Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
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Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Moin zusammen!
In etwa 2 Jahren, so haben wir beschlossen, wollen wir unser Auto aus Südamerika wieder zurückholen. Und da wollen wir nach Möglichkeit vorher klären, was da an Bürokratie und Kosten auf uns zukommen kann.
Die bisherige Situation im Überblick:
- Im Jahr 2016 haben wir unser Fz. abgemeldet und nach SA verschifft.
- Dann sind wir mehrere jeweils mehrmonatige Reiseetappen mit dem Fz. gefahren.
- Für die Zeit, die wir NICHT in SA verbracht haben, können wir lückenlos nachweisen, dass das Fz. weiter unser (mein) Eigentum war und auch nicht anderweitig genutzt werden konnte (vermietet /verliehen etc.), da immer unter Zollverschluss entweder in AR oder UY eingelagert.
Wenn man nun googelt zur Fahrzeugrückholung, bekommt man unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen zu den Themen Einfuhrzölle, Schätzung von Zeitwert etc. .
Deshalb die Bitte: Werft hier doch mal FUNDIERTE Meinungen (damit meine ich Erfahrungswerte, Fachwissen etc. Was ich NICHT meine ist "hab ich schon mal gehört") und Fachbegriffe ein, womit ich weiter googeln und beim Zoll nachbohren kann. Das scheint kein einfaches und eindeutiges Thema zu sein.
Und bitte: Mir geht es hier um die rein bürokratische Seite, das mit der lange abgelaufenen HU werde ich extra zu klären versuchen.
Danke für viele, viele fundierte Beiträge und Gruss,
Ulf
In etwa 2 Jahren, so haben wir beschlossen, wollen wir unser Auto aus Südamerika wieder zurückholen. Und da wollen wir nach Möglichkeit vorher klären, was da an Bürokratie und Kosten auf uns zukommen kann.
Die bisherige Situation im Überblick:
- Im Jahr 2016 haben wir unser Fz. abgemeldet und nach SA verschifft.
- Dann sind wir mehrere jeweils mehrmonatige Reiseetappen mit dem Fz. gefahren.
- Für die Zeit, die wir NICHT in SA verbracht haben, können wir lückenlos nachweisen, dass das Fz. weiter unser (mein) Eigentum war und auch nicht anderweitig genutzt werden konnte (vermietet /verliehen etc.), da immer unter Zollverschluss entweder in AR oder UY eingelagert.
Wenn man nun googelt zur Fahrzeugrückholung, bekommt man unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen zu den Themen Einfuhrzölle, Schätzung von Zeitwert etc. .
Deshalb die Bitte: Werft hier doch mal FUNDIERTE Meinungen (damit meine ich Erfahrungswerte, Fachwissen etc. Was ich NICHT meine ist "hab ich schon mal gehört") und Fachbegriffe ein, womit ich weiter googeln und beim Zoll nachbohren kann. Das scheint kein einfaches und eindeutiges Thema zu sein.
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Danke für viele, viele fundierte Beiträge und Gruss,
Ulf
Oh Lord
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till I know
what I am talking about
"Weltanschauungen" stammen gemeinhin von Leuten die sich die Welt nie wirklich angeschaut haben (Die sind höchstens mit Knobelbechern an den Füssen nach Stalingrad marschiert).
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- Donnerlaster
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Hast du hier auch schon die Suchfunktion bemüht? Es sollte mindestens einen langen Thread über dieses Thema geben, einschl. schriftlicher Aussagen vom Zoll
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- abgefahren
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Hab ich schon. aber recht schnell aufgegeben. Weil mit "Zoll" als Suchbegriff komme ich zu recht vielen Artikeln mit Zollmassen u.ä. Aber wenn Du recht sicher bist, dass esn was geben könnte, suche ich noch mal. Kannst Du Dich vielleicht an den Titel oder ein Stichwort erinnern?
Danke und Gruss,
Ulf
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- fridolin_22
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Versuchs mal über Tante Google mit z.B.
Funktioniert oft besser, als die SuFu im Forum.
