Was betrifft WoMo über 7.5t?

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Borsty
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Was betrifft WoMo über 7.5t?

#1 Beitrag von Borsty » 2025-01-21 13:58:57

Moin
Irgendwie komme ich nicht drumherum zu fragen weil es bei uns (CH) anders geregelt wird.
LKW Fahrverbot? WoMo über 7.5t ja/nein
LKW Überholverbot? WoMo über 7.5t ja/ nein
LKW Geschwindigkeit Autobahn? WoMo über 7.5t 80/100
LKW Geschwindigkeit Landstrasse? WoMo über 7.5t. 60/80
Was muss bei Euch zusätzlich nebst Feuerlöscher mitgeführt werden?
Finde leider nix ohne zig zusätzliche Angaben die nur verwirren. In der Schweiz gilt für WoMo über 7.5t nix von Allem ausser die Begrenzung max.80 auf Landstrasse und max.100 auf Autobahn sofern nicht begrenzt und eben Feuerlöscher
LKW Schilder gelten nur sofern eine Gewichtsbeschränkung oder Länge dazu steht. Bussschilder sind zu beachten.
Vielleicht dumme Fragen, aber die Gesetze bei Euch in D ändern irgendwie stetig oder man liest was und weiss am Schluss nicht ist es jetzt so oder nur im Gespräch darüber und wird noch diskutiert. Was WoMo unter 7.5t ist klarer, aber WoMo über 7.5t bin ich verwirrt was da Alles geschrieben steht mit zusätzlichen Paragraphen. Hoffe könnt meinen Nebel lichten.
Vielleicht Stelle ich auch die Frage bei der Suche falsch. Link wo was steht bin ich nicht abgeneigt.
Gruss Uwe
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LutzB
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#2 Beitrag von LutzB » 2025-01-21 14:22:39

Borsty hat geschrieben:
2025-01-21 13:58:57
...........aber die Gesetze bei Euch in D ändern irgendwie stetig ..............
Interessanterweise empfinde ich das als in Deutschland lebender Deutscher gar nicht so.
Seh' ich den Wald vor lauter Bäumen nicht ?

Lutz
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#3 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2025-01-21 14:32:02

Hallo,
LutzB hat geschrieben:
2025-01-21 14:22:39
Seh' ich den Wald vor lauter Bäumen nicht ?
Man gewöhnt sich an allem, sogar am Dativ. :joke:

So häufig kommen mir die diesbezüglichen Änderungen allerdings auch nicht vor, möglicherweise ignoriere ich viele davon unbewusst.

Eine Zusammenstellung ist trotzdem nicht verkehrt, wenn sich's seltener ändert, ist die Liste halt länger aktuell.

Grüße
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#4 Beitrag von Uwe » 2025-01-21 14:43:46

Naja, die relevanten Regelungen sind durchaus konstant, hin und wieder ändern sich halt die zugehörigen Bußgeldsätze, der Respektabstand zu den korrelierenden Schweizer Offerten bleibt jedoch gewahrt...

Womo über 7,5 auf Landstraßen 60, auf Autobahnen 80.

Das Schild mit dem LKW bezieht sich auf KFZ über 3,5t außer PKW und KOM, bezieht Womo also ein.

Ausnahme vom LKW-Überholverbot nur bei entsprechender Beschilderung.

Höhen- und Längenbegrenzungen gelten für _alle_ Fahrzeuge, eigentlich logisch, verstehen deutsche KOM-Fahrer allerdings auch nicht.

Feuerlöscher braucht es keinen, dafür Verbandkasten, Warndreieck und Warnblinkleuchte.

Gruß
Uwe
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#5 Beitrag von benztreiber » 2025-01-21 14:45:24

Womo über 7,5t müssen sich an die lkw regeln halten,außer das sonntags Fahrverbot.da ist freie Fahrt.


