Moin Leute,
ein frohes Neues!
Wir sind am 31.12. nach Ungarn noch auf Grundlage der alten Mautregelung über Autobahn eingereist.
Unser Fahrzeug (2 Achsen, 18 t technisch zulässige Gesamtmasse) wurde bei einem Anbieter für Vignetten/Maut (eine, der vielen Hütten am Grenzübergang Nickelsdorf/Hegyeshalom an der E60) bearbeitet. Man bezahlte für ein streckenabhängiges Zeitfenster von 2 h. So waren für die Fahrt bis nach Budapest über 60 € fällig, da wir die ca. 160 km mit Tanken nicht in 2 h schafften.
Der gute Mann erzählte uns aber auch, dass ab 1.1.2026 alle Wohnmobile, egal wie schwer, per Vignette bemautet werden, was massiv billiger sein soll. Das Problem war nur, dass das System am 1.1. wegen Wartungsarbeiten außer Betrieb war. Man kann die Vignette im Gegensatz zur Lkw-Maut online oder an fast jeder Tankstelle kaufen. Auch an drei Tankstellen funzte das nicht, da sie angeblich die gleiche Plattform nutzen.
Laut Aussage der Tankstellenbetreiber und einiger Kunden ist es jedes Jahr am 1.1. so, dass das Mautsystem nicht funktioniert.
Wir sind gespannt, ob das für uns noch Sanktionen nach sich zieht.
Enstpanntes Reisen
Neue Mautregeln in Ungarn
Moderator: Moderatoren
Re: Neue Mautregeln in Ungarn
Servus zusammen,
das mit der streckenabhängigen Maut und Zeitfenster 2Std ist ja für längere Strecken / Transit ja ein Unding.
Zum Glück gilt für Wohnmobile über 3,5t mit einem M1, 16 oder 21 in Spalte J im KFZ Brief ab 1.01.2026 die eVignette mit Tarif D2. Ob im Brief auch SO KFZ WOHNMOB. gr. 2.8T stehen muss oder es ausreicht wenn man eindeutug sieht dass der LKW als WOMO umgebaut ist? Ich vermute mal es muss aus den Papieren hervorgehen?
Siehe hier im Forum auch die Diskussion zu diesem Theme zu "HU-GO.HU 2024" mit Update Dez. 2025.
Gesundes 2026, Roland
das mit der streckenabhängigen Maut und Zeitfenster 2Std ist ja für längere Strecken / Transit ja ein Unding.
Zum Glück gilt für Wohnmobile über 3,5t mit einem M1, 16 oder 21 in Spalte J im KFZ Brief ab 1.01.2026 die eVignette mit Tarif D2. Ob im Brief auch SO KFZ WOHNMOB. gr. 2.8T stehen muss oder es ausreicht wenn man eindeutug sieht dass der LKW als WOMO umgebaut ist? Ich vermute mal es muss aus den Papieren hervorgehen?
Siehe hier im Forum auch die Diskussion zu diesem Theme zu "HU-GO.HU 2024" mit Update Dez. 2025.
Gesundes 2026, Roland
Re: Neue Mautregeln in Ungarn
Tja..., schade, dass es in der EU immer noch kein einheitliches System gibt, dass jeder kennt.
Bzgl. der Wohnmobile über 3,5 t habe ich auf hu-go.hu noch folgende Nachricht gefunden:
https://hu-go.hu/articles/article/janua ... arorszagon
Ich zitiere mal die Übersetzung des Browsers:
Bzgl. der Wohnmobile über 3,5 t habe ich auf hu-go.hu noch folgende Nachricht gefunden:
https://hu-go.hu/articles/article/janua ... arorszagon
Ich zitiere mal die Übersetzung des Browsers:
Ab Januar gehören alle Reisemobile zum E-Vignetten-System in Ungarn
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind ebenfalls Fahrzeuge.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Gesetz LXVII von 2013 über die Maut für die Nutzung von Autobahnen, Straßen und Hauptstraßen zu zahlende Maut geändert, wodurch ab diesem Datum Wohnmobile über dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen im Versorgungsladesystem verwendet werden dürfen.
Angesichts der Gesetzesänderung muss jeder, der ab dem 1. Januar 2026 E-Vignetten-zu-Süßigkeiten-Straßen mit einem solchen Fahrzeug nutzen möchte, E-Vignetten für alle Wohnmobile kaufen.
Dementsprechend wird es ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sein, im HU-GO e-toll-System Mautgebühren zu zahlen, indem ein Routenticket für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die zuvor in der E-Maut enthalten waren, entweder durch die Registrierung auf der Nutzung eines Bordgeräts oder ohne Registrierung.
D1 oder D2 Tarifkategorie?
Wie in allen Fällen sind die in der Fahrzeugscheinbescheinigung enthaltenen Informationen und Daten oder in anderen für das Kraftfahrzeug ausgestellten authentischen Unterlagen hinsichtlich der Festlegung der Gebührenkategorie enthalten. Gleichzeitig werden gleichzeitig der Dateninhalt der Felder J (Fahrzeugkategorie), F.1 (zusammen Masse, zulässige Höchstmasse) und S.1 (Anzahl der Sitze mit Fahrer, Anzahl der transportablen Personen) gleichzeitig überwacht.
Unsere Kategorieauswahlinformationen für Reisemobilbesitzer bieten Unterstützung bei der Auswahl der entsprechenden Tarifkategorie, die den betroffenen Personen glaubwürdige, genaue Informationen für alle Möglichkeiten bietet.
Auf dieser Grundlage umfasst die Kategorie D1 beispielsweise alle Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die im Fahrzeugkategorienfeld eine M1-Marke aufweisen, und die Anzahl der Sitze im Feld „S.1“ einschließlich des Fahrers beträgt nicht mehr als 7.
Unabhängig von ihrem Gewicht umfasst die Kategorie D2 jedoch M1-Wohnwagen, bei denen die Anzahl der Personen, die 7 Personen befördern, überschreitet.
Wohnwagen werden unabhängig von der Anzahl der transportierbaren Personen auch als D2-Tarifklasse eingestuft, wenn die Fahrzeugscheinbescheinigung den Buchstaben M1 in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung trägt und das Gewicht des Fahrzeugs 3,5 Tonnen übersteigt.
Vollständige Informationen finden Sie in unserem oben genannten Kategorieauswahlprospekt.