Gruß
Marc
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Zoll site:allrad-lkw-gemeinschaft.de
Gruß
Marc
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
viewtopic.php?f=17&t=96844&p=933059&hil ... hr#p933059
viewtopic.php?f=17&t=89769&p=845810&hil ... hr#p845810
viewtopic.php?f=18&t=82035&p=782143&hil ... hr#p782143
Ich habe nach "wiedereinfuhr" gesucht
viewtopic.php?f=17&t=89769&p=845810&hil ... hr#p845810
viewtopic.php?f=18&t=82035&p=782143&hil ... hr#p782143
Ich habe nach "wiedereinfuhr" gesucht
Auf See und in den ersten Häfen findet man immer Zeit, um in Ruhe die letzten, noch fehlenden Kleinigkeiten in Ordnung zu bringen.
(Aus "Bernard Moitessier, Kap Horn - der logische Weg")
Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und ... Naja, das andere.
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- Kampfschrauber
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Ulf, Du bist auf Weltreise gewesen und hast, wie es viele machen, das Fahrzeug hier abgemeldet. Also hast du es vorrübergehend Stillgelegt, was Du auch hättest machen können, wenn es hier gestanden hätte. Da es Steuerlich nicht behandelt wurde, dürfte es auch bei der Rückholung keine Probleme geben.
Aber dazu genaueres zu erfahren würde ich den Zoll anrufen.
Wegen bewegens nach der entladung, da brauchst du warscheinlich ein Kurzzeitkennzeichen, weil du ja "" in eine Werkstatt fahren must wegen neuem Tüv "".
Aber dazu genaueres zu erfahren würde ich den Zoll anrufen.
Wegen bewegens nach der entladung, da brauchst du warscheinlich ein Kurzzeitkennzeichen, weil du ja "" in eine Werkstatt fahren must wegen neuem Tüv "".
Gruß Detlef
Leben, das ist das aller seltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
>Oskar Wilde<
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Aber nur für die ohne Anmeldung zugänglichen Bereiche des Forums. Und das sind nur wenige Unterforen.fridolin_22 hat geschrieben: ↑2024-07-27 14:47:33Versuchs mal über Tante Google mit z.B.Funktioniert oft besser, als die SuFu im Forum.Code: Alles auswählen
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Gruß
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Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
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- Donnerlaster
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
In diesem Thread findest du das erwähnte Schreiben vom Member 'Unterwegs'dibbelinch hat geschrieben: ↑2024-07-27 14:41:29Hab ich schon. aber recht schnell aufgegeben. Weil mit "Zoll" als Suchbegriff komme ich zu recht vielen Artikeln mit Zollmassen u.ä. Aber wenn Du recht sicher bist, dass esn was geben könnte, suche ich noch mal. Kannst Du Dich vielleicht an den Titel oder ein Stichwort erinnern?
Danke und Gruss,
Ulf
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Zuletzt geändert von Donnerlaster am 2024-07-27 15:09:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Wenn Du hier kein Halbwissen hören willst, erkundige Dich bei den zuständigen Stellen, also beim Zoll.
Nach Hörensagen : über 38 Monate ausserhalb der EU wird es teuer.
Wenn Dir jemand empfehlen würde, per Landweg in die EU einzureisen, wäre das möglicherweise Anstiftung zur Steuerhinterziehung.
Nach Hörensagen : über 38 Monate ausserhalb der EU wird es teuer.
Wenn Dir jemand empfehlen würde, per Landweg in die EU einzureisen, wäre das möglicherweise Anstiftung zur Steuerhinterziehung.
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Die Bestimmungen des Zolls sind doch eindeutig. Alles was die EU für länger als 3 Jahre verlässt, unterliegt bei der Wiedereinfuhr der Einfuhrsteuer. Dies gilt auch für dein Fahrzeug, völlig unabhängig davon ob abgemeldet oder noch innerhalb der EU angemeldet. Zur Bestätigung bekam ich das auch schriftlich von meinem zuständigen Hauptzollamt.
