Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

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Meyer
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Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#1 Beitrag von Meyer » 2025-12-03 13:14:55

Laut Beschteivung reicht die äussere Erscheinung u. Blaulicht um mautfrei durchzukommen.
Von behördl. Zulassung steht da nichts..
Hat jmd Erfahrungen ?

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Bahnhofs-Emma
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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#2 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2025-12-03 13:22:47

Kenne ich anders. Zulassung als Löschfahrzeug und mit H, trotzdem Go Box.

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#3 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2025-12-03 13:24:22

P. S.: Möglicherweise hilft laufendes Blaulicht, daß war bei mir aus anderen Gründen ausgeschlossen. :joke:

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#4 Beitrag von Letnei » 2025-12-03 13:29:12

Hallo Meyer,

wenn du es genau wissen willst: ASFINAG

Ausnahmegenehmigung beantragen und freuen wenn du eine bekommst.
Wenn du ohne Ausnahmegenehmigung fährst könnte es teuer werden.

BG
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Meyer
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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#5 Beitrag von Meyer » 2025-12-03 14:06:03

Ok. Danke.

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husky240
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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#6 Beitrag von husky240 » 2025-12-03 14:19:26

Moin,

ich bin ja auch im Grenzgebiet aufgewachsen (Allgäu/ Tirol/ Vorarlberg) und es war immer so, dass die Einsatzfahrt Maut befreit war, nicht aber die Rückfahrt. Ein privat zugelassenes Feuerwehrfahrzeug über 3,5to war schon immer mautpflichtig.

Kann aber gut sein, dass sich da etwas für die Feuerwehr/ Rettung geändert hat.... war schon immer nervig und eigentlich auch ungerecht.


Gruß vom Nils
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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#7 Beitrag von Gregorix » 2025-12-03 23:25:54

Einsatzfahrten mit Einsatzfahrzeugen sind Mautfrei
Alle anderen Mautpflichtig.
Was ein Einsatzfahrzeug ist, da zählt das Erscheinungsbild und nicht die Zulassung.
Ist aber für dich egal, da du privat keine Einsatzfahrt machen kannst/darfst.
Die Feuerwehr, die mit dem Einsatzfahrzeug Bierbänke zum Dorffest führt macht ebenfalls keine Einsatzfahrt, darf dabei auch das Blaulicht nicht benutzen und muss Maut zahlen.
Wird sie zu einem Einsatz gerufen, darf sie das Blaulicht benutzen und muss keine Maut zahlen.
Die Rückfahrt vom Einsatz war eine Grauzone, da es gemäß StVZO keine Einsatzfahrt ist (also ohne Blaulicht) aber organisatorisch natürlich schon noch Bestandteil des Einsatzes ist, der ja erst endet, wenn die Einheit wieder eingerückt ist.
Ich denke, das ist mittlerweile aber anschließend geklärt.

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#8 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2025-12-03 23:57:12

Hallo Gregor,

so wie Du das beschrieben hast kannte ich das auch, entsprechend hat meine Panoramafeuerwehr auch eine Go Box und ich kein Problem damit.

Ich werde trotzdem in den kommenden Tagen über meine Kontakte zur Asfinag nochmal nachfragen, die aktuellen Unterlagen lassen da Interpretationen zu, ich gehe aber davon aus, dass alles beim Alten geblieben ist und nur die Rückfahrt von grenzübergreifenden Einsätzen endlich sinnvoll geregelt ist.

Bei spannenden Erkenntnissen werde ich berichten.

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#9 Beitrag von AndyAntony » 2025-12-04 7:48:25

Guten Morgen,

Mautbefreit sind gemäß § 5 des öster. Bundesstraßen-Mautgesetzes:
§ 5.
(1) Von der Mautpflicht sind ausgenommen:
1. Fahrzeuge, an denen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 und Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967 Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind, im Fall von Fahrzeugen gemäß § 20 Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967 nur sofern bei ihrer Verwendung den gemäß § 20 Abs. 6 Kraftfahrgesetz 1967 erteilten Auflagen und Bedingungen entsprochen wird;
...

Im Kraftfahrgesetz ist das dann wie folgt geregelt:

§ 20. Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke
(1) Außer den im § 14 Abs. 1 bis 7 und in den §§ 15 und 17 bis 19 angeführten Scheinwerfern, Leuchten und Rückstrahlern dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 4 an Kraftfahrzeugen und Anhängern nur angebracht werden:
...
4.
Scheinwerfer und Warnleuchten mit blauem Licht bei
a) Fahrzeugen, die zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestimmt sind,
b) Fahrzeugen, die im Bereich des militärischen Eigenschutzes sowie des Entminungsdienstes zur Verwendung kommen,
c) Fahrzeugen, die zur Verwendung von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamtes Österreich bestimmt sind,
d) Feuerwehrfahrzeugen sowie Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehr,
e) Fahrzeugen des Rettungsdienstes im Besitz von Gebietskörperschaften,
...