Arne

Uwe war schneller,passt aber alles
wobei ich die Sache mit Feuerlöscher in einigen Ländern in frage stell
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#6 Beitrag von Borsty » 2025-01-21 14:54:29

Ich sehe den Wald leider auch nicht mehr.
Na, bezieht sich mehr auf was diskutiert wird oder was vielleicht geändert ist und mehr findet man dann nicht. Z.B Überholverbot.
Also im Grossen und Ganzen wie LKW ohne Sonderregelung.
Was ist mit Warnblinkleuchte gemeint? Irgend so ne Blinkfunzel zusätzlich zum Pannendreieck?
Danke erstmal. Auch wenn ne Übertretung bei Euch einige Taler weniger kosten als bei uns möchte ich das auf ein Minimum beschränken. :angel:
Gruss Uwe
PS Feuerlöscher in der Schweiz obligat.
Gruss Uwe

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#7 Beitrag von LutzB » 2025-01-21 15:05:52

https://www.kfzparts24.de/de/i220821/he ... hte/791894

Warnlicht bei Pannen, uralte Regelung, hat sich seit Jahrzehnten nicht geändert.

Lutz
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#8 Beitrag von Borsty » 2025-01-21 15:13:11

Danke für den Link. Dann muss ich wohl oder übel noch so ein Ding zulegen. Nehme ja nicht an das eine rot blinkende LED Funzel oder die runden orangen Dinger erlaubt wären.
Gruss Uwe
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#9 Beitrag von rossi » 2025-01-21 15:48:07

Borsty hat geschrieben:
2025-01-21 13:58:57
Moin
Irgendwie komme ich nicht drumherum zu fragen weil es bei uns (CH) anders geregelt wird.
LKW Fahrverbot? WoMo über 7.5t ja/nein
LKW Überholverbot? WoMo über 7.5t ja/ nein
LKW Geschwindigkeit Autobahn? WoMo über 7.5t 80/100
LKW Geschwindigkeit Landstrasse? WoMo über 7.5t. 60/80
Was muss bei Euch zusätzlich nebst Feuerlöscher mitgeführt werden?
Finde leider nix ohne zig zusätzliche Angaben die nur verwirren. In der Schweiz gilt für WoMo über 7.5t nix von Allem ausser die Begrenzung max.80 auf Landstrasse und max.100 auf Autobahn sofern nicht begrenzt und eben Feuerlöscher
LKW Schilder gelten nur sofern eine Gewichtsbeschränkung oder Länge dazu steht. Bussschilder sind zu beachten.
Vielleicht dumme Fragen, aber die Gesetze bei Euch in D ändern irgendwie stetig oder man liest was und weiss am Schluss nicht ist es jetzt so oder nur im Gespräch darüber und wird noch diskutiert. Was WoMo unter 7.5t ist klarer, aber WoMo über 7.5t bin ich verwirrt was da Alles geschrieben steht mit zusätzlichen Paragraphen. Hoffe könnt meinen Nebel lichten.
Vielleicht Stelle ich auch die Frage bei der Suche falsch. Link wo was steht bin ich nicht abgeneigt.
Gruss Uwe
Hallo Uwe,
von oben nach unten:
Ja, du hast Recht, in der Schweiz wird einiges anders geregelt (aber auch in GB, FIN, N,.........) ;-))

LKW Fahrverbot? Wenn du das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot meinst, so betrifft dies nur LKW > 7,5t und LKW mit Anhänger (§30 StVO seit mind. 2001),

LKW Überholverbot? Gibt es in D so nicht, das Zeichen 277 im Anhang zu StVO $39 (der von dir gedeutete LKW in rot neben PKW in schwarz) bedeutet "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." Also darf dein 4,9 t schwerer PKW (ein Hanomag GruKw) dort überholen (so er denn kann!), dein 10t schwerer Bus auch,dein 3,6 t schweres Wohnmobil aber nicht! ! Klingt merkwürdig, ist aber so.

LKW Geschwindigkeit Autobahn >7,5t? Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t , also auch für Wohnmobile > 7,5t , auf Autobahnen beträgt im günstigsten Fall 80 km/h (§3 StVZO.seit mind. 2001)
LKW Geschwindigkeit Landstraße? >7,5t ? Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t , also auch für Wohnmobile > 7,5t , auf Landstraßen beträgt im günstigsten Fall 60 km/h ( §3 StVZO s.o.)