Einzige Ausnahme ist das Umzugsgut. Kommt in deinem Fall aber nicht in Frage. Dies wäre meine Option bei einer Rückverschiffung.
Gruß Jens
Einzige Ausnahme ist das Umzugsgut. Kommt in deinem Fall aber nicht in Frage. Dies wäre meine Option bei einer Rückverschiffung.
Gruß Jens
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Das sind ja sogar zwei Probleme: 1) Einfuhr, Zoll und dann 2) Zulassung, Versicherung, TüV. Auf eigenen vier Rädern rollt der LKW daher nicht aus dem Hafen.
Gefundene Rechtschreibfehler bitte aufheben und zu neuen Texten recyceln. Buchstaben sind wieder verwertbar !
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Das Thema Zoll löst man grundsätzlich ganz einfach in dem man nicht nach D sondern nach B entweder Zeebrugge oder Antwerpen verschifft. Dort interessiert niemanden wie lange das Fahrzeug im Ausland war. Selbst bereits gemacht von Cartagena ( und viele andere Reisende ebenfalls ohne Probleme in B) und keine Info vom hören sagen, aber mit noch angemeldetem und versichertem Fahrzeug. Abgelaufene HU oder Tuev ist ja das geringste Problem. Das einzige was die Belgier interessiert sind Drogen und dann ist man schon fertig und fährt entspannt nach Hause.
Gruss
Alfred
www.globenomaden.at
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Das ist wohl so praktikabel, aber EU Recht dürfte auch dort gelten. Du outest Dich also als Steuerhinterzieher.
Overlandtours.de
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Verlassen würde ich mich nicht daraufGlobenomaden hat geschrieben: ↑2024-07-28 3:46:35Das Thema Zoll löst man grundsätzlich ganz einfach in dem man nicht nach D sondern nach B entweder Zeebrugge oder Antwerpen verschifft. Dort interessiert niemanden wie lange das Fahrzeug im Ausland war.

Auch dort war die Einfuhrsteuer schon Thema. Kann klappen, muss aber nicht.
Gruß Jens
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Mehr eine Frage als eine FUNDIERTE Meinung:
Wenn man schon Einfuhrzoll zahlen müsste bei Einreise in die EU, heißt das im Umkehrschluss, dass der LKW in Südamerika verkauft werden kann, ohne dort Einfuhrzoll zahlen zu müssen?
Vermutlich nicht.
Sepp
Wenn man schon Einfuhrzoll zahlen müsste bei Einreise in die EU, heißt das im Umkehrschluss, dass der LKW in Südamerika verkauft werden kann, ohne dort Einfuhrzoll zahlen zu müssen?
Vermutlich nicht.
Sepp
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
In den meisten südamerikanische Ländern kauft dir eh niemand den LKW ab, da die Einfuhr eines alten Fahrzeuges verboten ist. Den bekommt man gar nicht zugelassen. Aber ja, Einfuhrzoll wäre in Ecuador fällig gewesen. Ausnahme wieder das Umzugsgut. Damit habe ich es versucht. Erfolglos, weil kein Neuwagen.
Jens
Jens
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Nein, sind ja verschiedene Länder. Da finde ich die Idee, sich bei der Ausreise die USt erstatten zu lassen, interessanter.
Auf See und in den ersten Häfen findet man immer Zeit, um in Ruhe die letzten, noch fehlenden Kleinigkeiten in Ordnung zu bringen.
(Aus "Bernard Moitessier, Kap Horn - der logische Weg")
Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und ... Naja, das andere.
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Für Oldtimer die älter als 30 Jahre sind könnte ein Import über Rotterdam interessant sein. Hier kann sich der Zoll auf 0% reduzieren und die Mehrwertsteuer 9% betragen.
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Ich stelle mir die Frage: Woher weiß der (deutsche/europäische) Zoll bei meiner Rückkehr und Einreise nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land, beziehungsweise bei der Einfuhr meines Wohnmobils nach Verschiffung aus beispielsweise Afrika oder Südamerika über einen deutschen oder EU-Hafen, dass das Fahrzeug länger als drei Jahre (ununterbrochen) außerhalb der EU war?