Das Ganze ist natürlich wieder eine nationale Regelung - in der österreichischen Rechtsordnung gibt es eigentlich den Fall nicht, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht einer Privatperson gehört - für die Anbringung eines Blaulichtes bedarf es einer gesonderten Genehmigung, welche erlischt sobald das Feuerwehrfahrzeug aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet. Wird das Fahrzeug von einem Privaten gekauft, muss dieser die Blaulichter demontieren - es reicht nicht diese außer Betrieb zu setzen. Feuerwehrfahrzeuge sind per Definition Fahrzeuge die ausschließlich oder überwiegend zur Verwendung durch die Feuerwehr bestimmt sind.

Aufgrund der oben zitierten Rechtsgrundlage sind österreichische Feuerwehrfahrzeug von der Maut (Vignette und GoBox) befreit - es muss kein Einsatz vorliegen - das Ganze gilt natürlich nur im Rahmen der Verwendung im Feuerwehrdienst, der ist jedoch sehr weit gefasst (dazu gehören auch Bewegungsfahrten - und man kann jede Fahrt irgendwie in Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst bringen - :angel: ). Seit ein paar Jahren bekommen in Österreich Feuerwehrfahrzeuge auch eigene Kennzeichen (FW-000-BZ; BZ = Bezirk) - dadurch ist die Identifikation für die Automatischen Mautsysteme noch einfacher. Ich weiß, dass insbesondere Feuerwehren, welche auf die Autobahn fahren, sogar "alte" Kennzeichen gegen die neuen getauscht haben, damit keine "Probleme" entstehen.

Das gegenständliche Fahrzeug ist zwar optisch ein Feuerwehrfahrzeug, wird aber als solches wohl nicht mehr genutzt, wenn es einer Privatperson gehört. Man würde ja auch keine "Blaulichtgenehmigung" bekommen dafür, man darf diese scheinbar aufgrund der gesetzlichen Lage in DE jedoch weiter "führen" wegen der historischen Bedeutung (finde ich persönlich gut).

Den von Gregor geschilderten Fall gibt es auch - dann gilt die Befreiung tatsächlich nur im Verwendungsfall - der Verwendungsfall ist durch die "Blaulichtgenehmigung" festgelegt - liegen die Vorrausetzungen dafür vor, ist die Fahrt mautfrei - dazu gibt es sogar Judikatur: Judikat Blaulicht Maut .

Zusammenfassend würde ich meinen: ausländische Feuerwehrfahrzeug sind nur dann mautbefreit, wenn diese gleich verwendet werden wie inländische Fahrzeuge - dh. Verwendung durch die Feuerwehr im Feuerwehrdienst.

LG
Andy

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#10 Beitrag von Meyer » 2025-12-04 9:17:08

Danke für die Klarstellung.

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#11 Beitrag von bambam 90-16 » 2025-12-07 3:59:41

Selbst mit THW Fahrzeug, THW Kennzeichen, Blaulicht und allem was dazu gehört wurden wir rausgezogen und mussten Diskutieren mit der ASFINAG und Polizei.
Wir hatten vorher die Kennzeichen gemeldet, eine Sondergenehmigung beantragt und auch bekommen und trotzdem gabs 20 Minuten Diskussion. Danach gings “Problemlos” weiter.
So meine persönliche Erfahrung.

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Re: Frage zur Österr. Maut bzgl. Feuerwehrfahrzeuge

#12 Beitrag von Gregorix » 2025-12-07 9:05:24

Vermutlich darum:
Bei der Art der Mautbrfreiung hängt es offensichtlich davon ab, nach welcher Ziffer des §20 des KFG das Blaulicht genehmigt ist...wusste ich auch nicht.
Da das Blaulicht eines deutschen THW Fahrzeuges aber naturgemäß gar nicht nach dem österreichischen KFG genehmigt ist. Fällt es aus diesen Bestimmungen erstmal heraus.
Sowas wird dann in entsprechenden Rechtshilfe Abkommen oder überregionalen Bestimmungen geregelt, auf die in der Fraglichen nationalen Verordnung verwiesen wird. Dass weiß dann halt aber nicht mehr jeder Exekutivbeamter vor Ort aus dem Eff Eff...ist auch irgendwie verständlich.

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