Das in einem Wohnmobil ein Feuerlöscher mitgeführt werden MUSS, ist mir nicht bekannt, vorgeschrieben sind sie in D nur für Kraftomnibusse ( §35g StVZO) und versch. andere Fahrzeuge (z.B. Gefahrengutransporte) Ich habe aber trotzdem mehrere dabei.
Ein passender Unterlegkeil muss mitgeführt werden bei Kraftfahrzeugen >4t (§41 StVZO, mind. seit 1956)
Eine funktionsfähige Warnleuchte muss mitgeführt werden bei Kraftfahrzeugen >3,5t (§53a StVZO, seit mind. 2001, früher 2 Leuchten).

Ein nicht abgelaufener Verbandskasten (§35h StVZO), eine Warnweste sowie ein Warndreieck müssen (auch schon im PKW) mitgeführt werden (§53a StVZO). Am besten für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitführen, dann haben auch Bei- und sonst. Mitfahrer eine bessere Chance, gesehen zu werden.

Deine Anmerkung, das sich die Gesetze in D irgendwie stetig ändern, kann ich nicht nachvollziehen. Bist du Gandalf (bei einem Alter von mehreren hundert Jahren könnte ich 20 Jahre bestehende Gestze als "sich stetig ändernd" nachvollziehen) oder hast du dich einfach nicht darum gekümmert?
Hier der Link zu deutschen Straßenverkehrsordung
Und hier der Link zur deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu beiden Links gibt es mittlerweile ein paar Änderungen (z.B. Womo >3,5t <7,5t auf Autobahnen 100km/h, die m.W.n. ein Womo >7,5t nicht betreffen
Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht!

Grüße
Rüdiger
Zuletzt geändert von rossi am 2025-01-21 18:32:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#10 Beitrag von mangusta » 2025-01-21 16:03:43

Uwe hat geschrieben:
2025-01-21 14:43:46

Womo über 7,5 auf Landstraßen 60, auf Autobahnen 80.

Gruß
Uwe
Wie ist es eigentlich dazu gekommen, daß eine stillschweigende Übereinkunft unserer Ordnungsbehörden dahin besteht, daß eine Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung in einem ständig steigenden Rahmen für Lkw in der Regel nicht geahndet wird - andere Regelungen wie die neue Fahrtenschreiberverordnung aber offensichtlich unbedingt verfolgt werden sollen?

Ein Beispiel:

Die Ordnunghsbehörden fahren auf der Autobahn links an einer Lkw-Schlange auf der rechten Spur vorbei, die sich ganz offensichtlich ausnahmslos nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeitsregelung hält und picken sich einen einzelnen Wohnmobilfahrer mit Anhänger heraus, und überprüfen, ob er einen Fahrtenschreiber eingebaut hat.

Wer ordnet den Beamten eigentlich an oder wo steht, welche Vergehen verfolgt werden sollen und welche nicht?

Ganz nach Bauchgefühl?


Gruß

Rolf
- nichts steht geschrieben -

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#11 Beitrag von Uwe » 2025-01-21 17:26:01

Hallo Rolf,

das haben wir doch grade im Parallelthread diskutiert. Wenn, bitte dort weiterbesprechen und nicht hier.

Uwe
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#12 Beitrag von Borsty » 2025-01-21 22:15:51

Hallo Rossi
Ne, so alt nicht. Die Links helfen mehr als was man eben mit Google findet. Gekümmert schon, nur nie als WoMo über 7.5t. Da entsprechen oft die Angaben die man findet nicht dem was Sache ist. Das ist wohl das verwirrende am Ganzen und gibt das Gefühl das da was stetig ändere.
@All Andere Länder, andere Gesetze ist mir klar. Apotheke klar, war schon beim Landcruiser so.
Der Nebel hat sich gelichtet.
Feuerlöscher ist in der CH ab 3,5t Pflicht, egal ob LKW oder WoMo. Klasse A/B/C min. 6kg und EN3 zugelassen. Prüfpflicht alle 3 Jahre. Beim LKW von Aussen zugänglich, bei WoMo nicht definiert. Bussgelder bei WoMos habe ich bis jetzt nie gehört. MFK(TÜV) kontrolliert es und bei LKW Kontrollen wird's auch kontrolliert. Bei den WoMos über 3.5t entzieht es sich meinen Kenntnissen ob sie es kontrollieren nebst Gewicht.
Da bin ich gerade froh das es so wenig ist was anders ist.
Danke für die Links und Tips
Gruss Uwe
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#13 Beitrag von Toasti » 2025-01-22 7:29:34

wie sind denn wohnmobile in deutschland eingestuft ? bei uns in österreich steht nach der neu typisierung M1G was klar PKW bedeutet - insofern gilt zb das überholverbot für
LKWs gar nicht - steht auch wörtlich so im gesetzestext ?
außer eben wohnmobile sind in deutschland nicht als m1(g) typisiert ? daher die frage …