Denkfehler meinerseits? Übersehe ich etwas?
Viele Grüße, Harald
Denkfehler meinerseits? Übersehe ich etwas?
Viele Grüße, Harald
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Datenbanken und Abfertigung durch den Zoll bei der Ausfuhr. Gern läßt der Zoll sich im Zweifel vom Gegenteil überzeugen. In der Beweispflicht ist immer der der einführt.
Gibt sicher auch Wege wo die Ausfuhr nicht dokumentiert wird.
Gibt sicher auch Wege wo die Ausfuhr nicht dokumentiert wird.
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Danke. Das war mein Denkfehler.
Würde bedeuten: Ein- oder Ausfuhr auf dem Landweg. Oder als Nachweis z.B. eine Inspektions-/Werkstattrechnung, mit der ein zwischenzeitlicher Aufenthalt innerhalb der EU nachgewiesen wird.
Gruß, Harald
Würde bedeuten: Ein- oder Ausfuhr auf dem Landweg. Oder als Nachweis z.B. eine Inspektions-/Werkstattrechnung, mit der ein zwischenzeitlicher Aufenthalt innerhalb der EU nachgewiesen wird.
Gruß, Harald
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Eine über Jahre überzogene HU dürfte ein erster Hinweis für den Zoll sein. Das geschulte Auge des Zolls in einem deutschen Hafen wird eher zu Schwierigkeiten für den Besitzer führen, als eine EU Einreise auf dem Landweg.Tau Pan hat geschrieben: ↑2024-07-29 14:18:34Ich stelle mir die Frage: Woher weiß der (deutsche/europäische) Zoll bei meiner Rückkehr und Einreise nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land, beziehungsweise bei der Einfuhr meines Wohnmobils nach Verschiffung aus beispielsweise Afrika oder Südamerika über einen deutschen oder EU-Hafen, dass das Fahrzeug länger als drei Jahre (ununterbrochen) außerhalb der EU war?
Denkfehler meinerseits? Übersehe ich etwas?
Viele Grüße, Harald
Overlandtours.de
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Servus,
[...]Jede Ware verliert mit der Ausfuhr aus der EU den Status einer Gemeinschaftsware (EU - Ware) und muss bei Wiedereinfuhr in die EU
verzollt und versteuert werden. Es gibt die Möglichkeit der Abfertigung als sogenannte Rückware (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html), sofern nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der einfuhrabgabenfreien Wiedereinfuhr als Rückware handelt es sich zollrechtlich um eine Außertarifliche Zollbefreiung.
Grundsätzlich müssen die Waren zuvor tatsächlich aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt worden sein und sie müssen unverändert sein,
d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden.
Die Wiedereinfuhrfrist beträgt maximal 3 Jahre und ist an einen Nämlichkeitsnachweis (Nachweis der Rückwareneigenschaft) gebunden.
Das für die Reise genutzte Beförderungsmittel kann normalerweise formlos ausgeführt werden.
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie normalerweise keinen speziellen Rückwarennachweis.
Auf Verlangen muss allerdings auch hier gemäß Artikel 188 UZK ein Nachweis der Rückwareneigenschaft vorgelegt werden. Hierfür kommen gemäß Artikel 253 DVO (EU) 2015/2447 (UZK-IA) alle Unterlagen in Betracht, die geeignet sind, zu belegen, dass sich das Fahrzeug zuvor im zollrechtlich freien Verkehr und danach nie länger als drei Jahre außerhalb der EU befunden hat.
Bestenfalls ist vor dem letzten Verlassen oder innerhalb der letzten drei Jahre ein Auskunftsblatt INF 3 (Vordruck 0329) gemäß Artikel 253 Absatz 2 d) UZK-IA durch eine Zollstelle in der EU ausgestellt worden. [Das bekommt man wohl -auf Nachfrage- beim Verschiffen ausgestellt.]
