5 t auch erwähnt wwrden? Egal.
Wenn man seine Typenklasse in J von 16 oder 21 auf M1... umschlüsseln will, müsste man zur DEKRA oder zum TÜV und dann zur KFZ Stelle. Die Kosten habe ich nicht mehr ermittelt da zum Glück bei mir jetzt überflüssig.
Re: hu-go.hu 2024
Umschlüsseln beim Tüv und neue Papiere ca 120€ gesamt,habs 2025 gemacht.
gruss Armin
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Re: hu-go.hu 2024
Grundsätzlich natürlich ne gute Sache, das Ungarn nun wieder für WoMo über 3,5 to auf D2 Vignette umstellt.
Da falle ich nun auch wieder rein, weil J = 16 und SO.KFZ Wohnmobil eingetragen ist.
Letztes Jahr bin ich nur wegen Ungarn auf ADAC Camper Mautbox umgestiegen und habe diese nun.
Allerdings stelle ich mir die Frage, wenn ich jetzt mit der ADAC Mautbox durch Ungarn fahre, diese das richtig erkennt und über die BOX nichts gebucht wird.
Natürlich muß ich dann Vignette D2 kaufen, ist klar.
Kann man die ADAC Mautbox abschalten / deaktivieren ?
Da falle ich nun auch wieder rein, weil J = 16 und SO.KFZ Wohnmobil eingetragen ist.
Letztes Jahr bin ich nur wegen Ungarn auf ADAC Camper Mautbox umgestiegen und habe diese nun.
Allerdings stelle ich mir die Frage, wenn ich jetzt mit der ADAC Mautbox durch Ungarn fahre, diese das richtig erkennt und über die BOX nichts gebucht wird.
Natürlich muß ich dann Vignette D2 kaufen, ist klar.
Kann man die ADAC Mautbox abschalten / deaktivieren ?
Gruss Daniel
84`Magirus 170 D11 FA - Ex. THW - F6L413V
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Re: hu-go.hu 2024
Habe heute eine automatische Email Vom ADAC zum Thema - Mautänderung Wohnmobile Ungarn - erhalten.
Zitat:
"Aufgrund einer Gesetzesänderung unterliegen Wohnmobile in Ungarn seit dem 01.01.2026 dem E-Vignetten-System statt der streckenbezogenen Maut. Infolgedessen steht die Mautfunktion für Ungarn durch ein zwingend erforderliches System-Update nicht mehr über die Mautbox zur Verfügung. Das Update erfolgt automatisch, sobald die Camper Mautbox eingeschaltet ist, über eine Stromversorgung sowie GPS-Empfang verfügt.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Serviceland Ungarn deaktiviert: Die automatische Abrechnung über die Box funktioniert in Ungarn seit dem 01.01.2026 nicht mehr.
Vignettenpflicht: Bitte stellen Sie sicher, dass für Fahrten in Ungarn ausschließlich eine elektronische Vignette (E-Vignette) erworben wird. Dies gilt ab sofort auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen.
Vermeidung von Bußgeldern: Um hohe Strafgebühren der ungarischen Behörden zu vermeiden, muss die Vignette vor Fahrtantritt bzw. Grenzübertritt gültig sein. Bitte achten Sie beim Kauf auf die korrekte Fahrzeugkategorie (D1 oder D2) gemäß Ihrer Zulassungsbescheinigung."
Zitat Ende
Zitat:
"Aufgrund einer Gesetzesänderung unterliegen Wohnmobile in Ungarn seit dem 01.01.2026 dem E-Vignetten-System statt der streckenbezogenen Maut. Infolgedessen steht die Mautfunktion für Ungarn durch ein zwingend erforderliches System-Update nicht mehr über die Mautbox zur Verfügung. Das Update erfolgt automatisch, sobald die Camper Mautbox eingeschaltet ist, über eine Stromversorgung sowie GPS-Empfang verfügt.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Serviceland Ungarn deaktiviert: Die automatische Abrechnung über die Box funktioniert in Ungarn seit dem 01.01.2026 nicht mehr.
Vignettenpflicht: Bitte stellen Sie sicher, dass für Fahrten in Ungarn ausschließlich eine elektronische Vignette (E-Vignette) erworben wird. Dies gilt ab sofort auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen.
Vermeidung von Bußgeldern: Um hohe Strafgebühren der ungarischen Behörden zu vermeiden, muss die Vignette vor Fahrtantritt bzw. Grenzübertritt gültig sein. Bitte achten Sie beim Kauf auf die korrekte Fahrzeugkategorie (D1 oder D2) gemäß Ihrer Zulassungsbescheinigung."
Zitat Ende
Gruss Daniel
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Re: hu-go.hu 2024
Auf der ADAC Web Seite sind die neuen Bestimmungen detailliert beschrieben:
https://www.adac.de/reise-freizeit/maut ... ueber-35-t
https://www.adac.de/reise-freizeit/maut ... ueber-35-t
Gruss Daniel
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Re: hu-go.hu 2024
Diese Zusammenfassungen von Dritten sind immer schön und gut, aber um herauszufinden, was für historische So. Kfz gilt, reichen die meist nicht, und es lohnt sich der alte Juristen-Spruch: "dann gucken wir doch mal ins Gesetz"...
-
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Re: hu-go.hu 2024
Ach Egika...