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#14 Beitrag von Ferby » 2025-01-22 7:44:45

Hallo Toasti,

wenn Du das Schild (Nr 253) unter der Nummer 30 im nachfolgenden Link meinst, dann steht dort eindeutig Fahrzeuge über 3,5t. Dies hatte Rüdiger (@rossi) oben auch so geschrieben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html

Gruß Benjamin
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#15 Beitrag von Egika » 2025-01-22 7:52:03

Ferby hat geschrieben:
2025-01-22 7:44:45
Hallo Toasti,

wenn Du das Schild (Nr 253) unter der Nummer 30 im nachfolgenden Link meinst, dann steht dort eindeutig Fahrzeuge über 3,5t. Dies hatte Rüdiger (@rossi) oben auch so geschrieben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html

Gruß Benjamin
Naja, bei VZ253 sind PKW ja explizit ausgenommen.
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#16 Beitrag von buckdanny » 2025-01-22 8:56:10

Toasti hat geschrieben:
2025-01-22 7:29:34
wie sind denn wohnmobile in deutschland eingestuft ? bei uns in österreich steht nach der neu typisierung M1G was klar PKW bedeutet - insofern gilt zb das überholverbot für
LKWs gar nicht - steht auch wörtlich so im gesetzestext ?
außer eben wohnmobile sind in deutschland nicht als m1(g) typisiert ? daher die frage …

Wohnmobile sind schon auch als Fahrzeuge der Klasse M eingestuft(typisiert). Meiner Meinung nach ist das inzwischen nicht eindeutig definiert die. Fürher waren Pkw Autos, Wohnmobile waren sonstige.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#17 Beitrag von AndyAntony » 2025-01-22 9:13:03

rossi hat geschrieben:
2025-01-21 15:48:07

LKW Überholverbot? Gibt es in D so nicht, das Zeichen 277 im Anhang zu StVO $39 (der von dir gedeutete LKW in rot neben PKW in schwarz) bedeutet "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." Also darf dein 4,9 t schwerer PKW (ein Hanomag GruKw) dort überholen (so er denn kann!), dein 10t schwerer Bus auch,dein 3,6 t schweres Wohnmobil aber nicht! ! Klingt merkwürdig, ist aber so.
Guten Morgen,

in meinem Zulassungsschein (in DE Fahrzeugschein) steht bei J (Fahrzeugklasse/Art) M1G/Personenkraftwagen ... ich darf in DE daher überholen :eek: - meist halte ich mich jedoch trotzdem an die Überholverbote (auch in AT). Für andere Verkehrsteilnehmer ist ja meine Zulassung nicht ersichtlich - die sehen vor sich nur einen LKW der einen anderen LKW überholt ... ich habe auch keine Lust, dass die mich dann schneiden oder dgl. (alles schon passiert) - auch wenn ich der Stärkere bin - zumeist habe ich es ja auch nicht eilig.

Zum Thema Feuerlöscher: Wenn er vorgeschrieben ist sollte er auch Überprüft sein ;) Ich führe seit Jahren immer einen Feuerlöscher mit - allein aus Eigenschutz, auch im PKW. Im Wohnmobil (LKW) habe ich auch einen, obwohl nicht vorgeschrieben.

LG
Andy

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#18 Beitrag von LutzB » 2025-01-22 10:30:58

AndyAntony hat geschrieben:
2025-01-22 9:13:03
.......in meinem Zulassungsschein (in DE Fahrzeugschein) steht bei J (Fahrzeugklasse/Art) M1G/Personenkraftwagen ... ich darf in DE daher überholen :eek: - meist halte ich mich jedoch trotzdem an die Überholverbote (auch in AT).
Ich nicht mehr!
Kurz vor dem Jahreswechsel überholt ich mit WoMo <7,5 t auf der A61 -> Süden und wurde gleichzeitig dabei von einem Polizei-Auto überholt.
Ich dachte schon " jetzt isset soweit", war aber nix. Bin nicht mal eines Blickes gewürdigt worden.
Ich lasset drauf ankommen!