Das INF 3 hat eine Gültigkeit von drei Jahren und wird an jeder EU - Zollstelle akzeptiert.
Ist die Vorlage geeigneter Nachweisunterlagen nicht möglich und können die Zweifel an der Rückwareneigenschaft auch nicht anderweitig ausgeräumt werden, kann der LKW nur unter Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.
Es gibt auch Ausnahmen von der Wiedereinfuhrfrist:
Als besondere Umstände, die ein Überschreiten der gesetzlichen Wiedereinfuhrfrist von 3 Jahren rechtfertigen, kommen neben höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe in Betracht.
Eine geplante Weltreise, die die Wiedereinfuhrfrist überschreitet ist hier allerdings nicht vorgesehen.[
]
Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... aende.html.
Da die Frage nach der vorherigen uszahlung der MwSt bei Ausfuhr aufkam:
[...]Eine Erstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr ist leider auch nicht möglich.
Diese kann nur bei folgenden Konstellationen erfolgen:
Eine Ausfuhrlieferung nach § 6 (1) Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz liegt u .a. dann vor, wenn bei der Lieferung der Unternehmer (z.B. Autohaus) das Fahrzeug in das Drittland (Nicht - EU - Staat) befördert oder versendet oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung (also das Fahrzeug) in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist.
Ausländischer Abnehmer ist die Person, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Kaufes nachweislich außerhalb des Zollgebietes der Union hat.[...]
Quintessenz: Man kann es nicht umgehen und sollte bei einer mehrjährigen Reise darauf achten, dass das Auto vor Ablauf der 3-Jahres-Frist tatsächlich wieder EU-Boden betritt.
Was ich noch offen habe, ist die Frage, ob eine Einfuhr nach Französisch Guyana als Wiedereinfuhr in die EU gilt, oder ob das mangels Zugehörigkeit zum Schengen-Raum ebenfalls nicht zählt.
anbei die Antwort vom Zoll auf meine Nachfrage, die die allgemeinen Annahmen hier im Board bestätigen:Nordfranke hat geschrieben: ↑2024-07-29 14:25:34Datenbanken und Abfertigung durch den Zoll bei der Ausfuhr. Gern läßt der Zoll sich im Zweifel vom Gegenteil überzeugen. In der Beweispflicht ist immer der der einführt.
Gibt sicher auch Wege wo die Ausfuhr nicht dokumentiert wird.
[...]Jede Ware verliert mit der Ausfuhr aus der EU den Status einer Gemeinschaftsware (EU - Ware) und muss bei Wiedereinfuhr in die EU
verzollt und versteuert werden. Es gibt die Möglichkeit der Abfertigung als sogenannte Rückware (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html), sofern nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der einfuhrabgabenfreien Wiedereinfuhr als Rückware handelt es sich zollrechtlich um eine Außertarifliche Zollbefreiung.
Grundsätzlich müssen die Waren zuvor tatsächlich aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt worden sein und sie müssen unverändert sein,
d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden.
Die Wiedereinfuhrfrist beträgt maximal 3 Jahre und ist an einen Nämlichkeitsnachweis (Nachweis der Rückwareneigenschaft) gebunden.
Das für die Reise genutzte Beförderungsmittel kann normalerweise formlos ausgeführt werden.
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie normalerweise keinen speziellen Rückwarennachweis.
Auf Verlangen muss allerdings auch hier gemäß Artikel 188 UZK ein Nachweis der Rückwareneigenschaft vorgelegt werden. Hierfür kommen gemäß Artikel 253 DVO (EU) 2015/2447 (UZK-IA) alle Unterlagen in Betracht, die geeignet sind, zu belegen, dass sich das Fahrzeug zuvor im zollrechtlich freien Verkehr und danach nie länger als drei Jahre außerhalb der EU befunden hat.
Bestenfalls ist vor dem letzten Verlassen oder innerhalb der letzten drei Jahre ein Auskunftsblatt INF 3 (Vordruck 0329) gemäß Artikel 253 Absatz 2 d) UZK-IA durch eine Zollstelle in der EU ausgestellt worden. [Das bekommt man wohl -auf Nachfrage- beim Verschiffen ausgestellt.]
