Während ein Großteil der Allrad-LKW-Gemeinde am Tag der deutschen Einheit auf Treffen war legte ich zwei Schraubertage ein.
Nach dem Bau dieser Terasse, die nach dem Verschliessen der Rückwand zum Motorrad-Heckträger wird kommt neue Arbeit auf mich und meinen Schlosser zu.
Ich habe natürlich im Forum gesucht und gegoogelt aber einiges ist mir nicht schlüssig.
Vor allem gibt es scheinbar Unterschiede bezüglich der Erstzulassung.
Ich muß nun, da ich auch einen größeren Tank habe sowohl den hinteren als auch seitlichen Unterfahrschutz neu machen.
Punkt 1 - die Lampen.
Der Rahmen endet ca. 60 cm vor der Trägerhinterkante.
Die Beleuchtung sitzt im Bereich des Rahmenende.
Gefordert sind ein Mindestabstand von min 1,0m zum Fahrzeugende und ein Sichtwinkel von min. 15° nach oben.
Damit liege ich im grünen Bereich - richtig ????
Punkt 2 - die Eintragung
Ich denke, daß ich den Träger auf jeden Fall eintragen lassen muss und meine Fahrzeuglänge im Brief korrigiert wird.
Das Teil ist zwar abschraubbar aber nicht zum Klappen.
Damit erlischt bei nicht erfolgter Eintragung meine BE - richtig ???
Punkt 3 - die AHK
Wir haben den Träger extra so montiert, daß die Anhängerdeichsel genug Platz hat beim Einscheren.
Ein Praxistest blieb leider aus.

Das Maul ist jetzt 50-60 cm von der Endkante des Trägers nach hinten versetzt.
Das Ankuppeln wird so also zweifellos erschwert, weil man sich etwas bücken muß.
Ich hoffe nur, daß der Prüfer mir dadurch keinen Strich durch die Rechnung macht.
Wo steht gesetzliches dazu ???
Ich muß die Kupplung nämlich auch noch eintragen lassen

Punkt 4 - der hintere Unterfahrschutz
Ich las, daß dieser einen Abstand zur Hinterkante von maximal 60cm und zum Boden maximal 70cm ( unbeladen ) haben darf.
Das wäre dann recht gut zu realisieren.
Leider las ich auch von 40cm nach hinten und 55cm zum Boden.
Scheinbar hat das was mit dem Tag der Erstzulassung zu tun.
Wo stehts geschrieben ???
Punkt 5 - der seitliche Anfahrschutz
Auf der rechten Seite habe ich ja den Tank.
Der hat aber eine Höhe von 80cm Unterkante zum Boden.
Reicht das jetzt auch als Ersatz zum Unterfahrschutz oder muß ich jetzt noch was drunternageln ?
Die Katastrophe währe ja die geforderte Maximalhöhe zum Boden von 30cm.
Bin ich da falsch informiert ???
Freue mich über eure Antworten
Ich suche übrigens immer noch Briefkopien zum Thema

Christian