Lutz
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#19 Beitrag von Tomduly » 2025-01-22 10:51:23

Moin!
Uwe hat geschrieben:
2025-01-21 14:43:46
Feuerlöscher braucht es keinen, dafür Verbandkasten, Warndreieck und Warnblinkleuchte.
Und ab 4t Unterlegkeil(e) - §41 StVZO:

(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

1. ein Unterlegkeil bei

a) Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
b) zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

2. zwei Unterlegkeile bei

a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
b) Sattelanhängern,
c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.


Grüsse
Tom

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#20 Beitrag von Borsty » 2025-01-24 15:13:30

So, Liste für Europa abgehackt.Blinkfunzel zugelegt. :D Rest ist ja eh dabei.
Thema Feuerlöscher 6kg habe ich mal nachgehakt da eine Mitführpflicht ab 3.5t in der Schweiz Pflicht ist. Kostet CHF. 40.- wenn keiner dabei ist. Beim LKW könne es teurer werden. Aber nur wenn Güter transportiert werden. Ginge dann auch in den Bereich ADR.
Gruss Uwe
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#21 Beitrag von querys » 2025-01-30 12:50:46

LutzB hat geschrieben:
2025-01-22 10:30:58
AndyAntony hat geschrieben:
2025-01-22 9:13:03
.......in meinem Zulassungsschein (in DE Fahrzeugschein) steht bei J (Fahrzeugklasse/Art) M1G/Personenkraftwagen ... ich darf in DE daher überholen :eek: - meist halte ich mich jedoch trotzdem an die Überholverbote (auch in AT).
Ich nicht mehr!
Kurz vor dem Jahreswechsel überholt ich mit WoMo <7,5 t auf der A61 -> Süden und wurde gleichzeitig dabei von einem Polizei-Auto überholt.
Ich dachte schon " jetzt isset soweit", war aber nix. Bin nicht mal eines Blickes gewürdigt worden.
Ich lasset drauf ankommen!

Lutz

Ich bin auch der Meinung, dass das alles nicht mehr so eindeutig ist. Seit die EU Klassen verpflichtend sind, sind spätestens ab da an alle neuen Wohnmobile und alte auf Wunsch, als M1 SA einzustufen. Damit steht klar „PKW“ in den Papieren. Nur der „Aufbau“ ist dann Wohnmobil, vergleichbar mit Kombi, Cabrio oder Limousine.
Damit steht auch die Geschwindigkeitsregelung von 60/80 km/h auf der Kippe, denn die gilt auch nicht für PKW.
Es gab dazu auch ein Urteil vom AG Bottrop „Wohnmobil ist PKW“ https://linertreff.com/board/wcf/attach ... 57-22-pdf/
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
1222 AF BJ 1986

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#22 Beitrag von Egika » 2025-01-30 13:03:26

querys hat geschrieben:
2025-01-30 12:50:46
Es gab dazu auch ein Urteil vom AG Bottrop „Wohnmobil ist PKW“ https://linertreff.com/board/wcf/attach ... 57-22-pdf/
Krass.

Also ich finde es schon bemerkenswert, dass ein Gericht einen Beschluss mit so vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern produziert.
Und dann noch nicht einmal die Namen der Verkehrszeichen nennt, sondern sie umschreibt ("Zusatzschild, [...] wie es auch auf Autopbahnrastplätzen [...] verwendet wird")
Es geht hier ja offenbar um Zusatzzeichen 1048-10 und Zusatzzeichen 1048-17.

Puh - wenn das nicht ein Kinderstreich ist, dann hätte ich einem Gericht formal mehr zugetraut...
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#23 Beitrag von querys » 2025-01-30 14:40:02

Kann ich schlecht beurteilen ob das echt ist oder nicht. Aber es wird ja immer wieder gesagt es gibt keinen Zusammenhang zwischen EU Fahrzeugklassen und nationaler StVO.
Vor dem Hintergrund des 2024 angepassten nationalen SV1, das die Wohnmobile klar unter den M1 Fahrzeugen eingruppiert, würde ich es jetzt drauf ankommen lassen.