Das INF 3 hat eine Gültigkeit von drei Jahren und wird an jeder EU - Zollstelle akzeptiert.
Ist die Vorlage geeigneter Nachweisunterlagen nicht möglich und können die Zweifel an der Rückwareneigenschaft auch nicht anderweitig ausgeräumt werden, kann der LKW nur unter Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.
Es gibt auch Ausnahmen von der Wiedereinfuhrfrist:
Als besondere Umstände, die ein Überschreiten der gesetzlichen Wiedereinfuhrfrist von 3 Jahren rechtfertigen, kommen neben höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe in Betracht.
Eine geplante Weltreise, die die Wiedereinfuhrfrist überschreitet ist hier allerdings nicht vorgesehen.[

Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... aende.html.
Da die Frage nach der vorherigen uszahlung der MwSt bei Ausfuhr aufkam:
[...]Eine Erstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr ist leider auch nicht möglich.
Diese kann nur bei folgenden Konstellationen erfolgen:
Eine Ausfuhrlieferung nach § 6 (1) Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz liegt u .a. dann vor, wenn bei der Lieferung der Unternehmer (z.B. Autohaus) das Fahrzeug in das Drittland (Nicht - EU - Staat) befördert oder versendet oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung (also das Fahrzeug) in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist.
Ausländischer Abnehmer ist die Person, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Kaufes nachweislich außerhalb des Zollgebietes der Union hat.[...]
Quintessenz: Man kann es nicht umgehen und sollte bei einer mehrjährigen Reise darauf achten, dass das Auto vor Ablauf der 3-Jahres-Frist tatsächlich wieder EU-Boden betritt.
Was ich noch offen habe, ist die Frage, ob eine Einfuhr nach Französisch Guyana als Wiedereinfuhr in die EU gilt, oder ob das mangels Zugehörigkeit zum Schengen-Raum ebenfalls nicht zählt.
Viele Grüße
Uli
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Franz. Guiana ist EU Aussengebiet/Überseegebiet und zählt nicht.
Selbst lange genug dort gewesen.
Gruß, Wombi
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Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Genau so ist es.
Grüsse vom Pazifik nach Paraguay
Jens
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Jens
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Schengen hat nichts mit der Verbringung von Gütern zu tun. Das Abkommen regelt ausschließlich den Grenzübertritt Reisender.
Erkennt man leicht daran, dass es, z.B. an Flughäfen, rote und grüne Durchgänge gibt, wenn man aus N oder IS zurückkommt.
Lutz
We come from the land of the ice and snow, from the midnight sun where the hot springs blow (Immigrant Song, Page/Plant)
Mit den Menschen ist es wie mit den Autos, Laster sind schwer zu bremsen.(Heinz Erhardt)
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Ist auch keine reine EU-Veranstaltung. Behaupten jedenfalls die Schweizer

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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Servus,
so korrekt von den Er-Fahrenen
Auszug Antwort Generalzolldirektion:
[...]die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin) gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union (EU) aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Sie gelten dementsprechend als Nicht-EU-Staat (Drittland).
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... _node.html
Somit beginnt die 3-Jahresfrist in diesem Fall leider nicht erneut.[...]
so korrekt von den Er-Fahrenen

Auszug Antwort Generalzolldirektion:
[...]die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin) gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union (EU) aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Sie gelten dementsprechend als Nicht-EU-Staat (Drittland).
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... _node.html
Somit beginnt die 3-Jahresfrist in diesem Fall leider nicht erneut.[...]
Viele Grüße
Uli
Uli
Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Deswegen hatte ich N und IS namentlich genannt.
Lutz
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Re: Fahrzeugrückholung - Zoll und Gebühren
Wie wird denn der Wert des Fahrzeugs ermittelt? Kaufpreis vor Ausfuhr minus Abschreibungsrate?
Gruß
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
Bernd
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