Für den ACDC hört ein Oldtimer größenmäßig doch bei Bulli und S-Klasse auf...
Gruß Härry
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(Tom Zupancic)
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Re: hu-go.hu 2024
Ich habe nun noch eine automatisierte email erhalten.
Diesmal von der Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut:
Zitat:
"Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes LXVII aus dem Jahr 2013 über die für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu entrichtende, an die zurückgelegte Strecke angepasste Gebühr ab dem 1. Januar 2026 im Nutzungsgebührensystem für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als
3,5 t muss ab dem 1. Januar 2026 in Ungarn eine Vignette der Fahrzeugkategorie D2 gekauft werden muss.
Dementsprechend ist es ab dem 1. Januar 2026 auch nicht mehr möglich, für die Nutzung von Wohnmobilen als registrierter Nutzer mit einem Bordgerät oder ohne Registrierung durch den Kauf einer Streckenkarte die Maut im HU-GO-E-Mautsystem zu bezahlen.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen weisen wir auf die Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren sowie auf die damit in Einklang stehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Gesellschaft hin. Diese enthalten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags zwischen dem universellen Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler die detaillierten Regeln der Abrechnung zwischen den Parteien, einschließlich der Bedingungen für die Rückerstattung der eingezahlten und nicht genutzten verbrauchten Guthaben, wie nachstehend dargestellt.
§ 29 (1) Die Regeln für die Beendigung des Vertrags zwischen dem Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler sowie für die Abrechnung zwischen den Parteien werden – unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts – vom universellen Mautdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
(2) Im Falle der Beendigung des Vertrags erstattet der Mautdienstleister dem vertraglichen Mautzahler den von diesem im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrag, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze (3)–(5).
(3) Eine Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der die Einzahlung belegenden Rechnung zugunsten derjenigen Person, auf deren Namen die Rechnung ausgestellt wurde, oder der Person, an die die Forderung abgetreten wurde bzw. deren Rechtsnachfolger oder Erben.
(4) Die Rückerstattung kann gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragt werden, deren Höhe 1,9 % des vom vertraglichen gebundenen Mautzahler im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrags beträgt, mindestens jedoch 15.000 HUF.
(5) Eine Rückerstattung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Betrags auf das Guthabenkonto durch den vertraglichen Mautzahler beantragt werden.”
Das Rückerstattungsformular finden Sie auf unserer Webseite maut-tarife.hu hier: https://maut-tarife.hu/de/e-maut/e-maut-formulare.
Detaillierte Informationen zum E-Vignettensystem, zum E-vignettenpflichtigen Straßenmautnetz, zu den verfügbaren Vignettenkategorien sowie zu deren Preisen finden Sie auf unserer Website maut-tarife.hu im Menüpunkt ›E-Vignette‹.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Kundenservice!
Mit freundlichen Grüßen
Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut"
Zitat Ende
Diesmal von der Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut:
Zitat:
"Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes LXVII aus dem Jahr 2013 über die für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu entrichtende, an die zurückgelegte Strecke angepasste Gebühr ab dem 1. Januar 2026 im Nutzungsgebührensystem für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als
3,5 t muss ab dem 1. Januar 2026 in Ungarn eine Vignette der Fahrzeugkategorie D2 gekauft werden muss.
Dementsprechend ist es ab dem 1. Januar 2026 auch nicht mehr möglich, für die Nutzung von Wohnmobilen als registrierter Nutzer mit einem Bordgerät oder ohne Registrierung durch den Kauf einer Streckenkarte die Maut im HU-GO-E-Mautsystem zu bezahlen.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen weisen wir auf die Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren sowie auf die damit in Einklang stehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Gesellschaft hin. Diese enthalten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags zwischen dem universellen Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler die detaillierten Regeln der Abrechnung zwischen den Parteien, einschließlich der Bedingungen für die Rückerstattung der eingezahlten und nicht genutzten verbrauchten Guthaben, wie nachstehend dargestellt.
§ 29 (1) Die Regeln für die Beendigung des Vertrags zwischen dem Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler sowie für die Abrechnung zwischen den Parteien werden – unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts – vom universellen Mautdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
(2) Im Falle der Beendigung des Vertrags erstattet der Mautdienstleister dem vertraglichen Mautzahler den von diesem im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrag, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze (3)–(5).
(3) Eine Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der die Einzahlung belegenden Rechnung zugunsten derjenigen Person, auf deren Namen die Rechnung ausgestellt wurde, oder der Person, an die die Forderung abgetreten wurde bzw. deren Rechtsnachfolger oder Erben.
(4) Die Rückerstattung kann gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragt werden, deren Höhe 1,9 % des vom vertraglichen gebundenen Mautzahler im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrags beträgt, mindestens jedoch 15.000 HUF.
(5) Eine Rückerstattung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Betrags auf das Guthabenkonto durch den vertraglichen Mautzahler beantragt werden.”
Das Rückerstattungsformular finden Sie auf unserer Webseite maut-tarife.hu hier: https://maut-tarife.hu/de/e-maut/e-maut-formulare.
Detaillierte Informationen zum E-Vignettensystem, zum E-vignettenpflichtigen Straßenmautnetz, zu den verfügbaren Vignettenkategorien sowie zu deren Preisen finden Sie auf unserer Website maut-tarife.hu im Menüpunkt ›E-Vignette‹.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Kundenservice!
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