Quelle:
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=4


2. Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz - (s. Richtlinie 2007/46/EG Anhang II und Verordnung (EU) 2018/858 Anhang I i. d. g. F. (KBA-Nr. 026, Januar 2021)) 2.1) 2.2))

2.1 M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
- klassische Aufbauart
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • M1 AA Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Limousine
  • M1 AB Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Schräghecklimousine
  • M1 AC Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kombilimousine
  • M1 AD Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Coupé
  • M1 AE Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kabrio-Limousine
  • M1 AF Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Mehrzweckfahrzeug
  • M1 AG Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Pkw-Pick-up KBA-Nr. 001, Juli 2011; Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein.
- zweckbestimmte Aufbauart
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • M1 SA Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Wohnmobil
  • M1 SB Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Beschussgeschützt
  • M1 SC Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Krankenwagen
  • M1 SD Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Leichenwagen
  • M1 SG Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Sonstige
  • M1 SH Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Rollstuhlgerecht VkBl. 2009 S. 214
Das ganze ist dann unter 2.2. nochmal exakt gleich aufgelistet als M1G (Geländefahrzeuge)
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1222 AF BJ 1986

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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#24 Beitrag von Egika » 2025-01-30 16:04:01

Inhaltlich stimmt das schon.
Seit 2007 gelten die neuen Fahrzeugklassen doch schon, oder?
Damit waren Wohnmobile immer PKWs. Wenn sie schwerer als 3.5t sind, gelten die Bestimmungen, die für diese Fahrzeuge gelten (es sei denn PKWs sind explizit ausgenommen ;))
2021-2022: IVECO Eurofire 75E14 (www.egika.de/balticexpress)
2023: IVECO 80E18 (Rostlaube - gleich wieder verkauft)
ab 2024: IVECO Eurofire 95E18W

Maximus
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Re: Was betrifft WoMo über 7.5t?

#25 Beitrag von Maximus » 2025-02-09 20:27:15

@rossi
Du schreibst:
Ein nicht abgelaufener Verbandskasten (§35h StVZO),
Wo bitte steht dort das der nicht abgelaufen sein darf?
"Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998"
DIN ist hinter einer PayWall, d.h. sollte darin ein Ablaufdatum drin stehen... fände das rechtlich nie Eingang in die Rechtsverordnung.
Ferner muss man ja auch keinen solchen Kasten haben... Spoiler: in der DIN steht nix vom Ablaufdatum.
Siehe 35h
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Auch da kein Ablaufdatum erwähnt.

Heißt Du kannst den Inhalt sicher in eine andere saubere, sichere Kiste packen und der Kontrolleur müsste jetzt zählen.... und jede Packung auf ein Verfallsdatum prüfen... was er nicht findet. Es stehen dort max. Produktionsdaten! Die Angabe von 5 Jahren bezieht sich auf die garantierte Keimfreiheit des Verbandzeug. Für die 1. HILFE nach VU ist diese in dem Maße nicht notwendig um den Zweck zu erfüllen. Ein ordentlich verpackter unbeschädigter Verbandkasten ist allemal keimfrei genug um Wundverletzungen im Straßenverkehr zu versorgen!
Ich habe mehrere Versandkosten im Auto... zwei die ich immer mal nutze wenn mal was ist, alle älter als 10 Jahre! Da kleben sogar noch die Pflaster!
Einen habe ich in OVP draußen den Aufkleber mit dem "Ablaufdatum" habe ich entfernt. Das ganze Päckchen ist mit einem Vakumierer eingeschweißt! Bisher haben zwar schon einige TüVer nach dem Datum gesucht aber noch keiner hat was gesagt und noch keiner hat sich getraut auszupacken um durchzusehen!
Die Polizei, so wie ich es bisher kennengelernt habe, sieht nur danach ob der Kasten mit Füllung da ist und nicht offenkundig geplündert oder verdreckt ist!
Ein Bußgeld dafür kenne ich nicht, im Gegenteil habe irgendwo noch ein Urteil herumliegen indem ein Gericht bestätigt, daß es auf kein Verfallsdatum ankommt, weil das nirgends rechtlich bindend und nachvollziehbar für den Verkehrsteilnehmer im Gesetz steht!
Insofern ist das Geldschneiderei für Verbandskastenverkäufer! 15 Jahre und älter sieht den Dingern keiner an und alles funktioniert darin!

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